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Erhöhter Lärmschutz bis 2009 - und dann?
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26. Februar 2010: Von  an 
Hallo,

wie es ausschaut reicht es gerade so, da mein Flieger 80,8 db laut ist. Der 3 Blatt-Prop HC-C3YR-2/C8468-8R macht laut Chapter 10 80,8 db und der Grenzwert neu wäre dann 81 db

Wäre aber nicht so schlimm, da ich eher selten am Wochenende Platzrunden drehe oder mal 15 Minuten erweitert fliege...
26. Februar 2010: Von  an 
Wenn man sich mal vor Augen führt, daß der ganze Mist nur in Deutschland praktiziert wird, sollte man sich überlegen wo man in Zukunft sein Geld ausgibt.
Ich hatte mal eine Piper Turbo Lance II. Das Flugzeug war abgemeldet und es ging um die Wiederzulassung in Deutschland. Gemäß LBA Lärmliste war der Flieger mit 2 Blatt Propeller für die Wiederzulassung zu laut.
Daraufhin besorgte ich mir eine Lärmmessung aus der Schweiz die wesentlich günstiger war und somit dem Zulassungswert beim LBA entsprach.
Der günstigere Wert wurde auch vom LBA in die Liste aufgenommen.
Der zuständige Sachbearbeiter beim LBA hatte die eidgenössische Lärmmessung ohne Probleme akzeptiert.

So etwas gibt es auch und lässt hoffen. Das liegt allerdings ca. 8 Jahre zurück.
26. Februar 2010: Von  an 
Wichtig: auf der Homepage des LBA gibt es auch eine Liste mit Lärmwerten für Fluzeuge die ich bei EASA nicht finden konnte.
ZB. Beech V35 mit E225

Liste der Flugzeuge die nicht in den Zuständigkeitsbereich der EASA fallen.
Hier der Link:


http://www.lba.de/cln_009/nn_311258/SharedDocs/download/T/Umwelt/T6__LaermLst4,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/T6_LaermLst4.pdf
27. Februar 2010: Von  an 
Da passt dann der alte Spruch:"Viel Lärm um nichts" in Anbetracht von 2 db mehr oder weniger bzw. wer nur Strecke fliegt ändert nichts, da es keine Einschränkung gibt. Und die etwas geringeren Landegebühren machen eine Umrüstung auch nicht wieder wett.

Gerade bei den 2-Mots von 2-5,7 Tonnen bringt es nichts, da die eh meist Strecke fliegen und die höhere Landegebühr in Relation zum Stundenpreis gering ist. Der Spaßflieger, der alle 2-3 Wochen eine Flugstunde bezahlen kann, für die er vorher gespart hatte, den trifft es.

Das der Staat die Bürger vor Lärm schützen möchte, ist wirklich ehrenwert, allerdings sollte man es da machen, wo es wirklich was bringt. Da fallen mir sehr viele Ortsumgehungen ein, die nicht vorhanden sind, die viele Bürger vor wirklichem Lärm und Unfällen schützen würden. Und mal ehrlich, wer in die Nähe einen Flugplatzes oder Flughafen zieht, weiß das vorher und zahlt deswegen auch noch weniger als in vergleichbarer Größe weiter vom Flughafen entfernt. Und das mit dem Lärm sollte jedem bekannt sein.

Keiner würde auf die Idee kommen, gegenüber einer Schule einzuziehen und dann wegen Schullärm eine Klage einreichen, oder ? Ich weiß, das ist sehr populistisch, aber ist es nicht von der Hand zu weisen. Keiner würde an eine Autobahn ziehen und sich dann über den Straßenlärm beschweren.

Nur wir "Hobbyflieger", wir, die einen "Reichensport" betreiben und nur zum "shoppen nach London fliegen", die im "Geld schwimmen" und uns "einen Sch.... um die da unten" kümmern, werden gegängelt. Bis jetzt habe ich allerdings nur genau einen kennen gelernt, der oben aufgeführte Klitsches erfüllt. Viele anderen ermöglichen sich das Fliegen durch Verzicht auf andere Sachen (Urlaub/Haus/Auto usw.). Natürlich gibt es auch Menschen, die aufgrund Ihres Einkommens sich das Fliegen und ein eigenes Flugzeug leisten. Lasst sie doch das tun. Sie arbeiten ja auch dafür uns zahlen Steuern, vermutlich sogar deutlich mehr, als die, die sich über den "Fluglärm" beschweren. Es ist leider in Deutschland ein „Verbrechen“, wenn man Geld verdient und „sichtbar“ ausgibt. Als ich mir vor 2 Jahren nach jahrelangen hinundher ein Jaguar Cabrio (gebraucht) zulegte, musste ich mir von vielen „Freunden“ dies immer wieder anhören: „Ja du hast gut reden, du hast ja einen Jaguar“. Dabei war er gar nicht so teuer, der 911er wäre teuerer gewesen.

Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
27. Februar 2010: Von  an 
>Keiner würde auf die Idee kommen, gegenüber einer Schule einzuziehen und dann wegen Schullärm eine Klage einreichen, oder ?

Doch, genau das ist in Hamburg passiert (Kindergarten).
27. Februar 2010: Von Udo S. an 
anscheinend schon mehr als 1mal.
Deshalb wurde das inzwischen sogar grundsätzlich verboten.

Also Herr Wolff, unterschätzen Sie unsere Bürger nicht.

Schliesslich sind auch viele nach München gezogen, und haben sich anschliessend gegen Biergartenlärm beschwert.

:-)
28. Februar 2010: Von M Schnell an Udo S.
2. März 2010: Von  an Udo S.
Hallo,

dann klagen wir demnächst gegen das Schließen von Flugplätzen. Begründung: Wir sind eine bedrohte Minderheit. Ähnlich wie des Feldhamsters.

Ich habe manchmal das Gefühl, das Minderheiten mehr Recht bekommen als die Allgemeinheit. Und das überhaupt ein Richter eine Klage gegen einen alteingesessenen Kindergarten annimmt, halte ich für sehr fragwürdig bzw. man sollte da mal eine Untersuchung machen, da werden doch Steuergelder verblasen…

Also langsam reicht es wirklich….
2. März 2010: Von  an 
Zm Thema Lärmschutz für N-Flugzeuge. Ich habe heute mit der AOPA gesprochen. Die stellen nach Vorlage der notwendigen Unterlagen sowas wie ein Lärmzeugniss aus, das man beim Flugplatzbertreiber vorlegen kann. Damit wären wir ein Problem los. Die berufen sich auf die EASA-Lärmliste und stellen dann aufgrund dieser Daten ein Zeugniss aus. Finde ich gut und recht einfach....

Einfach mal die AOPA anrufen, dort werden Sie geholfen...
2. März 2010: Von Heinz W. an 
>>....Habe heute gehört, daß einige Flugplätze sich von dieser LLV haben befreien lassen,zB.EDFE.
Die Flugplätze >15000 Ldg. die sich davon nicht befreien lassen, werden auf Dauer den Rückgang schon merken. Vielleicht kommen die dann < 15000 und sind somit von der LLV befreit.
Es gab gestern ein Startverbot in Mainz für eine N-reg Piper Arrow zu den genannten Zeiten.

Es müßte eine Liste geben welche Flugplätze die LLV anwenden und welche nicht.

Liste gefunden! AIP VFR unter AD 1-6

Alles gequirlte Sch...., schade um die Zeit die man mit dem Mist verbringt!!!
###-MYBR-###

Hallo Herr Kammer,

leider ist die Welt für den Flugplatzbetreiber auch nicht so einfach. Nehmen wir das Beispiel Trier "EDRT". Die Landesluftfahrtbehörde lehnt es grundsätzlich ab Ausnahmegenehmigungen zu erteilen in Rheinland-Pfalz. Dies ist vom vorgesetzten Ministerium so gewollt. Trier ist sogar in diese Liste gerutscht, obwohl Trier unter 15.000 Landungen liegt nach Abzug der Hubschrauber und UL´s. Man wehrt sich dort zur Zeit gegen diese Ungerechtigkeit. Also einfach Ausnahmegenehmigung beantragen und fertig, funktioniert nicht.
2. März 2010: Von  an Heinz W.
Wie ich schon mal sagte, der Gesetzgeber will gar nicht, das wir fliegen. Dabei beisst er sich damit in das eigene Fleisch und verliert Geld. Steuergeld, aber wir habens ja...
2. März 2010: Von  an Heinz W.
Ich bin kein Rechtsgutachter, aber meiner Meinung nach weist die LLV einige Widersprüche auf und verfehlt damit das eigentliche Ziel, den Schutz der Bevölkerung durch Fluglärm.
Mit der LLV werden Umweltbelastungen nicht messbar reduziert. Ein Klageweg vor den Europäischen Gerichtshof wird
wohl unumgänglich sein, um den Alleingang des deutschen Umweltministeriums anzufechten.

"Mit Profil gegen Widerstände"
2. März 2010: Von  an Heinz W.
Hallo Herr W,

ich vermute mal, Sie fliegen eine D-reg SR 20 nach Kapitel 10 gemessen mit 82,6 dB(A)od. 83,7dB(A)
Nach Anlage 2 Kapitel 10 errechnet sich der Lgrenz = 82,63dB(A)

Dann ist natürlich die Anwendung der LLV für Trier< 15000 Start u. Ldg, nicht sehr fair von dem RP.
3. März 2010: Von Heinz W. an 
Hallo Herr Kammer,

ich gebe Ihnen völlig recht. Ich kann nur hoffen dass dieser Nonsens ein Ende findet. Ich muss fairerweise allerdings auch anmerken, dass die LLV nicht von allen Türmern umgesetzt wird. Der Widersinn dieser Verordnung dürfte den meisten klar sein. Schwierig wird es allerdings dann für vernünftige BFL´er wenn Lärmbeschwerden beim Luftamt eingehen die in besagten Zeitraum fallen. Das erste was dann verlangt wird von der Behörde ist das Flugbuch vom Turm. Spätestens dann dürfte es bei aller Liebe mit der Toleranz vorbei sein.
Achja, hier noch ein Zitat aus dem Ministerium aus Mainz, nachdem man die Herren dort auf die tolerante Handhabung in anderen Bundesländern hingewiesen hat und man diesen Leuten versucht hat den Unsinn der Verordnung auch an Beispielen zu erklären, auch den wirtschaftlichen Schaden für die Flugplätze und die resultierenden Folgen die sich daraus ergeben. Zitat: "Diese Verodnung dient nicht zum Schutz der Flugplätze sondern dem Schutz der Bürger." Da kann man nichts weiter zu sagen !!
4. März 2010: Von  an Heinz W.
Den Bürger schützen? Was für ein Quatsch...

Ob der Flieger 2 oder 4 db leiser ist, ist dem Bürger egal. Nur wenn der Flugplatz weg ist, fühlt sich der Bürger verstanden. Iat leider so...

Eine N-Arrow darf in Mainz keine Platzrunden fliegen, da zu laut. Eine Aerostar, die deutlich lauter ist, allerdings auch etwas schwerer, schon. Was hat das mit Schutz für den Bürger zu tun?

Anderes Beispiel, ich wollte mit meiner Cougar (1,7 Tonnen, 1 db zu laut für Chapter X) abends in EDFB ab 17 bis 18 Uhr lokal in Winter Platzrunden fliegen um Nachtlandungen zu üben. Wurde mir vom RP Darmstadt ausdrücklich verboten. Allerdings darf ich im Sommer um 17 oder 18 oder 19 Uhr soviel Platzrunden fliegen, wie ich will, weil es noch hell ist. Was hat das mit "Bürgerschutz" zu tun? Gar nichts! Es ist reine Willkür bzw. es war mir physikalisch neu, das ein Flieger zur selben Uhrzeit im Dunkeln lauter ist als im Hellen...

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