Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

4. März 2010: Von  an Heinz W.
Den Bürger schützen? Was für ein Quatsch...

Ob der Flieger 2 oder 4 db leiser ist, ist dem Bürger egal. Nur wenn der Flugplatz weg ist, fühlt sich der Bürger verstanden. Iat leider so...

Eine N-Arrow darf in Mainz keine Platzrunden fliegen, da zu laut. Eine Aerostar, die deutlich lauter ist, allerdings auch etwas schwerer, schon. Was hat das mit Schutz für den Bürger zu tun?

Anderes Beispiel, ich wollte mit meiner Cougar (1,7 Tonnen, 1 db zu laut für Chapter X) abends in EDFB ab 17 bis 18 Uhr lokal in Winter Platzrunden fliegen um Nachtlandungen zu üben. Wurde mir vom RP Darmstadt ausdrücklich verboten. Allerdings darf ich im Sommer um 17 oder 18 oder 19 Uhr soviel Platzrunden fliegen, wie ich will, weil es noch hell ist. Was hat das mit "Bürgerschutz" zu tun? Gar nichts! Es ist reine Willkür bzw. es war mir physikalisch neu, das ein Flieger zur selben Uhrzeit im Dunkeln lauter ist als im Hellen...

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang