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24. Februar 2010: Von M Schnell an 
wenn ich die Interpretation finde werde ichs Posten.

Von der Logik her: Wenn ein Flugzeug die NEUEN Richtlinien (ermittelt entweder durch Messflug oder schon entsprechend im alten Lärmzeugnis ausgewiesen) erfüllt...warum sollten Sie dann KEINEN Erhöhten Lärmschutz geben??

Mfg: SF 23
25. Februar 2010: Von  an M Schnell
Habe heute gehört, daß einige Flugplätze sich von dieser LLV haben befreien lassen,zB.EDFE.
Die Flugplätze >15000 Ldg. die sich davon nicht befreien lassen, werden auf Dauer den Rückgang schon merken. Vielleicht kommen die dann < 15000 und sind somit von der LLV befreit.
Es gab gestern ein Startverbot in Mainz für eine N-reg Piper Arrow zu den genannten Zeiten.

Es müßte eine Liste geben welche Flugplätze die LLV anwenden und welche nicht.

Liste gefunden! AIP VFR unter AD 1-6

Alles gequirlte Sch...., schade um die Zeit die man mit dem Mist verbringt!!!
25. Februar 2010: Von M Schnell an 
find ich auch...
25. Februar 2010: Von Ernst-Peter Nawothnig an 
Wie stellt man es denn an, sich befreien zu lassen? Gibt es das tatsächlich, dass die Behörde einfach gute Argumente einsieht und auf die Anwendung der LLV verzichtet??
Und wenn ja, für wie lange? Würde das auch durchstehen, wenn Lärmgegner vorstellig werden und die Anwendung verlangen? Letzeres ist ja nur eine Frage der Zeit.
25. Februar 2010: Von  an Ernst-Peter Nawothnig
Für Flugplatzbetreiber gelten die gleichen Rechts-und Unternehmensformen wie für alle anderen Unternehmen auch.
Die einzelnen Flugplätze und Landeplätze in der Bundesrepublik Deutschland werden bis auf wenige Ausnahmen unternehmerisch selbständig betrieben.
Die Landeplätze könnten nach §2 (3)die Ausnahme beantragen, zB. wenn der Schutz der Bevölkerung nicht notwendig ist und bei Ablehnung des Antrags dagegen Klagen.
An dem Flugplatz wo mein Flieger steht, so habe ich heute erfahren, wurde der Antrag gestellt und prompt vom RP abgelehnt.

Wir befinden uns in einer ungünstigen Lage, da man die Übergangsfrist von 10 Jahren ungenutzt (Verlängerung etc.) hat verstreichen lassen, obwohl jedem hätte klar sein müssen was ab dem 31.12.2009 passieren würde. Einige haben ihr Flugzeug rechtzeitig verkauft.
Jetzt ist der Mist Rechtskräftig!!
###-MYBR-###
###-MYBR-###
25. Februar 2010: Von M Schnell an Ernst-Peter Nawothnig
Hallo,

Na generell fallen Ja erstmal nur Flugplätze unter die Beschränkungen welche 15.000 Flugbewegungen und mehr per Jahr haben.
Alle anderen Plätze welchen die lärmverordnung aufgrdrückt wurde,haben dieses Schicksal aufgrund verschiedener "schutzbedürftiger"umstände...

von welchen dann aussagen kommen wie "Ja,hät ich den ahnen können das dauernd Flugzeuge über mein Neues Haus Fliegen,nur weil da drüben seit 40Jahren ein Flugplatz ist?"..die Verordnung ist eh Müll...bei mir fliegen die Maschinen mit Anflug auf Nürnberg zum Anfassen nahe vorbei..das Geräusch ist im Gegensatz zum Verkehr der A73 Beruhigend...(und ausserdem schaut so ein A320 Nachts,mit Gear Down und voller festbeleuchtung richtig genial aus)..
2. März 2010: Von Heinz W. an 
>>....Habe heute gehört, daß einige Flugplätze sich von dieser LLV haben befreien lassen,zB.EDFE.
Die Flugplätze >15000 Ldg. die sich davon nicht befreien lassen, werden auf Dauer den Rückgang schon merken. Vielleicht kommen die dann < 15000 und sind somit von der LLV befreit.
Es gab gestern ein Startverbot in Mainz für eine N-reg Piper Arrow zu den genannten Zeiten.

Es müßte eine Liste geben welche Flugplätze die LLV anwenden und welche nicht.

Liste gefunden! AIP VFR unter AD 1-6

Alles gequirlte Sch...., schade um die Zeit die man mit dem Mist verbringt!!!
###-MYBR-###

Hallo Herr Kammer,

leider ist die Welt für den Flugplatzbetreiber auch nicht so einfach. Nehmen wir das Beispiel Trier "EDRT". Die Landesluftfahrtbehörde lehnt es grundsätzlich ab Ausnahmegenehmigungen zu erteilen in Rheinland-Pfalz. Dies ist vom vorgesetzten Ministerium so gewollt. Trier ist sogar in diese Liste gerutscht, obwohl Trier unter 15.000 Landungen liegt nach Abzug der Hubschrauber und UL´s. Man wehrt sich dort zur Zeit gegen diese Ungerechtigkeit. Also einfach Ausnahmegenehmigung beantragen und fertig, funktioniert nicht.
2. März 2010: Von  an Heinz W.
Wie ich schon mal sagte, der Gesetzgeber will gar nicht, das wir fliegen. Dabei beisst er sich damit in das eigene Fleisch und verliert Geld. Steuergeld, aber wir habens ja...
2. März 2010: Von  an Heinz W.
Ich bin kein Rechtsgutachter, aber meiner Meinung nach weist die LLV einige Widersprüche auf und verfehlt damit das eigentliche Ziel, den Schutz der Bevölkerung durch Fluglärm.
Mit der LLV werden Umweltbelastungen nicht messbar reduziert. Ein Klageweg vor den Europäischen Gerichtshof wird
wohl unumgänglich sein, um den Alleingang des deutschen Umweltministeriums anzufechten.

"Mit Profil gegen Widerstände"
2. März 2010: Von  an Heinz W.
Hallo Herr W,

ich vermute mal, Sie fliegen eine D-reg SR 20 nach Kapitel 10 gemessen mit 82,6 dB(A)od. 83,7dB(A)
Nach Anlage 2 Kapitel 10 errechnet sich der Lgrenz = 82,63dB(A)

Dann ist natürlich die Anwendung der LLV für Trier< 15000 Start u. Ldg, nicht sehr fair von dem RP.
3. März 2010: Von Heinz W. an 
Hallo Herr Kammer,

ich gebe Ihnen völlig recht. Ich kann nur hoffen dass dieser Nonsens ein Ende findet. Ich muss fairerweise allerdings auch anmerken, dass die LLV nicht von allen Türmern umgesetzt wird. Der Widersinn dieser Verordnung dürfte den meisten klar sein. Schwierig wird es allerdings dann für vernünftige BFL´er wenn Lärmbeschwerden beim Luftamt eingehen die in besagten Zeitraum fallen. Das erste was dann verlangt wird von der Behörde ist das Flugbuch vom Turm. Spätestens dann dürfte es bei aller Liebe mit der Toleranz vorbei sein.
Achja, hier noch ein Zitat aus dem Ministerium aus Mainz, nachdem man die Herren dort auf die tolerante Handhabung in anderen Bundesländern hingewiesen hat und man diesen Leuten versucht hat den Unsinn der Verordnung auch an Beispielen zu erklären, auch den wirtschaftlichen Schaden für die Flugplätze und die resultierenden Folgen die sich daraus ergeben. Zitat: "Diese Verodnung dient nicht zum Schutz der Flugplätze sondern dem Schutz der Bürger." Da kann man nichts weiter zu sagen !!
4. März 2010: Von  an Heinz W.
Den Bürger schützen? Was für ein Quatsch...

Ob der Flieger 2 oder 4 db leiser ist, ist dem Bürger egal. Nur wenn der Flugplatz weg ist, fühlt sich der Bürger verstanden. Iat leider so...

Eine N-Arrow darf in Mainz keine Platzrunden fliegen, da zu laut. Eine Aerostar, die deutlich lauter ist, allerdings auch etwas schwerer, schon. Was hat das mit Schutz für den Bürger zu tun?

Anderes Beispiel, ich wollte mit meiner Cougar (1,7 Tonnen, 1 db zu laut für Chapter X) abends in EDFB ab 17 bis 18 Uhr lokal in Winter Platzrunden fliegen um Nachtlandungen zu üben. Wurde mir vom RP Darmstadt ausdrücklich verboten. Allerdings darf ich im Sommer um 17 oder 18 oder 19 Uhr soviel Platzrunden fliegen, wie ich will, weil es noch hell ist. Was hat das mit "Bürgerschutz" zu tun? Gar nichts! Es ist reine Willkür bzw. es war mir physikalisch neu, das ein Flieger zur selben Uhrzeit im Dunkeln lauter ist als im Hellen...

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