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25. Februar 2010: Von David S. an 
Ist das tatsächlich so, daß außerhalb der genannten Ruhezeiten nur noch LFZ mit erhöhtem Lärmschutz fliegen dürfen?
Denn: §1 (2) LärmschutzV spricht lediglich von "Lärmzeugnis", nicht von "Lärmzeugnis mit dem Nachweis des erhöhten Schallschutzes".

Meiner aktuellen Interpretation nach sind LFZ mit erhöhtem Lärmschutz gänzlich nicht von §1 LärmschutzV betroffen, denn § 4 Erhöhte Schallschutzanforderungen (1) sagt: "Die zeitlichen Einschränkungen nach § 1 gelten nicht für propellergetriebene Flugzeuge und Motorsegler, die erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen."

Der Stein des Anstoßes ist doch aktuell die in diesem §4 unter (2) eingebaute Übergangsregelung bis 31.12.2009.

Für Ihre N-reg in Mainz dürfte sich daher eigentlich nichts nach dem 31.12.2009 geändert haben, denn diese hat nie erhöhten Lärmschutz besessen. Ergo hat diese N-reg nie der Übergangsregelung unterlegen (konnte nie unterliegen).

Richtig, falsch...?
26. Februar 2010: Von M Schnell an David S.
Beitrag vom Autor gelöscht
26. Februar 2010: Von  an David S.
Für das betreffende Flugzeug muß eine Messung nach Kapitel 6 od.10 schon vorliegen um in die Anlagen anzuwenden.

Nicht im Inland erteile Urkunden, Zeugnisse werden anerkannt (AOPA Bescheinigung) "WENN" Anlage 1 erfüllt wird!

Hier noch ein Link für die Anlage 1&2

https://www.generalaviation.de/misc/landeplatz-laermschutz-verordnung.htm

Mehr informationen gibt es nicht!
Jetzt muß jeder rausfinden welche Werte sein Fluzeug hat und entsprechend § 1 Fliegen, an Flugplätzen > 15000 Starts und Landungen.

PS. Es herrscht deshalb so wenig Solidarität unter uns Fliegern, weil der Gesetzgeber uns alle ungleich behandelt.
26. Februar 2010: Von  an David S.
>Richtig, falsch...?

Richtig. Wer überhaupt ein Lärmzeugnis hat, darf zu Überlandflügen los. Wer nicht, der nicht. Wer erhöhten Lärmschutz hat, darf auch Platzrunden drehen. Was am Wochenende in Landshut dazu führte, dass eine Seneca munter Platzrunden flog, während eine Archer am Boden blieb...

Ein in D zugelassenes Flugzeug hat immer (fast) ein Lärmzeugnis - es ist Teil der Zulassung. Ein N-reg aber nicht, denn in den USA gibt es das Lärmzeugnis nicht. Wohl dem, dessen Flugzeug nachgewiesene Lärmwerte im POH stehen hat (z.B. Cirrus, AFAIK). Ansonsten gibt es offizielle Lärmlisten von EASA und LBA. Wenn man als N-reg einen Ausdruck davon mitführt, lassen sich die meisten Luftaufsichtler überzeugen.
26. Februar 2010: Von  an 
Hallo,

hier der Link zur EASA. Da kann dann jeder selber schauen, ob und wenn was er für einen "Lärmschutz" hat bzw. für N Maschinen den Wert "offiziell" ausdrucken.

https://www.easa.eu.int/ws_prod/c/doc/Design_Appro/Noise/odoc/MAdB%20LIGHT%20PROP%20(091216).xls
###-MYBR-###
26. Februar 2010: Von  an 
Paßt der Aero Star in die Anlage 2 ? Nur beantworten wenn die Frage nicht indiscret ist!
Wir haben eine Beech Baron mit 2 Blatt, da fehlt 1dB(A) um in die Anlage 2 reinzupassen.
Bei der Seneca mit 3 Blatt 76,6 zu 78 Anlage 2 wäre sogar noch 1,4 dB(A)nach unten Spiel.
26. Februar 2010: Von  an 
Hallo,

wie es ausschaut reicht es gerade so, da mein Flieger 80,8 db laut ist. Der 3 Blatt-Prop HC-C3YR-2/C8468-8R macht laut Chapter 10 80,8 db und der Grenzwert neu wäre dann 81 db

Wäre aber nicht so schlimm, da ich eher selten am Wochenende Platzrunden drehe oder mal 15 Minuten erweitert fliege...
26. Februar 2010: Von  an 
Wenn man sich mal vor Augen führt, daß der ganze Mist nur in Deutschland praktiziert wird, sollte man sich überlegen wo man in Zukunft sein Geld ausgibt.
Ich hatte mal eine Piper Turbo Lance II. Das Flugzeug war abgemeldet und es ging um die Wiederzulassung in Deutschland. Gemäß LBA Lärmliste war der Flieger mit 2 Blatt Propeller für die Wiederzulassung zu laut.
Daraufhin besorgte ich mir eine Lärmmessung aus der Schweiz die wesentlich günstiger war und somit dem Zulassungswert beim LBA entsprach.
Der günstigere Wert wurde auch vom LBA in die Liste aufgenommen.
Der zuständige Sachbearbeiter beim LBA hatte die eidgenössische Lärmmessung ohne Probleme akzeptiert.

So etwas gibt es auch und lässt hoffen. Das liegt allerdings ca. 8 Jahre zurück.
26. Februar 2010: Von  an 
Wichtig: auf der Homepage des LBA gibt es auch eine Liste mit Lärmwerten für Fluzeuge die ich bei EASA nicht finden konnte.
ZB. Beech V35 mit E225

Liste der Flugzeuge die nicht in den Zuständigkeitsbereich der EASA fallen.
Hier der Link:


http://www.lba.de/cln_009/nn_311258/SharedDocs/download/T/Umwelt/T6__LaermLst4,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/T6_LaermLst4.pdf
27. Februar 2010: Von  an 
Da passt dann der alte Spruch:"Viel Lärm um nichts" in Anbetracht von 2 db mehr oder weniger bzw. wer nur Strecke fliegt ändert nichts, da es keine Einschränkung gibt. Und die etwas geringeren Landegebühren machen eine Umrüstung auch nicht wieder wett.

Gerade bei den 2-Mots von 2-5,7 Tonnen bringt es nichts, da die eh meist Strecke fliegen und die höhere Landegebühr in Relation zum Stundenpreis gering ist. Der Spaßflieger, der alle 2-3 Wochen eine Flugstunde bezahlen kann, für die er vorher gespart hatte, den trifft es.

Das der Staat die Bürger vor Lärm schützen möchte, ist wirklich ehrenwert, allerdings sollte man es da machen, wo es wirklich was bringt. Da fallen mir sehr viele Ortsumgehungen ein, die nicht vorhanden sind, die viele Bürger vor wirklichem Lärm und Unfällen schützen würden. Und mal ehrlich, wer in die Nähe einen Flugplatzes oder Flughafen zieht, weiß das vorher und zahlt deswegen auch noch weniger als in vergleichbarer Größe weiter vom Flughafen entfernt. Und das mit dem Lärm sollte jedem bekannt sein.

Keiner würde auf die Idee kommen, gegenüber einer Schule einzuziehen und dann wegen Schullärm eine Klage einreichen, oder ? Ich weiß, das ist sehr populistisch, aber ist es nicht von der Hand zu weisen. Keiner würde an eine Autobahn ziehen und sich dann über den Straßenlärm beschweren.

Nur wir "Hobbyflieger", wir, die einen "Reichensport" betreiben und nur zum "shoppen nach London fliegen", die im "Geld schwimmen" und uns "einen Sch.... um die da unten" kümmern, werden gegängelt. Bis jetzt habe ich allerdings nur genau einen kennen gelernt, der oben aufgeführte Klitsches erfüllt. Viele anderen ermöglichen sich das Fliegen durch Verzicht auf andere Sachen (Urlaub/Haus/Auto usw.). Natürlich gibt es auch Menschen, die aufgrund Ihres Einkommens sich das Fliegen und ein eigenes Flugzeug leisten. Lasst sie doch das tun. Sie arbeiten ja auch dafür uns zahlen Steuern, vermutlich sogar deutlich mehr, als die, die sich über den "Fluglärm" beschweren. Es ist leider in Deutschland ein „Verbrechen“, wenn man Geld verdient und „sichtbar“ ausgibt. Als ich mir vor 2 Jahren nach jahrelangen hinundher ein Jaguar Cabrio (gebraucht) zulegte, musste ich mir von vielen „Freunden“ dies immer wieder anhören: „Ja du hast gut reden, du hast ja einen Jaguar“. Dabei war er gar nicht so teuer, der 911er wäre teuerer gewesen.

Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
27. Februar 2010: Von  an 
>Keiner würde auf die Idee kommen, gegenüber einer Schule einzuziehen und dann wegen Schullärm eine Klage einreichen, oder ?

Doch, genau das ist in Hamburg passiert (Kindergarten).
27. Februar 2010: Von Udo S. an 
anscheinend schon mehr als 1mal.
Deshalb wurde das inzwischen sogar grundsätzlich verboten.

Also Herr Wolff, unterschätzen Sie unsere Bürger nicht.

Schliesslich sind auch viele nach München gezogen, und haben sich anschliessend gegen Biergartenlärm beschwert.

:-)
28. Februar 2010: Von M Schnell an Udo S.
2. März 2010: Von  an Udo S.
Hallo,

dann klagen wir demnächst gegen das Schließen von Flugplätzen. Begründung: Wir sind eine bedrohte Minderheit. Ähnlich wie des Feldhamsters.

Ich habe manchmal das Gefühl, das Minderheiten mehr Recht bekommen als die Allgemeinheit. Und das überhaupt ein Richter eine Klage gegen einen alteingesessenen Kindergarten annimmt, halte ich für sehr fragwürdig bzw. man sollte da mal eine Untersuchung machen, da werden doch Steuergelder verblasen…

Also langsam reicht es wirklich….
2. März 2010: Von  an 
Zm Thema Lärmschutz für N-Flugzeuge. Ich habe heute mit der AOPA gesprochen. Die stellen nach Vorlage der notwendigen Unterlagen sowas wie ein Lärmzeugniss aus, das man beim Flugplatzbertreiber vorlegen kann. Damit wären wir ein Problem los. Die berufen sich auf die EASA-Lärmliste und stellen dann aufgrund dieser Daten ein Zeugniss aus. Finde ich gut und recht einfach....

Einfach mal die AOPA anrufen, dort werden Sie geholfen...

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