Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

26. Februar 2010: Von  an David S.
Für das betreffende Flugzeug muß eine Messung nach Kapitel 6 od.10 schon vorliegen um in die Anlagen anzuwenden.

Nicht im Inland erteile Urkunden, Zeugnisse werden anerkannt (AOPA Bescheinigung) "WENN" Anlage 1 erfüllt wird!

Hier noch ein Link für die Anlage 1&2

https://www.generalaviation.de/misc/landeplatz-laermschutz-verordnung.htm

Mehr informationen gibt es nicht!
Jetzt muß jeder rausfinden welche Werte sein Fluzeug hat und entsprechend § 1 Fliegen, an Flugplätzen > 15000 Starts und Landungen.

PS. Es herrscht deshalb so wenig Solidarität unter uns Fliegern, weil der Gesetzgeber uns alle ungleich behandelt.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang