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26. Februar 2010: Von  an David S.
@Jürgen Kammer: Galt das Startverbot in Mainz für Platzrunden oder für einen Überlandflug? Konnten Sie ein "Lärmzeugnis" vorzeigen?

Beim Startverbot in Mainz handelte es sich um eine Piper Arrow 180hp N-reg.
Der Flieger hatte die Werte der Anlage 1 nicht erfüllt und nach § 1 war somit ein Flug unzulässig während der genannten Zeiten.

Ich kann nur empfehlen auf den Lärmlisten der EASA (Urkunde) den entsprechenden Flieger (Motor,Propeller) ausfindig zu machen und dann bleibt nur zu hoffen, daß der Flieger in Anlage 1 oder 2 reinpaßt.
Die EASA Werte sind zum Teil besser, da hier alle Werte aus dem EASA Land zusammen getragen wurden.

Nochmal: Anlage 1 Flieger Ausland zugelassen = eingeschränkt
Anlage 2 Flieger = D-reg eingeschränkt.
Anlage 2 nach Abzug § 4 Werte = uneingeschränkt.
Sonstige sind während der §1 genannten Zeiten gegrounded

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