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5. Juni 2024 10:17 Uhr: Von Malte Höltken an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

1. Abschaffung des Hauptflugbuches (Das ist allerdings ein ziemlich dickes Brett, da es im LuftVG verankert ist und daher eine Gesetzesänderung nötig ist.).

Ich bin jetzt kein Jurist, aber im §70 LuftVG steht:

(1) Die Luftaufsichtsstelle oder auf Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle die Flugleitung darf

1. zum Zwecke der Erfüllung der ihr nach § 29 dieses Gesetzes zugewiesenen Aufgaben,
2. zum Zwecke der Strafverfolgung nach den §§ 59, 60 und 62 dieses Gesetzes,
3. zum Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 58 dieses Gesetzes, § 108 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und nach § 43 der Luftverkehrs-Ordnung,
4. zum Zwecke der Durchführung des Such- und Rettungsdienstes,
5. zum Zwecke der Flugunfalluntersuchung,
6. zum Zwecke der Luftfahrtstatistik,
7. zum Zwecke der zollrechtlichen Überwachung
folgende Daten über den Start und die Landung von Luftfahrzeugen verarbeiten:-
Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs,
- Luftfahrzeugmuster,
- Anzahl der Besatzungsmitglieder,
- Anzahl der Fluggäste,
- Art des Fluges,
- Start- und Zielflugplatz (nur bei Überlandflug).
Die Daten sind im Hauptflugbuch zu speichern.

Mein Sprachverständnis leitet hieraus keine Pflicht zur Führung des Hauptflugbuches ab (Das muss allerdings auch nciht richtig sein)

5. Juni 2024 10:34 Uhr: Von Guido Frey an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Entscheidend ist der letzte Satz: "Die Daten sind im Hauptflugbuch zu speichern.". Das ist leider eine Verpflichtung...

Zusätzlich ist die Führung des Hauptflugbuches auch nochmal in ziemlich vielen Flugplatzgenhemigungen ausdrücklich festgelegt.

Insofern bin ich leider pessimistisch, eine Abschaffung des Hauptflugbuches ohne Gesetzesänderung zu erreichen. Sollte ein Jurist hier eine andere oder einfachere Möglichkeit sehen, so bin ich für alle Ideen offen!

5. Juni 2024 12:40 Uhr: Von Chris _____ an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Der Wortlaut des Gesetzes ist "darf". Und der Nachsatz bedeutet im Wortsinne nur, WENN diese Erhebung geschieht, DANN ist das im Hauptflugbuch zu dokumentieren. Würde der Nachsatz eine Verpflichtung zur Erhebung ausdrücken wollen, dann hätte der Gesetzgeber den Wortlaut weiter vorne anders gewählt haben. Meine ich.

Nun leben wir in einem Land, in dem Gesetze "ausgelegt" werden. Da findet schon mal das Verfassungsgericht den Klimaschutz im Grundgesetz, wo er gar nicht steht. Oder das Bundesarbeitsgericht ermöglicht erneute sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags, wenn drei Jahre vergangen sind, obwohl der Gesetzgeber das klar anders aufgeschrieben hat. Es gibt weitere Beispiele. Richterstaat, nicht Rechtsstaat. Und "zwei Anwälte, drei Meinungen". sowie "Vor Gericht und auf hoher See..." wissenschon.

5. Juni 2024 13:09 Uhr: Von Johannes König an Chris _____

Vorab: Bin auch kein Anwalt, das ist nur ein Gedankenspiel.

Wenn wir schon bei den juristischen Spitzfindigkeiten sind: Im Gesetztestext steht "...die Flugleitung darf...". Nun haben wir ja aber gar keinen Flugleiter mehr. Zumindest gilt das für die Plätze, die nun eine neue Genehmigung beantragen, denn dort verlangt die Behörde ja eben gerade keinen Flugleiter (§ 53 Abs. 3 LuftVZO). Entsprechend gibts dann doch auch keinen mehr, der überhaupt noch ein Hauptflugbuch führen darf, oder? :-)

Vielleicht muss man mal die AOPA auf das Thema ansprechen...

5. Juni 2024 13:24 Uhr: Von Chris _____ an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Oder einfach bleiben lassen und im Fall einer Anmahnung durch die Behörde eine entsprechende Gesetzesauslegung als Antwort übermitteln. Ist ja nicht so, dass die Behörden die Gesetze machen. Und: stell keine Frage, wenn du die Antwort nicht schon weißt...

5. Juni 2024 14:48 Uhr: Von Willi Fundermann an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Es heißt: "Die Daten sind im Hauptflugbuch zu speichern." "Sind zu..." bedeutet: müssen.

Und zu diesem Zweck dürfen die Daten erhoben werden, d.h., der Betroffene muss zu diesem Zweck die Daten angeben.

11. Juni 2024 10:34 Uhr: Von Kain Kirchhof an Malte Höltken
Beitrag vom Autor gelöscht
11. Juni 2024 11:23 Uhr: Von Wolff E. an Kain Kirchhof

Dafür würde auch bedingt Flightradar & Co helfen...

11. Juni 2024 11:46 Uhr: Von Markus Stein an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Ehrlichkeit währt am längsten.
Eine Webcam die das Kennzeichen aufnimmt reicht doch aus um zu dokumentieren, dass jemand gelandet ist. Wer nicht binnen einer gewissen Frist die Landezeit meldet zahlt doppeltes Landeentgelt.

11. Juni 2024 12:30 Uhr: Von Udo R. an Markus Stein

zahlt doppeltes Landeentgelt

Aber ohne Lärmzuschlag! ;-)

11. Juni 2024 12:32 Uhr: Von Udo R. an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

Malte, ich denke das:

Die Luftaufsichtsstelle oder auf Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle die Flugleitung darf [...] folgende Daten verarbeiten

eher darauf abzielt, dass kein anderes Gesetz (z.B. Datenschutz) verbieten darf, dass die Aufzeichnungen gemacht werden. Sprich: Die Luftaufsichtsstelle hat das Recht, die Daten zu erheben.

Ob die Erhebung der Daten Pflicht ist, ergibt sich nicht so ganz zweifelsfrei aus § 70. Aber der zweite Satz "Die Daten sind im Hauptflugbuch [...]" kann schon so aufgefasst werden, dass die Speicherung der Daten verpflichtend ist.

11. Juni 2024 13:42 Uhr: Von Wolfgang Winkler an Markus Stein

1. Ehrlichkeit währt am längsten.

>> Volle Zustimmung.


Eine Webcam die das Kennzeichen aufnimmt reicht doch aus um zu dokumentieren, dass jemand gelandet ist.

>> Das ist aber schon wieder ein Datenschutzthema. Und außerdem technisch nicht sehr zuverlässig.

Bei aerops kann man die Ankunft- und Abflugzeitzeit, die der Pilot zwecks Gebührenermittlung bei der Bezahlung der Landegebühr ohnehin in die App eingeben muss, einfach auf der Web-Ansicht für den Flugplatzbetreiber bei den Zahlungsinformation in der Detailansicht mit einblenden.

Das ist m.E. einfach, elegant und für viele Flugplätze auch völlig ausreichend, um damit das Hauptflugbuch zu ergänzen.

11. Juni 2024 14:42 Uhr: Von Markus Stein an Wolfgang Winkler Bewertung: +2.00 [2]

Wo liegt hier das Datenschutzproblem, wenn man eine Überwachungskamera am Flugplatz aufstellt um feststellen zu können ob er benutzt wird oder nicht? Sie muss ja nicht öffentlich sein. Und auf der Flugplatz Webseite stellt man dar, was man macht.
Ich sehe viel mehr ein Datenschutzproblem um Flightradar und Jetphotos etc stalker.... die aber bisher auch ohne das kleinste Datenschutzproblem EU und weltweit operieren.
Der Datenschutz wird auch gerne als Argument genutzt "geht nicht, will ich nicht".

11. Juni 2024 16:24 Uhr: Von Chris _____ an Markus Stein Bewertung: +2.00 [2]

Angesichts immer wiederkehrender staatlicher Eingriffe wie diesem aktuell diskutierten kann ich über Datenschutz in Europa nur den Kopf schütteln. Vollkommen missverstanden. Hier wird nichts geschützt, nur vor der Öffentlichkeit ferngehalten, und bürokratisiert - was aber nur den kleinen Fiirmen wehtut, Zuckerberg & Co. machen doch was sie wollen.

11. Juni 2024 16:57 Uhr: Von Markus Stein an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

So ist es leider, George Orwell, nur 40 Jahre später.... und alle machen brav mit und zahlen jeden Cafe mit dem Smartphone oder der Uhr. ;-)

11. Juni 2024 18:08 Uhr: Von Willi Fundermann an Chris _____

"Hier wird nichts geschützt, nur vor der Öffentlichkeit ferngehalten, und bürokratisiert - was aber nur den kleinen Fiirmen wehtut, Zuckerberg & Co. machen doch was sie wollen."

Und wer ist wohl in erster Linie dafür zuständig, zu kontrollieren, dass Google, Zuckerberg und Co. den Datenschutz hinreichend beachten? Irgendjemand in Europa?

Da bin ich doch mehr als froh, dass die in den USA nicht machen können, "was sie wollen".

11. Juni 2024 18:57 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Markus Stein Bewertung: +1.00 [1]

und bald setzt otto schily durch, daß smartphone besitzer eine ZÜP haben müssen....

11. Juni 2024 19:04 Uhr: Von Chris _____ an Willi Fundermann

@Willi: Datenschutz ist in USA natürlich auch nicht gegeben, dort gibt es den Begriff der "reasonable expectation of privacy", der nunmal bei fast allem nicht greift. In Europa genauso, nur dass wir eine gigantische zahnlose Bürokratie für den Datenschutz betreiben. Diese Bürokratie trifft den kleinen Unternehmer und hilft niemandem. Vielleicht etwas überspitzt formuliert, aber so in etwa ist es.

11. Juni 2024 20:07 Uhr: Von Wolfgang Winkler an Chris _____

Frage: Was ist der Unterschied zwischen dem Tierschutz und dem Datenschutz?

4. Juli 2024 09:06 Uhr: Von Kain Kirchhof an ingo fuhrmeister
Beitrag vom Autor gelöscht
4. Juli 2024 10:20 Uhr: Von Hubert Eckl an Kain Kirchhof

Das Hauptargument gegen Bargeld ist gem. IWF, daß jährlich eine in die Millionen gehende Vorfälle von Kapitalverbrechen und Menschenlebenverlust verhindert würden. Mich würde interessieren, was da wirklich dran ist. Persönlich sehe ich auch immense Vorteile im Zahlen mit cash. Aber es hilft ja nix, das Bargeldlose setzt sich durch. Spannend ist auch der Krypto-Euro mit Konto direkt bei der ECB. Die Banken heulen auf, denn sie haben keine Bedeutung mehr.

4. Juli 2024 11:22 Uhr: Von Wolff E. an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Wenn es kein Bargeld in der EU mehr geben sollte, werden Straftäter/Steuerhinterzieher/usw andere Wege finden oder die Währung wechseln.

4. Juli 2024 12:41 Uhr: Von Hubert Eckl an Wolff E.

Es geht um Gewalttaten: Raub, Erpressung, Waffen- und Drogenhandel. In USA werden Monat für Monat palettenweise Bargeld verbrannt. Nummern scannen, bei der Fed ausbuchen, anzünden. Ende

4. Juli 2024 12:54 Uhr: Von Wolff E. an Hubert Eckl

Raub, Erpressung, Waffen- und Drogenhandel.

Das sind auch alles Straftäter, und ich rede von der EU und nicht USA. Aber egal, die Straftäter (auch die in deiner Aufzählung) werden andere Wege nutzen, Währungswechsel, Edelmetalle, Diamamten, Dark Net, Trojaner, neuster Trend sind Bitcoins da nicht wirklich nachvollziehbar. Es ist nun mal immer so, dass die Strafverfolgung hinterher hinken wird. So schlimm das ist, es wird leider immer so sein.

Gerade Waffenhandel geht, was Beschaffung und Bezahlung betrifft, erstaunliche Wege: https://www.welt.de/wirtschaft/article156844225/So-funktioniert-der-illegale-Waffenhandel-im-Netz.html

Ich als Internet-Provider habe immer wieder Anfragen von der Polizei, wer sich hinter welcher IP versteckt. Es stellt sich dann heraus, das irgend ein Kunde von mir sich einen Trojaner eingefangen hat, über den alles weitere abgewickelt wird und erst mal mein Kunde verdächtig ist, was sich schnell als falsch heraus stellt und die Straftäter nicht zu fassen sind. Ja, das Internet ist nicht nur ein "Segen".

4. Juli 2024 13:07 Uhr: Von Wolff E. an Hubert Eckl

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