Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. April
Probebetrieb FIS Hörbereitschaft
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Praxisbericht Basic Instrument Rating
Vorbereitung zur Leserreise 2025
Lichtblicke deutscher Behördenlösungen
Unfall: Fortgesetzte Untätigkeit
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

5. Juni 2024 12:40 Uhr: Von Chris _____ an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Der Wortlaut des Gesetzes ist "darf". Und der Nachsatz bedeutet im Wortsinne nur, WENN diese Erhebung geschieht, DANN ist das im Hauptflugbuch zu dokumentieren. Würde der Nachsatz eine Verpflichtung zur Erhebung ausdrücken wollen, dann hätte der Gesetzgeber den Wortlaut weiter vorne anders gewählt haben. Meine ich.

Nun leben wir in einem Land, in dem Gesetze "ausgelegt" werden. Da findet schon mal das Verfassungsgericht den Klimaschutz im Grundgesetz, wo er gar nicht steht. Oder das Bundesarbeitsgericht ermöglicht erneute sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags, wenn drei Jahre vergangen sind, obwohl der Gesetzgeber das klar anders aufgeschrieben hat. Es gibt weitere Beispiele. Richterstaat, nicht Rechtsstaat. Und "zwei Anwälte, drei Meinungen". sowie "Vor Gericht und auf hoher See..." wissenschon.

5. Juni 2024 13:09 Uhr: Von Johannes König an Chris _____

Vorab: Bin auch kein Anwalt, das ist nur ein Gedankenspiel.

Wenn wir schon bei den juristischen Spitzfindigkeiten sind: Im Gesetztestext steht "...die Flugleitung darf...". Nun haben wir ja aber gar keinen Flugleiter mehr. Zumindest gilt das für die Plätze, die nun eine neue Genehmigung beantragen, denn dort verlangt die Behörde ja eben gerade keinen Flugleiter (§ 53 Abs. 3 LuftVZO). Entsprechend gibts dann doch auch keinen mehr, der überhaupt noch ein Hauptflugbuch führen darf, oder? :-)

Vielleicht muss man mal die AOPA auf das Thema ansprechen...

5. Juni 2024 13:24 Uhr: Von Chris _____ an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Oder einfach bleiben lassen und im Fall einer Anmahnung durch die Behörde eine entsprechende Gesetzesauslegung als Antwort übermitteln. Ist ja nicht so, dass die Behörden die Gesetze machen. Und: stell keine Frage, wenn du die Antwort nicht schon weißt...

5. Juni 2024 14:48 Uhr: Von Willi Fundermann an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Es heißt: "Die Daten sind im Hauptflugbuch zu speichern." "Sind zu..." bedeutet: müssen.

Und zu diesem Zweck dürfen die Daten erhoben werden, d.h., der Betroffene muss zu diesem Zweck die Daten angeben.


4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang