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5. Juni 2024 13:09 Uhr: Von Johannes König an Chris _____

Vorab: Bin auch kein Anwalt, das ist nur ein Gedankenspiel.

Wenn wir schon bei den juristischen Spitzfindigkeiten sind: Im Gesetztestext steht "...die Flugleitung darf...". Nun haben wir ja aber gar keinen Flugleiter mehr. Zumindest gilt das für die Plätze, die nun eine neue Genehmigung beantragen, denn dort verlangt die Behörde ja eben gerade keinen Flugleiter (§ 53 Abs. 3 LuftVZO). Entsprechend gibts dann doch auch keinen mehr, der überhaupt noch ein Hauptflugbuch führen darf, oder? :-)

Vielleicht muss man mal die AOPA auf das Thema ansprechen...

5. Juni 2024 13:24 Uhr: Von Chris _____ an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Oder einfach bleiben lassen und im Fall einer Anmahnung durch die Behörde eine entsprechende Gesetzesauslegung als Antwort übermitteln. Ist ja nicht so, dass die Behörden die Gesetze machen. Und: stell keine Frage, wenn du die Antwort nicht schon weißt...


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