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8. Juni 2023 11:19 Uhr: Von Horst Metzig an Stefan Jaudas

Republikflucht im Teilbereich.

80 % aller deutschen Fliegerärzte lehnen es ab, mich auf Fliegertauglichkeit zu untersuchen. Der bürokratische Aufwand steht in kein Verhältnis zu den Einnahmen, es sei, ich würde 1000 Euro für das Medical bezahlen.

8. Juni 2023 17:12 Uhr: Von Holgi _______ an Horst Metzig Bewertung: +0.67 [3]
Das liegt daran, dass Du Dich selber regelmäßig bei der Behörde anzeigst und den Fliegerarzt damit u.U. in Teufelsküche bringst.
Man kann Deinen Werdegang ja wunderbar im Internet verfolgen.
Dieses Risiko würde ich auch nicht eingehen wollen.

Um es kurz zu machen,
Du redest zu viel.
Im Internet, am Telefon, bei Behörden und auch bei Fliegerärzten.
8. Juni 2023 21:08 Uhr: Von Constantin Droste zu Vischering an Jan Brill
RAL 2000 bis RAL 2011 sind die gängigen Orangetöne. Einfach den Flieger Front to Tail damit lackieren lassen, dann gibt er für die Kriminellen kein geeignetes Ziel mehr ab. Bei uns steht eh demnächst ein Paintjob an…
8. Juni 2023 21:48 Uhr: Von Frank Richter an Constantin Droste zu Vischering Bewertung: +5.00 [5]

Antwort an den letzten, überlegt Euch, wann Eure hübschen Altbauten, Oldtimer, Einfamilienhäuser "dran" sind. Wehret den Anfängen, das hat NICHTS mit Luftfahrt zu tun https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/farb-anschlag-in-nobel-bar-klima-chaoten-stuermen-luxus-hotel-auf-sylt-84262180.bild.html

8. Juni 2023 22:16 Uhr: Von Markus S. an Frank Richter Bewertung: +3.00 [3]

Ich glaube es handelt sich bei der „Letzten Generation“ um eine Sekte mit Wahnvorstellungen!

9. Juni 2023 08:22 Uhr: Von Markus S. an Frank Richter
Der positive Nebeneffekt von solchen lächerlichen Aktionen - wie das besprühen einer Hotelbar von innen - ist, dass nicht mehr medienwirksam berichtet wird. Hoffen wir es kommt bald das Ende dieser Störenfriede.
9. Juni 2023 08:28 Uhr: Von Constantin Droste zu Vischering an Frank Richter

Aus dem BILD-Artikel geht hervor, dass gegen die Kriminellen "nur" wegen Nötigung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung ermittelt wird. Wenn das so stimmt, dann kommen dabei maximal 10 Sozialstunden bei der Deutschen Umwelthilfe raus. Was ist mit §315 StGB? Weiß jemand Genaueres?

9. Juni 2023 08:31 Uhr: Von Wolff E. an Markus S.
Ich hatte schon vor längerem vor einer Eskalation gewarnt und würde belächelt. Das ist leider erst der Anfang....
9. Juni 2023 08:35 Uhr: Von Markus S. an Wolff E.
Ist doch gut, wenn sie sich so totlaufen. Fürchte nur ein paar Flugzeuge werden dabei noch draufgehen durch die Aktivitäten dieser Sekte.
Was ich damit sagen möchte, ich finde es gut, dass die Tagesschau darüber nicht berichtet hat.
9. Juni 2023 09:03 Uhr: Von Andreas KuNovemberZi an Frank Richter

In den Medien haben diese Aktiv(terror)isten durchaus Unterstützung.
Auch Voßkuhle sieht keine "extremen Ansätze" bei der letzten Generation.
Es lebe die Revolution!

https://www.tagesschau.de/inland/klimakleber-vosskuhle-100.html



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9. Juni 2023 09:24 Uhr: Von Wolff E. an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +4.00 [4]
Einfach Mal genau lesen. Dieser Text ist nur Meinungsmanipulation. Was Oxfarm da schreibt ist nur prozentual relativiert. Es sind nicht die Reichen, die alles verschmutzen, sondern die besagten restlichen 10%, die Oxfarm bewusst ausschließt. Es geht nur um Hetze und Neidförderung. Linksgrüne Schreibweise.
9. Juni 2023 10:14 Uhr: Von Johannes König an Constantin Droste zu Vischering Bewertung: +1.00 [1]

Das liegt vielleicht daran, dass die bisherigen Aktionen tatsächlich nur Nötigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung darstellen.

Ich muss zugeben, dass mich die Grundannahme, hier läge ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr vor, auch etwas an dem Leitartikel gestört hat. Darauf fußt ja ein wesentlicher Teil der Argumentationskette der ersten Hälfte des Artikels. Für einen gefährlichen Eingriff braucht es aber - wie der Name schon sagt - eine Gefahr, und zwar eine konkrete. Und die war bei den Aktionen zu keinem Zeitpunkt gegeben, denn dass das Fluggerät nicht mehr betriebssicher ist, ist mehr als offensichtlich.

§ 315 StGB trifft völlig zu Recht zu auf Personen, die beispielsweise Flugzeugbesatzungen im Landeanflug per Laserpointer blenden (ging vor ein paar Jahren mal durch die Presse). Denn damit wird die sichere Flugdurchführung gefährdet. Gleiches gilt für Menschen, die Steine oder Farbbomben auf fahrende(!) Autos werden. Werfe ich hingegen eine Farbbombe auf ein abgestelltes Fahrzeug/Flugzeug, ist das schlicht und ergreifend Sachbeschädigung (die selbstverständlich verfolgt gehört).

9. Juni 2023 10:51 Uhr: Von F. S. an Constantin Droste zu Vischering Bewertung: +1.00 [1]

Was ist mit §315 StGB?

In wie weit wird der Luftverkehr dadurch gefährdet, dass man ein am Boden stehendes Flugzeug mit Farbe anmalt? Ganz im Gegenteil: Dadurch, dass es sehr auffällige Farbe ist, wird der Luftverkehr eben gerade nicht gefährdert. Das wäre anders, wenn sie Flugzeuge manipulieren würde, ohne, dass man das merkt.

Das Einzige, aus dem man einen gefährlichen Eingriff konstruieren könnte, wäre, dass sich die Täter unkontrolliert auf dem Vorfeld bewegt haben.

9. Juni 2023 10:53 Uhr: Von Michael Petry an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Es sind Artikel wie der von Herrn Brill die der letzten Generation die Aufmerksamkeit geben die sie eigentlich nicht verdient. Wäre von den Medien sachlich über die Klebereien berichtet worden hätten wir wahrscheinlich überhaupt kein Problem mehr mit dieser Gruppe.

9. Juni 2023 11:35 Uhr: Von Willi Fundermann an F. S. Bewertung: +5.00 [5]

Wie immer hilft auch hier ein Blick in´s Gesetz zur Rechtsfindung. Ich glaube schon, dass § 315 StGB hier einschlägig ist. Dort heißt es u.a.:

"Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er... Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt...und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet..."

Das dürfte hier m.E. unzweifelhaft der Fall sein.

9. Juni 2023 11:35 Uhr: Von Horst Metzig an Johannes König Bewertung: -3.67 [4]

Mit diesen all genannten Paragraphen kommt man dieser gut durchfinanzierten und organisierten Bewegung mit unseren jetzigen Rechtsmittel nicht bei.

Meine Taktik ist die, den Zugang in den inneren Sicherheitsbereich der Verkehrsflugäfen so schwer wie möglich zu machen.

Ich habe schon mit einer Sicherheitsfirma gesprochen. Es gibt gute und auch nicht zu teure Sicherungsmassnahmen, dessen Technik nicht an die Öffentlichkeit gelangen darf. Dagegen ist der Zaun bei dem Verkehrsflughafen Sylt eher für eine private Kleingartenanlage geeignet. Das ist eine meiner Ansicht vernachlässigte Sorgfaltspflicht des Betreibers eines Verkehrsflughafen, nachgeordnet die Aufsichtebehörden und Genehmigungsbehörden. Ich habe auch die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Sylt angeschrieben und gesprochen, deren Aussage war am Telefon, es ist alles Mögliche beim Verkehrsflughafen Sylt in Genehmigung des Luftfahrtbundesamt getan worden. Auf meine Feststellung, dass es mit einer Drahtzange kinderleicht möglich ist, in diesen Sicherheitsbereich zu kommen, war aus meiner Erinnerung am Telefon deren Aussage, 100 % Sicherheit geht nicht. Ich möchte hier aber keine 100 % Sicherheit ansprechen, sondern eine Unterscheidung von einen Drahtzaun bei einer kleingartenanlage und eines Sicherheitsbereich nach § 7 Luftsicherheitsgesetz Verkehrsflughafen. Dieser Unterschied im Verhältnis des Kosten - Nutzen wurde von politischer Seite nicht bedacht.

Ich habe der Staatsanwaltschaft den § 15 StGB als Hinweis genannt. Alles weitere wäre Aufgabe geeigneter Juristen. Ich bin nun neugierig, was die daraus machen.

9. Juni 2023 11:49 Uhr: Von Johannes König an Horst Metzig Bewertung: +7.00 [7]

@Horst: Kannst du bitte aufhören, alle möglichen Leute aufzuscheuchen und sinnlose Vorschläge zu machen, wie Luftfahrt, noch komplizierter, teurer, gängeliger und unpraktikabler gemacht werden kann? Wenn es die Aktionen der "Letzten Generation" tatsächlich schaffen, dass wir noch mehr Sicherheitszirkus in Deutschland aufbauen, dann haben die (in Ihrer Gedankenwelt) mehr erreicht, als sie sich jemals erhoffen konnten.

@Willi: Das wichtige ist hier das Wörtchen "und". Ich brauche erst die Beschädigung und(!) daraus folgend die Gefährdung. Ein knallorange angemalter Flieger gefährdet aber niemanden, denn dieser ist offensichtlich nicht flugfähig. Und für die Beschädigung als solche gibt es den Tatbestand der Sachbeschädigung.

9. Juni 2023 11:49 Uhr: Von Chris _____ an Horst Metzig Bewertung: +4.00 [4]

Horst, du rufst da Geister, die wir alle am Ende nicht haben wollen und nicht wieder loswerden.

Denk das Ganze doch mal zu Ende durch.

Vorliegend war das Problem doch gar nicht der durchgeschnittene Zaun, sondern der Umstand, dass selbst die Polizei gar keine Veranlassung sah, die Tat zu verhindern, vermutlich weil sie gar nicht wussten, dass es hier um Sachbeschädigung geht. Es ist sehr gut möglich, dass die Polizei ernsthaft meinte, das ließe sich alles einfach abwaschen und gut. Darauf deutet auch die Aussage dieser Polizeisprecherin hin. Wie Sebastian schon geschrieben hat: hätten die Täter stattdessen die Frontscheibe des Jets eingeschlagen, dann wäre der Sachschaden geringer, die Reaktion der Polizei mit hoher Wahrscheinlichkeit aber entschlossener gewesen.

Deine verlangten erhöhten Sicherheitsmaßnahmen würden sich am Ende vor allem gegen die rechtmäßigen Nutzer wenden und diese zusätzlich nerven.

9. Juni 2023 11:55 Uhr: Von Horst Metzig an Chris _____

Entschuldigung, die Geister sind bereits unterwegs, aber nicht die, welche Du meinst. Das ist für mich jetzt hoch interessant, wenn sich herausstellt, dass die Polizei zuschaut, wie die Flugzeuge farblich verändert wurden.

9. Juni 2023 11:58 Uhr: Von Willi Fundermann an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

"@Willi: Das wichtige ist hier das Wörtchen "und". Ich brauche erst die Beschädigung und(!) daraus folgend die Gefährdung. Ein knallorange angemalter Flieger gefährdet aber niemanden, denn dieser ist offensichtlich nicht flugfähig."

Nochmal: Es reicht, dass durch die Beschädigung "...fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet..." werden, es muss nicht der "Flugverkehr" sein.

9. Juni 2023 12:05 Uhr: Von Andreas KuNovemberZi an Johannes König Bewertung: +3.00 [3]

"... oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet..."

9. Juni 2023 12:22 Uhr: Von Johannes König an Willi Fundermann

Wir sind alle keine Juristen (ich zumindest nicht), daher werden wir es hier im Forum nicht abschließend klären können. Ihr habt eure Meinung, ich habe meine. Ich habe ausgeführt, warum ich § 315 eher nicht als anwendbar sehe. Die Staatsanwaltschaft scheint das (laut Bild-Artikel) ähnlich zu sehen und verfolgt - zu Recht - die Sachbeschädigung.

9. Juni 2023 13:01 Uhr: Von Wolff E. an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]
Die Qualitätspresse mutmaßt (was war das ein Branchenexperten?), das die Lackierung 200.000 kostet. Das die Triebwerke hinüber sind, haben sie nicht verstanden.

https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100188204/-letzte-generation-privatjet-auf-sylt-besprueht-das-wird-richtig-teuer.html
9. Juni 2023 13:01 Uhr: Von Willi Fundermann an Markus S.

"Der positive Nebeneffekt von solchen lächerlichen Aktionen - wie das besprühen einer Hotelbar von innen - ist, dass nicht mehr medienwirksam berichtet wird."

Einfach nur mal in die BILD et al. schauen. Nicht mehr medienwirksam?

9. Juni 2023 13:12 Uhr: Von Willi Fundermann an Willi Fundermann

Und Lob in - ansonsten - seriöser Quelle: "Superreiche als Aktionsziele ... mit gutem Grund!"

https://www.spiegel.de/kultur/letzte-generation-die-alte-zukunft-ist-vorbei-a-17108dfa-164f-4422-9e9a-fa0d949f7855


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