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9. Juni 2023 10:14 Uhr: Von Johannes König an Constantin Droste zu Vischering Bewertung: +1.00 [1]

Das liegt vielleicht daran, dass die bisherigen Aktionen tatsächlich nur Nötigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung darstellen.

Ich muss zugeben, dass mich die Grundannahme, hier läge ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr vor, auch etwas an dem Leitartikel gestört hat. Darauf fußt ja ein wesentlicher Teil der Argumentationskette der ersten Hälfte des Artikels. Für einen gefährlichen Eingriff braucht es aber - wie der Name schon sagt - eine Gefahr, und zwar eine konkrete. Und die war bei den Aktionen zu keinem Zeitpunkt gegeben, denn dass das Fluggerät nicht mehr betriebssicher ist, ist mehr als offensichtlich.

§ 315 StGB trifft völlig zu Recht zu auf Personen, die beispielsweise Flugzeugbesatzungen im Landeanflug per Laserpointer blenden (ging vor ein paar Jahren mal durch die Presse). Denn damit wird die sichere Flugdurchführung gefährdet. Gleiches gilt für Menschen, die Steine oder Farbbomben auf fahrende(!) Autos werden. Werfe ich hingegen eine Farbbombe auf ein abgestelltes Fahrzeug/Flugzeug, ist das schlicht und ergreifend Sachbeschädigung (die selbstverständlich verfolgt gehört).

9. Juni 2023 10:53 Uhr: Von Michael Petry an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Es sind Artikel wie der von Herrn Brill die der letzten Generation die Aufmerksamkeit geben die sie eigentlich nicht verdient. Wäre von den Medien sachlich über die Klebereien berichtet worden hätten wir wahrscheinlich überhaupt kein Problem mehr mit dieser Gruppe.

9. Juni 2023 11:35 Uhr: Von Horst Metzig an Johannes König Bewertung: -3.67 [4]

Mit diesen all genannten Paragraphen kommt man dieser gut durchfinanzierten und organisierten Bewegung mit unseren jetzigen Rechtsmittel nicht bei.

Meine Taktik ist die, den Zugang in den inneren Sicherheitsbereich der Verkehrsflugäfen so schwer wie möglich zu machen.

Ich habe schon mit einer Sicherheitsfirma gesprochen. Es gibt gute und auch nicht zu teure Sicherungsmassnahmen, dessen Technik nicht an die Öffentlichkeit gelangen darf. Dagegen ist der Zaun bei dem Verkehrsflughafen Sylt eher für eine private Kleingartenanlage geeignet. Das ist eine meiner Ansicht vernachlässigte Sorgfaltspflicht des Betreibers eines Verkehrsflughafen, nachgeordnet die Aufsichtebehörden und Genehmigungsbehörden. Ich habe auch die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Sylt angeschrieben und gesprochen, deren Aussage war am Telefon, es ist alles Mögliche beim Verkehrsflughafen Sylt in Genehmigung des Luftfahrtbundesamt getan worden. Auf meine Feststellung, dass es mit einer Drahtzange kinderleicht möglich ist, in diesen Sicherheitsbereich zu kommen, war aus meiner Erinnerung am Telefon deren Aussage, 100 % Sicherheit geht nicht. Ich möchte hier aber keine 100 % Sicherheit ansprechen, sondern eine Unterscheidung von einen Drahtzaun bei einer kleingartenanlage und eines Sicherheitsbereich nach § 7 Luftsicherheitsgesetz Verkehrsflughafen. Dieser Unterschied im Verhältnis des Kosten - Nutzen wurde von politischer Seite nicht bedacht.

Ich habe der Staatsanwaltschaft den § 15 StGB als Hinweis genannt. Alles weitere wäre Aufgabe geeigneter Juristen. Ich bin nun neugierig, was die daraus machen.

9. Juni 2023 11:49 Uhr: Von Johannes König an Horst Metzig Bewertung: +7.00 [7]

@Horst: Kannst du bitte aufhören, alle möglichen Leute aufzuscheuchen und sinnlose Vorschläge zu machen, wie Luftfahrt, noch komplizierter, teurer, gängeliger und unpraktikabler gemacht werden kann? Wenn es die Aktionen der "Letzten Generation" tatsächlich schaffen, dass wir noch mehr Sicherheitszirkus in Deutschland aufbauen, dann haben die (in Ihrer Gedankenwelt) mehr erreicht, als sie sich jemals erhoffen konnten.

@Willi: Das wichtige ist hier das Wörtchen "und". Ich brauche erst die Beschädigung und(!) daraus folgend die Gefährdung. Ein knallorange angemalter Flieger gefährdet aber niemanden, denn dieser ist offensichtlich nicht flugfähig. Und für die Beschädigung als solche gibt es den Tatbestand der Sachbeschädigung.

9. Juni 2023 11:49 Uhr: Von Chris _____ an Horst Metzig Bewertung: +4.00 [4]

Horst, du rufst da Geister, die wir alle am Ende nicht haben wollen und nicht wieder loswerden.

Denk das Ganze doch mal zu Ende durch.

Vorliegend war das Problem doch gar nicht der durchgeschnittene Zaun, sondern der Umstand, dass selbst die Polizei gar keine Veranlassung sah, die Tat zu verhindern, vermutlich weil sie gar nicht wussten, dass es hier um Sachbeschädigung geht. Es ist sehr gut möglich, dass die Polizei ernsthaft meinte, das ließe sich alles einfach abwaschen und gut. Darauf deutet auch die Aussage dieser Polizeisprecherin hin. Wie Sebastian schon geschrieben hat: hätten die Täter stattdessen die Frontscheibe des Jets eingeschlagen, dann wäre der Sachschaden geringer, die Reaktion der Polizei mit hoher Wahrscheinlichkeit aber entschlossener gewesen.

Deine verlangten erhöhten Sicherheitsmaßnahmen würden sich am Ende vor allem gegen die rechtmäßigen Nutzer wenden und diese zusätzlich nerven.

9. Juni 2023 11:55 Uhr: Von Horst Metzig an Chris _____

Entschuldigung, die Geister sind bereits unterwegs, aber nicht die, welche Du meinst. Das ist für mich jetzt hoch interessant, wenn sich herausstellt, dass die Polizei zuschaut, wie die Flugzeuge farblich verändert wurden.

9. Juni 2023 11:58 Uhr: Von Willi Fundermann an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

"@Willi: Das wichtige ist hier das Wörtchen "und". Ich brauche erst die Beschädigung und(!) daraus folgend die Gefährdung. Ein knallorange angemalter Flieger gefährdet aber niemanden, denn dieser ist offensichtlich nicht flugfähig."

Nochmal: Es reicht, dass durch die Beschädigung "...fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet..." werden, es muss nicht der "Flugverkehr" sein.

9. Juni 2023 12:05 Uhr: Von Andreas KuNovemberZi an Johannes König Bewertung: +3.00 [3]

"... oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet..."

9. Juni 2023 12:22 Uhr: Von Johannes König an Willi Fundermann

Wir sind alle keine Juristen (ich zumindest nicht), daher werden wir es hier im Forum nicht abschließend klären können. Ihr habt eure Meinung, ich habe meine. Ich habe ausgeführt, warum ich § 315 eher nicht als anwendbar sehe. Die Staatsanwaltschaft scheint das (laut Bild-Artikel) ähnlich zu sehen und verfolgt - zu Recht - die Sachbeschädigung.

9. Juni 2023 13:01 Uhr: Von Wolff E. an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]
Die Qualitätspresse mutmaßt (was war das ein Branchenexperten?), das die Lackierung 200.000 kostet. Das die Triebwerke hinüber sind, haben sie nicht verstanden.

https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100188204/-letzte-generation-privatjet-auf-sylt-besprueht-das-wird-richtig-teuer.html
9. Juni 2023 14:14 Uhr: Von Holgi _______ an Horst Metzig Bewertung: +7.00 [7]
Ich wiederhole mich.
Du redest Zuviel.
9. Juni 2023 15:24 Uhr: Von B. S. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Ich frage mich gerade ob das sich nicht insgesamt zu einem wirtschaftlichen Totalschaden aufaddiert, Lackierung und zwei Triebwerksüberholungen können bei einem CJ schon den Wert übersteigen? Hat sich bei den Versicherungen eigentlich schon etwas getan, müssen wir schon eine Anti-Kriegspolice abschliessen, um solche Schäden geregelt zu bekommen?

9. Juni 2023 16:05 Uhr: Von Friedhelm Stille an Wolff E. Bewertung: +3.00 [3]

Alles was auf t-online steht ist ohne Substanz.
Da toben sich maximal grün-linke Möchtegern Schreiberlinge aus.

9. Juni 2023 16:06 Uhr: Von Friedhelm Stille an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

Jetzt nach Aufrüstung in Flughafensicherheit zu rufen, ist der falsche Weg.
Was kommt als nächstes? Security in allen Hotels/Bars? Vor Wohnblöcken?

Die Klimaterroristen müssen adäquat bestraft werden; Störung der öffentlichen Sicherheit oder gar Landfriedensbruch.

Gibt die Gesetzeslage nicht her? Dann nachbessern. Allerdings, wenn ich mich erinnere, welche Grundrechtseinschränkungen in der Corona Pandemie Zeit in Deutschland möglich waren, kann ein emntsprechendes Vorgehen seitens der Behörden nicht allzu schwierig sein. Muss man nur wollen.

9. Juni 2023 16:42 Uhr: Von _D_J_PA D. an Friedhelm Stille Bewertung: +8.00 [8]

hier ein Video, wie die Polizei Klimakleber und Sachbeschädiger der Letzten Generation mit voller Härte des Gesetzes verfolgt:

Ach mist, vertan, das war eine Szene zu Corona Zeiten: begangenes Verbrechen: Jugendliche hatten sich im Park getroffen und dort frische Luft geschnappt. Ein ziemlich heftiges Vergehen, wenn man bedenkt, wie wenig schadhaft im Vergleich dazu die Beschädigung eines mehrere Millionen Jets ist...

9. Juni 2023 16:56 Uhr: Von Stefan Jaudas an Chris _____

Vorliegend war das Problem doch gar nicht der durchgeschnittene Zaun, sondern der Umstand, dass selbst die Polizei gar keine Veranlassung sah, die Tat zu verhindern, vermutlich weil sie gar nicht wussten, dass es hier um Sachbeschädigung geht. Es ist sehr gut möglich, dass die Polizei ernsthaft meinte, das ließe sich alles einfach abwaschen und gut. Darauf deutet auch die Aussage dieser Polizeisprecherin hin. Wie Sebastian schon geschrieben hat: hätten die Täter stattdessen die Frontscheibe des Jets eingeschlagen, dann wäre der Sachschaden geringer, die Reaktion der Polizei mit hoher Wahrscheinlichkeit aber entschlossener gewesen.

Dann wäre den fraglichen Polizisten grobe Pflichtverletzung vorzuwerfen.Ich sehe es jetzt nicht als OK an, wenn da die Polizei "nur zuschaut". Immerhin waren da ja bereits mehrere andere Straftaten im Gange.

Und plötzlich wäre dann ggf. die öffentliche Hand, also der Steuerzahler, in Regress zu nehmen?


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