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7. Juni 2023 14:55 Uhr: Von Willi Fundermann an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

...Wenn es Stimmen sollte, dass sie tatsächlich extra die Triebwerks-Abdeckungen entfernt haben..."

Das kann man zwanglos den Aufnahmen entnehmen. Zu Beginn des Videos sind die noch drauf, später sieht man, wie sie fehlen und die Turbinenschaufeln rot sind. Wer sonst sollte die Abedeckungen wohl entfernt haben?

7. Juni 2023 15:02 Uhr: Von Wolff E. an M. St. Bewertung: +12.00 [12]
LG sachlich? Sorry, stimmt nicht. Sachen beschädigen und damit CO2 unnötig erzeugen. Und dann behaupten, das die GA, vor allem Reiche Schuld an der Klimaproblematik hätten. Was natürlich völliger Blödsinn ist. Wenn wir die gesamte GA einstellen würden,bringt das dem Klima nichts. Die weltweite Luftfahrt ist für ca 2% vom Gesamt CO02 Ausstoß verantwortlich. Da ist die "unter ferner liefen". Und daher sind die LG alles, nur nicht sachlich. Sie wollen einfach nur Hass und Neid verstärken.
Zur Info, Social Media & Co stoßen 3% CO2 weltweit aus und damit mehr als für weltweite Luftfahrt. Da aber die LG selbst intensiv Social Media nutzen, "verdrängen" sie dies....
7. Juni 2023 16:08 Uhr: Von Michael Geringer an Carmine B. Bewertung: +2.00 [2]
Signore Bevilacqua, ich empfinde den Stil nicht als süffisant sondern der Lage angemessen. Wenn man sich die verständnisheischenden Artikel in RP online, SPON, Süddeutsche u.s.w. durchliest, kann man gar nicht laut genug darauf drängen, dass diese Leute die volle Härte von 315StGB zu spüren bekommen. Spätestens wenn Ihr eigenes Flugzeug betroffen sein wird, werden Sie auch so denken. lgmg
7. Juni 2023 16:26 Uhr: Von M. St. an Wolff E.
Beitrag vom Autor gelöscht
7. Juni 2023 16:48 Uhr: Von Carmine B. an Michael Geringer Bewertung: +1.00 [1]
Nochmal ganz klar. Ich bin ebenso wie die meisten hier der Auffassung, dass wir hier eine absolut unverhältnismäßige und mit aller gesetzlich möglichen Härte zu ahndende Straftat gesehen haben. Mir ging es einzig und allein um den Stil. Eigentlich werden die Straftäter sogar noch dümmer dargestellt als sie es ja offensichtlich sind. Sie wussten ja zumindest beim zweiten Angriff, wie sie maximalen Schaden anrichten. Das darf man keineswegs bagatellisieren. Und gerade darum ist für mich eine möglichst sachbezogene und harte Argumentation wichtig, um sich nicht auf das Clickbait-Niveau dieser Subjekte herabzulassen.
7. Juni 2023 17:09 Uhr: Von Stefan Jaudas an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]

Tätige Reue?

Die Täter gründen also einen 145er-Betrieb und stellen fach- und sachgerecht den Status Quo Ante der Aztec wieder her?

Oder der Citation?

Halte ich für eher unwahrscheinlich.

7. Juni 2023 17:28 Uhr: Von Stefan Jaudas an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Heute 08:52 Uhr: Von Michael Söchtig

3.a, b und c treffen zu ...

Und spätestens seit dem Grundgesetzdenkmal ist für mich klar, wo und wie die LG einzuordnen ist.

Und so als Nebenbemerkung, sich durch "Spenden" aus den Folgen der eigenen Gesetzesverstöße herauskaufen zu lassen, das ist auch nicht die feine Art. Und eben auch keine Reue, schon gar keine "tätige" Reue ...

7. Juni 2023 18:15 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Holgi _______

du hättest ihm ja auch eine ansichtskarte schicken können....eben mit deiner ansicht drauf...

was würde passieren - oder warum passiert es nicht, daß den obersten sicherheits-manageren die ZÜP aberkannt wird...

rein formaljuristisch möglich...oder sollte man über eine pilotenwehr an kontrollierten flugplätzen nachdenken? ich stelle

mir es schlimm vor, wenn zb in jesenwang...edme...edml..nachts solche heinis kommen und sich dann für einen tag am rotor vom adac festkleben...und jemand zieht die leiter weg und startet...einfach so..

mfg

ingo fuhrmeister

7. Juni 2023 18:23 Uhr: Von Holgi _______ an Horst Metzig Bewertung: +0.33 [2]
Vor der Zeit des Internets, hatten Leute wie Du, genau einen Follower.
Das war der Wirt in der Kneipe, in der sie über ihr Bier, von der schlechten Welt sinniert haben.
7. Juni 2023 18:48 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Holgi _______ Bewertung: +2.00 [2]

Jetzt wirds schäbig. Pfui. Sorry, habe jetzt seine Angaben gelesen. Holger ist ein Teletubbie. Die waren nie besonders durch Intelligenz aufgefallen

7. Juni 2023 19:03 Uhr: Von Rene Laumann an Carmine B. Bewertung: +18.00 [18]

Da könnt ihr jetzt von mir halten, was ihr wollt. StGB hin oder her. Aber wer vorsätzlich, geplant einen Schaden von ggf. über 1 Mio Euro anrichtet und das in aller Regelmäßigkeit, der darf den Tatort nicht nach der Aufnahme der Personalien verlassen können. Zumal hier ja erhebliche Wiederholungsgefahr besteht. Die Leute müssten auf Grund der Wiederholungsgefahr bis zur Verhandlung in Gewahrsam genommen werden.

Wenn der Rechtstaat nicht in der Lage ist, mein Eigentum zu schützen, dann läuft doch was verkehrt.

Die klettern morge in Hamburg über den Zaun und kippen Farbe in ein A320 Triebwerk. Das kostet dann 20 mal so viel wie das der Citation und nichts passiert.

Ich meine, es wird mit Vorsatz das Eigentum anderer Menschen zerstört und die Polizei steht daneben und guckt zu !?

Wenn dann dafür das Strafmaß eine Geldstrafe oder Sozialstunden sind, dann läuft sowieso etwas falsch. Selbst wenn der Eigner nachher durch die Versicherung Schadenfrei gehalten wird, hat die Versicherung den Schaden. Eine Versicherung ist eine Solidargemeinschaft, in die wir alle einzahlen. Den Schaden an der Ciation in Syslt zahlen wir alle gemeinsam mit der nächsten Erhöhung der Versicherungsprämien.

7. Juni 2023 19:51 Uhr: Von Markus S. an Rene Laumann Bewertung: +4.00 [4]

Sehe ich genauso wie Du. Ich frage mich wie konnte das eigentlich passieren, dass sie den ganzen Flieger orange lackieren und tief in die Triebwerke ein spritzen? Das Vorfeld der GA in Sylt ist klein und ziemlich nahe an dem Bürotrakt mit direkten Blick aufs Vorfeld. Wie konnte die Polizei oder Zoll welche meines Wissens ansässig sind hier nicht rechtzeitig einschreiten?

Den Artikel von Jan Brill finde ich gut und richtig. Warum soll man auch in einem Fachmagazin ein Blatt vor den Mund nehmen und sich in den üblichen Mainstream einreihen?

7. Juni 2023 19:51 Uhr: Von Sven Walter an Rene Laumann Bewertung: +1.00 [1]

Auch wenn ich dir voll zustimme, dir ist womöglich nicht ganz klar, dass selbst die allermeisten Gewalttäter mit inländischem Wohnsitz recht flott freigelassen werden bis zur Hauptverhandlung?

7. Juni 2023 20:22 Uhr: Von Carmine B. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Und von dort kommt das Sponsoring für diesen Mist, mir wird schlecht, wenn ich so etwas lese.

https://www.zeit.de/2023/25/klimaaktivismus-finanzierung-letzte-generation-geld

Dort werden auch Meditation und Burn-Out-Seminare für die Aktivisten finanziert. Pecuniam non olet.

7. Juni 2023 20:28 Uhr: Von Markus S. an Carmine B.

So ist es. Leider ist dieser Artikel wieder hinter der Paywall. Das Schlimme daran ist, dass die Finanziers (Philanthropen) zum Beispiel an die Agora und DUH spenden und gegen VW wegen Dieselskandal klagen und auf der anderen Seite VW Aktien in großem Stil kaufen.

7. Juni 2023 20:35 Uhr: Von A. H. an M. St. Bewertung: +2.00 [2]

"Ich meinte nicht die Frage, ob die LG sachlich richtig argumentiert, sondern, dass sie in ihrer Sprache höflich bleibt. Letzteres macht den entscheidenden Unterschied zu Brills 'Editorial' aus."

.. nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten sollt ihr sie erkennen.

Abgesehen davon ist es komplett egal mit welchen salbungsvollen Worten solche Vergehen und Straftaten begründet werden. Aber eine süffisante Replik dazu soll nicht angemessen sein? Das impliziert ja auch weiterhin, dass ein Dialog mit den Spinnern etwas bewirken könnte. Allein dazu fehlt mir der Glaube und mit solchen Taten hat man sich dafür ohnehin weitgehend disqualifiziert.

7. Juni 2023 21:10 Uhr: Von Sven Walter an A. H. Bewertung: +1.00 [1]

Ich mache mir gerade Gedanken de lege ferenda:

Wenn Recht entkernt wird, indem die finanziellen Folgen von Dritten, Wohlhabenden übernommen werden, bleibt immer noch das gute hausübliche Strafrecht für die unmittelbaren Täter. So weit bekannt, so weit gut, die ersten Amtsgerichte (oder mindestens 1 mWn) haben beim Wiederholungsfall ja auch bereits bei der letzten Generation* zugelangt und kurze Haftstrafen vergeben, um dem Recht zum Recht zu verhelfen.

Sollte man bei der ja vorsätzlichen Sachbeschädigung Geldstrafen ausschließen und die Aussetzung der Bewährung nur im Ausnahmefall zulassen? Spricht einiges für, sonst haben wir eine Normenerosion. Dazu eine Minimaklausel, denn wenn Greenpeace ein Vorhängeschloss für 5 € knackt, um danach ein Banner gegen Walfang an einen Fischmarkt zu hängen, ist der primäre Schwerpunkt nicht das Vorhängeschloss sondern der Hausfriedensbruch; und wenn bei einem häuslichen Streit eine Vase zu Bruch geht, ist das im Regelfall finanziell überschaubarer als bei Rembrandt, Citation, landwirtschaftlichem Gerät etc. Dann weiß jeder Rahmenselbstankleber im Kunstmuseum, das sind mal 6 Monate und mehr bei der ersten Tat.

Was macht man jetzt aber mit den Hinterleuten? Anstiftung oder Beihilfe. Was bei Spenden zu diesem Zweck ganz schnell zu internationalen Haftbefehlen mit recht peinlichen Gesprächen bei Grenzübertritten etc. führen kann. Da würden dann die Hintermänner womöglich doch ihre Kohle eher in EE-Projekte stecken.

*(tue mich schwer, die abzukürzen - da gibt's ja auch einen Elektronikproduzenten, der da nix für kann, die PKK hat sich ja auch in das PKG unbeannt, weil man das von der anderen PKK nicht erwarten konnte...)

Nur mal so laut gedacht.

7. Juni 2023 21:53 Uhr: Von Horst Metzig an Sven Walter Bewertung: -1.00 [3]

Ich habe eine online Strafanzeige gegen den Verkehrsflughafenbetreiber Sylt gemacht. Auf Grundlage des §15StGB vorsätzliches und fahrlässiges Handeln. Damit werden die Grundlagen der Strafbarkeit behandelt.

Eine Sicherheitskette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Das schwächste Glied ist der Flughafenzaun. Nachweislich der Bilderveröffentlichung von Herrn Jan Brill. Auf jeden Fall hat die Gruppierung Letzte Generation erfolgreich nachweisen können, dass der Betreiber des Verkehrsflughafen Sylt die Erfordernisse, welche sich aus der Norm § 7 Luftsicherheitsgesetz ergeben, nicht erfüllt. Selbst der Beamte bei der Landesluftfahrtbehörde in Kiel hat nach Argumente suchen müssen, als ich ihn vorhielt, wenn an der Stelle der Letzten Generation eine andere Gruppierung mit weitaus gefährlicheren Mittel als nur Farbe den Sicherheitsbereich so leicht betreten hätte können? Dieses Argument hat gesessen. Dieser Beamte war für die Überwachung der Flughafensicherheit zuständig.

Der Übergang von Fahrlässigkeit zu Vorsatz ist nicht immer einfach zu erkennen, besonders wenn sicherheitsgeschulte Mitarbeiter wissen müssten, dass es heute elektronische Geräte zur Erzeugung eines stillen Alarm bei Durchtrennung eines Metallzauns gibt. So habe ich es auch in meiner Strafanzeige definiert und begründet. Das betrifft übrigens nicht allein den Flughafen Sylt, auch Berlin und andere Flughäfen haben diese Mängel. Nur, die Medienveröffentlichungen im Zusammenhang aller Veröffentlichungen der Taten dieser Letzte Generation, geben Terroristen beste Informationen zu Sicherheitsmängel im System Luftfahrtsicherheit.Und diese Begründung ist in Mark und Knochen gegangen, so mein heutiger Eindruck bei Telefongesprächen mit dem Sicherheitsbeauftragten des Verkehrsflughafen Sylt und dem Flugsicherheitsbeamten bei der Luftfahrtbehörde Kiel. Es gilt die Unschultsvermutung.

7. Juni 2023 23:19 Uhr: Von Sven Walter an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Horst, vorab, ich störe mich nicht an der Anzeige (deine Zitate vom Schönke/ Schröder und des § 15 StGB zeigt hingegen, dass die StA ganz deutlich merkt, dass die Anzeige von einem Laien kommt...aber egal).

Was mir nach 9/11 aufgefallen ist, wir haben keinen einzigen gepanzerten Polizeiradpanzer (ja, sowas gibt's) an den größeren Verkehrsflughäfen, um notfalls mit der Alarmzeit der Feuerwehr bei terroristischen Ereignissen am Boden präventiv oder kämpferisch vorzugehen. Die Sicherheitsbereiche sind im Prinzip immer ein Kind der 70er und 80er, vielleicht noch auf das Aufspüren von Sprengstoffen in Flüssigkeit aktualisiert: Es soll verhindert werden, dass die unterbezahlte Putzkolonne Handfeuerwaffen und Sprengstoff in die Kabine schmuggeln kann oder der fundamentalistische Täter selbst das Material als regulärer Passagier einschmuggelt - das dürften so 95% der abgedeckten und auch relevanten Szenarien sein.

Das andere Szenario ist eine Adaption des Anschlages vom Breitscheidplatz, Nizza etc: Wie komme ich mit einem 12-Tonner, gerne auch mit in Eigenbau gepanzerter Fahrerkabine aufs Vorfeld und wie schnell können dann eine Handvoll Schergen ein Dutzend Langstreckenjets "thermisch umsetzen". Garantiert in Sicherheitskreisen besprochen, aber ich habe noch keinen Radpanzer gesehen für solche Zwecke in MUC oder FRA. Bei allen Außenzäunen wissen wir, wie fragil diese sind. Leicht aufzuklären, auch ohne Drohnen etc.

Und jetzt kommt die Crux: Mit den zwei Vorfällen in BER und Sylt kommt jetzt die öffentliche Hand, nachdem jeder Sicherheitsbeauftragte von der Anzeige und seiner Garantenstellung gelesen hat, und arbeitet Sicherheitskonzepte aus, die für alle Verkehrsflughäfen in D gelten UND deren Kosten auf die Nutzer umgelegt werden. Wenn ein Maschendrahtzaun mit ein paar hornochisgen Linksfuchtlern und deren Hollandrädern überwunden wird, was passiert bei bösartigeren Profischlächtern.

Es wird maximal luftfahrtfeindlich werden. Wir brauchen dringend mehr Fliegerhorste, die für Geschäftsverkehr gleichzeitig geöffnet werden à la Rostock-Laage, um die Infrastruktur effizienter zu nutzen. Aber beim ganzen Rest können wir nur darauf hoffen, dass die ersten Täterinnen und Täter wirklich abgeschreckt werden. Ich bleibe aber leider skeptisch.

7. Juni 2023 23:46 Uhr: Von F. S. an Horst Metzig Bewertung: +9.00 [9]

Ist das ein Witz oder geht's noch?

Ein (angeblicher) Privatpilot zeigt Flugplatzbetreiber an, weil sie den Platz "nur" mit einem Maschendrahtzaun sichern und nicht zusätzlich mit elektronischen Überwachungsanlagen? Dir ist schon bewusst, dass die meisten Plätze von Vereinen betrieben werden und bei diesen die Mitglieder solche Massnahmen zahlen müssen? Flugplatzbetreiber machen sich Strafbar, wenn sie keinen Zaun installieren, der von 5 Straftätern zusammen nicht überwindbar ist?

Geht's noch? Willst Du fliegen in Deutschland komplett abschaffen?

Wir regen uns (zu Recht) auf, das Bürgermeister vor Gericht gezerrt werden, wenn der Ortsteich keinen Zaun hat - aber Betreiber von Flugplätzen, die "nur" einen 2 Meter hohen Zaun haben, werden angezeigt?

Ich bekomm ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln!

7. Juni 2023 23:57 Uhr: Von Sebastian G____ an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]

Ist das nur Folklore für Piloten und Passagiere was wir am GAT aufführen?

Das Konzept ist doch etwas anders. Man schützt quasi nur das Flugzeug in der Luft. Dafür prüft man alles was auf den Flughafen kommt und wenn in diesem System etwas schief geht, wird der Flugverkehr eingestellt (so passiert vor einigen Jahren in München). Das ist so in sich schlüssig.

Nun in extrem seltenen Fällen wird das Flugzeug auch am Boden geschützt. So zu beobachten hier in Berlin wenn die El Al auf dem Vorfeld stand (vielleicht ist das immer noch so). Dann hatten die an den 4 Ecken auf dem Vorfeld Bundesgrenzschutz mit MG. Aber das ist der Sonderfall.

8. Juni 2023 07:04 Uhr: Von Stefan Jaudas an Sven Walter

Gestern 21:10 Uhr: Von Sven Walter

...

Nur mal so laut gedacht.

I second the notion ...

8. Juni 2023 07:08 Uhr: Von Stefan Jaudas an F. S. Bewertung: +4.00 [4]

Der Herr Metzig war schon immer so.

Und nicht umsonst fliegt der nach seiner eigenen Aussage mit einem tschechischen Medical (falls das immer noch der Stand sein sollte). Immherin würde das auf eine gewisse Ergebnisorientiertheit des deutschen Fliegerarztwesen hindeuten ... was aber auch zeigt, dass da am deutsche Behörden- und Gesetzeswesen eben gar nichts genesen wird. Kann man sich sparen, weil es eben systemisch nicht wirken kann.

Und was immer da jetzt im Nachgang an Verschärfungen geschehen mag, es wird wie üblich sinnlos, nutzlos, wirkungslos, teuer sein, und die völlig Falschen treffen.

8. Juni 2023 08:55 Uhr: Von F. S. an Stefan Jaudas

In zynischer Resignation muss man sagen:

Wenn es Piloten selber sind, die nicht nur eine Sicherung von Flugplätzen fordern, die dem Angriff einer Bande von 5 Kriminellen standhält, sondern es sogar für strafwürdig halten, dass Flugplatzbetreiber eine solche nicht schon von sich aus installiert haben, dann trifft es in dem Fall vielleicht doch die richtigen! :-(

8. Juni 2023 09:16 Uhr: Von Sven Walter an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Hört hört, und das vom sonst maximalen Regulierungsdichtenapologet. Ich lerne dazu.


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