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7. Juni 2023 08:17 Uhr: Von T. Magin an Christian Anhalt Bewertung: +1.00 [1]
Unglücklicherweise beansprucht Deinen letzten Absatz auch die LG für sich, was die Sache ideologisch nur noch aufgeladener werden lässt. Denn jetzt besteht die Gefahr, dass sich zwei Gruppen „Wir sind das Volk“ auf der Straße gegenüber stehen. Und nicht nur beim Thema GA.
7. Juni 2023 08:19 Uhr: Von Michael Söchtig an Christian Anhalt Bewertung: +3.00 [3]

Ich finde man kann hier doch 2 Sachen feststellen:

1. Zum Thema was die private Luftfahrt tun kann und tun muss haben wir hier leidenschaftlich und sehr kontrovers im Forum diskutiert, ohne dass man sich einig wurde.

2. Zur Einordnung was diese Straftäter veranstalten herrscht dagegen absoluter Konsens.

Erschreckend finde ich, dass in der Presse 1 und 2 verwischen - nach dem Motto es gibt gute und böse Straftäter, und solange es gegen RWE oder "die Reichen" geht, sind Straftaten ok. Das ist m.E. höchstgradig fragwürdig und ein gerdezu linksextremes Narrativ, das aufs schärfste verurteilt gehört.

Dessen ungeachtet bleibe ich auch dabei, dass die Aviation Branche gefordert ist, jetzt endlich kommunikativ UND technisch nachzulegen.

7. Juni 2023 08:37 Uhr: Von Rene Laumann an Michael Söchtig Bewertung: +9.00 [10]

Ganz in Ernst frage ich mich, weshalb die Polizei nicht eingreift und die Bande verhaftet, sondern nach der Feststellung der Personalien wieder auf freien Fuß setzt. Geht man mal von einem Overhaul der beiden Triebwerke + Neue Lackierung + Ausfallzeit aus, sind wir hier bei einem Schaden von über 1 Mio Euro.

Mir ist das unverständlich, wie man diese Leute einfach gewähren lassen kann.

7. Juni 2023 08:52 Uhr: Von Michael Söchtig an Rene Laumann Bewertung: +3.67 [5]

Naja, wir sind zum Glück ein Rechtsstaat. Strafen werden durch Urteile gesprochen, nicht durch die Festnahme seitens der Polizei.

§ 112 StPO regelt das abschließend, wann U-Haft angeordnet werden darf.

(1) 1Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. 2Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

1.
festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2.
bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3.
das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a)
Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b)
auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c)
andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).(...)

Rein praktisch relevant ist da ausschließlich Fluchtgefahr. Und das ist oftmals schwierig zu begründen.

7. Juni 2023 08:54 Uhr: Von Sven Walter an Patrick Lienhart Bewertung: +5.00 [5]

Danke.

Vor allen dafür:

"Ich hätte als Operator sofort ein Statement herausgegeben dass leider alle auf absehbare Zeit geplanten Einsatztage für Organtransporte ersatzlos ausfallen und man für Niere, Herz und Leber auf die Bahn ausweichen wird."

7. Juni 2023 08:56 Uhr: Von Sven Walter an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Als Eigentümer einer TP oder eines Geschäftsflugzeuges würde ich mir jetzt immer ein paar rote Kreuze in den Einstiegsbereich lackieren lassen. Damit die letzten zwei bis drei Hirnzellen von Honks der letzten Generation noch kurz innehalten, ob sie vielleicht doch gerade einen Organflieger schroten.

Herr, schick Hirn vom Himmel.

7. Juni 2023 09:19 Uhr: Von Hubert Eckl an Sven Walter Bewertung: +0.00 [2]

Bemerkenswert finde ich die sanften mäßigen beschwichtigenden Töne neben den "Schwanz-ab-Kopf-ab"-Schreihälsen. Es scheint die Erkenntnis durchzusickern, daß die Klieber-Sprüher Kinder ihrer Gesellschaftsschicht sind. Das sind ( leider?) keine Kriminelle aus dem üblichen Milieu der Beutereisser. Lebenslang ins Zuchthaus? Das könnte auch meinen zornigen Enkel treffen.

7. Juni 2023 09:20 Uhr: Von Rockhopper Flyer an Sebastian G____ Bewertung: +3.33 [4]

Ich bin kein Anwalt, aber sowohl mit meinem Laienwissen als auch in Diskussionen mit verschiedenen Anwälten im Freundeskreis kam relativ klar bei raus, dass die Knalltüten ziemlich gut rechtlich informiert sind, was sie dürfen und was sie nicht dürfen (aka tun sollten oder lieber lassen sollten). Die sind an der Stelle tatsächlich nicht doof bzw. werden gut beraten.

Das Recht in Deutschland ist hierbei in allen Fällen differenziert zu sehen, insbesondere da es in Deutschland nicht punitive damages wie in den USA gibt, also eine Strafe um den Täter über den entstandenen Schaden hinaus zu bestrafen.

Die Taktik des Blockierens ist ja keine neue Erfindung, das gabs schon damals bei Castor und den Atommeilern. Und so schräg das Recht auch ist, aber es ist sogar schwierig hier Nötigung durchzusetzen (Google-Tip: Zweite Reihe Rechtsprechung bzw https://de.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade). Insbesondere ist es über die strafrechtliche Relevanz hinaus ziemlich schwierig, konkrete zivilrechtliche Forderungen geltend zu machen.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Wahrheitsfindung: In dem Fall der CJ, nehmen wir an die Versicherung zahlt, wie bereits im Artikel angenommen, dann kann m.W. nach der Operator keine weiteren Schadensersatzforderungen geltend machen. Höchstens könnte er einen Verdienstausfall anmelden, aber da müßte er sehr genau begründen, warum ihm wann wieviel Geld entgangen ist, dass er nur verdient hätte, wenn er diese CJ benutzt hätte. Höchstens kann er eine Prämienhochstufung durch die Versicherung geltend machen.

Das dürfte auch der Grund sein, warum die sich nicht mehr auf Runways festkleben, da dort ziemlich schnell ein recht real zu beziffernder Schaden für die Airlines entsteht, der auch geltend gemacht werden kann. 10 umgeleitete Airbus-Maschinen mit Folgeverzögerungen im Flugplan, Streichungen, Sprit, etc. - das kostet schon.

Eine CJ ansprühen ist tatsächlich wesentlich unkomplizierter: Sachbeschädigung dagegen ist wesentlich glimpflicher und gibt auf jeden Fall beim Ersttäter maximal eine Bewährungsstrafe. Und die Geldstrafen werden ja durch Spenden bezahlt. Tatsächlich wird es nur relevant – und diese Fälle werden ja auch verhandelt und verurteilt – wenn jemand eine Bewährungsstrafe kriegt und sich danach nochmal festklebt oder was auch immer macht, womit die Chance, dass die Person in den Knast geht, deutlich höher wird (siehe beispielsweise https://www.tagesschau.de/inland/letzte-generation-haftstrafe-101.html).

Das wahrscheinlich beste im Sinne von "Bestraft die Arschlöcher" und gleichzeitig das schlechteste für den CJ-Besitzer wäre, wenn die Versicherung nicht zahlt. Dann gibt es m.W. die Möglichkeit, den entstandenen Schaden zivilrechtlich einzufordern. Höchstwahrscheinlich würde er aber trotzdem auf dem Schaden sitzenbleiben, da die Täter vermutlich einfach Privatinsolvenz anmelden würden.

Auch § 315 StGB sei genau zu lesen: "Wer die Sicherheit […] dadurch beeinträchtigt, daß er […] Beförderungsmittel zerstört, beschädigt […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.". Die Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert liegt lt BGH bei 1.500 €, das ist also erfüllt. Aber ob eine Sache gefährdet ist, wenn die Versicherung den Schaden begleicht und das Flugzeug restauriert wird, ist zweifelhaft. Der BGH sagt: "so ist zu prüfen, ob ihr auch ein bedeutender Schaden gedroht hat, wobei ein tatsächlich entstandener Schaden geringer sein kann als der allein maßgebliche Gefährdungsschaden. Der Wert der Sache ist hierbei nach dem Verkehrswert und die Höhe des (drohenden) Schadens nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen". Hier hört dann meine Jurakenntnis auf, ob das eben auch gilt, wenn eine Versicherung bezahlt hat.

Im Endeffekt läuft es immer alles darauf hinaus, welcher Schaden ist unter dem Strich tatsächlich bezifferbar entstanden.

Wenn man an die Organisation selbst ranwill, gibt es nur den Weg über die Kriminelle Vereinigung - und das wird ja zu recht auch versucht. Eine Organisation, die Mitglieder nach Gefängnisbereitschaft rekrutiert (https://www.golem.de/news/politische-ansichten-auf-google-drive-letzte-generation-mit-datenschutz-gau-2302-171664.html), läßt da durchaus mal einen Anfangsverdacht offen. Korrekterweise liegt die Meßlatte aber hier hoch. Auch wenn sich der überwiegende Teil der Bevölkerung einig ist, dass das ein Knalltütenverein ist, der den Großteil der Bevölkerung für ihr privates Anliegen in Geiselhaft nimmt, muss man sich immer fragen, wie solche Gesetze angewendet werden, wenn mal eine nur-so-halb-rechtsstaatliche Partei an die Macht kommt. Denn soetwas eignet sich natürlich perfekt, um politische Gegner aller Coleur - von der Gewerkschaft bis hin zum Verein - auszuschalten.

Versteht mich nicht falsch, ich würde alle Mitglieder dieser aus meiner Sicht kriminellen Vereinigung lieber gestern als heute im Knast sehen, aber Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei verschiedene Dinge.

Just my two cents: Kurzer Kommentar noch zum Stil des Artikels, ich muß unterstreichen, was die Vorrednerin hier schrieb. Ich fand den Artikel arg wutbürgermäßig persönlich geprägt und stilistisch (nicht inhaltich) über das Ziel hinausschießend. Formulierungen wie "wenn ein paar Noobs", "selbstzufrieden und in ihrer Dummheit glücklich", "kopflastigeren Exemplaren dieser Altersgruppe" helfen halt nicht, wenn jemand den Artikel zufällig bei Google findet, ihn als besonders differenzierte und neutrale Berichterstattung wahrzunehmen. Meine rein subjektive Wahrnehmung beim Lesen war auch eher "puh, hätte man durchaus mal zwei Tage liegenlassen können und nochmal etwas entschärfen". Hatte mehr den Stil eines Posts hier im Forum von bestimmten Leuten als weniger der Kommentar einer der erfahrensten Luftfahrt-Journalisten in DACH.

Natürlich ist es aber Jan Brills gutes Recht, einen wütenden Kommentar in seinem eigenen Magazin zu schreiben - und auch, seinen Unmut kund zu tun stellvertrendend für andere Piloten. Ich hätte daher - vielleicht als Vorschlag fürs nächste Mal - angeregt, den Artikel in zwei Teile zu teilen:

1. Die neutral-journalistische Berichterstattung, was tatsächlich passiert ist, was die Hintergründe sind, was der Schaden ist, etc., also alles Dinge, die im rbb24-Artikel nicht stehen (oder die sie bestenfalls hier abschreiben). Gern auch immer mit ein paar einfach abschreibaren, grafisch aufbereiteten Zahlen und Statistiken versehen: Benzinverbrauch VW Golf aus 1980 vs. Aztec bei der Fahrt nach Dämemark inkl. typischem Stau; CO2-Ausstoß von GA, Autos, ungedämmten Häusern und der Modeindustrie, etc.. Kurzes Interview mit dem BER Sicherheitsbeauftragten, was er gedenkt bzw. was möglich ist, dagegen in der Zukunft zu unternehmen hätte auch nicht geschadet. Mit Zitaten wird man zitiert.

2. Den persönlichen Kommentar von Jan Brill.

Ich denke, dass man der allgemeinen Luftfahrt, anderen abschreibenden Journalisten und potentiellen Unterstützern der Sache damit eher einen Gefallen tun würde.

7. Juni 2023 09:29 Uhr: Von Michael Söchtig an Hubert Eckl Bewertung: +4.00 [4]

Naja, schon die Graffity Sprayer (und gewisse Teile der RAF Sympathisanten) kamen aus gewissen Elternhäusern.

Das ist ja auch das, was mich an diesen Leuten so ankotzt - Sachen fordern, die sie selbst nicht betreffen. Flug teurer? Egal, Papa zahlt. Tempolimit? Egal, ich wohne eh in der Stadt. Wärmepumpe? Schon längst eingebaut.

Nur sind die Forderungen betreffend Klimaschutz deshalb ja nicht automatisch falsch. Das Ziel ist Aufmerksamkeit. Übrigens ist es dann vielleicht gar nicht so verkehrt, wenn die Tagesschau n i c h t darüber berichtet.

7. Juni 2023 09:57 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Rockhopper Flyer Bewertung: +4.00 [4]

im Prinzip magst du mit Deiner Betrachtung Recht haben, nur: die Versicherung wird - wenn sie den Schaden an den Versicherungsnehmer reguliert hat - diesen NICHT alleine tragen wollen und sich mit großer Sicherheit ganz konkret an die Schadenverursacher halten.

Und die Versicherungen haben sicher auf solche Fälle spezialisierte Rechtsabteilungen und einen langen Atem, länger als der Eigentümer des Flugzeugs diesen vermutlich hätte...

7. Juni 2023 10:02 Uhr: Von Rockhopper Flyer an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Das ist korrekt, die Versicherung kann natürlich versuchen, sich den Schaden wiederzuholen.

Ich denke aber, dass eben bei den typischen Verursachern eher nichts zu holen ist. Die werden ja anscheinend z.T. sogar von LG alimentiert (https://www.businessinsider.de/wirtschaft/letzte-generation-so-viel-verdient-aktivist-der-protestgruppe/) - und werden dementsprechend einfach bei der 2 Mio-Forderung Privatinsolvenz anmelden.

Interessant wird dabei ggf. die Tatsache, dass lt § 302 InsO Forderungen aus Straftaten in Insolvenzverfahren ausgenommen sind. Wobei mir hierbei unklar ist, ob das sich nur auf Bußgelder bezieht oder auch nach §39 InsO eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung.

Das heißt, mit etwas Glück dürften die Sprühclowns - wenn die Versicherung mit langem Atem klagt - mit der Forderung ihr ganzes Leben lang rumlaufen. Das dürfte aber etwas sein, was die Gerichte sehr lang beschäftigen wird und dem CJ-Owner nur bedingt hilft.

7. Juni 2023 10:53 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Rockhopper Flyer Bewertung: +2.00 [2]

das mit den schadensforderungen....juckt die nicht, es wird privatinsolvenz beantragt und gut. es müßte herausgearbeitet werden, daß diese tat vorsätzlich geschehen ist, dann wäre das mit der inso ausgeschlossen...

irgendwie erinnern mich die gesichter der klebeheinis nach der festnahme immer an patienten, die von einer sekte kommen und einem de-programmingkurs machen...einfach nix sagen...geradeausschauen...stoisch...wie in der irrenanstalt...

mfg

ingo fuhrmeister

7. Juni 2023 10:53 Uhr: Von Thomas R. an Rockhopper Flyer Bewertung: +2.00 [2]

Das Recht in Deutschland ist hierbei in allen Fällen differenziert zu sehen, insbesondere da es in Deutschland nicht punitive damages wie in den USA gibt, also eine Strafe um den Täter über den entstandenen Schaden hinaus zu bestrafen.

Es ist regelmäßige Praxis in der deutschen Rechtssprechung, dass z.B. Geldstrafen in doppelter Höhe eines entstandenen Vermögensschadens ausgesprochen werden, "damit es sich nicht lohnt". Beispiel: Jemand hinterzieht 10.000 Euro, muss die dann zurückzahlen und bekommt noch 10.000 Euro Geldstrafe obendrauf.

Interessant wird dabei ggf. die Tatsache, dass lt § 302 InsO Forderungen aus Straftaten in Insolvenzverfahren ausgenommen sind. Wobei mir hierbei unklar ist, ob das sich nur auf Bußgelder bezieht oder auch nach §39 InsO eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung.

Forderungen aus deliktischen Tatbeständen sind von der Privatinso natürlich nicht erfasst. Sonst wäre es ein "Geschäftsmodell", einen großen Schaden mit entsprechendem eigenen Vorteil zu produzieren, dann Privatinso und nach drei Jahren wäre man dann raus.

7. Juni 2023 10:55 Uhr: Von Horst Metzig an Rockhopper Flyer Bewertung: +0.33 [2]

Hat sich irgend jemand hier im Forum schon mal darüber Gedanken gemacht, dass der Betreiber eines Verkehrsflughafen im Sicherheitsbereich des Flughafens dafür Sorge tragen muss, dass keine Unbefugten das Gelände betreten können?

Der § 7 Luftsicherheitsgesetz wird auch in die rechtliche Bewertung kommen.

Als Flugzeugeigner möchte ich eine gewisse Sicherheit dafür haben, dass ich mein Flugzeug im geschützten Bereich eines Verkehrsflughafen abstelle, und dafür auch eine angemessene Parkgebühr entrichte. Was wäre wenn ein Flugzeugeigner eigenes bewaffnetes Personal einer zertifizierten Sicherheitsfirma um sein geparktes Flugzeug stellen würde?

Ein anderer Gedankengang, wenn anstelle dieser rechtlich gut vorbereiteten Frabsprüher Terroristen mit menschenverachtend bösen Absichten den Flughafenzaun durchschneiden, und Sprengladungen an geparkten Flugzeugen anbringen? Das ist ein sehr weiter Gedankensprung, der 11 September in Amerika hat sich dennoch verwirklicht.

Also, ich denke hier an §15 StGB Randnummer 133 Sorgfaltsmassstab. ( Schönke/Schröder )

Zudem habe ich soeben mit dem Sicherheitsbeauftragten des Verkehrsflughafen Sylt ein freundliches Telefongespräch geführt, und meine Ansicht übermittelt. Es gibt im Sicherheitsbereich technisch einiges zu verändern/verbessern, übrigens nicht nur am Flughafen Sylt.

7. Juni 2023 11:24 Uhr: Von M. St. an Rockhopper Flyer Bewertung: +2.33 [9]
Beitrag vom Autor gelöscht
7. Juni 2023 11:42 Uhr: Von Willi Fundermann an ingo fuhrmeister Bewertung: +5.00 [5]

"es müßte herausgearbeitet werden, daß diese tat vorsätzlich geschehen ist..."

Lächerlich, da muss nix "herausgearbeitet werden", man braucht ja nur das Video anschauen. Dann sieht man klar, dass das vorsätzlich und nicht fahrlässig war. Und die Erklärungen der Gruppe tun ein Übriges.

7. Juni 2023 12:05 Uhr: Von Chris _____ an M. St. Bewertung: +1.00 [1]

Ich finde den Artikel überwiegend gut, weil informativ und sachlich fundiert, sogar auf Basis von Recherchen, was man in der deutschen Medienlandschaft sonst ja kaum mehr findet.

Was ich am Artikel kritisieren möchte, sind zwei mitschwingende Aspekte:

1. Der "Facepalm-Emoji" stellt den Vorfall stilistisch auf eine Stufe mit einem "Fail-Video" auf Youtube. Eine vorsätzliche Sachbeschädigung mit siebenstelliger Schadenshöhe ist aber etwas anderes. Fans von "Fail-Videos" mögen das anders sehen, in solchen werden mitunter selbst Unfälle mit erheblichem Personenschaden lustig-unterhaltsam dargeboten. Aber auf das Niveau muss man ja nicht sinken.

2. Der Begriff "Maßlose Dummheit" im Titel sowie ähnliche Formulierungen im Artikel sind m.E. noch viel zu wohlwollend. Gerade die (nicht strafbare) Dummheit ist etwas, was ich den Tätern nicht "abkaufe". Wer vorsätzlich einen Zaun durchschneidet, Cover von Triebwerken entfernt und Farbe so hineinsprüht, so dass diese "am anderen Ende wieder herauskommt", der ist kriminell.

Außerdem zur Sache:

3. Von den Leserkommentaren finde ich Sebastians Beitrag besonders wertvoll: "Ich befürchte weder den Tätern noch der Polizei war bewusst, dass hier vermutlich ein Schaden im siebenstelligen Bereich entstanden ist. Hätten man mit dem Hammer die Frontscheibe des CJ eingeschlagen, wäre die Polizei sicher ganz anders vorgegangen. Und das obwohl der finanzielle Schaden vermutlich viel geringer gewesen wäre als der Schaden an den Triebwerken." - Bei den Tätern glaube ich fest daran, dass die sehr wohl wussten, was sie tun. Erschreckend aber, dass die Polizei offenbar keinen Versuch unternommen hat, die Straftat zu verhindern. Bei Personen, die an einem Flughafen arbeiten, wäre die (minimale) Fachkenntnis, dass eine Triebwerksüberholung durch Verschmutzung erzeugt werden und prohibitiv teuer sein kann, doch mehr als angebracht. Zumal solche Personen uns Piloten durchsuchen (mir zuletzt in Dresden passiert), so als ob ein Anfangsverdacht schon dadurch entstanden wäre, dass man überhaupt am Flughafen auftaucht und zum eigenen Flieger laufen will.

4. Ob der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt wird oder nicht, mag an der Situation des Halters etwas ändern, an der Situation der Täter oder der Einordnung der Straftat ändert das nichts.

5. Schlussendlich: dass die "Letzte Generation" hier in der Selbstdarstellung "Superreiche" aufs Korn nimmt, ist ein m.E. allzu durchsichtiger Versuch, ihre Straftaten der (längst von ihnen genervten) Allgemeinbevölkerung schmackhaft zu machen. Denn erstens fühlt sich dadurch in der Allgemeinheit fast niemand selbst betroffen, zweitens ist der Neidfaktor sowieso stark in uns Deutschen und schon immer gewesen. Politiker wissen beide Faktoren immer wieder erfolgreich einzusetzen.

7. Juni 2023 12:23 Uhr: Von Holgi _______ an Horst Metzig Bewertung: -3.67 [6]
„Zudem habe ich soeben mit dem Sicherheitsbeauftragten des Verkehrsflughafen Sylt ein freundliches Telefongespräch geführt, und meine Ansicht übermittelt.“

Das ist überhaupt nicht Deine Aufgabe, Karen
7. Juni 2023 12:25 Uhr: Von Willi Fundermann an Holgi _______ Bewertung: +2.00 [2]

Aber verboten ist das nicht, oder?

7. Juni 2023 12:27 Uhr: Von Horst Metzig an Holgi _______ Bewertung: -1.00 [2]

Wieso, der Herr hatte sich sogar auch bedankt. Ich habe mit diesen netten Herren mein Sicherheitskonzept für diesen Verkehrsflughafen besprochen. Eine fürsorgliche Hilfestellung.

Übrigens auch mit dem Verantwortlichen bei der Landesluftfahrtbehörde. Die haben halt alle nur sowenig Zeit zum Reden. Angesichts dieser Versäumnisse halte ich das aber für notwendig.

Im übrigen bin ich ein fleissiger und zuverlässiger Forumleser, leider nicht immer im Geschmack einiger Leser.

Im Segelflugforum wurde ich daher auch rausgeschmissen.

7. Juni 2023 13:27 Uhr: Von thomas _koch an Rockhopper Flyer Bewertung: +5.00 [5]

Das aus meiner Sicht Beunruhigende ist, dass unser Land de facto ein "rechtsfreier" Raum ist, dies von unzähligen kriminellen Organisationen aus aller Welt seit Jahrzehnten geschätzt wird und dieser Lerneffekt bei den Klima-Kriminellen angekommen ist.

Das planmässige Vorgehen beim Eindringen auf das gesicherte Gelände des Flughafens und bei der zielgerichteten Beschädung/Zerstörung des Flugzeugs und der Triebwerke zeigen die hohe kriminelle Energie dieser Gruppierung.

Es ist auch noch nicht so lange her, dass unser Kulturgut (Kunstwerke im Millionenwert) in verschiedenen Museen angegriffen und beschädigt wurden.

7. Juni 2023 13:33 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Horst Metzig Bewertung: +5.00 [5]

Ich habe Verständnis für manche

7. Juni 2023 13:54 Uhr: Von F. S. an Sebastian G____ Bewertung: +3.00 [3]

Ich befürchte weder den Tätern noch der Polizei war bewusst, dass hier vermutlich ein Schaden im siebenstelligen Bereich entstanden ist.

Was die Polizei betrifft stimme ich Dir zu.

Bei den Tätern würde ich das anders beurteilen: Wenn es Stimmen sollte, dass sie tatsächlich extra die Triebwerks-Abdeckungen entfernt haben, dann muss man davon ausgehen, dass sie sehr genau wussten, was sie taten - für eine symbolische Aktion ist es ja völlig egal, ob die Cover drauf sind, oder nicht.
Es ging ihnen dann eben genau nicht darum, ein Zeichen gegen den Klimawandel zu setzen, sondern sie wollten im Einzelfall möglichst großen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Das wird sicher auch bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sein.

Es gibt daher auch Stimmen im Markt, die eine Regulierung eher über die Kasko-Kriegs- und kriegsähnliche Gefahrendeckung sehen.

Diese "Stimmen im Markt" würde ich eher als Pfeifen im Wald der Versicherer interpretieren, die versuchen wollen, sich aus der Deckung rauszureden. Selbst wenn die Straftaten der letzten Generation als Taten einer kriminellen Vereinigung angesehen werden, sind wir noch sehr weit weg von "kriegsähnlichen Zuständen". Dafür wäre sicherlich ein innerer Notstand notwendig.
Gedacht ist diese "kriegsähnliche Gefahrendeckung" für Situationen, die "wie Krieg" sind, aber bei denen es (noch) fraglich ist, ob es sich aus völkerrechtlicher Sicht wirklich um einen Krieg handelt.

7. Juni 2023 14:31 Uhr: Von Matthias Reinacher an F. S.

Leider stimmt das, es gibt Fotos vom Anfang der Aktion, wo schon Farbe auf dem Flieger ist aber die Triebwerksabdeckung noch drauf. Das habe ich absolut nicht verstanden, wenn die ganze Aktion symbolisch sein soll und die Farbe angeblich abwaschbar...

7. Juni 2023 14:33 Uhr: Von Horst Metzig an Dr. Thomas Kretzschmar

Ich auch, auch für Diejenigen, welche mich rausschmeissen.


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