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7. Juni 2023 09:57 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Rockhopper Flyer Bewertung: +4.00 [4]

im Prinzip magst du mit Deiner Betrachtung Recht haben, nur: die Versicherung wird - wenn sie den Schaden an den Versicherungsnehmer reguliert hat - diesen NICHT alleine tragen wollen und sich mit großer Sicherheit ganz konkret an die Schadenverursacher halten.

Und die Versicherungen haben sicher auf solche Fälle spezialisierte Rechtsabteilungen und einen langen Atem, länger als der Eigentümer des Flugzeugs diesen vermutlich hätte...

7. Juni 2023 10:02 Uhr: Von Rockhopper Flyer an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Das ist korrekt, die Versicherung kann natürlich versuchen, sich den Schaden wiederzuholen.

Ich denke aber, dass eben bei den typischen Verursachern eher nichts zu holen ist. Die werden ja anscheinend z.T. sogar von LG alimentiert (https://www.businessinsider.de/wirtschaft/letzte-generation-so-viel-verdient-aktivist-der-protestgruppe/) - und werden dementsprechend einfach bei der 2 Mio-Forderung Privatinsolvenz anmelden.

Interessant wird dabei ggf. die Tatsache, dass lt § 302 InsO Forderungen aus Straftaten in Insolvenzverfahren ausgenommen sind. Wobei mir hierbei unklar ist, ob das sich nur auf Bußgelder bezieht oder auch nach §39 InsO eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung.

Das heißt, mit etwas Glück dürften die Sprühclowns - wenn die Versicherung mit langem Atem klagt - mit der Forderung ihr ganzes Leben lang rumlaufen. Das dürfte aber etwas sein, was die Gerichte sehr lang beschäftigen wird und dem CJ-Owner nur bedingt hilft.

7. Juni 2023 10:53 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Rockhopper Flyer Bewertung: +2.00 [2]

das mit den schadensforderungen....juckt die nicht, es wird privatinsolvenz beantragt und gut. es müßte herausgearbeitet werden, daß diese tat vorsätzlich geschehen ist, dann wäre das mit der inso ausgeschlossen...

irgendwie erinnern mich die gesichter der klebeheinis nach der festnahme immer an patienten, die von einer sekte kommen und einem de-programmingkurs machen...einfach nix sagen...geradeausschauen...stoisch...wie in der irrenanstalt...

mfg

ingo fuhrmeister

7. Juni 2023 11:42 Uhr: Von Willi Fundermann an ingo fuhrmeister Bewertung: +5.00 [5]

"es müßte herausgearbeitet werden, daß diese tat vorsätzlich geschehen ist..."

Lächerlich, da muss nix "herausgearbeitet werden", man braucht ja nur das Video anschauen. Dann sieht man klar, dass das vorsätzlich und nicht fahrlässig war. Und die Erklärungen der Gruppe tun ein Übriges.


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