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7. Juni 2023 16:26 Uhr: Von M. St. an Wolff E.
Beitrag vom Autor gelöscht
7. Juni 2023 20:35 Uhr: Von A. H. an M. St. Bewertung: +2.00 [2]

"Ich meinte nicht die Frage, ob die LG sachlich richtig argumentiert, sondern, dass sie in ihrer Sprache höflich bleibt. Letzteres macht den entscheidenden Unterschied zu Brills 'Editorial' aus."

.. nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten sollt ihr sie erkennen.

Abgesehen davon ist es komplett egal mit welchen salbungsvollen Worten solche Vergehen und Straftaten begründet werden. Aber eine süffisante Replik dazu soll nicht angemessen sein? Das impliziert ja auch weiterhin, dass ein Dialog mit den Spinnern etwas bewirken könnte. Allein dazu fehlt mir der Glaube und mit solchen Taten hat man sich dafür ohnehin weitgehend disqualifiziert.

7. Juni 2023 21:10 Uhr: Von Sven Walter an A. H. Bewertung: +1.00 [1]

Ich mache mir gerade Gedanken de lege ferenda:

Wenn Recht entkernt wird, indem die finanziellen Folgen von Dritten, Wohlhabenden übernommen werden, bleibt immer noch das gute hausübliche Strafrecht für die unmittelbaren Täter. So weit bekannt, so weit gut, die ersten Amtsgerichte (oder mindestens 1 mWn) haben beim Wiederholungsfall ja auch bereits bei der letzten Generation* zugelangt und kurze Haftstrafen vergeben, um dem Recht zum Recht zu verhelfen.

Sollte man bei der ja vorsätzlichen Sachbeschädigung Geldstrafen ausschließen und die Aussetzung der Bewährung nur im Ausnahmefall zulassen? Spricht einiges für, sonst haben wir eine Normenerosion. Dazu eine Minimaklausel, denn wenn Greenpeace ein Vorhängeschloss für 5 € knackt, um danach ein Banner gegen Walfang an einen Fischmarkt zu hängen, ist der primäre Schwerpunkt nicht das Vorhängeschloss sondern der Hausfriedensbruch; und wenn bei einem häuslichen Streit eine Vase zu Bruch geht, ist das im Regelfall finanziell überschaubarer als bei Rembrandt, Citation, landwirtschaftlichem Gerät etc. Dann weiß jeder Rahmenselbstankleber im Kunstmuseum, das sind mal 6 Monate und mehr bei der ersten Tat.

Was macht man jetzt aber mit den Hinterleuten? Anstiftung oder Beihilfe. Was bei Spenden zu diesem Zweck ganz schnell zu internationalen Haftbefehlen mit recht peinlichen Gesprächen bei Grenzübertritten etc. führen kann. Da würden dann die Hintermänner womöglich doch ihre Kohle eher in EE-Projekte stecken.

*(tue mich schwer, die abzukürzen - da gibt's ja auch einen Elektronikproduzenten, der da nix für kann, die PKK hat sich ja auch in das PKG unbeannt, weil man das von der anderen PKK nicht erwarten konnte...)

Nur mal so laut gedacht.

7. Juni 2023 21:53 Uhr: Von Horst Metzig an Sven Walter Bewertung: -1.00 [3]

Ich habe eine online Strafanzeige gegen den Verkehrsflughafenbetreiber Sylt gemacht. Auf Grundlage des §15StGB vorsätzliches und fahrlässiges Handeln. Damit werden die Grundlagen der Strafbarkeit behandelt.

Eine Sicherheitskette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Das schwächste Glied ist der Flughafenzaun. Nachweislich der Bilderveröffentlichung von Herrn Jan Brill. Auf jeden Fall hat die Gruppierung Letzte Generation erfolgreich nachweisen können, dass der Betreiber des Verkehrsflughafen Sylt die Erfordernisse, welche sich aus der Norm § 7 Luftsicherheitsgesetz ergeben, nicht erfüllt. Selbst der Beamte bei der Landesluftfahrtbehörde in Kiel hat nach Argumente suchen müssen, als ich ihn vorhielt, wenn an der Stelle der Letzten Generation eine andere Gruppierung mit weitaus gefährlicheren Mittel als nur Farbe den Sicherheitsbereich so leicht betreten hätte können? Dieses Argument hat gesessen. Dieser Beamte war für die Überwachung der Flughafensicherheit zuständig.

Der Übergang von Fahrlässigkeit zu Vorsatz ist nicht immer einfach zu erkennen, besonders wenn sicherheitsgeschulte Mitarbeiter wissen müssten, dass es heute elektronische Geräte zur Erzeugung eines stillen Alarm bei Durchtrennung eines Metallzauns gibt. So habe ich es auch in meiner Strafanzeige definiert und begründet. Das betrifft übrigens nicht allein den Flughafen Sylt, auch Berlin und andere Flughäfen haben diese Mängel. Nur, die Medienveröffentlichungen im Zusammenhang aller Veröffentlichungen der Taten dieser Letzte Generation, geben Terroristen beste Informationen zu Sicherheitsmängel im System Luftfahrtsicherheit.Und diese Begründung ist in Mark und Knochen gegangen, so mein heutiger Eindruck bei Telefongesprächen mit dem Sicherheitsbeauftragten des Verkehrsflughafen Sylt und dem Flugsicherheitsbeamten bei der Luftfahrtbehörde Kiel. Es gilt die Unschultsvermutung.

7. Juni 2023 23:19 Uhr: Von Sven Walter an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Horst, vorab, ich störe mich nicht an der Anzeige (deine Zitate vom Schönke/ Schröder und des § 15 StGB zeigt hingegen, dass die StA ganz deutlich merkt, dass die Anzeige von einem Laien kommt...aber egal).

Was mir nach 9/11 aufgefallen ist, wir haben keinen einzigen gepanzerten Polizeiradpanzer (ja, sowas gibt's) an den größeren Verkehrsflughäfen, um notfalls mit der Alarmzeit der Feuerwehr bei terroristischen Ereignissen am Boden präventiv oder kämpferisch vorzugehen. Die Sicherheitsbereiche sind im Prinzip immer ein Kind der 70er und 80er, vielleicht noch auf das Aufspüren von Sprengstoffen in Flüssigkeit aktualisiert: Es soll verhindert werden, dass die unterbezahlte Putzkolonne Handfeuerwaffen und Sprengstoff in die Kabine schmuggeln kann oder der fundamentalistische Täter selbst das Material als regulärer Passagier einschmuggelt - das dürften so 95% der abgedeckten und auch relevanten Szenarien sein.

Das andere Szenario ist eine Adaption des Anschlages vom Breitscheidplatz, Nizza etc: Wie komme ich mit einem 12-Tonner, gerne auch mit in Eigenbau gepanzerter Fahrerkabine aufs Vorfeld und wie schnell können dann eine Handvoll Schergen ein Dutzend Langstreckenjets "thermisch umsetzen". Garantiert in Sicherheitskreisen besprochen, aber ich habe noch keinen Radpanzer gesehen für solche Zwecke in MUC oder FRA. Bei allen Außenzäunen wissen wir, wie fragil diese sind. Leicht aufzuklären, auch ohne Drohnen etc.

Und jetzt kommt die Crux: Mit den zwei Vorfällen in BER und Sylt kommt jetzt die öffentliche Hand, nachdem jeder Sicherheitsbeauftragte von der Anzeige und seiner Garantenstellung gelesen hat, und arbeitet Sicherheitskonzepte aus, die für alle Verkehrsflughäfen in D gelten UND deren Kosten auf die Nutzer umgelegt werden. Wenn ein Maschendrahtzaun mit ein paar hornochisgen Linksfuchtlern und deren Hollandrädern überwunden wird, was passiert bei bösartigeren Profischlächtern.

Es wird maximal luftfahrtfeindlich werden. Wir brauchen dringend mehr Fliegerhorste, die für Geschäftsverkehr gleichzeitig geöffnet werden à la Rostock-Laage, um die Infrastruktur effizienter zu nutzen. Aber beim ganzen Rest können wir nur darauf hoffen, dass die ersten Täterinnen und Täter wirklich abgeschreckt werden. Ich bleibe aber leider skeptisch.

7. Juni 2023 23:46 Uhr: Von F. S. an Horst Metzig Bewertung: +9.00 [9]

Ist das ein Witz oder geht's noch?

Ein (angeblicher) Privatpilot zeigt Flugplatzbetreiber an, weil sie den Platz "nur" mit einem Maschendrahtzaun sichern und nicht zusätzlich mit elektronischen Überwachungsanlagen? Dir ist schon bewusst, dass die meisten Plätze von Vereinen betrieben werden und bei diesen die Mitglieder solche Massnahmen zahlen müssen? Flugplatzbetreiber machen sich Strafbar, wenn sie keinen Zaun installieren, der von 5 Straftätern zusammen nicht überwindbar ist?

Geht's noch? Willst Du fliegen in Deutschland komplett abschaffen?

Wir regen uns (zu Recht) auf, das Bürgermeister vor Gericht gezerrt werden, wenn der Ortsteich keinen Zaun hat - aber Betreiber von Flugplätzen, die "nur" einen 2 Meter hohen Zaun haben, werden angezeigt?

Ich bekomm ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln!

8. Juni 2023 07:04 Uhr: Von Stefan Jaudas an Sven Walter

Gestern 21:10 Uhr: Von Sven Walter

...

Nur mal so laut gedacht.

I second the notion ...

8. Juni 2023 07:08 Uhr: Von Stefan Jaudas an F. S. Bewertung: +4.00 [4]

Der Herr Metzig war schon immer so.

Und nicht umsonst fliegt der nach seiner eigenen Aussage mit einem tschechischen Medical (falls das immer noch der Stand sein sollte). Immherin würde das auf eine gewisse Ergebnisorientiertheit des deutschen Fliegerarztwesen hindeuten ... was aber auch zeigt, dass da am deutsche Behörden- und Gesetzeswesen eben gar nichts genesen wird. Kann man sich sparen, weil es eben systemisch nicht wirken kann.

Und was immer da jetzt im Nachgang an Verschärfungen geschehen mag, es wird wie üblich sinnlos, nutzlos, wirkungslos, teuer sein, und die völlig Falschen treffen.

8. Juni 2023 08:55 Uhr: Von F. S. an Stefan Jaudas

In zynischer Resignation muss man sagen:

Wenn es Piloten selber sind, die nicht nur eine Sicherung von Flugplätzen fordern, die dem Angriff einer Bande von 5 Kriminellen standhält, sondern es sogar für strafwürdig halten, dass Flugplatzbetreiber eine solche nicht schon von sich aus installiert haben, dann trifft es in dem Fall vielleicht doch die richtigen! :-(

8. Juni 2023 09:16 Uhr: Von Sven Walter an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Hört hört, und das vom sonst maximalen Regulierungsdichtenapologet. Ich lerne dazu.

8. Juni 2023 11:19 Uhr: Von Horst Metzig an Stefan Jaudas

Republikflucht im Teilbereich.

80 % aller deutschen Fliegerärzte lehnen es ab, mich auf Fliegertauglichkeit zu untersuchen. Der bürokratische Aufwand steht in kein Verhältnis zu den Einnahmen, es sei, ich würde 1000 Euro für das Medical bezahlen.

8. Juni 2023 17:12 Uhr: Von Holgi _______ an Horst Metzig Bewertung: +0.67 [3]
Das liegt daran, dass Du Dich selber regelmäßig bei der Behörde anzeigst und den Fliegerarzt damit u.U. in Teufelsküche bringst.
Man kann Deinen Werdegang ja wunderbar im Internet verfolgen.
Dieses Risiko würde ich auch nicht eingehen wollen.

Um es kurz zu machen,
Du redest zu viel.
Im Internet, am Telefon, bei Behörden und auch bei Fliegerärzten.

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