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16. Juni 2023 09:36 Uhr: Von Chris _____ an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Es gehört schon ein gerütteltes Maß an geistiger Verirrung dazu, in willkürlichem Vandalismus einen "Klimaaktivismus" oder eine "Umweltaktion" zu erkennen.

Wobei die Medienwelt so verrückt ist, diesen Unsinn auch noch mitzumachen.

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/klimaaktivisten-monet-gemaelde-100.html

Man beachte die Bezeichnung der Straftäter in der Überschrift ("Klimaaktivisten") und die Quelle (öffentlich-rechtliches Medium).

Die "Aktivisten" bewirken doch eher, dass die Allgemeinbevölkerung sich von diesem Thema genervt abwendet, weil sie eben nicht auf diese Weise "aufmerksam gemacht" werden will.

@F.S.: extrem gute Punkte. Wie wir uns in die Tasche lügen mit dem Thema "Kompensation". Auch die Bahn nutzt ja "nur grünen Strom", alle meine Bekannte haben "nur grünen Strom", auch ich selbst habe das in meinem Stromvertrag stehen und übrigens ohne jeden Aufpreis. Das kann so ja nicht stimmen, wenn gleichzeitig der Erzeugermix sich gerade hin zu Kohle verändert hat.

16. Juni 2023 09:54 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

chris... da hast du irgendwie recht...lenins mörderbande nannte man ja auch revolutionäre....

16. Juni 2023 11:15 Uhr: Von Wolff E. an Erik N.

@Erik, sehe das sehr ähnlich wie du. Wenn die LG nicht das ereichen, was sie sich in ihren "verdrehten Kopf" vorstellen, wird es eine Gewalteskalation geben. War schon immer so bei Ideologen. Egal aus welcher Richtung. Das dass BKA erst mal nach "aussen" besänftigen will, ist aus meiner Sicht politisch motiviert. Selbst Habeck hält von den LG nichts. Und das Festkleben ist inzwischen keine Kleinigkeit mehr, sondern teure Sachbeschädigung, da der Asphalt rausgeschnitten werden muss. Wenn ihr also jemanden seht, der Asphalt an der Hand hat, wisst ihr, wie dieser tickt. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/habeck-letzte-generation-kritik-100.html

Was das Kompensieren von CO2 betrifft, das machen die Vielflieger der Grünen schon seit Jahren: https://www.focus.de/politik/deutschland/doppelmoral-beim-fliegen-liste-zeigt-beim-reisen-sind-die-gruenen-politiker-die-schlimmsten-umweltsuender_id_11016930.html

Wenn die Grünen das so machen, warum soll dass dann uns "vergönnt" sein? Sind Wähler Bürger zweiter Klasse? Sind die Grünen was Besserers? Nein. Und noch mal, kompensieren ist besser als nix. Nicht jeder hat ein Haus und kann PV aufs Dach bauen lassen. Thema Miet- oder Eigentumswohnung.

Thema Atmosfair und der "Ofen CO2 Ausstoß in 20 Jahren". Da ist Atmosfair deutlich näher am Problemlösen dran. Siehe hier https://fairfuel.atmosfair.de/wp-content/uploads/2021/10/PM_E-Kerosin_DE.pdf

16. Juni 2023 11:41 Uhr: Von Charlie_ 22 an Wolff E. Bewertung: +2.33 [6]

>>> Und das Festkleben ist inzwischen keine Kleinigkeit mehr, sondern teure Sachbeschädigung, da der Asphalt rausgeschnitten werden muss.

Das ist schon echt lächerlich.

Wo sind denn Deine empörten Posts zu den CEOs von Audi, VW etc. und ihre Manipulation der Diesel-Software? Jährlich (!) sterben bis zu 300.000 Europäer an Krankheiten, die durch Feinstaub verursacht werden. War das schon mal Dein Thema?

Sind die CEOs von Audi, VW, etc. auch Terroristen? Warum nicht?

Man könnte auch mal überlegen, wie hoch die Umweltbelastung durch das Blei im Avgas ist ... und wir können froh sein, dass das in der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Und, ja, ich darf das kritisieren auch wenn ich selbst Avgas verbrenne.

Wo sind die empörten Postings zu 121 Überfällen auf Flüchtlingsheime im Jahr 2022? Ich fragen mich, was dabei (neben dem Schaden an Menschen) für ein Sachschaden entstanden ist. Mehr oder weniger als 20 Quadratmeter Asphalt?

Aber ein paar bescheuerte (und, ja, in Teilen auch krimininelle) Aktivisten als "Terroristen" bezeichnen, die "vielleicht irgendwann in der Zukunft" gewalttätiger werden "könnten". Aber vielleicht werden ja Björn Höcke oder Hubert Aiwanger auch Terroristen, wer weiß! Hast Du davor auch Angst?

Eine vollkommen unangemessene Diskussion, denn die LG stellt (anders als die AfD und andere Nazis) keine Gefahr für unsere Demokratie dar.

16. Juni 2023 11:49 Uhr: Von F. S. an Wolff E.

Jetzt mal abgesehen davon, was "8 Fässer pro Tag" für den Flottenverbrauch der LH bedeuten, zeigt die Pressemitteilung unfreiwillig genau das, was ich meine:

"Die Lufthansa Group ist Pilotkunde und damit sichtbar Vorreiter für grünes Fliegen."

Wenn die Anlage von atmosfair mit Kompensationsgeldern bezahlt wurde, dann ist das von ihr hergestellt Kerosin zwar natürlich "technisch" klimaschonend, aber dieser Vorteil wurde dem Kompensationskunden verkauft. Bilanziell ist das für den Kerosinkunden, also die Lufthansa, ganz normales Jetfuel und keinesfalls "grün".

16. Juni 2023 11:55 Uhr: Von F. S. an Charlie_ 22 Bewertung: +5.00 [5]

Genau! Warum reden wir eigentlich überhaupt über das Klima, so lange in Afrika Menschen an Malaria und Infektionskrankheiten sterben? Und was ist mit sauberem Wasser für Millionen von Menschen - das ist jetzt ein Problem und nicht erst in 30-50 Jahren? Und was ist mit Bildung für allem Menschen weltweit?

And whatabout, whatabout, whatabout...

denn die LG stellt ... keine Gefahr für unsere Demokratie dar.

Sehe ich anders, aber hoffe, dass Du Recht hast.
Bei der RAF hat es 4 Jahre gedauert von "Gewalt gegen Sachen ist ein legitimes Mittel zur Durchsetzung unserer Ideen gegen die demokratische Mehrheit" bis zu "Da trotz Gewalt gegen Sachen noch nicht alle das machen, was wir wollen machenb wir jetzt halt auch Gewalt gegen Menschen".

In 4 Jahren bin ich der erste, der Dir gratuliert, dass Du Recht gehabt hast!

16. Juni 2023 12:07 Uhr: Von Charlie_ 22 an F. S.

Ich habe aber nicht von "Afrika" gesprochen, sondern von Deutschland. Und natürlich ist es auffällig, dass diese kriminellen Spinner als "Terroristen" bezeichnet werden und man sich Sorgen um den "Asphalt" macht – aber die wirklich gefährlichen Entwicklungen ignoriert werden.

Aus der Diskussion steige ich jetzt aus und fahre in den Kurzurlaub. Ist auch nicht sehr interessant.

16. Juni 2023 12:33 Uhr: Von Wolff E. an Charlie_ 22

... fahre in den Kurzurlaub....

Gute Entscheidung....

16. Juni 2023 13:07 Uhr: Von Andreas KuNovemberZi an Charlie_ 22 Bewertung: +6.00 [6]

Wikipedia:

Unter Terrorismus (abgeleitet über „Terror“ von lateinisch terror ‚Furcht‘, ‚Schrecken‘) versteht man kriminelle Gewaltaktionen gegen Menschen oder Handlungen (wie Entführungen, Morde, Attentate und Sprengstoffanschläge), mit denen politische, religiöse oder ideologische Ziele erreicht werden sollen. Terrorismus ist das Ausüben und Verbreiten von Terror. Er dient als Druckmittel und soll vor allem Unsicherheit und Schrecken verbreiten oder Sympathie und Unterstützungsbereitschaft erzeugen bzw. erzwingen.[1] Es gibt keine allgemein akzeptierte wissenschaftliche Definition von Terrorismus. Die verschiedenen juristischen Definitionen des Begriffs, ob im nationalen Strafrecht oder im internationalen Recht, sind häufig aus ähnlichen Gründen umstritten.

Terroristen greifen nicht militärisch nach Raum (wie der Guerillero), sondern wollen nach einer klassischen Formulierung Franz Wördemanns „das Denken besetzen“ und dadurch Veränderungsprozesse erzwingen.[2]

Für mich gehen die aktuellen Entwicklungen in Richtung Terror.

16. Juni 2023 13:27 Uhr: Von T. Magin an Andreas KuNovemberZi
Zumal es ja eindeutige Aussagen der LG gibt, das jegliche Strafen sie von weiteren Taten nicht abhalten werden. Bezeichnend auch, dass wohl einige der Vandalen am Flugplatz, kurz danach auf dem Golfplatz beteiligt waren.
16. Juni 2023 13:27 Uhr: Von Chris _____ an Andreas KuNovemberZi

Ganz allgemein stimme ich charlie22 zu mit seiner Ablehnung des Begriffs "Terror" - aber aus einem anderen Grund:

Mir ist die Unterscheidung zwischen "normalen" Straftaten und "Terrorismus" in der Strafverfolgung etwas unheimlich. Für mich schwingt bei dem Begriff "Terror" immer so eine Art Freifahrtschein für die Strafverfolgungsbehörden mit, sich selbst auch nicht mehr ans Gesetz halten zu müssen. Zugegeben am drastischsten natürlich wieder bei unseren amerikanischen Freunden, die gerne erst schießen und dann fragen...

Mir ist daher auch lieber, man bezeichnet Sachbeschädigung, Nötigung, was-auch-immer als das, was es ist, und nicht als "Terror". Aber bitte auch keine Verharmlosung als "Aktivist", das ist m.E. wieder falsch - in die andere Richtung. Soll die Polizei und Justiz die Leute fangen, anklagen, verurteilen und bestrafen - und nicht als etwas Besonderes behandeln, weder in die eine noch die andere Richtung.

16. Juni 2023 16:38 Uhr: Von Wolff E. an Chris _____
Soll die Polizei und Justiz die Leute fangen, anklagen, verurteilen und bestrafen - und nicht als etwas Besonderes behandeln, weder in die eine noch die andere Richtung

Da wird sehr vermutlich nicht viel rauskommen. In Berlin hat ein Richter Recht milde ein Urteil gesprochen.
16. Juni 2023 16:53 Uhr: Von Hubert Eckl an Charlie_ 22

Thomas Midgley.

War Erfinder des Bleizusatzes im Benzin und des FCKW. Er sagte, daß er vermutlich mehr Menschen getötet hat als der erste Weltkrieg, litt schwer unter der Erkenntnis. Er bekam Multiple Sklerose, entwickelte aber noch ein Bett, welches ihn automatisch wendete. Da wurde er von den Schläuchen erwürgt. Stoff für eine Tragödie.

Wenn es im Vermögen sowas wie ein Einhorn gibt, gilt das sicher analog für Massenmörder.. Nun nöhlt über die Klimaverbrecher.. was meint Ihr damit?

16. Juni 2023 19:25 Uhr: Von M. St. an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [3]
Beitrag vom Autor gelöscht
17. Juni 2023 14:23 Uhr: Von M. St. an M. St. Bewertung: +3.00 [3]
Beitrag vom Autor gelöscht
17. Juni 2023 14:29 Uhr: Von Sven Walter an M. St. Bewertung: +4.00 [8]

LG steht für "letzte Gehirnzelle".

17. Juni 2023 16:01 Uhr: Von Wolff E. an Sven Walter
Und es geht weiter. https://www.rtl.de/cms/sylt-sprueht-zurueck-mann-versenkt-klimakleber-in-gruener-farbe-5048044.html
17. Juni 2023 18:10 Uhr: Von ingo fuhrmeister an M. St.

hallo matthias

ich hab mal das pdf durchgelesen. die GA befindet sich in weiden auf einem genehmigten platz.

den piloten zu unterstellen, sie bewegen sich außerhalb der gesetze...stellt im grunde üble nachrede

und verleumdung dar. keiner der punkte ist so stichhaltig, daß der flugbetrieb dort verboten werden könnte.

es ist lediglich ein pamphlet des hier beginnenden kampfes gg den klassenfeind.

und warum hat der flugplatz weiden nicht so eine homepage...hier sollten wir tätig werden und leidenden

flugplätzen mit homepageerstellung kostenlos helfen und die pro-argumente sachlich darstellen. und diese

initiative unterwandern...mit pro eingestellten mitgliedern...dann verschwindet so etwas ganz schnell von

alleine.

mfg

ingo fuhrmeister

17. Juni 2023 18:18 Uhr: Von Chris _____ an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Das RTL-Sylt-Video ist sehr enttäuschend. Da lassen sie einen Rechtsanwalt erläutern, dass Farbe sprühen "keine Straftat" darstellen würde, danach wird nebenbei gesagt, dass "eine Reinigungsfirma noch Tage" für die Reinigung arbeiten würde. Keine Rede von "Sachbeschädigung" in Hotelbar, Flugplatz, Golfplatz. Und ganz am Ende ein geläuterter "Reicher", der schwafelt und meint, seine Generation habe es verbockt und würde es jetzt durch diese Aktionen einsehen.

17. Juni 2023 22:46 Uhr: Von Horst Metzig an Erik N. Bewertung: +0.00 [4]

Wie ist das Besprühen von Flugzeugen im Sicherheitsbereich eines Verkehrsflughafen rechtlich zu bewerten?

Ich habe heute von der Kriminalpolizeistelle Sylt eine Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige bekommen. Am Mittwoch, den 07.06.2023 wurde Anzeige erstattet wegen: §7 Luftsicherheitsgesetz, Verstoss gegen das Luftsicherheitsgesetz.

In meiner Strafanzeige habe ich die Staatsanwaltschaft gebeten, in alle Richtungen wegen der Besprühung von Flugzeug im Sicherheitsbereich eines Verkehrsflughafen eine rechtliche Bewertung mit Ziel Gerichtsverhandlung.

§ 19 Luftsicherheitsgesetz Strafvorschriften: Wer entgegen §11Absatz 1 Satz 1 Luftsicherheitsgesetz einen dort genannten Gegenstand in einem Luftfahrzeugoder auf einem Flugplatz in einem Bereich der Luftseite, der zugleich Sicherheitsbereich ist, mit sich führt oder an sich trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Welche Gegenstände werden dort benannt? §11 Luftsicherheitsgesetz verbotene Gegenstände.

Das sind Schusswaffen, Hiebwaffen und Stosswaffen sowie Sprühgeräten, die zu Angriffs. oder Verteidigungszwecken verwendet werden können.

Wie definieren sich Sprühgeräte, mit diesen selbst gebauten, in Feuerlöschern getarnte Sprühgeräte, wurde ein Flugzeug im Sicherheitsbereich eines Flughafens besprüht.

Das schreibt das Gesetz vor, und danach müssen sich die Strafverfolgungsbehörden orientieren.

Über die Gefährlichkeit der verwendeten Farbe muss meiner Ansicht eine Feststellung gemacht werden. Unter Strafe steht bereits das mit sich Führen, ohne eine Tat im Sinne Angriff, Sabotage, Besprühen. Fahrlässigkeit kommt hier bei Besprühen von Flugzeuge nicht in Frage, das ist Vorsatz.

Allein das mit sich Führen eines Sprühgerät, welches geeignet ist, beispielsweise in das Gesicht und Augen eines Gegenübers, zu sprühen, und damit Blindheit zu erreichen, beweist die Gefährlichkeit dieses Gegenstand, es ist geeignet, als Waffe eingesetzt zu werden, um euine andere Person ausser Gefecht zu setzen, und erheblich zu verletzen.

18. Juni 2023 04:29 Uhr: Von R. F. an Horst Metzig
Beitrag vom Autor gelöscht
18. Juni 2023 08:54 Uhr: Von reiner jäger an Wolff E.
Wieso rausschneiden? Kräftig genug ziehen reicht
18. Juni 2023 10:07 Uhr: Von Holgi _______ an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]
Kann es sein, dass Du früher Falschparker in großen Mengen angezeigt hast und auch unter dem Pseudonym „Knöllchen Horst“ bekannt bist?
18. Juni 2023 12:20 Uhr: Von Horst Metzig an Holgi _______ Bewertung: -1.00 [1]

Ich war das nicht. Mit solche Lapalien gebe ich mich nicht ab, da ist mir die Zeit zu schade. Gestern habe ich einen schönen 4,5 Stunden Segelflug im Schwarzwald gemacht, klimaneutral, wenn man mal von dem Dieselwindenstart absieht.

Gestern habe ich von der Kriminalpolizeistelle Sylt eine Bestätigung meiner Strafanzeige bekommen. Dort steht drinne, Anzeige erstattet wegen Verstoss gegen § 7 Luftsicherheitsgesetz, und allgemein gegen das Luftsicherheitsgesetz.

Die Strafvorschriften sind im Luftsicherheitsgesetz deutlich definiert, hilfsweise hier zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__19.html

Leute, die Farbsprüher packe ich mir.

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/ Der § 11 ist interessant und griffig, die beteiligten Aktivisten der Letzte Generation, welche mit Sprühgeräte in den Sicherheitsbereich unerlaubt vorgedrungen sind. Allein dieses unerlaubte Eindringen mit Sprühgeräte, welche geeignet sind, als Waffe einzusetzen, wird gerichtlich mit bis zu 2 Jahre Haft belohnt, oder mit Geldstrafe. Definition Waffe, wenn aus dem umgebauten Feuerlöscher mit Überdruck diese Farbe in das ungeschützte Gesicht einer anderen Person gespritzt wird, dann stellt das sicher eine gefährliche Waffe dar.

Meine Strafanzeige könnte vielleicht den Personen der Letzten Generation bis zu 2 Jahre Haft einbringen, oder Geldstrafe. Von mögliche Zivilprozesse abgesehen. Diese können und werden unabhängig eines Strafprozess geführt. Ein Verstoss gegen das Luftsicherheitsgesetz liegt meiner Ansicht im öffentlichen Interesse, strafrechtlich verfolgt zu werden.

18. Juni 2023 15:33 Uhr: Von Willi Fundermann an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

"Leute, die Farbsprüher packe ich mir."

Wie man hört, zittern die schon.


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