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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. April 2020: Von Alexander Callidus an Andreas Ni Bewertung: +1.00 [1]

PDF reicht doch als Sonderheft. Der Inhalt ist das wertvolle. Dann einmal als Standard-PDF für den Monitor und einmal als Booklet sortiert, so daß man das in jedem Copyshop ausdrucken lassen kann. Dann hast Du natürlich die Redaktions- und Lektoratskosten sowie den Satz, aber ich bin sicher, den macht nofalls hier jemand umsonst.

2. April 2020: Von Chris _____ an Alexander Callidus

Dann könnten wir's doch gleich selbst machen. Sozusagen ein PuF-Forumsheft als PDF. Ohne jeden Aufwand für Jan...

Denn in einem Punkt stimme ich zu: Material gäbe es genug.

2. April 2020: Von Willi Fundermann an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

"Erstinstanzlich bei Staatsschutzdelikten ist übrigens immer noch das OLG bei uns zuständig, ein Verbleibsel der RAF-Zeit."

Die Gnade der späten Geburt? Die Zuständigkeit der OLG bei bestimmten Strafsachen ist nicht erst wegen der RAF eingeführt worden, sondern bestand im GVG (§ 120) bereits seit 1969, wurde seither mehrmals modifiziert und geht zurück auf eine Verordnung von 1924! Vor dieser Regelung von 1969 war sogar der BGH erst- und letztinstanzlich für bestimmte "Staatsschutzdelikte" zuständig. Erst durch die "neue" Regelung wurde hier zumindest eine Rechtsmittelinstanz eingeführt. Mittlerweile sind die OLG bei bestimmten "Musterverfahren" auch im Zivilrecht erstinstanzlich zuständig.

2. April 2020: Von Steffen Keil an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Bis jetzt habe ich mir ab und an mal ein pdf runter gezogen. Ich werde heute noch ein PuF Abo abschließen

2. April 2020: Von Alexander Callidus an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Wertvoll am Journalismus ist ua die inhaltliche und formale Qualitätskontrolle. Gute Journalisten haben das gelernt: auf den Punkt, klar, unmißverständlich, neutral, wesentlich. Wenn das fehlt, merkst Du das schon bei den ersten Sätzen eines im Selbstverlag verlegten Buches oder eben in Blogbeiträgen.

Das Fliegermagazin z.B. hat eine sehr simple, gute Handreichung für Reiseberichte. Jedenfalls habe ich keinen Bedarf an "wie ich einmal aus dem Cockpit sah und der Sonnenuntergang war sehr schön" ...

Vielleicht eine Mischung aus Handreichungen/Richtlinien für Autoren, Qualitätskontrolle von JB und Material von uns - das zu einem PDF zu stricken ist dann nicht mehr die Welt.

was haltet ihr davon, walter adam eine spende von eur 50 pro leser zu kommen zu lassen, wenn weitere hefte ausfallen? distribution kann andreas ni übernehmen als flugpost von worms von der duke aus verteilt....

also - walter - rück deine iban raus - für die jenigen mit vat# kannst ja eine rechnung stellen...

mfg

ingo fuhrmeister

2. April 2020: Von _D_J_PA D. an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]

Wollen wir Achim mit seinem Autorouter auch was spenden?

Und Garmin für Garmin Pilot?

Wie sieht's mit den Jungs von foreflight aus?

Und allen Vereinen und Flugschulen im Land?

... LBA...In diesen schweren Zeiten können die's sicherlich auch gebrauchen?

Und ganz verwegen... Eine Spende an hilfsbedürftige Organisationen, die sich in diesen Zeiten für schutzbedürftige Kinder und Personen einsetzen - unter Abwägung aller Optionen weiß ich, wofür ich spende...

garmin....ron hubbarth

foreflight...boeing...ehem. ostpreuß. auswanderer

etc...

ich habe letztes jahr 2keur f ein krebskrankes kind gespendet - an die eltern persönlich - das kindchen hat überlebt...

das wäre doch echt ein kraut-fanding im engeren kreise, um etwas am laufen zu halten!

hier ein echt bayrisches statement zu meinem flug nachher:

Sehr geehrter Herr Fuhrmeister,

da Sie im Sinne des § 1 Abs. 5 lit. a der Vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie ausschließlich in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeiten von Landshut nach Leutkirch reisen, bestehen gegen diesen Flug unter den geschilderten Bedingungen keine Bedenken.

Sie treten Ihre Dienstreise nämlich lediglich mit einem alternativen Verkehrsmittel an, sodass der Sachverhalt unter Gleichheitsgesichtspunkten gegenüber Dienstreisen mit dem Pkw nicht ungleich behandelt werden darf. Ich wünsche Ihnen eine gute Reise! Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Münsch Regierungsrat

Von: bac-components@freenet.de <bac-components@freenet.de>

Gesendet: Donnerstag, 2. April 2020 11:03 An: Münsch, Andreas (Landratsamt Erding) <Andreas.Muensch@lra-ed.de>

Betreff: erlaubnis f flug Priorität:

Hoch hallo herr münsch,

vielen dank1. flug von LA nach leutkirch - zum test einbau, beruflich

2. von leutkirch heute zurück

3. keiner fliegt mit, bin alleine

4. also rein beruflich stunden dienen natürlich zum lizenzerhalt, aber ich habe schon eh die geforderten flugstunden

über eine schnelle bearbeitung würde ich mich freuen, ich müßte um 11.30 los... vielen dank!

Sincerely Yours B.A.C. Digital Avionics Ingo Fuhrmeister - General Manager - Email: bac-components@freenet.de Phone: (49) (8122) 961226 - Fax: (49) (8122) 559 205 Cellular: (49) (170) 431 56 21

Ingo,

Das mit der Spende finde ich ok, nur sollte die Spende nicht "Spende" heissen (das klingt so nach Almosen), sondern Unkostenbeihilfe oder von mir aus PuFF-Soli oder so.

Das mit der Duke geht nicht in Ordnung, sie ist noch "in anderen Umständen" :-) -will sagen in Wartungs-Umständen-

2. April 2020: Von Lutz D. an _D_J_PA D.

Denke, Du hast den Zusammenhang missverstanden. Es geht nicht darum, Gutes zu tun (in diesem Fall), sondern darum, die Lieferkette zu schützen. Wir haben doch alle kein Interesse daran, dass wichtige Dienstleister der AL jetzt hops gehen wegen eines solchen Ereignisses.

2. April 2020: Von Rolf _PA46 an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Dann muss man sich das halt speziell genehmigen lassen vom zuständigen luftfahrtamt. Wir sind schließlich notwendige Infrastruktur. Mit einem Behörden schrieb sollte man damit wohl jeden Polizisten überzeugen können, gerade bei der Verwendung. Vielleicht liegt in der Krise eine Chance, die wir vorher so nicht erahnt haben.

Bin heute geschäftlich EDMA - EDVE unterwegs (mühsam sind die eingeschränkten Öffnungszeiten). Das Luftamt Süd hat das als triftigen Grund akzeptiert, Kopie der mail kann ich gerne teilen, PM an mich.

Können wir das Probenfliegen nicht über einen bestehenden Hilfsverein, Rotes Kreuz etc., organisieren? Hat da jemand einen Zugang? Dann gibts ggf sogar noch einen Spendenbeleg (aber fliegen dürfen würde mir persönlich schon ausreichen).

Jan, ich habe zwar keine Printversion, wenn das Heft aber sonst auf der Kippe steht, könnt Ihr mir gerne 50 EUR als Sonderbeitrag für 2020 abbuchen.

Happy Landings

Rolf

2. April 2020: Von Sven Walter an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Danke, bin Bj. '74 und hab's aus dem Kopf aus den 90ern zitiert. Da gab's eine Reihe von Verschärfungen in den 70ern, aber das hier wusste ich nicht.

Bin trotzdem dafür, dass das ans LG gehört ;-).

(das OLG in Zivilsachen ist natürlich sinnvoll bei gewissen Verfahren aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung bzw. Mustercharakter - ich hab mal Anlegerschutz eine Weile gemacht...Steuersparer rauf und runter)

2. April 2020: Von Chris _____ an Sven Walter

Bin trotzdem dafür, dass das ans LG gehört ;-).

Weil dann noch zwei Instanzen für Berufung und Revision bleiben, oder weil du die Richter am LG für kompetenter hältst :-)

(Ich hatte mal eine mündliche Verhandlung vorm OLG, da hat der Vorsitzende ständig die beiden Parteien verwechselt. Das hatte schon Slapstick-artige Züge. War aber Zivilrecht...

2. April 2020: Von Sven Walter an Chris _____

Nein, denn entweder man traut allen Richtern zu, solche Prozesse zu führen, ohne das "3. Examen" (OLG) abgelegt zu haben, oder man gibt zu, dass man sie vorher falsch ausgewählt hat. Vor allen Dingen weniger Gesetzte, Verfahrensvorschriften, einen einfacheren, nachvollziehbareren Instanzenzug. Gestrüpp & Wildwuchs zurechtstutzen.

2. April 2020: Von Klaus-Jürgen Schwahn an Jan Brill Bewertung: +5.00 [5]

Hallo Jan,

wir brauchen ebenfalls keine Erstattung der Abogebühr.

Zum Thema Infrastruktur:

PPR heisst in diesen Tagen nicht immer, dass der Flugplatz seinen Betrieb einschränkt. Wir haben z.B. in Schönhagen seit 14 Tagen eine PPR-Regelung für Luftfahrzeuge, die kein Kundenkonto haben. Zweck der Maßnahme ist es, vorab die Rechnungsdaten zu bekommen und dadurch den Publikumsverkehr am Counter zum Schutz unserer Leute einzuschränken. D.h. für jede Landung und Betankung gibt es eine Rechnung per Email und keine Zahlung vor Ort. Ansonsten kann jeder ohne Einschränkungen während der veröffentlichten Betriebszeiten starten und landen und zum Teil auch darüber hinaus, natürlich immer im Rahmen der jeweils erlaubten Regeln zur Corona-Schutzverordnung.

Alles Gute

Klaus

2. April 2020: Von Sven Walter an Klaus-Jürgen Schwahn

https://flzgmbl.de/btlmask?fbclid=IwAR3ZymPaocxwlECsubb_PmBs-IvyPIoNgRj_-C4n16msaJMhTkNr3JbEjTE

Und falls jemand noch die heimische Industrie unterstützen möchte, nebst unserem Lieblingsmagazin und unserem Lieblings Flugplatz, hier auch etwas, was man notfalls verschenken kann. Upcycling.

also....ich hab gestern einen im forum bekannten lästerer mit einem stringtanga über nase und mund getroffen....ob er gebraucht war...weis ich nicht...hab ,mich nicht getraut zu fragen...

3. April 2020: Von Rolf _PA46 an Klaus-Jürgen Schwahn

Zum Thema Infrastruktur:

PPR heisst in diesen Tagen nicht immer, dass der Flugplatz seinen Betrieb einschränkt. Wir haben z.B. in Schönhagen seit 14 Tagen eine PPR-Regelung für Luftfahrzeuge, die kein Kundenkonto haben.

EDVE hat aufgrund der wirtschaftlichen Lage nur noch 10:00 bis 15:00 Uhr LT geöffnet, PPR sind 680 EUR. Für eine Citation ist das wahrscheinlich vernachlässigbar, für eine SEP nicht darstellbar. Aber verstehen kann ich das, die Mitarbeiter an vielen Verkehrsflughäfen sind in Kurzarbeit.

Es gibt schon die ersten Piloten, die ihre Hallenmiete nicht mehr zahlen oder kürzen. Das ist aus meiner Sicht absolut inakzeptabel. Wir alle sind auf die GA Infrastruktur angewiesen. Wenn wir sie weiterhin nutzen wollen, müssen wir unseren Beitrag leisten.

3. April 2020: Von Achim H. an Rolf _PA46 Bewertung: +3.00 [3]

Die Hallenmiete zu kürzen halte ich für angemessen und richtig. Wird die Leistung eingeschränkt, sollte die Vergütung angepasst werden. Wessen Schuld oder Nichtschuld das ist, spielt da keine Rolle.

Alles andere wären Spenden, wogegen nichts spricht. Kann man auch seinen Einzelhandelsgeschäften als Schein unter der Türe durchschieben.

3. April 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Achim H. Bewertung: +4.00 [4]

Die Hallenmiete zu kürzen halte ich für angemessen und richtig.

Was hat die Hallenmiete mit Zusatzkosten bei der Nutzbarkeit des Flugplatzes zu tun? Die Hallenmiete ist doch primär eine Bezahlung einer Bedachung, statt einer Position auf dem Vorfeld.

3. April 2020: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Im Mietvertrag dürfte regelmäßig nichts über die Möglichkeit zu fliegen zu finden sein. Der Vermieter bietet ja keine fliegerische Dienstleistung, sondern vermietet einen Hallenplatz als Wetter- und Diebstahlschutz. Der erfüllt seinen Zweck hundertprozentig auch in Zeiten des Grounding.

War das ein später Aprilscherz?

3. April 2020: Von reiner jäger an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +2.00 [2]

Die Bedachungen sind aber relativ teuer. Teuer weil sie zu einem Flugplatz gehören, der seinen Betrieb auch aus diesen Einnahmen bezahlt. Die Kosten für den Hallenstellplatz sind eher so, wie die Kosten von ein paar Quadratmetern beim Bauern in der Scheune, die Preise aber ein vielfaches. Die bezahlt man eben, weil sie am Flugplatz sind. Wenn der Flugplatz nur noch rudimentär Flugplatz ist, fält ein Teil der Gründe der hohen Preise weg.

3. April 2020: Von Andreas Ni an Achim H. Bewertung: +7.00 [7]

Nun lass' ma sieben gerade sein, Achim. Wie so vieles im Leben ist auch das Unterstellen des eigenen Fliegers auf einem angemieteten Hallenplatz ein Geben und Nehmen. Ich gehe mal davon aus, dass die Allermeisten hier, die eigene Flieger haben, in ihrer Halle mehr tun, als im Mietvertrag ausgemacht ist. Das kann bereits beim Flieger-Näslein polieren beginnen. Oder mit dem Auto aufs Vorfeld der Halle fahren. Und schlussendlich - oder besser als aller erstes - mag ich meinem Vermieter auch nächstes Jahr noch aufrecht begegnen können... Du würdest also echt Deinem Vermieter was abziehen, und das dann schlussendlich - man sollte im Leben ja auch konsequent agieren - von Angesicht zu Angesicht vor einem Richter ins in Gesicht sagen, "Ich beantrage .. entsprechend meinen Schriftsätzen von ... die Forderungen der Gegnerin abzuweisen....

Nun enttäuschst Du aber etwas, Achim. An Dich würde ich keinen Hangarplatz vermieten wollen.

Diese Regelung des Miete-kürzens bezieht sich vor allem auf tatsächlich durch die Corona-Misere in finanzielle Schieflage geratene Menschen, zuerst mal an private Mieter von Häusern und Wohnungen, damit die nicht auf die Strasse gesetzt werden können. In solchen Fällen greifen denn auch die meisten Banken den Vermietern unter die Arme und stunden Zins und Tilgung, oder zumindest die Tilgung.

3. April 2020: Von Wolfgang Lamminger an Andreas Ni

zumal es ja auch Fälle gibt, wo Flugplatzbetreiber und Hallenvermieter nicht identisch sind...

3. April 2020: Von ch ess an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Die Hallenmiete zu kürzen halte ich für angemessen und richtig.

Wird die Leistung eingeschränkt, sollte die Vergütung angepasst werden. Wessen Schuld oder Nichtschuld das ist, spielt da keine Rolle.

Stimmt.

Aber... Der Hallenvermieter hat doch seine versprochene und vereinbarte Leistung gar nicht eingeschränkt ?

In meinem Hallenvertrag ist der funktionsfähige Flugplatz nicht erwähnt - in Deinem denn ?

Du kannst den Vertrag natürlich kündigen, aber keine der vertraglichen Hauptpflichten ist verletzt, also nur ordentliche Kündigung. Alles andere ist BUllying oder einseitige Vernachlässigung der Vertragspflichten von Deiner Seite.


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