Ich erspare Ihnen herzige Schilderungen und Ratschläge aus dem Homeoffice/Klassenraum/Pausenhof, mit denen uns die themensuchenden Tageszeitungen zurzeit beglücken. Das erleben Sie ja gerade selber. Wir haben genug wichtige Dinge zu behandeln.
Lizenzen und Medicals
Angesichts zahlreicher Flugplatzschließungen und des Aufrufs des DAeC, den Luftsport unabhängig von der konkreten Tätigkeit einzustellen, ist die Erhaltung der Rechte aus Lizenzen, Berechtigungen und Medicals ein akutes Problem. Das gilt auch für den gewerblichen Luftverkehr, denn viele Trainingseinrichtungen und Simulator-Zentren sind gar nicht mehr in Betrieb bzw. erreichbar. Die EASA hatte daher eine entsprechende Pauschalregelung erlassen, die es den Mitgliedsstaaten erlaubt, von den gesetzlichen Fristen abzuweichen.
Das LBA hat hier schnell und vernünftig reagiert und betroffene Berechtigungen, die zwischen dem 31. März und 31. Juli 2020 ablaufen, per Allgemeinverfügung um vier Monate verlängert. Lehr- und Prüfberechtigungen, die in diesem Zeitraum ablaufen, werden bis Ende November verlängert, Gleiches gilt für Sprachbefähigungen.
Medicals, die zwischen dem 17. März. und 31. Juli 2020 ablaufen, werden ebenfalls pauschal um vier Monate verlängert, allerdings nur, wenn sie keine Einschränkungen enthalten (VML, VNL, VCL und VDL ausgenommen, Medicals die nur diese Einschränkungen enthalten werden pauschal verlängert).
Die Landesbehörden, bei denen die Mehrzahl der PPLs liegen, zieren sich da leider mehr. Sie verlängern, soweit uns die Verfügungen bislang vorliegen, die betroffenen Berechtigungen nur gültig für den deutschen Luftraum und ohne Mitnahme von Passagieren. Diese Einschränkung ist sehr viel strenger als die von der EASA autorisierten Ausnahmen. Sie laufen auch der Grundhaltung der EASA zuwider, nach der die Luftfahrtgesetzgebung risikobasiert und proportional sein sollte. Wenn man einem ATPLer erlaubt, vier Monate länger zu fliegen, müsste man das einem PPLer auf jeden Fall gestatten.
Unnötig zu erwähnen, dass Österreich hier nicht nur eine einheitliche, sondern auch eine angemessenere Lösung gefunden hat. Hier hat man alle Berechtigungen, unabhängig vom Lizenzgrad, die innerhalb von vier Monaten nach dem 23. März ablaufen, um vier Monate verlängert. Bei Medicals mit Einschränkungen (außer VDL) entscheidet die Behörde ohne Arztbesuch!
Infrastruktur
Eine Reihe von Flugplätzen und Flughäfen haben sich aus der Betriebspflicht befreien lassen und geschlossen bzw. auf PPR umgestellt. Das halte ich für problematisch, nicht nur weil ich im Ambulanzflugbetrieb miterlebe, wie dies täglich den Rettungsdienst erschwert, sondern auch weil dies die ohnehin eingeschränkte Infrastruktur weiter in Mitleidenschaft zieht. Betriebspflicht ist keine Schönwetter-Betriebspflicht.
Gerade wenn Airlines nicht fliegen, wird die GA umso wichtiger. Erfreulich sind hier Plätze zu nennen, wie der Flugplatz Mainz/EDFZ, der normale Betriebszeiten aufrecht erhält.
Grenzüberschreitende Flüge sind nur noch mit Ambulanzstatus, Quarantäne oder unter Sonderregelungen möglich. Ob wir in Europa mittelfristig wieder offene Grenzen wie vor der Krise sehen werden, das wage ich zu bezweifeln. Das Schengen-Abkommen wurde schon in den letzten Jahren z.B. von Frankreich, aber auch von Deutschland massiv ausgehöhlt. Ich befürchte, das Corona dem Abkommen in der Praxis den letzten Tritt versetzt hat. Für mich persönlich fällt damit ein gewichtiges Argument Pro-EU weg.
Zum Geschäftlichen: Heft zurzeit nur als PDF verfügbar
Die Herstellung des aktuellen Hefts in der gewohnten Form ist zurzeit nicht möglich. Unser Heft wird in Tschechien gedruckt und dieses Land hat sich besonders stark abgeschottet. Das betrifft den Warenverkehr sowie die Mitarbeiter und Fahrer der Druckerei. Zudem sind die verwendeten Schmuckfarben zurzeit nicht lieferbar.
Hinzu kommt, dass mit dem kompletten Wegfall des Freiverkaufs (Buchhandlungen und Kioske sind ja geschlossen) das bisherige Druckverfahren auch nicht mehr wirtschaftlich ist. Wir müssten also ein neues Druckverfahren wählen mit einer neuen Druckerei. Das ist in der Kürze der Zeit nicht zu schaffen unter den aktuellen Bedingungen.

Die kommen zur PDF-Ausgabe indem Sie unter Shop auf 'Ihr Download Center' klicken. Das führt direkt zu den für Sie verfügbaren Ausgaben. Dazu müssen Sie allerdings mit Ihrem Benutzernamen oder Ihrer Kundennummer eingeloggt sein. Sofern Sie noch kein Passwort haben, kicken Sie auf 'Passwort vergessen' dann erhalten Sie einen Link per E-Mail um Ihr Passwort erstmals oder erneut zu setzen. Wenn Sie auch keine E-Mail-Adresse im Kundenkonto haben, dann rufen Sie bitte unser Verlagsbüro an: +49 6131 9303 790 (9.00 bis 13.00 Uhr). |
Daher wird es das Aprilheft, das am 2. April erscheint, nur als PDF geben. Wann wir wieder drucken können, ist zurzeit nicht absehbar. Betroffene Abonnenten der Printausgabe erhalten eine Gutschrift in Höhe der monatlichen Differenz zur Online-Ausgabe des Hefts – und selbstverständlich das PDF zum Herunterladen.
Woran wir nicht sparen wollen ist der Inhalt. Unsere Redakteure sind wild entschlossen, Ihnen auch in Corona-Zeiten interessante und lehrreiche Inhalte aus der allgemeinen Luftfahrt zu bieten.
Wirtschaftlich reißt die Corona-Krise tiefe Lücken in das Anzeigengeschäft, das im letzten Jahr eine deutliche Erholung zeigte.
Die Lisa-Auslastung ist zudem gering. Da Egelsbach PPR und für Lisa-Kunden praktisch unbenutzbar ist, haben wir Lisa A nach Mainz/EDFZ geholt. Nochmal danken wir dem Flugplatz Mainz, dass man dort den Betrieb aufrecht erhält! Wir sind auch aus diesem Grund zurzeit sehr froh, in EDFZ beheimatet zu sein.
Ob der Flyout 2020 stattfinden kann, ist fraglich. Angemeldete Crews erhalten dazu von uns am 3. April einen Crewbrief.
Mit dem Wegfall des Freiverkaufs des Hefts brechen weitere Einnahmen weg. Und in der Flugschule (ATO) herrscht im Moment die ganz große Entschleunigung, da die meisten kommerziellen Kunden (AOCs) den Betrieb eingestellt oder zumindest alle Ausbildungsvorhaben auf Eis gelegt haben.
Das ist unsere Situation.
Auf der Habenseite: Die Cheyenne ist aus der endlosen Wartungsmaßnahme (HSI & MORE) seit 25. März zurück und fliegt fleißig im AOC Ambulanz. Und unsere treuen Abonnenten sorgen für den finanziellen Herzschlag im Unternehmen, der ein Fortbestehen auch unter schwierigen Bedingungen ermöglicht. Das ist ein Lichtblick.
Kommentar
Mit Corona geht der größte Eingriff in unsere Grund- und Menschenrechte einher, den wir in der Bundesrepublik je erleben mussten. Dass diese Eingriffe gut begründet und ständig überprüft werden müssen, brauche ich hoffentlich nicht zu belegen. Dass eine ständige und kritische Debatte darüber nicht nur zulässig, sondern zwingend notwendig ist, auch nicht. Die wissenschaftliche Hauptkampflinie verläuft in etwa zwischen zwei Extrempositionen:
- Das Virus ist eine medial gehypte Grippewelle. Wenn man den Test nicht hätte, würde man von einer heftigen Grippe-Saison sprechen. Die Zustände in Italien, Spanien und Frankreich sind auf andere spezifische Gegebenheiten dort zurückzuführen. Am besten man lässt das bei uns einfach laufen.
- Wenn wir nicht massivste Maßnahmen ergreifen und beibehalten, dann wird das Gesundheitssystem in Deutschland zusammenbrechen und wir werden Zehntausende Tote beklagen, da sich in kurzer Zeit 60 bis 70% der Menschen in Deutschland infizieren und auch viele davon schwer erkranken.
Um mir zwischen diesen Positionen eine qualifizierte Meinung zu bilden, fehlen mir die wissenschaftlichen Grundlagen in den betroffenen Fachgebieten. Mit anderen Worten: Ich weiß es nicht!
Klar ist aber, dass die Wahrheit irgendwo auf diesem Spektrum liegt. Die Entscheidung und die daraus erwachsenden Konsequenzen sind auch so enorm, dass – über die ersten Tage der Gefahr im Verzug hinaus – eine auf Dauer erträgliche Vorgabe nur auf demokratischem Wege, also parlamentarisch erlassen werden kann. Dazu ist eine öffentliche Debatte zu den Sachverhalten und zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen unerlässlich.
Wer sich hinstellt und postuliert „Wegen der vielen Ungewissheiten scheint es zu früh, jetzt schon über einen konkreten Zeitpunkt für eine Lockerung der Ausgangsbeschränkungen nachzudenken“ verdreht die Zusammenhänge ins Gegenteil und realisiert nicht, mit welchen Gütern er hier hantiert. Gerade wegen der Unsicherheiten muss man ständig darüber nachdenken!
Begleitet wird dies von einem medialen Meinungsfilter, in dem Journalisten, die Infektionen und positiv Getestete nicht auseinanderhalten können, einem emeritierten Professor für Mikrobiologie „Unwissenschaftlichkeit“ vorwerfen.
Der wirtschaftliche Kater hat dabei noch nicht einmal richtig begonnen. Mit den – für viele Unternehmen kaum erreichbaren – KfW-Krediten schafft sich der Staat ein Instrumentarium das es ihm erlaubt nach der Krise willkürlich über Leben und Tod von Unternehmen zu entscheiden. Wer sich die Ausschlussliste der KfW durchliest erkennt schnell, dass hier nach rein politischen Vorlieben entschieden wird.
Ein Unternehmen das Steuerungstechnik für Landmaschinen herstellt darf unterstützt werden, ein Unternehmen dass die gleiche Technik für Fahrzeuge im Kohlebergbau anbietet hingegen nicht. Das hat mit Marktwirtschaft rein gar nichts mehr zu tun.
Wer angesichts dieser Gemengelage keine Bauchschmerzen bekommt, ist von einem politischen Optimismus beseelt, der mir leider fehlt.
Um aber zu dem uns vertrauten Sachgebiet zurückzukehren:
Es würde mir sehr viel leichter fallen, die momentanen Maßnahmen zu ertragen, wenn ich darauf verweisen könnte, dass bei anderen Einschränkungen der Grund- und Bürgerrechte, z.B. im Bereich der Terrorismusbekämpfung, der Staat die anfangs groben Werkzeuge nach und nach durch klügere, wirksamere und weniger invasive Mittel ersetzt hat.
Als ein Mensch, der die Entwicklung in der deutschen Luftsicherheitsgesetzgebung der letzten Jahrzehnte aufmerksam mitverfolgt hat, kann ich einen solchen Verweis leider nicht liefern. Im Gegenteil.