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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. April 2020: Von Sven Walter an Der Pillendreher Bewertung: +4.00 [4]

Erstinstanzlich bei Staatsschutzdelikten ist übrigens immer noch das OLG bei uns zuständig, ein Verbleibsel der RAF-Zeit. Wie lange ist das nochmal her, dass sich die RAF aufgelöst hat?

Seit 1935 haben wir Flugleiter, damals als Blockwarte der Reichsjudenfluchtverhinderungsordnung. (ich will nicht übertreiben, aber Jan hat hier einen wunden Punkt angesprochen).

Das Verbot des Besuches von Zweitwohnungen/ Ferienwohnungen auf dem Festland in SH ist ein weiteres, gutes Beispiel einer völlig überzogenen Regulierung. Da bekommen die Auswäürtigen jetzt von "engagierten Bürgern" teilweise Zeitungsartikel mit Tesa ans Auto gepappt).

In dubio pro libertate....

1. April 2020: Von Andreas Ni an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

"Das Verbot des Besuches von Zweitwohnungen/ Ferienwohnungen auf..."

ich sehe den Hangar ja auch als so eine Art Zweitwohnung.... mein Wohnzimmer sozusagen. Damit sollte ich mich zumindest in RLP legitimieren können, um den Weg vom Büro/von zuhause fahren zu dürfen ....?!

2. April 2020: Von Willi Fundermann an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

"Erstinstanzlich bei Staatsschutzdelikten ist übrigens immer noch das OLG bei uns zuständig, ein Verbleibsel der RAF-Zeit."

Die Gnade der späten Geburt? Die Zuständigkeit der OLG bei bestimmten Strafsachen ist nicht erst wegen der RAF eingeführt worden, sondern bestand im GVG (§ 120) bereits seit 1969, wurde seither mehrmals modifiziert und geht zurück auf eine Verordnung von 1924! Vor dieser Regelung von 1969 war sogar der BGH erst- und letztinstanzlich für bestimmte "Staatsschutzdelikte" zuständig. Erst durch die "neue" Regelung wurde hier zumindest eine Rechtsmittelinstanz eingeführt. Mittlerweile sind die OLG bei bestimmten "Musterverfahren" auch im Zivilrecht erstinstanzlich zuständig.

2. April 2020: Von Sven Walter an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Danke, bin Bj. '74 und hab's aus dem Kopf aus den 90ern zitiert. Da gab's eine Reihe von Verschärfungen in den 70ern, aber das hier wusste ich nicht.

Bin trotzdem dafür, dass das ans LG gehört ;-).

(das OLG in Zivilsachen ist natürlich sinnvoll bei gewissen Verfahren aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung bzw. Mustercharakter - ich hab mal Anlegerschutz eine Weile gemacht...Steuersparer rauf und runter)

2. April 2020: Von Chris _____ an Sven Walter

Bin trotzdem dafür, dass das ans LG gehört ;-).

Weil dann noch zwei Instanzen für Berufung und Revision bleiben, oder weil du die Richter am LG für kompetenter hältst :-)

(Ich hatte mal eine mündliche Verhandlung vorm OLG, da hat der Vorsitzende ständig die beiden Parteien verwechselt. Das hatte schon Slapstick-artige Züge. War aber Zivilrecht...

2. April 2020: Von Sven Walter an Chris _____

Nein, denn entweder man traut allen Richtern zu, solche Prozesse zu führen, ohne das "3. Examen" (OLG) abgelegt zu haben, oder man gibt zu, dass man sie vorher falsch ausgewählt hat. Vor allen Dingen weniger Gesetzte, Verfahrensvorschriften, einen einfacheren, nachvollziehbareren Instanzenzug. Gestrüpp & Wildwuchs zurechtstutzen.


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