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2. April 2020: Von Sven Walter an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Danke, bin Bj. '74 und hab's aus dem Kopf aus den 90ern zitiert. Da gab's eine Reihe von Verschärfungen in den 70ern, aber das hier wusste ich nicht.

Bin trotzdem dafür, dass das ans LG gehört ;-).

(das OLG in Zivilsachen ist natürlich sinnvoll bei gewissen Verfahren aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung bzw. Mustercharakter - ich hab mal Anlegerschutz eine Weile gemacht...Steuersparer rauf und runter)

2. April 2020: Von Chris _____ an Sven Walter

Bin trotzdem dafür, dass das ans LG gehört ;-).

Weil dann noch zwei Instanzen für Berufung und Revision bleiben, oder weil du die Richter am LG für kompetenter hältst :-)

(Ich hatte mal eine mündliche Verhandlung vorm OLG, da hat der Vorsitzende ständig die beiden Parteien verwechselt. Das hatte schon Slapstick-artige Züge. War aber Zivilrecht...

2. April 2020: Von Sven Walter an Chris _____

Nein, denn entweder man traut allen Richtern zu, solche Prozesse zu führen, ohne das "3. Examen" (OLG) abgelegt zu haben, oder man gibt zu, dass man sie vorher falsch ausgewählt hat. Vor allen Dingen weniger Gesetzte, Verfahrensvorschriften, einen einfacheren, nachvollziehbareren Instanzenzug. Gestrüpp & Wildwuchs zurechtstutzen.


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