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3. April 2020: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Im Mietvertrag dürfte regelmäßig nichts über die Möglichkeit zu fliegen zu finden sein. Der Vermieter bietet ja keine fliegerische Dienstleistung, sondern vermietet einen Hallenplatz als Wetter- und Diebstahlschutz. Der erfüllt seinen Zweck hundertprozentig auch in Zeiten des Grounding.

War das ein später Aprilscherz?


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