Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

3. April 2020: Von ch ess an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Die Hallenmiete zu kürzen halte ich für angemessen und richtig.

Wird die Leistung eingeschränkt, sollte die Vergütung angepasst werden. Wessen Schuld oder Nichtschuld das ist, spielt da keine Rolle.

Stimmt.

Aber... Der Hallenvermieter hat doch seine versprochene und vereinbarte Leistung gar nicht eingeschränkt ?

In meinem Hallenvertrag ist der funktionsfähige Flugplatz nicht erwähnt - in Deinem denn ?

Du kannst den Vertrag natürlich kündigen, aber keine der vertraglichen Hauptpflichten ist verletzt, also nur ordentliche Kündigung. Alles andere ist BUllying oder einseitige Vernachlässigung der Vertragspflichten von Deiner Seite.

3. April 2020: Von Achim H. an ch ess Bewertung: +5.00 [5]

Es gibt natürlich verschiedene Situationen.

Ich rede von der Situation, in der der Betreiber des Flugplatzes aus freien Stücken seine Leistung einschränkt (Öffnungszeiten) und auch der Vermieter der Hallen ist bzw. der wirtschaftliche Profiteur.

Die Werthaltigkeit der Halle wird ausschließlich durch den Flugplatz bestimmt, ich denke das dürfte jedem klar sein.

Weiterhin ist auch klar, dass jeder seine individuelle Situation selbst beurteilen darf und seine Schlussfolgerungen ziehen darf.

3. April 2020: Von Andreas Ni an Achim H.

Weiterhin ist auch klar, dass jeder seine individuelle Situation selbst beurteilen darf und seine Schlussfolgerungen ziehen darf.

Ich jedenfalls mag auch nach der Krise den Vermieter mit im lauen-Sommer-Sonntag-Abend-Biertrinker-Kreis fröhlich begrüßen und mit ihm anstoßen. Das ist - neben dem menschlichen Aspekt - eine Frage, wie man "Lebensqualität" definiert.

Achim, extra für ihn (den Vermieter) bevorrate ich "Schöfferhofer-Grapefruit-Bier" .. er ist zwar Bayer, aber was Bierstärke angeht, minderverschärft :-))

3. April 2020: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Die Fillialisten und Kaufhausinhaber kürzen die Miete für Ladengeschäfte im Wesentlichen auf Basis von §275 BGB (Unmöglichkeit) und § 313 (Wegfall der Geschäftsgrundlage), beide von vor Corona. Das tun sie, mit einiger Erfolgsaussicht, um ihre Mitarbeiter erst mal halten zu können. Mit nahezu 0 Umsatz ist das die grössere Not, finde ich. Wie ich höre, spielen auch die Banken auf der Finanzierungsseite (der Immobilienfonds / der Gewerbeimmobilieneigner) meist mit.

So eine Situation wie jetzt kann auch solche "Milliardenunternehmen" sehr schnell in die Insolvenz treiben, was aber die beruflich permanentaufgeregte Twitter- und Politikerblase nicht wahrhaben will oder kann.

@Andeas, m.E. klare Indikation für Mietkürzung, oder Zahlung unter Vorbehalt.

https://www.haerting.de/neuigkeit/haerting-helpline-warum-wir-dringend-gewerbemietern-empfehlen-die-aprilmiete-nur-unter


4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang