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3. April 2020: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Die Fillialisten und Kaufhausinhaber kürzen die Miete für Ladengeschäfte im Wesentlichen auf Basis von §275 BGB (Unmöglichkeit) und § 313 (Wegfall der Geschäftsgrundlage), beide von vor Corona. Das tun sie, mit einiger Erfolgsaussicht, um ihre Mitarbeiter erst mal halten zu können. Mit nahezu 0 Umsatz ist das die grössere Not, finde ich. Wie ich höre, spielen auch die Banken auf der Finanzierungsseite (der Immobilienfonds / der Gewerbeimmobilieneigner) meist mit.

So eine Situation wie jetzt kann auch solche "Milliardenunternehmen" sehr schnell in die Insolvenz treiben, was aber die beruflich permanentaufgeregte Twitter- und Politikerblase nicht wahrhaben will oder kann.

@Andeas, m.E. klare Indikation für Mietkürzung, oder Zahlung unter Vorbehalt.

https://www.haerting.de/neuigkeit/haerting-helpline-warum-wir-dringend-gewerbemietern-empfehlen-die-aprilmiete-nur-unter


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