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Die Hallenmiete zu kürzen halte ich für angemessen und richtig. Wird die Leistung eingeschränkt, sollte die Vergütung angepasst werden. Wessen Schuld oder Nichtschuld das ist, spielt da keine Rolle.
Alles andere wären Spenden, wogegen nichts spricht. Kann man auch seinen Einzelhandelsgeschäften als Schein unter der Türe durchschieben.
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Die Hallenmiete zu kürzen halte ich für angemessen und richtig.
Was hat die Hallenmiete mit Zusatzkosten bei der Nutzbarkeit des Flugplatzes zu tun? Die Hallenmiete ist doch primär eine Bezahlung einer Bedachung, statt einer Position auf dem Vorfeld.
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Im Mietvertrag dürfte regelmäßig nichts über die Möglichkeit zu fliegen zu finden sein. Der Vermieter bietet ja keine fliegerische Dienstleistung, sondern vermietet einen Hallenplatz als Wetter- und Diebstahlschutz. Der erfüllt seinen Zweck hundertprozentig auch in Zeiten des Grounding.
War das ein später Aprilscherz?
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Die Bedachungen sind aber relativ teuer. Teuer weil sie zu einem Flugplatz gehören, der seinen Betrieb auch aus diesen Einnahmen bezahlt. Die Kosten für den Hallenstellplatz sind eher so, wie die Kosten von ein paar Quadratmetern beim Bauern in der Scheune, die Preise aber ein vielfaches. Die bezahlt man eben, weil sie am Flugplatz sind. Wenn der Flugplatz nur noch rudimentär Flugplatz ist, fält ein Teil der Gründe der hohen Preise weg.
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Nun lass' ma sieben gerade sein, Achim. Wie so vieles im Leben ist auch das Unterstellen des eigenen Fliegers auf einem angemieteten Hallenplatz ein Geben und Nehmen. Ich gehe mal davon aus, dass die Allermeisten hier, die eigene Flieger haben, in ihrer Halle mehr tun, als im Mietvertrag ausgemacht ist. Das kann bereits beim Flieger-Näslein polieren beginnen. Oder mit dem Auto aufs Vorfeld der Halle fahren. Und schlussendlich - oder besser als aller erstes - mag ich meinem Vermieter auch nächstes Jahr noch aufrecht begegnen können... Du würdest also echt Deinem Vermieter was abziehen, und das dann schlussendlich - man sollte im Leben ja auch konsequent agieren - von Angesicht zu Angesicht vor einem Richter ins in Gesicht sagen, "Ich beantrage .. entsprechend meinen Schriftsätzen von ... die Forderungen der Gegnerin abzuweisen....
Nun enttäuschst Du aber etwas, Achim. An Dich würde ich keinen Hangarplatz vermieten wollen.
Diese Regelung des Miete-kürzens bezieht sich vor allem auf tatsächlich durch die Corona-Misere in finanzielle Schieflage geratene Menschen, zuerst mal an private Mieter von Häusern und Wohnungen, damit die nicht auf die Strasse gesetzt werden können. In solchen Fällen greifen denn auch die meisten Banken den Vermietern unter die Arme und stunden Zins und Tilgung, oder zumindest die Tilgung.
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zumal es ja auch Fälle gibt, wo Flugplatzbetreiber und Hallenvermieter nicht identisch sind...
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Die Hallenmiete zu kürzen halte ich für angemessen und richtig.
Wird die Leistung eingeschränkt, sollte die Vergütung angepasst werden. Wessen Schuld oder Nichtschuld das ist, spielt da keine Rolle.
Stimmt.
Aber... Der Hallenvermieter hat doch seine versprochene und vereinbarte Leistung gar nicht eingeschränkt ?
In meinem Hallenvertrag ist der funktionsfähige Flugplatz nicht erwähnt - in Deinem denn ?
Du kannst den Vertrag natürlich kündigen, aber keine der vertraglichen Hauptpflichten ist verletzt, also nur ordentliche Kündigung. Alles andere ist BUllying oder einseitige Vernachlässigung der Vertragspflichten von Deiner Seite.
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Es gibt natürlich verschiedene Situationen.
Ich rede von der Situation, in der der Betreiber des Flugplatzes aus freien Stücken seine Leistung einschränkt (Öffnungszeiten) und auch der Vermieter der Hallen ist bzw. der wirtschaftliche Profiteur.
Die Werthaltigkeit der Halle wird ausschließlich durch den Flugplatz bestimmt, ich denke das dürfte jedem klar sein.
Weiterhin ist auch klar, dass jeder seine individuelle Situation selbst beurteilen darf und seine Schlussfolgerungen ziehen darf.
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Weiterhin ist auch klar, dass jeder seine individuelle Situation selbst beurteilen darf und seine Schlussfolgerungen ziehen darf.
Ich jedenfalls mag auch nach der Krise den Vermieter mit im lauen-Sommer-Sonntag-Abend-Biertrinker-Kreis fröhlich begrüßen und mit ihm anstoßen. Das ist - neben dem menschlichen Aspekt - eine Frage, wie man "Lebensqualität" definiert.
Achim, extra für ihn (den Vermieter) bevorrate ich "Schöfferhofer-Grapefruit-Bier" .. er ist zwar Bayer, aber was Bierstärke angeht, minderverschärft :-))
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Edit:
Da bin ich mal gespannt, was der Richter sagt, wenn du deine Wohnungsmiete stundest, die Hallenmiete für den Flieger aber voll zahlst.
Gruß Erik
Alt: Da bin ich mal gespannt, was der Richter sagt, wenn du deine Wohnungsmiete kürzt, die Hallenmiete für den Flieger aber voll zahlst.
Gruß Erik
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Wohnungsmieten müssen ebenfalls voll bezahlt werden. Es ist lediglich so, wenn du nicht bezahlen kannst, darf der Vermieter aktuell nicht kündigen. Der Zahlungsanspruch bleibt aber bestehen, es verschiebt sich nur sozusagen die Zahlungsfrist.
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Hab's angepasst.
Gruß Erik
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Der Vermieter Deiner Wohnung erbringt allerdings eine Leistung. Ein geschlossener Airport halt unter Umständen nicht.
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Achims Situation (und auch meine) ist besonders: Der Flughafen Stuttgart nutzt die Gunst der Stunde, schließt mit Ankündigung vom 02.04. vom 06.04. bis 22.04. komplett und erneuert / repariert in der Zeit die Landebahn. Das war zuvor im laufenden Betrieb geplant. Mieter des Flughafens ist der Betreiber des GAT und Vermieter der Hallen, so dass wir Untermieter sind und der Vermieter (Flughafen) seinem Mieter (Kurz Aviation) die Geschäftsgrundlage für diese 3 Wochen entzieht.
Ich habe nächste Woche einen für mich recht wichtigen Geschäftstermin 400 km Luftlinie von hier und die Woche darauf noch einen 600 km von hier. Die hätte ich gerne per Flugzeug wahrgenommen.
Eine (Unter-) Mietkürzung um z.B. 50 % wäre in diesem speziellen Fall für den fraglichen Zeitraum (17 Tage) aus meiner Sicht gerechtfertigt. Die jetzige vollständige Schließung erfolgt ja rein aus wirtschaftlichem Interesse des Flughafens. Der Mieter Kurz Aviation kann sich die Kürzung daher sicher vom Flughafen wieder holen.
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Die Fillialisten und Kaufhausinhaber kürzen die Miete für Ladengeschäfte im Wesentlichen auf Basis von §275 BGB (Unmöglichkeit) und § 313 (Wegfall der Geschäftsgrundlage), beide von vor Corona. Das tun sie, mit einiger Erfolgsaussicht, um ihre Mitarbeiter erst mal halten zu können. Mit nahezu 0 Umsatz ist das die grössere Not, finde ich. Wie ich höre, spielen auch die Banken auf der Finanzierungsseite (der Immobilienfonds / der Gewerbeimmobilieneigner) meist mit.
So eine Situation wie jetzt kann auch solche "Milliardenunternehmen" sehr schnell in die Insolvenz treiben, was aber die beruflich permanentaufgeregte Twitter- und Politikerblase nicht wahrhaben will oder kann.
@Andeas, m.E. klare Indikation für Mietkürzung, oder Zahlung unter Vorbehalt.
https://www.haerting.de/neuigkeit/haerting-helpline-warum-wir-dringend-gewerbemietern-empfehlen-die-aprilmiete-nur-unter
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Der Airport ist aber zumeist nicht der Vermieter. Wenn vor Deiner Wohnung die Strasse aufgebaggert wird, versuchst Du ja auch nicht die Miete zu reduzieren, nur weil die Infrastruktur eingeschränkt ist.
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Dann würde ich sehr empfehlen, das persönliche Gespräch zu suchen und nicht einfach die Miete zu kürzen. Dennoch laufen auch die Versicherungen (Brand etc.) weiter und Eure Flieger stehen ja im Trockenen.
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Der Mieter kann euch aber auch schlichtweg ordentlich kündigen. Das geht sogar ohne Begründung. Sofern die Verträge wie üblich sind. Also Vorsicht.
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