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3. April 2020: Von Andreas Ni an Achim H. Bewertung: +7.00 [7]

Nun lass' ma sieben gerade sein, Achim. Wie so vieles im Leben ist auch das Unterstellen des eigenen Fliegers auf einem angemieteten Hallenplatz ein Geben und Nehmen. Ich gehe mal davon aus, dass die Allermeisten hier, die eigene Flieger haben, in ihrer Halle mehr tun, als im Mietvertrag ausgemacht ist. Das kann bereits beim Flieger-Näslein polieren beginnen. Oder mit dem Auto aufs Vorfeld der Halle fahren. Und schlussendlich - oder besser als aller erstes - mag ich meinem Vermieter auch nächstes Jahr noch aufrecht begegnen können... Du würdest also echt Deinem Vermieter was abziehen, und das dann schlussendlich - man sollte im Leben ja auch konsequent agieren - von Angesicht zu Angesicht vor einem Richter ins in Gesicht sagen, "Ich beantrage .. entsprechend meinen Schriftsätzen von ... die Forderungen der Gegnerin abzuweisen....

Nun enttäuschst Du aber etwas, Achim. An Dich würde ich keinen Hangarplatz vermieten wollen.

Diese Regelung des Miete-kürzens bezieht sich vor allem auf tatsächlich durch die Corona-Misere in finanzielle Schieflage geratene Menschen, zuerst mal an private Mieter von Häusern und Wohnungen, damit die nicht auf die Strasse gesetzt werden können. In solchen Fällen greifen denn auch die meisten Banken den Vermietern unter die Arme und stunden Zins und Tilgung, oder zumindest die Tilgung.

3. April 2020: Von Wolfgang Lamminger an Andreas Ni

zumal es ja auch Fälle gibt, wo Flugplatzbetreiber und Hallenvermieter nicht identisch sind...

3. April 2020: Von Erik Sünder an Andreas Ni Bewertung: +1.00 [1]

Edit:

Da bin ich mal gespannt, was der Richter sagt, wenn du deine Wohnungsmiete stundest, die Hallenmiete für den Flieger aber voll zahlst.

Gruß Erik

Alt:
Da bin ich mal gespannt, was der Richter sagt, wenn du deine Wohnungsmiete kürzt, die Hallenmiete für den Flieger aber voll zahlst.

Gruß Erik

3. April 2020: Von Chris _____ an Erik Sünder

Wohnungsmieten müssen ebenfalls voll bezahlt werden. Es ist lediglich so, wenn du nicht bezahlen kannst, darf der Vermieter aktuell nicht kündigen. Der Zahlungsanspruch bleibt aber bestehen, es verschiebt sich nur sozusagen die Zahlungsfrist.

3. April 2020: Von Erik Sünder an Chris _____

Hab's angepasst.

Gruß Erik

3. April 2020: Von Malte Höltken an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Der Vermieter Deiner Wohnung erbringt allerdings eine Leistung. Ein geschlossener Airport halt unter Umständen nicht.

3. April 2020: Von Andreas KuNovemberZi an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

Achims Situation (und auch meine) ist besonders:
Der Flughafen Stuttgart nutzt die Gunst der Stunde, schließt mit Ankündigung vom 02.04. vom 06.04. bis 22.04. komplett und erneuert / repariert in der Zeit die Landebahn. Das war zuvor im laufenden Betrieb geplant. Mieter des Flughafens ist der Betreiber des GAT und Vermieter der Hallen, so dass wir Untermieter sind und der Vermieter (Flughafen) seinem Mieter (Kurz Aviation) die Geschäftsgrundlage für diese 3 Wochen entzieht.

Ich habe nächste Woche einen für mich recht wichtigen Geschäftstermin 400 km Luftlinie von hier und die Woche darauf noch einen 600 km von hier. Die hätte ich gerne per Flugzeug wahrgenommen.

Eine (Unter-) Mietkürzung um z.B. 50 % wäre in diesem speziellen Fall für den fraglichen Zeitraum (17 Tage) aus meiner Sicht gerechtfertigt. Die jetzige vollständige Schließung erfolgt ja rein aus wirtschaftlichem Interesse des Flughafens.
Der Mieter Kurz Aviation kann sich die Kürzung daher sicher vom Flughafen wieder holen.

3. April 2020: Von Andreas Ni an Malte Höltken

Der Airport ist aber zumeist nicht der Vermieter. Wenn vor Deiner Wohnung die Strasse aufgebaggert wird, versuchst Du ja auch nicht die Miete zu reduzieren, nur weil die Infrastruktur eingeschränkt ist.

3. April 2020: Von Andreas Ni an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Dann würde ich sehr empfehlen, das persönliche Gespräch zu suchen und nicht einfach die Miete zu kürzen. Dennoch laufen auch die Versicherungen (Brand etc.) weiter und Eure Flieger stehen ja im Trockenen.

3. April 2020: Von Chris _____ an Andreas KuNovemberZi

Der Mieter kann euch aber auch schlichtweg ordentlich kündigen. Das geht sogar ohne Begründung. Sofern die Verträge wie üblich sind. Also Vorsicht.


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