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2. April 2020: Von Klaus-Jürgen Schwahn an Jan Brill Bewertung: +5.00 [5]

Hallo Jan,

wir brauchen ebenfalls keine Erstattung der Abogebühr.

Zum Thema Infrastruktur:

PPR heisst in diesen Tagen nicht immer, dass der Flugplatz seinen Betrieb einschränkt. Wir haben z.B. in Schönhagen seit 14 Tagen eine PPR-Regelung für Luftfahrzeuge, die kein Kundenkonto haben. Zweck der Maßnahme ist es, vorab die Rechnungsdaten zu bekommen und dadurch den Publikumsverkehr am Counter zum Schutz unserer Leute einzuschränken. D.h. für jede Landung und Betankung gibt es eine Rechnung per Email und keine Zahlung vor Ort. Ansonsten kann jeder ohne Einschränkungen während der veröffentlichten Betriebszeiten starten und landen und zum Teil auch darüber hinaus, natürlich immer im Rahmen der jeweils erlaubten Regeln zur Corona-Schutzverordnung.

Alles Gute

Klaus

2. April 2020: Von Sven Walter an Klaus-Jürgen Schwahn

https://flzgmbl.de/btlmask?fbclid=IwAR3ZymPaocxwlECsubb_PmBs-IvyPIoNgRj_-C4n16msaJMhTkNr3JbEjTE

Und falls jemand noch die heimische Industrie unterstützen möchte, nebst unserem Lieblingsmagazin und unserem Lieblings Flugplatz, hier auch etwas, was man notfalls verschenken kann. Upcycling.

also....ich hab gestern einen im forum bekannten lästerer mit einem stringtanga über nase und mund getroffen....ob er gebraucht war...weis ich nicht...hab ,mich nicht getraut zu fragen...

3. April 2020: Von Rolf _PA46 an Klaus-Jürgen Schwahn

Zum Thema Infrastruktur:

PPR heisst in diesen Tagen nicht immer, dass der Flugplatz seinen Betrieb einschränkt. Wir haben z.B. in Schönhagen seit 14 Tagen eine PPR-Regelung für Luftfahrzeuge, die kein Kundenkonto haben.

EDVE hat aufgrund der wirtschaftlichen Lage nur noch 10:00 bis 15:00 Uhr LT geöffnet, PPR sind 680 EUR. Für eine Citation ist das wahrscheinlich vernachlässigbar, für eine SEP nicht darstellbar. Aber verstehen kann ich das, die Mitarbeiter an vielen Verkehrsflughäfen sind in Kurzarbeit.

Es gibt schon die ersten Piloten, die ihre Hallenmiete nicht mehr zahlen oder kürzen. Das ist aus meiner Sicht absolut inakzeptabel. Wir alle sind auf die GA Infrastruktur angewiesen. Wenn wir sie weiterhin nutzen wollen, müssen wir unseren Beitrag leisten.

3. April 2020: Von Achim H. an Rolf _PA46 Bewertung: +3.00 [3]

Die Hallenmiete zu kürzen halte ich für angemessen und richtig. Wird die Leistung eingeschränkt, sollte die Vergütung angepasst werden. Wessen Schuld oder Nichtschuld das ist, spielt da keine Rolle.

Alles andere wären Spenden, wogegen nichts spricht. Kann man auch seinen Einzelhandelsgeschäften als Schein unter der Türe durchschieben.

3. April 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Achim H. Bewertung: +4.00 [4]

Die Hallenmiete zu kürzen halte ich für angemessen und richtig.

Was hat die Hallenmiete mit Zusatzkosten bei der Nutzbarkeit des Flugplatzes zu tun? Die Hallenmiete ist doch primär eine Bezahlung einer Bedachung, statt einer Position auf dem Vorfeld.

3. April 2020: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Im Mietvertrag dürfte regelmäßig nichts über die Möglichkeit zu fliegen zu finden sein. Der Vermieter bietet ja keine fliegerische Dienstleistung, sondern vermietet einen Hallenplatz als Wetter- und Diebstahlschutz. Der erfüllt seinen Zweck hundertprozentig auch in Zeiten des Grounding.

War das ein später Aprilscherz?

3. April 2020: Von reiner jäger an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +2.00 [2]

Die Bedachungen sind aber relativ teuer. Teuer weil sie zu einem Flugplatz gehören, der seinen Betrieb auch aus diesen Einnahmen bezahlt. Die Kosten für den Hallenstellplatz sind eher so, wie die Kosten von ein paar Quadratmetern beim Bauern in der Scheune, die Preise aber ein vielfaches. Die bezahlt man eben, weil sie am Flugplatz sind. Wenn der Flugplatz nur noch rudimentär Flugplatz ist, fält ein Teil der Gründe der hohen Preise weg.

3. April 2020: Von Andreas Ni an Achim H. Bewertung: +7.00 [7]

Nun lass' ma sieben gerade sein, Achim. Wie so vieles im Leben ist auch das Unterstellen des eigenen Fliegers auf einem angemieteten Hallenplatz ein Geben und Nehmen. Ich gehe mal davon aus, dass die Allermeisten hier, die eigene Flieger haben, in ihrer Halle mehr tun, als im Mietvertrag ausgemacht ist. Das kann bereits beim Flieger-Näslein polieren beginnen. Oder mit dem Auto aufs Vorfeld der Halle fahren. Und schlussendlich - oder besser als aller erstes - mag ich meinem Vermieter auch nächstes Jahr noch aufrecht begegnen können... Du würdest also echt Deinem Vermieter was abziehen, und das dann schlussendlich - man sollte im Leben ja auch konsequent agieren - von Angesicht zu Angesicht vor einem Richter ins in Gesicht sagen, "Ich beantrage .. entsprechend meinen Schriftsätzen von ... die Forderungen der Gegnerin abzuweisen....

Nun enttäuschst Du aber etwas, Achim. An Dich würde ich keinen Hangarplatz vermieten wollen.

Diese Regelung des Miete-kürzens bezieht sich vor allem auf tatsächlich durch die Corona-Misere in finanzielle Schieflage geratene Menschen, zuerst mal an private Mieter von Häusern und Wohnungen, damit die nicht auf die Strasse gesetzt werden können. In solchen Fällen greifen denn auch die meisten Banken den Vermietern unter die Arme und stunden Zins und Tilgung, oder zumindest die Tilgung.

3. April 2020: Von Wolfgang Lamminger an Andreas Ni

zumal es ja auch Fälle gibt, wo Flugplatzbetreiber und Hallenvermieter nicht identisch sind...

3. April 2020: Von ch ess an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Die Hallenmiete zu kürzen halte ich für angemessen und richtig.

Wird die Leistung eingeschränkt, sollte die Vergütung angepasst werden. Wessen Schuld oder Nichtschuld das ist, spielt da keine Rolle.

Stimmt.

Aber... Der Hallenvermieter hat doch seine versprochene und vereinbarte Leistung gar nicht eingeschränkt ?

In meinem Hallenvertrag ist der funktionsfähige Flugplatz nicht erwähnt - in Deinem denn ?

Du kannst den Vertrag natürlich kündigen, aber keine der vertraglichen Hauptpflichten ist verletzt, also nur ordentliche Kündigung. Alles andere ist BUllying oder einseitige Vernachlässigung der Vertragspflichten von Deiner Seite.

3. April 2020: Von Achim H. an ch ess Bewertung: +5.00 [5]

Es gibt natürlich verschiedene Situationen.

Ich rede von der Situation, in der der Betreiber des Flugplatzes aus freien Stücken seine Leistung einschränkt (Öffnungszeiten) und auch der Vermieter der Hallen ist bzw. der wirtschaftliche Profiteur.

Die Werthaltigkeit der Halle wird ausschließlich durch den Flugplatz bestimmt, ich denke das dürfte jedem klar sein.

Weiterhin ist auch klar, dass jeder seine individuelle Situation selbst beurteilen darf und seine Schlussfolgerungen ziehen darf.

3. April 2020: Von Andreas Ni an Achim H.

Weiterhin ist auch klar, dass jeder seine individuelle Situation selbst beurteilen darf und seine Schlussfolgerungen ziehen darf.

Ich jedenfalls mag auch nach der Krise den Vermieter mit im lauen-Sommer-Sonntag-Abend-Biertrinker-Kreis fröhlich begrüßen und mit ihm anstoßen. Das ist - neben dem menschlichen Aspekt - eine Frage, wie man "Lebensqualität" definiert.

Achim, extra für ihn (den Vermieter) bevorrate ich "Schöfferhofer-Grapefruit-Bier" .. er ist zwar Bayer, aber was Bierstärke angeht, minderverschärft :-))

3. April 2020: Von Erik Sünder an Andreas Ni Bewertung: +1.00 [1]

Edit:

Da bin ich mal gespannt, was der Richter sagt, wenn du deine Wohnungsmiete stundest, die Hallenmiete für den Flieger aber voll zahlst.

Gruß Erik

Alt:
Da bin ich mal gespannt, was der Richter sagt, wenn du deine Wohnungsmiete kürzt, die Hallenmiete für den Flieger aber voll zahlst.

Gruß Erik

3. April 2020: Von Chris _____ an Erik Sünder

Wohnungsmieten müssen ebenfalls voll bezahlt werden. Es ist lediglich so, wenn du nicht bezahlen kannst, darf der Vermieter aktuell nicht kündigen. Der Zahlungsanspruch bleibt aber bestehen, es verschiebt sich nur sozusagen die Zahlungsfrist.

3. April 2020: Von Erik Sünder an Chris _____

Hab's angepasst.

Gruß Erik

3. April 2020: Von Malte Höltken an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Der Vermieter Deiner Wohnung erbringt allerdings eine Leistung. Ein geschlossener Airport halt unter Umständen nicht.

3. April 2020: Von Andreas KuNovemberZi an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

Achims Situation (und auch meine) ist besonders:
Der Flughafen Stuttgart nutzt die Gunst der Stunde, schließt mit Ankündigung vom 02.04. vom 06.04. bis 22.04. komplett und erneuert / repariert in der Zeit die Landebahn. Das war zuvor im laufenden Betrieb geplant. Mieter des Flughafens ist der Betreiber des GAT und Vermieter der Hallen, so dass wir Untermieter sind und der Vermieter (Flughafen) seinem Mieter (Kurz Aviation) die Geschäftsgrundlage für diese 3 Wochen entzieht.

Ich habe nächste Woche einen für mich recht wichtigen Geschäftstermin 400 km Luftlinie von hier und die Woche darauf noch einen 600 km von hier. Die hätte ich gerne per Flugzeug wahrgenommen.

Eine (Unter-) Mietkürzung um z.B. 50 % wäre in diesem speziellen Fall für den fraglichen Zeitraum (17 Tage) aus meiner Sicht gerechtfertigt. Die jetzige vollständige Schließung erfolgt ja rein aus wirtschaftlichem Interesse des Flughafens.
Der Mieter Kurz Aviation kann sich die Kürzung daher sicher vom Flughafen wieder holen.

3. April 2020: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Die Fillialisten und Kaufhausinhaber kürzen die Miete für Ladengeschäfte im Wesentlichen auf Basis von §275 BGB (Unmöglichkeit) und § 313 (Wegfall der Geschäftsgrundlage), beide von vor Corona. Das tun sie, mit einiger Erfolgsaussicht, um ihre Mitarbeiter erst mal halten zu können. Mit nahezu 0 Umsatz ist das die grössere Not, finde ich. Wie ich höre, spielen auch die Banken auf der Finanzierungsseite (der Immobilienfonds / der Gewerbeimmobilieneigner) meist mit.

So eine Situation wie jetzt kann auch solche "Milliardenunternehmen" sehr schnell in die Insolvenz treiben, was aber die beruflich permanentaufgeregte Twitter- und Politikerblase nicht wahrhaben will oder kann.

@Andeas, m.E. klare Indikation für Mietkürzung, oder Zahlung unter Vorbehalt.

https://www.haerting.de/neuigkeit/haerting-helpline-warum-wir-dringend-gewerbemietern-empfehlen-die-aprilmiete-nur-unter

3. April 2020: Von Andreas Ni an Malte Höltken

Der Airport ist aber zumeist nicht der Vermieter. Wenn vor Deiner Wohnung die Strasse aufgebaggert wird, versuchst Du ja auch nicht die Miete zu reduzieren, nur weil die Infrastruktur eingeschränkt ist.

3. April 2020: Von Andreas Ni an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Dann würde ich sehr empfehlen, das persönliche Gespräch zu suchen und nicht einfach die Miete zu kürzen. Dennoch laufen auch die Versicherungen (Brand etc.) weiter und Eure Flieger stehen ja im Trockenen.

3. April 2020: Von Chris _____ an Andreas KuNovemberZi

Der Mieter kann euch aber auch schlichtweg ordentlich kündigen. Das geht sogar ohne Begründung. Sofern die Verträge wie üblich sind. Also Vorsicht.


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