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15. September 2011: Von Peter Luthaus an Sebastian Vögel
Hallo,
der praktische Teil ist nur auf einem Flugzeug der FTO möglich, sind aber auch nur 5 Stunden....
Grüße,
Peter
15. September 2011: Von Peter Luthaus an Harr, Roger
Dann werden in den nächsten Monaten aber etliche IFR-Berechtigungen in der Schweiz erworben... Aber eigentlich finde ich es schon eigenartig, wie nationale Behörden bestimmen (ohne jede Gesetzesgrundlage), wie eine Konvertierung aussieht. Das ist doch beinahe ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung von Unternehmen innerhalb der EU, da Flugschulen in einzelnen Ländern Wettbewerbsnachteile entstehen.
Wie es nach der Einführung von EASA aussehen wird ist mir noch nicht klar, wird es gar keine Konvertierungen mehr geben oder bleibt es wie gehabt, jedes Land legt selbst fest was es als richtig betrachtet?

15. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Peter Luthaus
Es gibt in der EU keine Sanktionierung der Inländerdiskriminierung. Jede strenge Behörde schadet ja nur ihren eigenen nationalen Unternehmen, keinen Dritten. Das wird immer wieder falsch verstanden.
16. September 2011: Von Thore L. an Joerg Scheel

Ja, wobei auch jedes Land das Recht hat, dies fuer seine eigenen Buerger auszuhebeln. Das sollte man fairerweise dazu sagen, wenn man sich auf den entsprechenden Artikel der ICAO Chicago Convention beruft.

San Marino macht fuer mich genau so viel Sinn wie eine Bahamas oder Cayman Islands Firma, weil das Land genau wie die anderen ausserhalb der EU liegt. Der Charme an San Marino koennte aber sein, dass dies ja nicht fuer immer so sein muesste und es vielleicht irgendwann mal zu einer Art Abkommen zur Anerkennung von Fluglizenzen kommen koennte. Dass die Bahamas eines Tages mal der EU beitreten werden, ist ja bedauerlicherweise eher unwahrscheinlich.

Also wenn diese San Marino Lizenz nicht viel kostet, kann man die ja mal mitnehmen, schaden wird sie nicht. Anders saehe das wieder aus, wenn San Marino den Private Operator definieren wuerde (siehe Jan Brills posting weiter oben). Dann koennte das Land sehr spannend werden.

Ansonsten: wen es interessiert: ich gehe nach wie vor davon aus, dass eine bahamesische Firma, die sich auf das weltweite Betreiben von Flugzeugen spezialisiert, den Erfordernissen des Third Party Operators genuegen kann (genauso so wie ein US Trust den Erfordernissen des US Eigentuemers allen Beteiligten zu genuegen scheint). Zur Zeit lasse ich die Gestaltung von einem Wirtschaftspruefer untersuchen, der die durchaus moeglichen steuerlichen Vorteile zu bewerten versucht. Wenn auch das sich positiv herausstellt, werde ich eine kleine Firma auf den Bahamas gruenden, und das Konzept fuer mich mal ausarbeiten.

Wer da mitmachen oder mich unterstuetzen moechte, einfach melden. thore AT edxh DOT de

;)

16. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Thore L.
Wird ggf noch ein Geschäft draus. Lass mal parallel Singapur prüfen. Bahamas hat auch Nachteile.
17. September 2011: Von Othmar Crepaz an Stefan Kondorffer
Bitte auch gleich Thailand prüfen. Da hätte ich schon eine GF zur Hand ;-))
8. Oktober 2011: Von Alexander Krueger an Othmar Crepaz
Ja, auch der Inselstaat VANUATU käme in Betracht. Dort ist man extrem Gründerfreundlich und hat auch praktisch Null-Steuer. Dauert aber natürlich von der Anreise her etwas länger, mal den Briefkasten zu leeren...))))
9. Oktober 2011: Von Othmar Crepaz an Alexander Krueger
Da sind mir zur Zeit zu viele Erdbebenb 6+ ;-)
Aber Thailands Hochwasser ist auch nicht ohne.
9. Oktober 2011: Von Jan Nestler an Thore L.
Also bei einem muss ich ja Thore recht geben. Einfach zu sagen, dass der Pilot, der am häufigsten fliegt, der Operator sein muss, kann es im Ergebnis nicht sein.
Nehmen wir doch einfach mal den OLT, der die ganzen nordfriesischen Inseln anfliegt (oder ein sonstigen kleines Flugunternehmen). Ich kenne zwar deren Dienstpläne nicht, kann mir aber gut vorstellen, dass manche Maschinen zu über 50% von einem bestimmten Piloten geflogen werden. Ist dann der Angestellte Pilot der Operator? Kann ja wohl nicht stimmen.
Die Definition ab wann die GmbH eine Schein-GmbH ist, und wann noch nicht, muss also deutlich feiner ziseliert sein. Das wird jedes Juristenherz erfreuen.
10. Oktober 2011: Von Thore L. an Jan Nestler

Wir haben ja hier eine ganze Reihe offener Fragen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf 2 Gebiete: Den „operator“, also wer betreibt ein Flugzeug, und wer darf eigentlich welche Regeln fuer wen erlassen?

Wenn der Pilot eines Flugzeuges auch immer gleich ein Operator waere, muesste man ja nicht „Operator“, sondern koennte direkt „Operator und/oder Pilot“ sagen. Ergo gibt es Piloten, die keine Betreiber sind. Allerdings: wenn sich Pilot P bei Operator O ein Flugzeug mietet, kann P dann (auch) Operator sein? An was wird das fest gemacht? Weiter oben hat Michael Bruening die FAA zitiert:

Operator. A person, organization or enterprise engaged in or offering to engage in an aircraft operation. (ICAO). Any person who causes or authorises the operation of an aircraft, such as the owner, lessee, or bailee of an aircraft

Also der Eigner, der Leasingnehmer, oder Verwahrer eines Flugzeuges, der den Betrieb eines Flugzeuges verursacht oder autorisiert. Wenn ich als Geschaeftsmann und Pilot zur Wahrnehmung eines Termins mir ein Flugzeug miete, um mit diesem meinen Termin anzusteuern: kann ich dann aus dieser Definition heraus „Operator“ sein?

Dass es hierzu keine vorherrschende Meinung gibt, belegt ja eigentlich nur, dass diese Debatte offenbar bis heute nicht stattgefunden hat, und eine solche Unterscheidung daher nicht wirklich wichtig sein kann. Ein deutliches Indiz dafuer, dass die Welt solche Vorschriften nicht braucht.

Gucken wir also nach Parallelen, z.B. die Halterschaft beim Auto. Der Halter eines Fahrzeuges hat Rechte und Pflichten, die der Fahrer des Autos nicht hat. Er bestimmt, wer das Auto fahren darf, und wer nicht. Er bestimmt, welche Versicherungen das Fahrzeug hat und wo diese abgeschlossen werden – auch das darf der Nichthalter – Fahrer nicht, usw. Analog zu uns waere die Frage hier so was wie: kann der Fahrer eines Autos, der nicht Halter ist, dennoch „Halter“ (= so was wie Operator) des Autos sein? Wikipedia meint zur Halterschaft des Autos:

Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.

und weist dabei ausdruecklich darauf hin, dass dies nicht notwendigerweise der „eingetragene Halter im KFZ Brief“ sein muss. Sollte also zB ein Vater seiner Tochter ein Auto zulassen, um der Tochter eine guenstigere Versicherung zu ermoeglichen, dann ist dennoch die Tochter Halter des Fahrzeugs, wenn sie alleine damit faehrt, es bezahlt hat, und auch alle Rechnungen die sich aus dem Betrieb des Autos ergeben, begleicht, auch wenn die Papiere des Fahrzeugs etwas anderes vermuten lassen.

Das ist doch schon mal was: analog dazu waere unsere Bahamas ltd. dann nicht Betreiber des Flugzeuges, wenn der Flieger von einem EU Unternehmen (oder EU Buerger) gekauft wurde, das weiterhin alle Rechnungen des Betriebes des Fliegers finanziert, und auch sonst munter alles macht, was ein Eigentuemer halt so tut.

Die spannende Frage ist doch: ab wann hoert das auf? Sozusagen: wann ist der Vater wieder „Halter“, obwohl das ganze eigentlich nur gemacht wurde, um der Tochter die Versicherungspraemie zu vierteln? Nie? Oder wenn er der Tochter zusaetzlich auch Regeln zum Betrieb gibt (zB: „Du darfst mit dem Auto nicht bei Nacht fahren“)? Oder wenn er doch (einzelne) Rechnungen begleicht, und sei es nur um die Tochter ein wenig zu entlasten? Oder muss er auch zu einem nicht unwesentlichen Teil das Auto fahren? Oder waere er in diesen Faellen nur Mitglied einer Haltergemeinschaft - mit der Tochter zusammen Halter?

Ich vermute, dass die Halterschaft – und analog dazu der „Operator“ beim Flieger – viel mit „Ausuebungsberechtigung geben“ und wenig mit tatsaechlicher Nutzung zu tun hat. Wenn der Vater der Tochter verbieten kann, das Fahrzeug zu benutzen, die Tochter aber dem Vater nicht sagen darf, wann er das Auto benutzen darf, kann die Tochter doch nicht Halter sein. Kann der Vater das nicht bestimmen, wie will er dann „Betreiber“ also Halter in dem Sinne werden?

Wenn der Vater Regeln erlaesst, die fuer alle Fahrer oder Gruppen von Fahrern des Fahrzeugs gelten („alle Personen, die nicht aelter als 25 Jahre sind, duerfen dieses Fahrzeug nur bis 120 km/h benutzen“), dazu Kontrollmoeglichkeiten schafft (zB einen GPS Logger installiert, der die Einhaltung der Regel ueberwacht), und Sanktionen („faehrst Du schneller kommt das Auto in die Garage und dann kannst Du gucken wie Du zur Schule kommst“) im Falle der Nichtbeachtung ankuendigt und bei Eintritt auch durchfuehrt, ja wie kann dann die Tochter Halter sein, auch wenn sie ansonsten fuer Rechnungen aufkommt und eigentlich die einzige ist, die das Auto faehrt?

Wenn man also eine Firma gruendet – egal wo auf der Welt – die ein Flugzeug least, und dieses NUR unter bestimmten Regeln und Voraussetzungen an Dritte vermietet, die Einhaltung der Regeln ueberwacht und Verstoesse sanktioniert, dann muss diese Firma Betreiber des Flugzeuges sein. Unterwirft sich ein Pilot diesen Bedingungen, und mietet das Flugzeug, dann kann er nicht auch Betreiber sein, weil er das Flugzeug nur innerhalb der Regeln des Betreibers nutzen darf. Dass darueber hinaus derjenige Betreiber ist, der Versicherungen auswaehlt und abschliesst, Wartungen in Auftrag gibt und bezahlt, Rechnungen erstellt, verschickt und die Bezahlung kontrolliert, die ADs und SBs liest und auch daraus den Betrieb des Flugzeuges fuer eine Gruppe von Piloten erlaubt oder verbietet, sind Indizien, die die „Ausuebungsberechtigung“ als wesentliches „Operatormerkmal“ unterstreichen koennen.

Ich werd’s wohl drauf ankommen lassen.

10. Oktober 2011: Von joy ride an Thore L.
...
11. Oktober 2011: Von  an Thore L.
FTL:

Davon ausgehend, daß hier nicht nur Scherzkekse wie die Achse des Südens (Banane et al.) mitlesen, sondern es sich um ein öffentliches Forum handelt, würde ich es jetzt einfach mal gut sein lassen. Sie sind sicher auf dem richtigen Weg. Aber, mehr Einzelheiten zu Ihrem Lösungsansatz und Brainstorming hier zu veröffentlichen, könnte sich als kontraproduktiv herausstellen. Warten wir doch einfach ab, bis die Bürokraten ihre Gesetze fertig haben und tun wir dann das Richtige und Notwendige. Eine Abstimmung der Vorgehensweise per öffentlichem Internet-Forum halte ich jetzt einfach für verfrüht.

Wenn Sie meine Einträge ab und zu lesen, wissen Sie, dass ich der Letzte bin, der zu Zensur oder dem Abwürgen einer Diskussion rät. In diesem Fall, so finde ich, hat Herr Brill viel weiter oben im Thread jedoch 4 mögliche Szenarien klar beschrieben. Belassen wir es zunächst doch dabei. Was jeder Einzelne daraus macht, hängt sowieso von der endgültigen Fassung der Gesetze ab. Und ein Austausch unter Piloten, Flugzeugnutzern, Eigentümern, Betreibern, Wartungsbetrieben, Flugschulen usw. wird dann immer noch möglich sein.

Nicht böse sein! Es grüßt
007Banane,
der mit dem Schlapphut tanzt
11. Oktober 2011: Von Thore L. an 
Also die Idee, dass ich hier auf Auswege komme, die die EASA evtl. noch nicht gefunden haben koennte, finde ich so schmeichelhaft wie naiv. Grade zum jetzigen Zeitpunkt finde ich es dagegen wichtig, dass wir uns oeffentlich darueber austauschen, wie wir unsere FAA Lizenzen weiter gueltig halten koennen, um zu sehen, dass wir erstens nicht alleine, und zweitens auf einem Weg sind. Das Moment der Verunsicherung ist sehr stark, und wir sollten da was dagegen setzen.

Es wird einen Weg geben, da bin ich mir sicher. Geht die EASA zu weit, klagen wir das weg. Machen sie zu wenig, bleiben Optionen. Der Weg ueber den "Operator" sorgt fuer maximale Verunsicherung. Ich finde, dagegen sollten wir Zeichen setzen: heute. Zumindest solange, wie uns FAA Piloten kein einfacher Weg hinueber ins EASA System verbindlich zugesagt wurde...
24. Oktober 2011: Von Jörg H. Trauboth an Sönke Springer

Die Sache kommt noch schlimmer: ein US Bürger und N-Lizenzinhaber verliert gem. EASA künftig nach einem Jahr wohnen in der EU die Berechtigung, seine N-Lizenz in der EU zu nutzen. Das ist gegen ICAO Vorschriften, und ich habe es als Anlass genommen, über meine Kanäle die AOPA (USA) und FAA anzufragen, warum man nicht die bilaterale Akzeptanz der beiderseitigen Lizenzen angeht.

Die AOPA will sich der Sache annehmen, bezweifelt aber schon heute, dass vor wahrscheinlicher Inkraftsetzung der neuen Regelungen (2014) ein bilaterales agreement zustande kommt. Von der FAA ist bisher noch nichts gekommen.

Nicht alles geht m.E. zu Lasten der EASA. So hat die FAA kein wirkliches Interesse daran, dass N-Lizenzen und Flugzeuge außerhalb ihres direkten Zugriffsbereiches unterwegs sind. Die AOPA, insbesondere der hiesige Geschäftsführer und VP AOPA Europe (Dr. Erb), setzen sich parallel vorbildlich für eine Entschärfung der Ist-Situation ein. Wenn also das neue EU IFR mit definitiv weniger theoretischem Aufwand gelingen sollte, dann haben wir das auch der AOPA zu verdanken.

Und auch die Flugschulen haben Eigeninteressen, die in die NPA eingegangen sind; denn was gibt es Schöneres als neue Ausbildungserfordernisse für "alte Hasen" in IFR Theorie und IFR Praxis (100 Stunden).

Ich empfehle an der NPA wirklich durch Kommentare mitzuarbeiten. https://www.easa.eu.int/rulemaking/docs/npa/2011/NPA%202011-16.pdf. Geht nur noch bis Ende des Jahre, dann entscheidet EASA.

Persönlich habe ich auch keine Lust, noch einmal für die selbe Sache auf die Schulbank zu gehen - und zu zahlen. Deswegen fighte ich weiter für das bilateral.

Jörg Trauboth

Last but not least: Zu den Bahmas Optionen und Co: Warum nicht auch die französische Staatsbürgerschaft andenken, dort hat man das US-IFR auf nationaler Ebene umgesetzt und lässt EASA links liegen. Doch Vorsicht, wer weiss, wie das neue Europa in einigen Jahren aussieht? Doch jetzt wird es politisch und das lassen wir mal:)

25. Oktober 2011: Von Thore L. an Jörg H. Trauboth

Die Sache kommt noch schlimmer: ein US Bürger und N-Lizenzinhaber verliert gem. EASA künftig nach einem Jahr wohnen in der EU die Berechtigung, seine N-Lizenz in der EU zu nutzen.

Ui. Wer sagt das, wo steht das?

25. Oktober 2011: Von  an Thore L.
Fallbeispiel. Ein Englänger (wohnt in London) fliegt mit seinen FAA ATPL für Continentel Airline. Bis jetzt reicht ihm sein FAA ATPL. In Zukunft wird er, sobald er in den EU-Luftraum einfliegt einen EU-ATPL benötigen. Darauf läuft es zumindest jetzt hinaus.
25. Oktober 2011: Von Thore L. an 

Sind wir da nicht wieder an dem Punkt, dass er dann gar keine gültige Lizenz mehr hat, obwohl er 2 gültige Lizenzen dabei hat?

Wenn der in London lebende Pilot aus den USA kommend in den irischen Luftraum einfliegt, gilt seine FAA Lizenz nicht, sagt die EASA. Und die EASA Lizenz gilt nicht, sagt die FAA. Dies, weil eine nicht FAA Lizenz in einem N-Reg Flugzeug nur im Ausstellungsland zum Fliegen berechtigt (und unser Pilot aus London wird wohl eine englische EASA Lizenz haben).

Dadurch aber wird ein EU Bürger gegenüber Drittstaatlern diskriminiert (weil sie ja nicht mehr als Piloten im EU Ausland arbeiten können) und damit ist die Regelung tot.

25. Oktober 2011: Von  an Thore L.
Das wird dazu führen, das vermurlich viele Berufspiloten ihren Wohnsitz ändern werden müssen. Und damit auch ihre Steuern in einem anderem Land abführen werden. Jemand der pro Jahr 1000 Stunden fliegt ist locker mehr als 180 tage pro Jahraußerhalb seines Landes in dem er wohnt. Ich denke aber, das wird die EASA noch überarbeiten, da sonst eine Klagewelle auf die EU zukommt....
25. Oktober 2011: Von Jan Brill an 
Fallbeispiel. Ein Englänger (wohnt in London) fliegt mit seinen FAA ATPL für Continentel Airline. Bis jetzt reicht ihm sein FAA ATPL. In Zukunft wird er, sobald er in den EU-Luftraum einfliegt einen EU-ATPL benötigen. Darauf läuft es zumindest jetzt hinaus.


Nee, eben nicht. Es geht in der Basic Regulation 216/2008 Artikel 4(1)(c) um den Sitz des OPERATORS. Wo der Pilot wohnt ist egal. Damit ist die US-Airline natürlich aus dem Schneider, denn die ist laut AOC eben nicht in der EU angesiedelt oder niedergelassen. Ein privater Operator kann sich aber leider nicht auf ein AOC mit Niederlassung außerhalb der EU berufen. Diese Regel zielt ausschliesslich auf private ab. Und trifft. Leider.


@ Thore Laufenberg:

Wenn der in London lebende Pilot aus den USA kommend in den irischen Luftraum einfliegt, gilt seine FAA Lizenz nicht, sagt die EASA.

Nein, die EASA sagt nicht die Lizenz gilt nicht. Sie sagt lediglich sie ist allein nicht ausreichend. Falls der OPERATOR in der EU angesiedelt ist braucht der Pilot beide Lizenzen.

Das ist die weichgespülte Version eines n-reg-Verbots: N-registrierte Flugzeuge komplett zu verbieten hat man sich nichtmal bei der Kommission getraut. Das hätte viele unter EASA nicht zulassbare Flieger gegroundet. Daher beraubt man sie ihrer lizenztechnischen Vorteile.
Dass dabei ein paar Expatriats und Medical-Flüchtlinge auf der Strecke bleiben, die seit langer Zeit sicher und unfaufällig am Luftverkehr teilnehmen, und Europa außerdem wie ein Laden von chauvinistischen Vollidioten darsteht, ist der Kommission völlig wurst.

[Anmerkung: Wenn Sie das in Ihrem Bekanntenkreis erläutern und Ihre Zuhörer meinen, das sei aber ein bisschen dick aufgetragen, erklären Sie einfach, dass es sich bei den Verantwortlichen für diese Regelung um das selbe Gremium handelt, das den Vorschlag gemacht hat die Schuldenkrise mittels Rating-Verbot zu lösen. Dann dürfte das intellektuelle Nivaeu deutlich werden.]

Wenn wir gegen diesen politisch motivierten EU-Scheiß vorgehen wollen, müssen wir denselben erstmal verstehen!
Der Schlüssel zu jeglicher Umgehung liegt in einer wasserdichten Feststellung von Niederlassung und Ansiedlung ("established or residing") des OPERATORS außerhalb der EU.

viele Grüße,

Jan Brill
25. Oktober 2011: Von Jörg H. Trauboth an Jörg H. Trauboth
Nachtrag: habe heute die NPA 2011-16 kommentiert. Wichtig: Einsendesschluss ist jetzt der 17.11.2011.

Zur Erinnerung, das steht in der NPA https://www.easa.eu.int/rulemaking/docs/npa/2011/NPA%202011-16.pdf. :

“Applicants for the competency-based modular IR(A) holding a Part-FCL PPL or CPL and a valid IR(A) issued in compliance with the requirements of Annex 1 to the Chicago Convention by a third country may be credited in full towards the training course mentioned in 4 above. In order to be issued the IR(A), the applicant shall: (a) successfully complete the skill test for the IR in accordance with Appendix 7; (b) demonstrate that he/she has acquired knowledge of air law, meteorology, flight planning and performance, and human performance; (c) demonstrate that he/she has acquired knowledge of English in accordance with FCL.055; (d) have a minimum experience of at least 100 hours of instrument flight time as PIC on aeroplanes".

Auszug aus meinen Kommentaren:

Para 8.

After "...the applicant shall:" delete (a),(b),(c),(d).

Insert:

"The applicant has to pass an oral and flight check by an ATO instructor. The oral check will be concentrated on air law, meterology, flight planning and performance, and human performance and the applicant will hereby demonstrate that he is able to read, speak, write, and understand the English language. In the flight check the applicant has to demonstrate in various approaches and tracking maneuvers that he is able to operate an aircraft safely in IMC".

Klar, dass ich in den übrigen Kommentaren erläutert habe, warum die gegenseitige Anerkennung der Lizenzen Nr. 1 Priorität haben muss. Wer noch nicht kommentiert hat, sollte das jetzt tun. So geht es:

go https://hub.easa.europa.eu/crt/

- register with a username and you will receive a password

- go “view document”

- make a right click on FCL 008 and call for add/edit comment. D

Don’t forget to store your inputs – all very easy

Viel Erfolg!

25. Oktober 2011: Von Jörg H. Trauboth an Jan Brill
Jan, und wenn der Operator -wie schon an anderer Stelle erwähnt - ein Trust ist...?
25. Oktober 2011: Von Carmine Bevilacqua an Jörg H. Trauboth
Hallo,

habe jetzt mal fleissig kommentiert und rufe dazu auf, dies ebenso zu tun. Wenn man den ganzen NPA Text mal bis zum Ende durchliest und die Vorteils- / Nachteilsbewertung der verschiedenen Optionen sieht, dann hat man den Eindruck, diese Vorschläge können nur so und nicht anders umgesetzt werden. Ich bin vielleicht naiv, jedoch guter Hoffnung, dass sich wirklich mal was zum Positiven ändert. Und Bestätigung seitens der Zielgruppe sollte doch nicht von Nachteil sein.

Daher die Bitte an alle: Kommentieren, kommentieren, kommentieren ....


Gruß,
Carmine
25. Oktober 2011: Von Gregor FISCHER an Thore L.

Des Losers Zitat: ''Es wird einen Weg geben, da bin ich mir sicher. ''

Dazu: L'éspérance est la bouffe des cons... (J-P. Jaillet, FI EASA)

Bonne Nuit!

GREGOR FISCHER

25. Oktober 2011: Von Stefan Kondorffer an Gregor FISCHER
Wenn Sie Ihren Namen schon in Großbuchstaben schreiben, empfehle ich auch noch den richtigen Satz. Etwa so:

P H I L I P P E P É T A I N
25. Oktober 2011: Von Thore L. an Jan Brill

Sie sagt lediglich sie ist allein nicht ausreichend.

Ist das nicht das gleiche? Wenn die EASA sagt, die FAA Lizenz gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich dann wenn eine aus FAA Sicht ungültige Lizenz hinzukommt, wie soll dann die aus FAA Sicht ungültige Lizenz (die EASA Lizenz) die aus EASA Sicht alleine nicht gültige Lizenz (die FAA Lizenz) gültig machen? Das ist ja keine theoretische Gehirnverwurstelungsfrage, wenn die das wirklich so beschliessen, kann eine Versicherung im Schadenfall sehr wohl auf die Idee kommen, da mal genauer drauf zu leuchten. Oder ein Wettbewerber grätscht rein... Und dann geht das zurück zur EASA mit evtl. horrenden Schadenersatzforderungen.

Das hat was absurdes.


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