Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

25. Oktober 2011: Von Thore L. an Jan Brill

Sie sagt lediglich sie ist allein nicht ausreichend.

Ist das nicht das gleiche? Wenn die EASA sagt, die FAA Lizenz gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich dann wenn eine aus FAA Sicht ungültige Lizenz hinzukommt, wie soll dann die aus FAA Sicht ungültige Lizenz (die EASA Lizenz) die aus EASA Sicht alleine nicht gültige Lizenz (die FAA Lizenz) gültig machen? Das ist ja keine theoretische Gehirnverwurstelungsfrage, wenn die das wirklich so beschliessen, kann eine Versicherung im Schadenfall sehr wohl auf die Idee kommen, da mal genauer drauf zu leuchten. Oder ein Wettbewerber grätscht rein... Und dann geht das zurück zur EASA mit evtl. horrenden Schadenersatzforderungen.

Das hat was absurdes.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang