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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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34 Beiträge Seite 1 von 2

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18. Januar 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Flieger Max L.oitfelder

Die Seite ist wohl 4 Jahre alt..

Man muss nicht alles glauben, was irgendwo steht und alt ist.

Ich erkenne in meiner Zusammenarbeit mit FAA und LBA keinen echten Trend, dass da sich was verschärft.

18. Januar 2020: Von Ulrich Dr. Werner an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +4.00 [4]

Guten Tag an alle

Mit Veröffentlichung der VO(EU)2019/27 wurden die Bedingungen für die Tauglichkeit in Folge des Germanwings Vorfalls geändert. D.h. seit Januar 2019 gibt es die neuen Regeln diesbezüglich.

MED.B.055, Stichwort "Mentale Gesundheit", wurde hinsichtlich der Klasse 1 bei Erstuntersuchungen wesentlich verändert. Es ist jetzt zum einen eine "umfassende Beurteilung der mentalen Gesundheit" vorzunehmen, zum anderen ist ein Drogen- und Alkoholtest bei dieser Untersuchung zwingend vorgeschrieben. Die neuen AMC und GM (Issue II) gehen auch darauf ein. Für die Erstuntersuchungen Klasse 1 ist diese Beurteilung demgemäß spezifisch zu dokumentieren.

In einigen Ländern, z.B. Spanien, wird genau aus diesem Grund ein psychiatrisch/psychologisches Testverfahren bei Erstuntersuchungen Klasse 1 durchgeführt, der MMPI II Test. Bisher gibt es keine solchen Vorgaben in Deutschland.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

18. Januar 2020: Von Lutz D. an Dr. Thomas Kretzschmar

Hoffentlich erfolgt die medizinische Weiterbildung auf einem anderen Niveau ;-)

19. Januar 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Dr. Thomas Kretzschmar

Ich glaube nicht, dass die Antwort an mich gerichtet war?

Der neue Fragebogen in Österreich betreffend psychologischer Probleme ist Tatsache.

19. Januar 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Lutz D.

Die neuen Tests betreffen nur die Erstuntersuchung. Aber wo ist diese Hürde schwer zu nehmen und wenn, ist es dann nicht auch gut so?

19. Januar 2020: Von Michael Höck an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +2.00 [2]

"Die neuen Tests betreffen nur die Erstuntersuchung. Aber wo ist diese Hürde schwer zu nehmen und wenn, ist es dann nicht auch gut so?"

Erstmal. Und wie das Ganze ausarten KANN, sieht man m.<M.n. beim Führerschein "Idiotentest".(MPU). Das ist mittlerweile eine Industrie, in der Unternehmen wie der TÜV gut verdienen. Die gleichen Leute werden dann auch gerne ob der Wirksamkeit der angebotenen Methoden befragt. Ein Schelm....

Wer ernsthaft glaubt, das "die Bürokratie" sich die Gelegenheit, weitere Felder zu beackern (dann irgendwann beim recurrent und irgendwann mit dubiosen Tests etcetc), entgehen lassen wird, glaubt vermutlich auch an den Weihnachtsmann... dne Eindruck hatte ich bisher von Ihnen absolut nicht.

19. Januar 2020: Von Lutz D. an Dr. Thomas Kretzschmar

Habe ich ja nicht behauptet. Nur gesagt, es gibt Änderungen.

19. Januar 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Michael Höck Bewertung: +3.00 [3]

Dass die Bürokratie uns irgendwann mal über den Kopf wächst, glaube ich auch.

Aber mal zusammen gefasst, was hier gepostet wurde:

Reagiert das System: Scheiße

Reagiert das System nicht: Auch Scheiße

Wie hätten wir es denn gern???

19. Januar 2020: Von Chris _____ an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

Also ich hätte gerne, dass "das System" (Strafjustiz/OWi) nur auf Antrag von tatsächlich betroffener Seite tätig wird...

bei allen möglichen kleineren oder auch opferlosen Vergehen, wie zB Beleidigung oder auch Fehler bei der Steuerhinterziehung, reicht doch eigentlich Zivil-/Verwaltungsrecht aus.

aber der übergeordnete Megatrend ist, komplizierte Regeln zu erstellen, gegen die dann jeder irgendwie verstößt, und dann wird auf Sachbearbeiterebene entschieden, wer verfolgt wird (OWi/Strafjustiz) und wer nicht.

Wer's nicht glaubt: macht mal eine Steuererklärung eines typischen mittelständischen Betriebs mit mehreren, auch ausländischen, Beteiligungen. Kriegt niemand korrekt hin.

19. Januar 2020: Von Willi Fundermann an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

"Also ich hätte gerne, dass "das System" (Strafjustiz/OWi) nur auf Antrag von tatsächlich betroffener Seite tätig wird... bei allen möglichen kleineren oder auch opferlosen Vergehen, wie zB Beleidigung oder auch Fehler bei der Steuerhinterziehung, reicht doch eigentlich Zivil-/Verwaltungsrecht aus."

1. Beleidigung ist nach unserem Strafrecht bereits seit Jahrzehnten ein Delikt, das nur mit Strafantrag des Betroffenen verfolgt wird (§ 194 StGB). So wie übrigens i.d.R. auch vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung (§ 230 StGB) und noch einige andere Delikte.

2. Wer sollte denn bei einem "Fehler bei der Steuerhinterziehung" den Antrag stellen?

19. Januar 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

...und was hat das mit dem eigentlichen Thema zu tun?

Ich habe mal ein kleines Zwergkaninchen gesehen......

19. Januar 2020: Von Chris _____ an Dr. Thomas Kretzschmar

Da poste ich mal on-topic, ist auch wieder nicht recht.

Nur zum Verständnis: es geht in diesem Thread seit einigen Beiträgen schon um die Frage, ob unser Staat seine Bürger kürzer oder länger an die Leine nehmen soll. Dazu hast du was gepostet und ich darauf geantwortet.

19. Januar 2020: Von Chris _____ an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]
  1. Beleidigung stimmt, ist Antragsdelikt. Anderswo zB USA ist es nur zivilrechtlich verfolgbar, d.h. der Kläger zahlt auch die Show. Finde ich für ein m.E. opferloses Vergehen auch i.O. Wohlgemerkt: ich meine nicht Mobbing oder Volksverhetzung, sondern einfache Beleidigung. Fun-fact: früher wurden kleine sexuelle Belästigungen (Klaps auf den Hintern) als "tätliche Beleidigung" behandelt.
  2. Steuer: auch da sehe ich das Problem weniger im "Antrag" - den stellt ja de facto der Steuerprüfer - als darin, dass recht schnell von strafbarem Verhalten ausgegangen wird und speziell das vorgerichtliche Verfahren (mit der Steuerfahndung) recht willkürlich ist und mit ungleichen Mitteln gekämpft wird. Und dass praktisch jeder inkriminiert wird, weil es fast unmöglich ist, eine komplexere Steuererklärung objektiv korrekt zu machen.

aber was eigentlich mein Punkt ist: ich find's immer gut, wenn der Staat sich so lange aus Sachen raushält, bis wirklich objektiv Rechte anderer verletzt werden. Ich verstehe einfach nicht diesen gewissen Hang zur Überregulierung.

In meiner Straße ist bspw per Bebauungsplan die Firstrichtung und Dachfarbe vorgeschrieben. Fragt man sich wozu... und diese Kultur setzt sich ja fort, auch und vor allem in die Fliegerei. Mein alter Club bekam den Bauantrag für einen zweiten Hangar auf dem clubeigenen Flugplatz (außerhalb jeder Ortschaft!) nicht genehmigt.

Das Medical reiht sich da logisch ein. Wie viele Unfälle wurden durch das Klasse II Medical verhindert? Im Privatflugbereich? Die USA gehen mit Basic Med vorbildlich voran. Hier ist das unvorstellbar.

Sorry, JETZT war's etwas ungeordnet.

21. Januar 2020: Von Michael Höck an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +5.00 [5]

Tschja, ich persönlich halte dieses "wir müssen reagieren" schon für falsch. Liegt hier - im gesamten Betrachtet - ein Problem WIRKLICH vor ? (natürlich sähe ich das als Angehöriger des Germanwingsflug anders) und vor allem: ist dies WIRKLICH "lösbar" ?

Vielleicht kann man Leute die grob "einen an der Klatsche haben" so raussortieren, aber normale Menschen die aufgrund irgendeines Ereignisses wie Scheidung oder anderem vielleicht instabiler werden, kriegen "wir" die so an den Kanthaken ? Wird dem Gesamtsystem, in dem man eigentlich VERTRAUENSVOLL mit sienem Arzt/Fliegerarzt (und auch den Behörden) zusammenarbeiten können sollte, so nicht deutlich mehr geschadet ?

Ich bin weder Arzt noch wirklich Fachmann, aber to the best of my knowledge war der Lubitz ein bekannter Fall, der leider falsch beurteilt wurde. Das deutet doch darauf hin, das eine Beurteilung hier schwerst möglich ist. Was wiederum bei jedem in einem solchen Beteiligten ne Überreaktion wahrscheinlicher macht - wer will schon ein "Risiko" eingehen. Ich bin äusserst skeptisch.

21. Januar 2020: Von Sven Walter an Michael Höck Bewertung: +2.00 [2]

Und ich behaupte mal für einen Fall wie Germanwings ist es deutlich förderlicher für die Sicherheit, einen potentiell labilen Piloten zum Typeratinginstructor zu machen bei geringen Gehaltsabzügen. So bleibt ihm das Sozialprestige und die Privilegien (Standbyfliegen, Gehalt, Zugehörigkeit etc.), und gilt er irgendwann als stabil, ist er im Saft und fit, wieder auf Strecke zu gehen. Voraussetzung: Didaktische Eignung.

"Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten". Natürlich erzählt der seinem Fliegerarzt nicht von seinen Problemen, wenn damit seine gsamte Existenz weg wäre. Dann lieber bei gutem Gehalt geparkt in der Ausbildung am Full Motion Sim.

21. Januar 2020: Von Michael Höck an Sven Walter

"einen potentiell labilen Piloten"

Ist jeder der potentiell labil ist, ein Mörder/Selbstmörder ? Wie weit sind wir als Gesellschaft bereit, das zu treiben ? (es gibt "jede Menge" Geistertfahrer die sich umbringen wollen, soll jetzt jeder Autofahrer geprüft werden....

21. Januar 2020: Von Sven Walter an Michael Höck

Philosophisch betrachtet? In einer offenen Gesellschaft geht das nicht bzgl. der Autofahrer.

Auf die wenigen Tausend dt. Airlinepiloten? Klar geht das bei jeder AOC-Inhaberin, die mehr als 10 Jets betreibt. Im kleinen Flugbetrieb fällt's eh auf, wenn einer "seltsam" wird; in einem großen Laden muss man eine andere Sicherheit installieren, und da ist so ein Posten als Alternative gangbarer und zweckmäßiger als der Versuch, die 99,99...% Nichtsuizidalen durchleuchten zu wollen. Willst du was verbergen, gelingt das auch. Germanwings ist ja nicht ein Einzelfall, mir fallen spontan so 6 Fälle ein... (natürlich aus anderen Ländern).

werden wir nicht alle ein bisschen seltsam....:-)))

Das ist die Weisheit des Alterns....

kann aus jugendlicher Sicht auch befremdlich wirken

und bei welchem alter liegt dann der intrinsical layer?

23. Januar 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Sven Walter

Ja, die bekannten 6 Suicid Fälle. In der ganzen Welt, die so bekannt sind.

Statistisch auf in der Zeit geflogenen Flugstunden (unendlich Milliarden) macht das bei 99,9..................................... vieviel Stellen nach dem Koma?

Könnte man mit gutem Gewissen auf 100% runden.

Dieser GAU ist statistisch gesehen ein wohl seltenes, wenn nicht seeehr seltenes Ereignis

23. Januar 2020: Von Christian Vohl an Dr. Thomas Kretzschmar

Es wird hier auch der klassische Suizid gerne mit dem erweiterten Suizid vermengt.

Die Suizidrate unter Piloten unterscheidet sich vermutlich nicht von der durchschnittlichen Suizidrate in der Bevölkerung.

Ein erweiterter Suizid bei Piloten, sollte er bei der Berufsausübung geschehen, hat natürlich weitaus katastrophalere Folgen, als der bei einer anderen Berufsgruppe.

24. Januar 2020: Von Sven Walter an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

Exakt. Aber, es gibt ihn, und er hat bereits genug Tote verursacht. Wenn wir nicht überreguliert werden wollen bei etwas, was von Außen eh nicht erkennbar ist, plädiere ich dafür, den sich auf der Schwelle Befindlichen die Entscheidung gegen den erweiterten Suizid zu erleichtern, indem sie ohne Abzug des Gehaltes im gleichen Beruf, aber ausbildend, verbleiben können. Das kostet nocn weniger. Und wer weiß, vielleicht rettet es Leben und vielleicht können die potentiellen Täter in gereifterem Alter wieder auf Linienfliegerei umsteigen. Fit im Muster sind sie ja noch, zwangsläufig, als SFI/ TRI/ TRE.

24. Januar 2020: Von Chris _____ an Christian Vohl Bewertung: +1.00 [1]

"Erweiterter Suizid" finde ich einen Euphemismus für einen Massenmord.

24. Januar 2020: Von Erik Sünder an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Nein, einen erweiterten Suizid als beschönigten Massenmord zu bezeichnen ist falsch.

bei einem Massenmord ist ein Person gewillt, viele Menschen umzubringen (9/11).

bei einem erweiterten Suizid denkt eine verzweifelte, kranke, depressive Person erstmal an sich: sie will sterben.
an andere Personen denkt sie nicht.

Robert Enke wird sich nicht gedacht haben, heute erschrecke ich mal den Lokführer.
Der hat nur noch an sich gedacht.

Gruß Erik


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