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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. Januar 2020: Von Ulrich Dr. Werner an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +4.00 [4]

Guten Tag an alle

Mit Veröffentlichung der VO(EU)2019/27 wurden die Bedingungen für die Tauglichkeit in Folge des Germanwings Vorfalls geändert. D.h. seit Januar 2019 gibt es die neuen Regeln diesbezüglich.

MED.B.055, Stichwort "Mentale Gesundheit", wurde hinsichtlich der Klasse 1 bei Erstuntersuchungen wesentlich verändert. Es ist jetzt zum einen eine "umfassende Beurteilung der mentalen Gesundheit" vorzunehmen, zum anderen ist ein Drogen- und Alkoholtest bei dieser Untersuchung zwingend vorgeschrieben. Die neuen AMC und GM (Issue II) gehen auch darauf ein. Für die Erstuntersuchungen Klasse 1 ist diese Beurteilung demgemäß spezifisch zu dokumentieren.

In einigen Ländern, z.B. Spanien, wird genau aus diesem Grund ein psychiatrisch/psychologisches Testverfahren bei Erstuntersuchungen Klasse 1 durchgeführt, der MMPI II Test. Bisher gibt es keine solchen Vorgaben in Deutschland.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner


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