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19. Januar 2020: Von Willi Fundermann an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

"Also ich hätte gerne, dass "das System" (Strafjustiz/OWi) nur auf Antrag von tatsächlich betroffener Seite tätig wird... bei allen möglichen kleineren oder auch opferlosen Vergehen, wie zB Beleidigung oder auch Fehler bei der Steuerhinterziehung, reicht doch eigentlich Zivil-/Verwaltungsrecht aus."

1. Beleidigung ist nach unserem Strafrecht bereits seit Jahrzehnten ein Delikt, das nur mit Strafantrag des Betroffenen verfolgt wird (§ 194 StGB). So wie übrigens i.d.R. auch vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung (§ 230 StGB) und noch einige andere Delikte.

2. Wer sollte denn bei einem "Fehler bei der Steuerhinterziehung" den Antrag stellen?

19. Januar 2020: Von Chris _____ an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]
  1. Beleidigung stimmt, ist Antragsdelikt. Anderswo zB USA ist es nur zivilrechtlich verfolgbar, d.h. der Kläger zahlt auch die Show. Finde ich für ein m.E. opferloses Vergehen auch i.O. Wohlgemerkt: ich meine nicht Mobbing oder Volksverhetzung, sondern einfache Beleidigung. Fun-fact: früher wurden kleine sexuelle Belästigungen (Klaps auf den Hintern) als "tätliche Beleidigung" behandelt.
  2. Steuer: auch da sehe ich das Problem weniger im "Antrag" - den stellt ja de facto der Steuerprüfer - als darin, dass recht schnell von strafbarem Verhalten ausgegangen wird und speziell das vorgerichtliche Verfahren (mit der Steuerfahndung) recht willkürlich ist und mit ungleichen Mitteln gekämpft wird. Und dass praktisch jeder inkriminiert wird, weil es fast unmöglich ist, eine komplexere Steuererklärung objektiv korrekt zu machen.

aber was eigentlich mein Punkt ist: ich find's immer gut, wenn der Staat sich so lange aus Sachen raushält, bis wirklich objektiv Rechte anderer verletzt werden. Ich verstehe einfach nicht diesen gewissen Hang zur Überregulierung.

In meiner Straße ist bspw per Bebauungsplan die Firstrichtung und Dachfarbe vorgeschrieben. Fragt man sich wozu... und diese Kultur setzt sich ja fort, auch und vor allem in die Fliegerei. Mein alter Club bekam den Bauantrag für einen zweiten Hangar auf dem clubeigenen Flugplatz (außerhalb jeder Ortschaft!) nicht genehmigt.

Das Medical reiht sich da logisch ein. Wie viele Unfälle wurden durch das Klasse II Medical verhindert? Im Privatflugbereich? Die USA gehen mit Basic Med vorbildlich voran. Hier ist das unvorstellbar.

Sorry, JETZT war's etwas ungeordnet.


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