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Hallo Peter,
>>Mit Verlaub, das ist
schon eine merkwürdige Rechtsauffassung: wer sich durch eine
fortgesetzte Straftat gestört fühlt, soll bitteschön verlangen, daß er
wenigstens nicht persönlich davon betroffen ist???
Eine fortgesetzte Straftat? Das wäre erst mal nachzuweisen, dass das so ist. Dass Voice (Flugfunk) unter sowas fällt in Deutschland ist mir bekannt, aber wie das mit einem Datensignal wie ADS-B oder Flarm ist?
Wie Du sagst, eine rechtliche Würdigung wäre mal informativ.
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...je länger ich den Positionen von Thore und Stefan zulese und sie mit der Website von Flightradar24 vergleiche, desto eher komme ich zu dem Schluss, dass das doch die richtige Auffassung ist.
Zunächst mal trifft es zu, dass die Flightradar24 AB in Schweden sitzt. D.h. sie unterliegt in erster Linie dem schwedischen Recht und dort dem Personal Data Act, den man in englischer Sprache auf der Website des Justizministeriums einsehen kann.
Da sieht man sofort, dass es eigentlich nur um die Frage gehen kann, ob die Aufzeichnungen "personal data" im Sinne des Gesetzes sind. Und der Begriff ist dort weit gefasst:
"All kinds of information that directly or indirectly
may be referable to a natural person who is alive."
Man muss jetzt kein Jurist sein, um zu sehen, dass Teile der durch FR24 zur VErfügung gestellten Informationen von dieser Definition gedeckt sind.
Dann lesen wir weiter in Section 5 des Gesetzes:
This Act applies to such processing of personal data as is wholly or partly automated.
In Section 10 des Gesetzes gibt es dann die ganz grundsätzliche Einschränkung:
Personal data may be processed only if the registered person has given his/her consent to the
processing or if the processing is necessary in order
...hier folgt jetzt eine Liste von Ausnahmetatbeständen, die keinerlei Bezug zu FR24 haben.
Dann geht es weiter in Section 24 mit einem Hinweis, wie zu verfahren ist, wenn Daten erhoben werden, ohne dass das Datensubjekt davon weiß:
If personal data has been collected from another source than the registered person, the
controller of personal data shall voluntarily provide the registered person with information
about the processing of the data when it is registered. However, if the data is intended to be
disclosed to a third party, the information need not be given before the data has been disclosed
for the first time.
Man kann auf den ersten Blick sehen, dass diese Vorgaben nicht eingehalten werden, WENN es sich um personal data im Sinne des Gesetzes handelt (wäre ich FR24, wäre das mein Ansatzpunkt, kein anderer, der Rest ist verloren).
Man könnte jetzt mal beim zuständigen schwedischen Minister nachfragen (die Kontaktdaten seines Büroleiters liegen mir vor), ob diese Aktivitäten bekannt sind und schon Gegenstand einer Überprüfung in Schweden waren. Je nach Antwort schreibt man dann eine Email an das Svenska Dagbladet.
PERSÖNLICH fände ich das Schade, ich mag FR24, schaue ab und an mal auf die App, wer da gerade bei mir vorbeigeflogen ist.
Andererseits muss was recht ist, auch recht bleiben und wenn jemand sich tatsächlich durch die Tätigkeit des Unternehmens in seinen Rechten verletzt fühlt (und/oder es auch ist), dann ist es sein gutes Recht, einer staatlichen Stelle diese Rechtsverletzung zur Prüfung vorzulegen.
Die Argumentation, dass es Dritte gibt, die ein legales Modell anbieten und deren Angebot durch möglicherweise unrechtmäßige Aktivitäten kannibalisiert werden, finde ich absolut stichhaltig und neben dem Datenschutzargument, zu dem es hier ja unterschiedliche Auffassungen geben mag, auch unabweisbar.
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Nun lasse ich mich doch nochmal sachlich ein. Deinen Beitrag finde ich im Übrigen gut und klagen müßte man wohl bei der zuständigen Behörde in Schweden in diesem Fall.
Bezüglich eines ähnlichen illegalen Vorganges des "Casper Umwelthaus" hatte ich im März d.J. den zuständigen Datenschutzbeauftragten (Ländersache) in Hessen angefragt und dort folgende eindeutige und verbindliche Antwort erhalten:
" „…entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, aber wir wollten das Thema nicht nur intern klären, sondern soweit möglich auch gleich Abhilfe schaffen, bevor wir Ihnen antworten. Grundsätzlich übermittelt die DFS keine Kennzeichen von Privatfliegern an Dritte, sofern es dafür keine Rechtsgrundlage gibt - z. B. an Flughäfen oder berechtigte Behörden. Diese seit Jahrzehnten gepflegte Praxis wird in den letzten Jahren jedoch dadurch unterlaufen, dass es immer mehr Internetportale gibt, über die auch Daten von Privatfliegern (einschließlich eindeutigem Kennzeichen - auch "Rufzeichen" oder "Callsign" genannt) veröffentlicht werden. Viele Flieger senden diese Daten selbst, die dann von den verschiedenen Seitenbetreibern abgerufen und veröffentlicht werden. Bei der Weitergabe der technischen Flugdaten an das Casper Umwelthaus wurden versehentlich aufgrund der inzwischen gängigen Praxis im Internet entgegen unserer Policy auch diese Rufzeichen von Privatfliegern weitergegeben und dort auch veröffentlicht. Nach Rücksprache mit dem Casper Umwelthaus werden die Callsigns von Privatfliegern in Zukunft nur noch anonymisiert dargestellt (die letzten 3-4 Ziffern des Callsigns werden durch Nullen ersetzt - also z. B. "N0000" oder "DE000"). Damit bleiben also nur die technischen Daten übrig, ohne dass diese einem konkreten Flugzeug - und somit einer konkreten Person - zugeordnet werden können. …" Mittlerweile hat der Betreiber der gegenständlichen Seite reagiert und die Kennzeichen einmotoriger sowie zweimotoriger Flugzeuge bis 2.000 kg anonymisiert. Sollten Sie noch weitere Einwände haben, bitte ich Sie, mir diese mitzuteilen. Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Im Auftrag T. Verdezki Der Hessische Datenschutzbeauftragte Verkehr, Daseinsvorsorge, Umwelt, Landwirtschaft, Forsten, Bauen, Wohnen, Geodaten Gustav-Stresemann-Ring 1 65189 Wiesbaden Telefon: 0611/1408-163 Telefax: 0611/1408-963 E-Mail: T.Verdezki@datenschutz.hessen.de Internet: https://www.datenschutz.hessen.de "
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Leider stimmt das nicht. Mein Flugzeug unter 2t wird weiterhin mit vollem Callsign dargestellt. G-reg.
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Die haben bestimmt nur auf D-E gefiltert. Schreibe doch dem Datenschutzbeauftragten! Denn jetzt hat diese Website auch noch eine Ausländerdiskriminierung erzeugt. Bin mit OO- dann ja bestimmt auch dabei...
Ich habe gerade mit dem schwedischen Datenschutz gesprochen, die werden uns zeitnah mitteilen, ob FlightRadar in Übereinstimmung mit schwedischem Recht handelt.
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Lutz, warum lässt Du das nicht die machen, die FR24 NICHT wollen? Ich gehe zum Beispiel nie selbst auf Anti-Flugplatz-Demos ;-) (Achtung: hoher Humoranteil!)
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Weil ich es kann und ich wissen will, ob 'die' im recht sind.
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Hallo zusammen,
ich habe mich jetzt bei der Bayerischen Landesaufsicht für Datenschutz und dann nach deren Verweis auf Schweden auch bei der schwedischen Datenschutzbehörde beschwert. Mal sehen, was hier als Antwort kommt.
Eine Anonymisierung von Kennzeichen reicht übrigens nicht aus. So ließe sich nach dem vor Ort beobachteten Start eines Flugzeuges, der Flugweg immer noch eindeutig verfolgen.
Da sollte der hessische Datenschutzbeauftragte mal Nachhilfe beim BfDI nehmen, die in ähnlich gelagerten Sachverhalten eine sehr eindeutige Meinung in dieser Richtung vertreten.
Schon mal allen frohe Weihnacht und guten Flug ins neue Jahr.
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Super! Vielleicht sollten wir vor Weihnachten noch irgendeine Anti-Flugplatz-Demo organisieren.
Auch Frohe Weihnacht.
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Ja, kommt alle nach EDLE. Damit es mehr Wirkung zeigt, sollten wir die Demo mit der Bürgerinitiative gegen Fluglärm koordinieren. Es dürfte auch kein Problem sein, die Demo bei den Städten Essen und Mülheim genehmigt zu bekommen. Mit vielen Gegendemonstranten ist auch nicht (mehr) zu rechnen.
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Die Analogie liest sich ja nett, ist aber trotzdem totaler Quatsch und dient doch nur dazu, ein berechtigtes Interesse, dass man nicht teilt verächtlich zu machen.
Weder ist der Betrieb von Flugplätzen per se illegal noch in der Piloten-Community umstritten.
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Mag sein, Lutz. Trotzdem wundere ich mich auch, WOHER die Stimmen zur Durchsetzung meinetwegen berechtigter Interessen kommen. In der Sache hast du natürlich Recht ;-)
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So ist das immer, Lutz - ein Interesse, das gegen meine Interessen mag ich nicht ;-) Ist das erwähnenswert?
Und ich würde auch nie dabei helfen, etwas durchzusetzen, das ich nicht will
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Dann mal eine passende Analogie:
Ich möchte, dass am Flugplatz Landshut keine ULs und Zweimots mehr fliegen dürfen. Es gäbe dann sehr viel weniger Verkehr und weniger Stress mit Bürgerinitiativen. Außerdem wären Hangarplätze sehr viel günstiger.
Was die anderen wollen interessiert mich nicht, Hauptsache ich kann meine Interessen durchsetzen.
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Moin,
darum geht es auch gar nicht. Es geht nicht darum, etwas gegen seine Interessen durchzusetzen. Es geht um den Umgang mit anderen Meinungen. Schon Voltaire soll sinngemäß gesagt haben "ich verachte Ihre Meinung, aber ich würde mein Leben darum geben, dass Sie sie äußern dürfen". Dem ist umfassend zuzustimmen. Das heißt, selbst wenn man die Meinung des anderen verachtet, noch nicht einmal respektiert, sollte man ihn nicht, zum Beispiel dadurch, dass man ihn lächerlich macht, von der Äußerung der Meinung abhalten.
Grüße
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Nee Alexis, passt nicht ganz, UL's und Zweimots sind in Landshut ja nicht gesetzlich verboten ;-)
Passen würde da schon eher das Verbot für die "kleine Düse" in EDLE, für die (ohne Gesetzesgrundlage) Einzelgenehmigungen durch die BR Düsseldorf erteilt wurden. Es wurde erfolgreich geklagt, nur eben nicht durch Piloten :-)
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Nee Alexis, passt nicht ganz, UL's und Zweimots sind in Landshut ja nicht gesetzlich verboten ;-)
Noch nicht, Roland! Noch nicht!
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Ich habe auch nichts gegen das Äußern der Meinung. Natürlich nicht.
Aber ich würde nicht selbst mithelfen, etwas durchzusetzen, das ich nicht will. Hätte Voltaire auch nicht gemacht.
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Und das Ziel des ganzen ist?
Sperren von Flight Radar? Dichtmachen der Site? Oder einfach alle nicht Airliner von der Site abschiessen?
Das man damit wohl diversen Leuten einen Service wegnimmt, der geschätzt und auch sehr rege für durchaus redliche Zwecke genutzt wird, scheint dabei unwichtig?
Machen wir doch gleich weiter:
Klagen wir Spotterseiten, die Bilder von privaten Fliegern posten, denn daraus kann ja der Datenkrake sofort ermitteln, dass wer da an einem bestimmten Tag wo war. Also Airliners.net und jetphoto und so weiter: Alle privaten Flieger sofort löschen?
Was glaubt Ihr wohl was passiert wenn FR tatsächlich auf Geheiss der Datenschutzbehörde dicht macht oder die gesamte GA nicht mehr angezeigt werden darf? Oder wenn dann auf Grund dieser Präzedenz auch Spotterseiten e.t.c. Probleme kriegen und Photos von GA Fliegern aus Angst vor Abmahnern und Rechtsverfolgung rauswerfen müssen?
Wir verlieren einmal mehr ein Showcase für die Leichtluftfahrt und einmal mehr gibt's im Wahrnehmen vieler Leute nur noch die Linienluftfahrt.
Und ich befürchte ehrlich gesagt auch einen sehr medienwirksamen Shitstorm, gegen die Verursacher. Also gegen GA Exponenten.
Denn wenn Behörden mal Amok laufen, kann man nachher nicht sagen "so wollte ich das nicht".
Ich habe absolutes Verständnis dafür, dass EINZELNE Ihre Flieger gesperrt haben wollen, aber dafür gleich die Site als Ganzes anzugreifen geht mir doch um Ellen zu weit. Offenbar sehen die echten VIP Carriers das auch so und begnügen sich damit, den bisher normalen Weg zu gehen und ihre Registrationen sperren zu lassen.
Auch in den USA kann man mit Flightaware e.t.c. jeden Flieger verfolgen, der nicht ausdrücklich verbietet, verfolgt zu werden. Und wir schielen ja oft da rüber von wegen Freiheit... nun ja, man kann sich die Freiheit auch selber abschiessen.
Und ja, absolut soll hier jeder seine Meinung offen äussern, tu ich ja auch. Aber bitte erwartet nicht das man einfach mitmacht bei sowas.
(Und ja, ich bin auch der Meinung, das es der Diskussion nicht förderlich ist, wenn man sie ins lächerliche zieht, dazu ist das Thema für mich ehrlich gesagt zu wichtig.)
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ich habs zwar schon einmal geschrieben, aber bei der Vielzahl...
die meisten hier haben ein Flugfunkzeugnis - sollten also eigentlich die gesetzliche Lage kennen: für die Frequenz 1090 MHz braucht man ein Flugfunkzeugnis. egal ob senden oder hören. §93 Abs. 3 Telekomunikationsgesetz (in Österreich, wird aber in DE auch so sein) sagt was man dann mit den Informationen machen darf. Nämlich erst mal nix solchiges!... ausser alle Beteiligten stimmen zu. Ansonsten gibts im Strafgesetzbuch noch § 119 der weiteres regelt (s.u.).
Es ist also nicht so, dass das eh nicht so schlimm ist. Ausser wir wollen die gesetzliche Lage ändern. Das ist dann aber nicht das Ziel Ausgangsfrage.
Telekomunikationsgesetz §93 (3) Das Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige
Überwachen von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrs- und
Standortdaten sowie die Weitergabe von Informationen darüber durch
andere Personen als einen Benutzer ohne Einwilligung aller beteiligten
Benutzer ist unzulässig.
StGB §119 (1) Wer in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten vom Inhalt
einer im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems
übermittelten und nicht für ihn bestimmten Nachricht Kenntnis zu
verschaffen, eine Vorrichtung, die an der Telekommunikationsanlage oder
an dem Computersystem angebracht oder sonst empfangsbereit gemacht
wurde, benützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit
Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
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Und das Ziel des ganzen ist? Sperren von Flight Radar? Dichtmachen der Site? Oder einfach alle nicht Airliner von der Site abschiessen?
Natürlich nicht. Ziel ist es, daß diejenigen gefragt werden, deren Daten Geschäftsgrundlage des Betriebs ist. Und zwar als Opt-In, also mit aktivem Eintragen der Flugzeughalter.
Das man damit wohl diversen Leuten einen Service wegnimmt, der geschätzt und auch sehr rege für durchaus redliche Zwecke genutzt wird, scheint dabei unwichtig?
Man nimmt durch ein Opt-In niemandem etwas weg, vielmehr gibt man denjenigen Freiheit, deren Daten genutzt wird. Schau Dir doch mal die freiwilligen Flugmeldungen auf Skylines oder im Onlinecontest an, das funktioniert auch nur per Opt-In - mit ziemlich hoher Durchdringung. Und dabei muß zur Meldung eines Fluges mehr getan werden, als einmal ein Formular auszufüllen.
Was glaubt Ihr wohl was passiert wenn FR tatsächlich auf Geheiss der Datenschutzbehörde dicht macht oder die gesamte GA nicht mehr angezeigt werden darf?
Nochmal: Die Seiten sollen nicht verboten werden. Informationelle Selbstbestimmung bedeutet nur, daß man vorher einwilligt, bevor die Daten (kommerziell) genutzt werden. Was spricht denn dagegen, ein Formular anzubieten, in dem der Halter des Luftfahrzeuges dieses einträgt?
Und ich befürchte ehrlich gesagt auch einen sehr medienwirksamen Shitstorm, gegen die Verursacher. Also gegen GA Exponenten.
Ich nicht. Vor allem, weil ein Opt-In sehr einfach ist und sehr erfolgreich sein kann (siehe Skylines / OLC).
Ich habe absolutes Verständnis dafür, dass EINZELNE Ihre Flieger gesperrt haben wollen, aber dafür gleich die Site als Ganzes anzugreifen geht mir doch um Ellen zu weit.
Das bedingt doch, daß man davon weiß. Wenn man durch Unwissenheit nicht in der Lage ist, der Veröffentlichung der Daten zu widersprechen, kann das doch nicht als stillschweigende Zustimmung gewertet werden.
Ein Beispiel: Stelle Dir vor. es gäbe eine Seite, die alle Überwachungskameras Streamen würde, und jede Person identifiziert darstellte. Niemand wird vorher gefragt und so kann jeder Dein Gesicht sehen, wie Du einkaufst, am Geldautomaten versuchst Geld zu ziehen, tankst, wo Du parkst, was Du isst, mit wem Du im Café sitzt. Ich bin mir sicher, daß es ganz viele Menschen gibt, die das sehr schätzen und für redliche Zwecke gebrauchen würden. Stelle Dir mal vor, diese Seite läuft schon seit Jahren - irgendwo im Internet. Ist das die Art von Selbstbestimmung, die wir haben wollen?
Auch in den USA kann man mit Flightaware e.t.c. jeden Flieger verfolgen, der nicht ausdrücklich verbietet, verfolgt zu werden. Und wir schielen ja oft da rüber von wegen Freiheit... nun ja, man kann sich die Freiheit auch selber abschiessen.
Wir schauen auf einzelne Freiheiten in den USA, nicht auf das Gesamtsystem. Wir schielen dahin, wo wir Aspekte des Gesellschaftsentwurfs finden, die den hiesigen überlegen ist. Würden wir das ganze System adaptieren wollen, könnten wir einfach ein Teil der dortigen Gesellschaft werden. Jedes Schielen hat doch nur den Zweck, das eigene Umfeld zu verbessern. Nicht, auszutauschen.
Und Welche Freiheit ist denn das? Welchen Wert hat denn die Freiheit, überall beobachtet zu werden? Und welchen Wert hat ein Geschäftsmodell, das nur dann funktioniert, wenn die Ware ohne Zustimmung des Lieferanten angeboten wird?
Aber bitte erwartet nicht das man einfach mitmacht bei sowas.
Das erwartet, glaube ich, niemand.
(Und ja, ich bin auch der Meinung, das es der Diskussion nicht förderlich ist, wenn man sie ins lächerliche zieht, dazu ist das Thema für mich ehrlich gesagt zu wichtig.)
D'accord.
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Hallo Urs,
wir waren schon manches Mal verschiedener Meinung. Aber dieses Mal: 100 % Zustimmung.
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Also ich hab' schon als Kind immer Flugfunk gehört.
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Spitzfindigkeit: FR24 selbst betreibt ja gar keine Empfangsstationen. Die bekommen ihre Daten von hunderten Amateuren, die so ein Gerät auf dem Balkon haben.
Erinnert so ein wenig an die Argumentation der Filesharing-Sites vor 10 Jahren...
Tobias
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ist das kostenfrei zur verfügung stellen von geräten auch keine aktive beteiligung? https://www.flightradar24.com/free-ads-b-equipment das ist ja ein vorgaukeln von "mach mit das ist ganz einfach, kostenfrei und legal":
FR24: Terms and Conditions of use 7. Data Collection and Transmission
Installation of an ADS-B receiver and all relevant equipment, data collection and transmission to the server of Flightradar24 AB Services is offered by users voluntarily and without compensation. Users are free to participate in the network of receiving stations by installing an ADS-B receiver, collecting data and sending it to Flightradar24. Users are free to stop sending this data whenever they wish.
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