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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. April 2022: Von Walter Adam an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Bitte nochmal lesen, was Tobias gerade geschrieben hat:

"Die EASA-Lizenz und die Klassenberechtigungen müssen bei einer Validation natürlich immer gültig und current sein. Wenn das Instrument Rating "US test passed" ist, könnte man allerdings tatsächlich das EASA-Rating ruhen lassen (man müsste ja für den Erwerb nicht mal eines haben).

Aber es ging dem Fragesteller nach meinem Verständnis um die Gültigkeitsbedingungen der Validation. Und da reicht ein Flight Review alle zwei Jahre. Die EASA-Ratings muss er ohnehin gültig halten, wenn er in Europa fliegen möchte (spätestens ab Juni)."

PS:

- es gibt kein "Bianual" mehr, das heist jetzt "Flightreview"

- "US test passed" hast Du nicht

= doppelte Verneinung

9. April 2022: Von Jochen Wilhe an Tobias Schnell

ja genau darum ging es, danke für Eure Posts!

9. April 2022: Von Dieter Kleinschmidt an Tobias Schnell

Nein, genau so ist es. Flight Review alle zwei Jahre genügt.

Muss er die FAA-IR currency (6 approaches, holding etc.) nicht zusätzlich erfüllen? Das Flightreview wird ja benötigt obwohl der EASA Schein gültig ist.

9. April 2022: Von Tobias Schnell an Dieter Kleinschmidt

Muss er die FAA-IR currency (6 approaches, holding etc.) nicht zusätzlich erfüllen?

Doch, natürlich. Schrieb Jochen ja aber: „[wenn man] nach US-Regeln IR current bleibt“

11. April 2022: Von Patrick Lean Hard an Tobias Schnell
Bzgl. Klassenberechtigung -> Sicher?

61.75 benötigt eine gültige „based on“ Ursprungs-Lizenz. EASA Lizenzen laufen nicht ab. In den USA zu fliegen mit 61.75 sollte also auch mit abgelaufenen Ratings auf der (gültigen/vorhandenen) EASA Lizenz gehen.

61.75 benötigt immer ein aufrechtes Flight Review. Medical entweder EASA und/oder FAA.
12. April 2022: Von Wolff E. an Patrick Lean Hard

Die Lizenz selber läuft nicht ab, aber die Klassenberechtigungen und Type ratings schon. Und wenn mein EASA IR wegn nicht durchgeführten EASA Checkflug "ruht", habe ich kein IR mehr und damit auch keines, dass die FAA "based in German licence" anerkennen kann. Sonst würde ein EASA C525 Rating, das vor 10 Jahren im EASA Land abgelaufen ist, auf einer FAA Lizenz immer noch gültig sein. Und das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Einzig ein "Stand Alone" IR, das man in den USA gemacht hat, kann man mit einem Bi-Annual aufrecht erhalten. Es gab auch schon Leute, die hatten EASA PPL/MEP und kein IR, aber FAA PPL/MEP und IR.

12. April 2022: Von Patrick Lean Hard an Wolff E.
FAR 61.75 verlangt lediglich, dass die zugrunde liegende Lizenz gültig ist, d.h. nicht ausgesetzt, widerrufen, abgelaufen usw. Es erfordert nicht, dass die zugehörigen Berechtigungen gültig sind. Es besteht keine Notwendigkeit dafür, da die FAA verlangt, dass die Gültigkeit der FAA-Ratings und des Medicals (entweder EASA oder FAA) besteht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein FAA 61.75-Zertifikat Folgendes erfordert:

Nicht abgelaufene ausländische Lizenz (Lizenz! Nicht Berechtigung)

FAA oder EASA Medical

Flight Review in den letzten 2 Jahren (streng genommen wäre dies bzgl. Rating-Privileg, nicht für die Gültigkeit des Zertifikats).
12. April 2022: Von Patrick Lean Hard an Wolff E.
Ad Anerkennung: Voraussetzung zur Erlangung eines 61.75 ist eine ausländische Lizenz + gültige Berechtigungen. Ab dann ist 61.75 ein eigenständiges „FAA Certificate“.
12. April 2022: Von Tobias Schnell an Patrick Lean Hard

Es erfordert nicht, dass die zugehörigen [EASA] Berechtigungen gültig sind

Das muss man wohl so lesen, korrekt.

14. April 2022: Von T Rund an Wolff E.
Um die Rechte aus dem US IR nutzen zu dürfen braucht es aber nicht nur das Flight Review, sondern außerdem auch entweder Currency (6 Anflüge in den letzten 6 Monaten) oder Insteument Proficiency Check.
15. April 2022: Von Timm H. an T Rund

...und ein Hold! ;)

15. April 2022: Von Mich.ael Brün.ing an T Rund
Da man ab dem 20. Juni auch in allen EASA- Ländern einschl. Deutschland auch eine gültige EASA-IR-Berechtigung benötigt, könnte sich der EASA Prof Check mit dem FAA Instrument Check verbinden lassen, sofern der Prüfer in beiden Welten zuhause ist. Davon gibt es ja einige.
15. April 2022: Von T Rund an Mich.ael Brün.ing
Hilft einem aber auch nur für sechs Monate, in denen man wieder die Currency erfliegen muss, oder in der Karenzzeit danach mit Safety Pilot die 6 Anflüge, das Hold und die Bedingung (iii) Intercepting and tracking courses through the use of navigational electronic systems erfüllen muss.
Wenn schon, denn schon Timm!
15. April 2022: Von Toni S. an T Rund
(Antwort an den letzten)
Ich gehe davon aus, dass innerhalb des Ausstellerstaates auch ein LAPL-Inhaber eine N-Reg fliegen darf, oder habe ich da einen Denkfehler? Validieren kann man den nicht, da nicht ICAO-konform, das ist klar.
15. April 2022: Von Achim H. an Toni S.
Beitrag vom Autor gelöscht
15. April 2022: Von Tobias Schnell an Toni S. Bewertung: +1.00 [1]

Ich gehe davon aus, dass innerhalb des Ausstellerstaates auch ein LAPL-Inhaber eine N-Reg fliegen darf

Das ist richtig. Im Gegensatz zu 61.75 macht 61.3 keine Einschränkungen bezüglich ICAO-Konformität der verwendeten Lizenz.

15. April 2022: Von Toni S. an Tobias Schnell
Danke, damit hab ich's auch gefunden:

(vii) When operating an aircraft within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used.

"a pilot license" spezifiziert keine weiteren Bedingungen an die Lizenz.
16. April 2022: Von Hubert Eckl an Patrick Lean Hard

Danke! Wie ist das eigentlich mit der Kombination LAPL-N-registriert-Experimental? Z.B. ein LAPL-Pilot kauft in D eine N-registrierte RV9 experimnantel. Wo, wohin und überhaupt darf der Kumpel das Teil fliegen?

16. April 2022: Von Tobias Schnell an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

Z.B. ein LAPL-Pilot kauft in D eine N-registrierte RV9 experimnantel. Wo, wohin und überhaupt darf der Kumpel das Teil fliegen?

Nur innerhalb von Deutschland.

9. Mai 2022: Von Holger Pietzarka an Tobias Schnell

überhaupt nicht....

LAPL ist nicht ICAO konform

9. Mai 2022: Von Achim H. an Holger Pietzarka Bewertung: +2.00 [2]
N-reg mit deutschem LAPL innerhalb von Deutschland ist zulässig, da die FAA explizit nur eine vom jeweiligen Land akzeptierte Lizenz jeglichen Couleurs verlangt.
9. Mai 2022: Von Tobias Schnell an Holger Pietzarka

überhaupt nicht....

Für diese These hast Du sicher einen Beleg parat - 14 CFR 61.3 fordert jedenfalls keine ICAO-Konformität der Lizenz. Das gibt es nur in 61.75.

20. April 2023 15:32 Uhr: Von David Philipp Gschweng an Patrick Lean Hard
Beitrag vom Autor gelöscht
20. April 2023 15:36 Uhr: Von Alfred Obermaier an David Philipp Gschweng
Richtig
20. April 2023 15:38 Uhr: Von David Philipp Gschweng an Patrick Lean Hard

also d.h. dann quasi auch, dass ich als Inhaber einer FAA und EASA PPL zu Flügen im europäischen Ausland mit meiner NReg auch nur das EASA Medical benötige fF !?


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