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Das neue Heft erscheint am 1. Oktober
C172: Im Durchschnitt – spitze
Flugplatz-Konflikt: Zoff in Worms
Überblick Diesel-Wartung
Clear of Conflict – und dann kam der Schreck
Die Drohne ist kein Gast im Luftraum
Brennstoffzellensysteme in Flugzeugen
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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15. April 2022: Von Tobias Schnell an Toni S. Bewertung: +1.00 [1]

Ich gehe davon aus, dass innerhalb des Ausstellerstaates auch ein LAPL-Inhaber eine N-Reg fliegen darf

Das ist richtig. Im Gegensatz zu 61.75 macht 61.3 keine Einschränkungen bezüglich ICAO-Konformität der verwendeten Lizenz.

15. April 2022: Von Toni S. an Tobias Schnell
Danke, damit hab ich's auch gefunden:

(vii) When operating an aircraft within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used.

"a pilot license" spezifiziert keine weiteren Bedingungen an die Lizenz.

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