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Bzgl. Klassenberechtigung -> Sicher? 61.75 benötigt eine gültige „based on“ Ursprungs-Lizenz. EASA Lizenzen laufen nicht ab. In den USA zu fliegen mit 61.75 sollte also auch mit abgelaufenen Ratings auf der (gültigen/vorhandenen) EASA Lizenz gehen. 61.75 benötigt immer ein aufrechtes Flight Review. Medical entweder EASA und/oder FAA.
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Die Lizenz selber läuft nicht ab, aber die Klassenberechtigungen und Type ratings schon. Und wenn mein EASA IR wegn nicht durchgeführten EASA Checkflug "ruht", habe ich kein IR mehr und damit auch keines, dass die FAA "based in German licence" anerkennen kann. Sonst würde ein EASA C525 Rating, das vor 10 Jahren im EASA Land abgelaufen ist, auf einer FAA Lizenz immer noch gültig sein. Und das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Einzig ein "Stand Alone" IR, das man in den USA gemacht hat, kann man mit einem Bi-Annual aufrecht erhalten. Es gab auch schon Leute, die hatten EASA PPL/MEP und kein IR, aber FAA PPL/MEP und IR.
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FAR 61.75 verlangt lediglich, dass die zugrunde liegende Lizenz gültig ist, d.h. nicht ausgesetzt, widerrufen, abgelaufen usw. Es erfordert nicht, dass die zugehörigen Berechtigungen gültig sind. Es besteht keine Notwendigkeit dafür, da die FAA verlangt, dass die Gültigkeit der FAA-Ratings und des Medicals (entweder EASA oder FAA) besteht. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein FAA 61.75-Zertifikat Folgendes erfordert: Nicht abgelaufene ausländische Lizenz (Lizenz! Nicht Berechtigung) FAA oder EASA Medical Flight Review in den letzten 2 Jahren (streng genommen wäre dies bzgl. Rating-Privileg, nicht für die Gültigkeit des Zertifikats).
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Ad Anerkennung: Voraussetzung zur Erlangung eines 61.75 ist eine ausländische Lizenz + gültige Berechtigungen. Ab dann ist 61.75 ein eigenständiges „FAA Certificate“.
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Es erfordert nicht, dass die zugehörigen [EASA] Berechtigungen gültig sind
Das muss man wohl so lesen, korrekt.
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Um die Rechte aus dem US IR nutzen zu dürfen braucht es aber nicht nur das Flight Review, sondern außerdem auch entweder Currency (6 Anflüge in den letzten 6 Monaten) oder Insteument Proficiency Check.
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Da man ab dem 20. Juni auch in allen EASA- Ländern einschl. Deutschland auch eine gültige EASA-IR-Berechtigung benötigt, könnte sich der EASA Prof Check mit dem FAA Instrument Check verbinden lassen, sofern der Prüfer in beiden Welten zuhause ist. Davon gibt es ja einige.
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Hilft einem aber auch nur für sechs Monate, in denen man wieder die Currency erfliegen muss, oder in der Karenzzeit danach mit Safety Pilot die 6 Anflüge, das Hold und die Bedingung (iii) Intercepting and tracking courses through the use of navigational electronic systems erfüllen muss. Wenn schon, denn schon Timm!
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(Antwort an den letzten) Ich gehe davon aus, dass innerhalb des Ausstellerstaates auch ein LAPL-Inhaber eine N-Reg fliegen darf, oder habe ich da einen Denkfehler? Validieren kann man den nicht, da nicht ICAO-konform, das ist klar.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Ich gehe davon aus, dass innerhalb des Ausstellerstaates auch ein LAPL-Inhaber eine N-Reg fliegen darf
Das ist richtig. Im Gegensatz zu 61.75 macht 61.3 keine Einschränkungen bezüglich ICAO-Konformität der verwendeten Lizenz.
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Danke, damit hab ich's auch gefunden: (vii) When operating an aircraft within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used. "a pilot license" spezifiziert keine weiteren Bedingungen an die Lizenz.
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Danke! Wie ist das eigentlich mit der Kombination LAPL-N-registriert-Experimental? Z.B. ein LAPL-Pilot kauft in D eine N-registrierte RV9 experimnantel. Wo, wohin und überhaupt darf der Kumpel das Teil fliegen?
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Z.B. ein LAPL-Pilot kauft in D eine N-registrierte RV9 experimnantel. Wo, wohin und überhaupt darf der Kumpel das Teil fliegen?
Nur innerhalb von Deutschland.
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überhaupt nicht....
LAPL ist nicht ICAO konform
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N-reg mit deutschem LAPL innerhalb von Deutschland ist zulässig, da die FAA explizit nur eine vom jeweiligen Land akzeptierte Lizenz jeglichen Couleurs verlangt.
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überhaupt nicht....
Für diese These hast Du sicher einen Beleg parat - 14 CFR 61.3 fordert jedenfalls keine ICAO-Konformität der Lizenz. Das gibt es nur in 61.75.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Richtig
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also d.h. dann quasi auch, dass ich als Inhaber einer FAA und EASA PPL zu Flügen im europäischen Ausland mit meiner NReg auch nur das EASA Medical benötige fF !?
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