Roland hat da schon einen validen Punkt.
Es trifft aus meiner Sicht zwar zu, dass Herr Greinert hier seinen ihm gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum sehr zum Nachteil Philips ausgelegt hat und dazu m.E. auf Grund der Schilderung der Umstände und des Nachgangs kein Anlass erkennbar ist.
Aber tatsächlich lassen wir den Gesetzgeber viel zu einfach davon kommen. Man google übrigens mal spaßeshalber nach einer Antwort bei Abgeordnetenwatch des Herrn Edathy auf die Anfrage eines Privatpiloten zur ZÜP. Da wird einem schlecht (wem noch nicht schlecht ist. Jedesmal, wenn ich jetzt etwas von 5000€ Strafe lese, muss ich an diesen Fall denken und eine Parallele ziehen, wo es keine gibt).
Fakt ist, dass unsere Gesetzgeber hier ein Gesetz verabschiedet haben, dass leider zwar rechtsstaatlichen Kriterien genügen zu scheint (die Nachprüfung durch das BVErfG ist ja erfolgt), das aber politisch nicht ungestraft bleiben darf. Welche Partei gegen die ZÜP gestimmt hat, tja, das kann man mal nachschauen. Sie spielt aber politisch keine Rolle mehr. Eben auch, weil das Volk - so muss man es wohl sehen - im Prinzip die Ansicht von Herrn Edathy in besagter Antwort und auh die von Herrn Greinert teilt.
Ich bin sicher, dass es für die hier geschilderte Handhabung eine breite parlamentarische Mehrheit wie auch große Zustimmung aus der Bevölkerung gibt. Nicht mal unter Piloten vermute ich eine >70% Ablehnung.
Das ist ja die traurige Wahrheit, dass in Deutschland allgemein Abwehrrechte gegen den Staat sehr niedrig geschätzt werden.
Bis es einen selbst trifft.