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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. März 2015: Von  an Fliegerfreund Uwe Bewertung: +12.00 [12]
Beitrag vom Autor gelöscht
4. März 2015: Von Markus Doerr an 
Danke für deine Offenheit.
Hast du schon mal versucht umzuziehen um eine andere zuständige Behörde zu haben?
Oder ist einmal ZÜP durchgefallen auch für andere bindend?

Man kann ja seinen Hauptwohnsitz kreativ legen.

Eine Datenbank für Behördenvertreter, die über die strenge schlagen wäre auch mal was.
Solche Beamten wie Greinert und Nüsse gehören genannt.
4. März 2015: Von  an Markus Doerr
LuftSiZÜV § 6 Satz 5

Das Ergebnis einer nach dieser Verordnung durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfung gilt im gesamten Bundesgebiet.

Leider leider...
4. März 2015: Von Markus Doerr an 
Ist es dann verboten einen neuen Antrag bei einer anderen Behörde zu stellen?
4. März 2015: Von Roland Schmidt an Markus Doerr
Eine Datenbank für Behördenvertreter, die über die strenge schlagen wäre auch mal was.
Solche Beamten wie Greinert und Nüsse gehören genannt.
Markus, so tragisch ich das ebenfalls finde, darf man allerdings auch nicht vergessen, dass - so wie es Jan Brill in dem Artikel auch geschrieben hat - die Behördenmitarbeiter bei der BR Münster im Rahmen des Gesetzes - bestätigt durch die Rechtsprechung - gehandelt haben. Dass es 10 Monate gedauert hat, zu dieser Entscheidung zu gelangen, spricht auch nicht unbedingt für eine Leichtfertigkeit.
Über die Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit der ZUP müssen wir natürlich nicht diskutieren....
4. März 2015: Von Dirk Weske an  Bewertung: +1.00 [1]
Hast Du mal überlegt, das Ganze auf die politische Ebene zu heben (Bundes- oder Landtagsabgeordneter) ? Am Ende handeln die Behördenvertreter ja strikt nach Gesetzeslage bzw. den geltenden Umsetzungsverordnungen. Hier entsteht durch eine offenbar unzureichende oder unverhältnismäßige Vorgabe ein volkswirtschaftlicher Schaden durch ein Berufsverbot/Arbeitslosigkeit oder halt Abwandern von Fachkräften ins Ausland. Das kann politisch nicht gewollt sein.
4. März 2015: Von Lutz D. an Roland Schmidt Bewertung: +4.00 [4]

Roland hat da schon einen validen Punkt.

Es trifft aus meiner Sicht zwar zu, dass Herr Greinert hier seinen ihm gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum sehr zum Nachteil Philips ausgelegt hat und dazu m.E. auf Grund der Schilderung der Umstände und des Nachgangs kein Anlass erkennbar ist.

Aber tatsächlich lassen wir den Gesetzgeber viel zu einfach davon kommen. Man google übrigens mal spaßeshalber nach einer Antwort bei Abgeordnetenwatch des Herrn Edathy auf die Anfrage eines Privatpiloten zur ZÜP. Da wird einem schlecht (wem noch nicht schlecht ist. Jedesmal, wenn ich jetzt etwas von 5000€ Strafe lese, muss ich an diesen Fall denken und eine Parallele ziehen, wo es keine gibt).

Fakt ist, dass unsere Gesetzgeber hier ein Gesetz verabschiedet haben, dass leider zwar rechtsstaatlichen Kriterien genügen zu scheint (die Nachprüfung durch das BVErfG ist ja erfolgt), das aber politisch nicht ungestraft bleiben darf. Welche Partei gegen die ZÜP gestimmt hat, tja, das kann man mal nachschauen. Sie spielt aber politisch keine Rolle mehr. Eben auch, weil das Volk - so muss man es wohl sehen - im Prinzip die Ansicht von Herrn Edathy in besagter Antwort und auh die von Herrn Greinert teilt.

Ich bin sicher, dass es für die hier geschilderte Handhabung eine breite parlamentarische Mehrheit wie auch große Zustimmung aus der Bevölkerung gibt. Nicht mal unter Piloten vermute ich eine >70% Ablehnung.

Das ist ja die traurige Wahrheit, dass in Deutschland allgemein Abwehrrechte gegen den Staat sehr niedrig geschätzt werden.

Bis es einen selbst trifft.

4. März 2015: Von Jan Brill an Lutz D. Bewertung: +5.00 [5]
Hallo Lutz,

da muss ich Dir leider zustimmen. Es ist eben keine grenzenlose behördliche Übertreibung, sondern eine Behörde die – zwar kleinkariert aber im Rahmen der Vorgaben – Gesetze umsetzt die wohl eine große Zustimmung im Wahlvolk genießen.

Wir müssen uns hier an die eigene Nase fassen. In der Recherche habe ich festgestellt, das die Rechtsprechung zur ZUP bis in die Formulierungen auf der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit aufbaut. Beispiel: Einem Unternehmer wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt, weil er seinen Jahresabschluss zu spät abgab (einige Monate) und sein Unternehmen in dieser Zeit insolvent ging. Hat mich das für Waffenbesitzer jemals aufgeregt? Nein. Habe ich davon überhaupt erfahren? Nein.

Jetzt sind die Piloten dran. Für die wird die ZUP aber wohl fallen, weil sie nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Das führt Frau Glässing-Deiss hier aus.

Es besteht ein enormer kultureller Unterschied. Die EASA sagt wörtlich (Sept. 2008, Eric Sievel): "Solange er nicht im Knast sitzt darf er fliegen." Vorgänge wie die ZUP wären in anderen EU-Ländern tatsächlich unvorstellbar. Hier können wir von der EU und der Anpassung der Rechtsnormen profitieren.

Auch die Lotsen werden wohl irgendwann europäisch lizenziert werden wobei im vorliegenden Fall nicht die Lotsenlizenz selbst, sondern der Zugang zum Arbeitsplatz der Knackpunkt war, aber das lässt sich irgendwann sicher auch über EU-Recht kippen. Was soll denn bitte ein französischer Lotse machen der z.B. in EDSB auf dem Turm arbeitet?

Am Ende bleiben noch die ganz normalen Arbeiter am Flughafen die wegen ein paar Gramm Pot oder eben einem Verkehrsvergehen keine ZUP bekommen. Ob's uns dann auch noch aufregt?

viele Grüße
Jan
4. März 2015: Von Viktor Molnar an Jan Brill
Und wenn ich den Schilderungen eines Bekannten glauben darf, dann dürften nicht wenige PPLer dankbar sein, daß die Leberwerte beim Medical keine große Rolle spielen - oder der Doc sieht großzügig drüber weg ......

Vic
5. März 2015: Von Fliegerfreund Uwe an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

bei den Waffenbesitzern wurde auch noch in der Vergangenheit unterschieden zwischen Jägern und Waffensammlern/Sportschützen. Jäger erst bei der zweiten Sufffahrt ab 60 Tagesätze der Schein gelocht, beim Sammler schon bei 40 Tagessätze. Das hat man nun einheitlich auf 60 Tagessätze angehoben.

Bei Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften auch bei einer geringeren Strafe alles futsch.


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