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Luftrecht und Behörden | ZÜP und die AOPA Musterprozesse und die EU.  
4. März 2015: Von Sibylle Glässing-Deiss  Bewertung: +13.00 [13]
ZÜP und die AOPA Musterprozesse und die EU.

Der neue Fall des Fluglotsen Philipp U. macht die Tragik und ZÜP-Problematik wieder aktuell. Die ZÜP hatte leider gerade 10 jähriges Jubiläum. § 7 LuftSiG ist am 11. Januar 2005 inkraftgetreten.

Die AOPA hatte sofort danach politisch und juristisch mit zahlreichen Musterprozessen reagiert, anfangs erfolgreich, dann in den weiteren Instanzen erfolglos. Eine erste Verfassungsbeschwerde war erfolglos, eine weitere ist immer noch anhängig.

Jetzt dazu das Neueste:

Die europäische Kommission hat nach Artikel 258 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Dazu: https://aopa.de/aktuell/verstoesst-die-zuep-nach-7-luftsicherheitsgesetz-gegen-europaeisches-recht.html

Neuester Stand nach Erscheinen dieses AOPA Artikels: Die Frist zur Stellungnahme sollte ablaufen. Ich hatte zuvor an das zuständige BMI eine weitere umfassende Stellungnahme gesandt. Telefonate mit dem BMI waren erhellend aber nicht tröstlich. Die Bundesregierung behauptet nämlich im Vertragsverletzungsverfahren gegenüber der Kommission, auch andere europäische Staaten hätten eine solche Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dies ist bewußt falsch und soll die EU täuschen. Die Bundesregierung vermischt absichtlich Überprüfungen aufgrund der luftfahrtspezifischen safety und der security zum Zweck der Terroristenabwehr nach § 1 LuftSiG. Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen.

In diesem Vertragsverletzungsverfahren wurden jetzt das BMI und das Verkehrsministerium nach Brüssel zitiert. Die nicht zugänglichen Informationen dazu: Das BMI bleibt bei seiner Haltung. Dort lässt man es auf eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ankommen. Es ist offen, ob die EU Kommission diese Klage beantragt. Diese würde ohnehin wieder Jahre dauern.

Ich habe daraufhin persönlich als Bürger, Pilot und Vizepräsidentin der
AOPA-Germany
eine weitere

BESCHWERDE AN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WEGEN NICHTBEACHTUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS GEGEN DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

eingereicht.

Aktueller Anlass: Inkrafttreten der VERORDNUNG über LUFTFAHRTPERSONAL (LuftPersV) am 24.12.2014 (Weihnachten!!!!) und hier:§ 18 Abs. 2 Satz 1 LuftPersV, die die ZÜP nochmals festklopft. Es genügen Zweifel.

Schlimm ist bei der LuftPersV neu, dass die Bundesrepublik Deutschland, nämlich das Parlament als unkritischer Funktionsträger gegenüber der Bundesregierung trotz des seit Anfang 2014 laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens die ZÜP nochmals zusätzlich bestätigt. Bisher war die ZÜP schon im Luftsicherheitsgesetz LuftSiG, der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung LuftSiZÜV und im LuftVG enthalten.

Ausserdem hatte ich die neue persönliche EU Beschwerde eingereicht, da die EU Kommission wohl keine Kenntnisse über die 5 Jahre Wiederholung hatte.

Eine Bitte an alle, die immer jammern, die Verbände tun nichts. Die AOPA hat unendlich viel getan seit 2005. Dazu ein weiterer Eintrag anschließend. Aber: werden Sie doch bitte Mitglied bei der AOPA in Deutschland! Das geht ganz einfach auf aopa.de und bitte tragen Sie sich für den Newsletter(AOPA Rundmail ein. Das geht auf aopa.de auch ohne Mitgliedschaft. Aber wir brauchen dringend weitere Mitglieder!

Nur mit den Beiträgen der Mitglieder und hohen Mitgliederzahlen können wir erfolgreich tätig werden. Unsere Tätigkeit geht nicht ohne Geld.

Ausserdem: Nur mit dem Nachweis einer nachhaltigen und für die Flieger repräsentativen Mitgliederzahl hat die AOPA überhaupt eine Möglichkeit, bei den Behörden, Parteien und den Regierungen gehört zu werden. Übrigens: laut Jan Brill darf ich Reklame für die AOPA machen

Sibylle Glässing - Deiss

Vizepräsidentin AOPA e.V.
Rechtsanwältin

Hier einige noch juristische Feinheiten zu dem Universalwerkzeug ZÜP (Jan Brill):

Weder der Pilot noch die Behörden haben feste Kriterien oder einen Strafkatalog. Ein Pilot ist unzuverlässig, wenn:

§ 7 Abs. 4 LuftSiG: die genannten Behörden Anhaltspunkte für Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen haben.

§ 7 Abs. 6 LuftSiG: Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen verbleiben,

§ 18 Abs. 2 Satz 1 LuftPersV

https://aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/SGD/%C2%A7%2018%20Luft%20Pers%20VO%20neu.pdf

Bitte beachten:: 18 Abs. 2 Satz 2 bezieht sich auf andere (ferner) (Un)Zuverlässigkeitsstraftaten, die feste Kriterien der safety aufweisen. Anders die zusätzliche ZÜP (security) nach § 18 Abs. 2 Satz 1 LuftPersV, die auf § 7 LuftSiG verweist. Pilotenlizenzen werden entgegen der EU Regularien zusätzlich an Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 7 Abs. 4 des Luftsicherheitsgesetzes LuftSiG gekoppelt und an die Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) § 3 Abs. 5 Satz 1 und § 5 Abs. 2 Satz 1

Wann bestehen Zweifel? Das ist unbekannt. Es gibt keine feste Kriterien oder einen Strafkatalog. Die Feststellung der Unzuverlässigkeit steht im Ermessen der Behörden. In keinem Fall wurden Terrorismus festgestellt und auch nicht danach gesucht. Als Piloten unzuverlässig im Rahmen der ZÜP (security) nach § 7 LuftSiG waren z.B. Kleinkriminelle, Insolvenzverfahren oder Steuerfälle, oft noch nicht einmal rechtskräftig oder noch im Ermittlungsstadium.

4. März 2015: Von Dirk Weske an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +2.00 [2]
Erledigt, Antrag ist unterwegs.
4. März 2015: Von Erik N. an Sibylle Glässing-Deiss
Kann man sich nicht langsam durch die deutschen Instanzen kämpfen, und dann schlussendlich die Sache vor einem europäischen Gericht klären lassen - also nicht auf Gesetzgeberischer Seite, sondern durch Individualklage ?
5. März 2015: Von Sibylle Glässing-Deiss an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

Mit einer Individualklage langsam durch die deutschen Instanzen kämpfen?

Genau das haben wir gemacht. AOPA Musterklagen heißt nicht, dass die AOPA als Kläger auftritt. Das geht nach deutschem Recht nicht, da die AOPA keine Klagebefugnis hat. Klagen können nur Betroffene. Also hatten wir seit 2005 unbescholtene Piloten gesucht, die sich opfern wollten. Die hatten wir zahlreich gefunden und möglichst in vielen Bundesländern, bei vielen Luftämtern wegen der teils sehr unterschiedlichen Haltung der Behörden in mehreren Bundesländern geklagt.

AOPA Musterklage heißt: Wir haben durch alle Instanzen geklagt für einen Individualpiloten und haben immer darauf hingewiesen, dass der Individualpilot als Beispiel für alle deutschen Piloten steht. Wir haben alle Kosten übernommen. In diesem Fall seit Sommer 2005 bis heute:

Eilverfahren VG Minden gewonnen

Klageverfahren VG Minden verloren auch bei Richter Dr. Kothe

Berufung OVG Münster verloren

Revision BVerwG Leipzig verloren

Verfassungsbeschwerde BVerfG Karlsruhe immer noch nicht entschieden

Seit Sommer 2005, also seit fast 10 Jahren sind wir mit dieser „Individualklage“ also AOPA Musterklage, aber als Vorreiter für alle Piloten unterwegs.

Die anderen Klagen unbescholtener Piloten haben wir mit der Vermittlung sehr niedriger Anwaltskosten unterstützt.

Bei Piloten mit Vorstrafen haben wir teils gewonnen, teils verloren, teils im Vorfeld erfolgreich vermittelt, aber auch da haben wir das dann immer als „Musterfall“ dargestellt, um den Richtern den Unsinn der ZÜP offenzulegen. Denen sollte bewußt werden, warum die ZÜP erfunden wurde.

Warum wurde die ZÜP per Gesetz eingeführt?

Die ZÜP nach § 7 LuftSiG wurde nicht als Reaktion auf den 11.09.2001 eingeführt, sondern weil im Jahr 2003 ein geistig gestörter Mann, der keine Pilotenlizenz mehr hatte, mit einem gestohlenen Motorsegler über Frankfurt kreiste, bis er von besonnenen Fluglotsen zum Landen überredet wurde. Er lebte in einer Scheinwelt, in der er sich einerseits von Agenten verfolgt fühlte und andererseits eine bei dem „Challenger“ –Absturz im Jahre 1986 ums Leben gekommene Astronautin liebte und behauptete, mit ihr 2 Kinder zu haben. Er wollte nur Aufmerksamkeit und sich spektakulär das Leben nehmen. Diese krankhafte Situation wurde von deutschen Politikern als konkrete und terroristische Bedrohung angesehen. Bei den Piloten auch von Kleinflugzeugen sei eine Sicherheitslücke entdeckt worden

Sibylle Glässing - Deiss
Vizepräsidentin AOPA e.V.
5. März 2015: Von Daniel K. an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +1.00 [1]
und bei dem Frankfurter Fall, genauso wie beim Learjet-Rüpel hätte die ZÜP nichts gebracht, die hatten ja gar keine Lizenz. Also was überwachen, was nicht zu überwachen geht, wird mit einem willkürlichen Instrument versucht, welches halblegal ist. Und das nennen wir Demokratie...
5. März 2015: Von Ingo Wolf an Sibylle Glässing-Deiss
... also wenn ich das richtig verstehe, ist seit 2005 folgendes erreicht worden:

Eilverfahren VG Minden gewonnen

Klageverfahren VG Minden verloren auch bei Richter Dr. Kothe

Berufung OVG Münster verloren

Revision BVerwG Leipzig verloren

Verfassungsbeschwerde BVerfG Karlsruhe immer noch nicht entschieden

Ich will ja nicht besserwisserisch wirken, aber die Erfolgsbilanz bei diesem Thema ist nach 10 Jahren eher bescheiden: außer dem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz ist die Sache gewaltig schief gelaufen, so dass nur noch die Hoffnung auf eine 'Superrevisionsinstanz' bleibt. Sehe ich auch korrekt, dass also nur genau ein (1) Verfahren als Musterprozess betrieben wurde, und dieses eine Verfahren auch noch so betrieben wurde, sich nach dem negativen OVG-Urteil mit einem scheinbar aussichtslose Fall auch noch in Leipzig eine Niederlage einzufangen? Gut nachvollziehbar ist die Strategie nicht.

Im Ergebnis kann sich aus den Urteilen der Verwaltungsgerichte (wo ja nun auch nicht nur Unwissende urteilen) nur ableiten lassen, dass die ZÜP ziemlich in Ordnung ist. Hätten die Richter in Leipzig nachhaltige verfassungsrechtliche Bedenken gehabt, würde das aus dem Urteil klar ablesbar sein - ist es das?



5. März 2015: Von Erik N. an Ingo Wolf
Es macht doch ohnehin nur eine Normenkontrollklage vor dem BVerfG Sinn. Denn es geht ja um die Frage, ob die ZÜP mit der Verf. in Einklang ist. Gerichte prüfen doch nur, ob Gesetze richtig angewendet werden. oder sehe ich das falsch ?
5. März 2015: Von Emmet F. an Sibylle Glässing-Deiss
Hallo,

macht es nicht vielleicht Sinn für die konsequente (im Sinne von Gleichheitsgrundsatz und Erhöhung der Sicherheit) Einführung der Züp zu klagen. Ich meine damit alle Piloten, die in Deutschland fliegen,also auch alle ausländischen Airlines, dazu zu verpflichten? Darüber hinaus auch noch für alle Kraftfahrer z.B. größer 7,5 t die Einführung zu fordern? Dann bekämen wir eine ganz andere Diskussion mit völlig neuen Mitspielern...
5. März 2015: Von Achim H. an Erik N.
Die Hürden für eine Verfassungsbeschwerde sind hoch. Ich halte den Verweis auf EU-Recht mit Part FCL für aussichtsreicher.
6. März 2015: Von Sibylle Glässing-Deiss an Ingo Wolf Bewertung: +18.00 [18]

Pardon:das Ganze ist schwere Kost, wenn man nicht nur jammern will, sondern belastbare Argumente braucht.

Die AOPA hatte seit 2005 zahlreiche Musterprozesse geführt, auch von Piloten, die sich geopfert hatten und sich geweigert hatten, die ZÜP zu beantragen.

Meine eigene persönliche Klage (Feststellung, die ZÜP nicht beantragen zu müssen) war auch in der 2. Instanz, VGH Mannheim, erfolgreich. Aber: diese und die sonstigen erfolgreichen Klagen waren nur für die einzelnen Piloten hilfreich. Der Staat hatte dann keine Rechtsmittel eingelegt. Also ging es da nicht weiter.

Und: da alle Musterprozesse letztlich immer vor dem BVerfG Karlsruhe landen, macht es keinen Sinn, parallel viele gleichartige Prozesse zu führen, ganz abgesehen von den Kosten.

Und: Für Musterprozesse braucht man Piloten, die das auch wollen. Die meisten wollten aber keinen Ärger mit der Behörde. Und Vorbestrafte, die Ärger mit der Behörde hatten, waren nicht immer geeignet für Musterprozesse.

Es gibt sicher viele Piloten, die erst nach 2005 eine Lizenz gemacht haben oder sich nicht dafür interessiert hatten. Andere hatten damals erklärt: „ich habe nichts zu verbergen. Die ZÜP stört mich nicht, nur kosten sollte es nichts“.

Deshalb hier eine Ergänzung der erfolgreichen und sonstigen Musterprozesse und Tätigkeiten der AOPA seit 2005 gegen die ZÜP, teilweise Wiederholungen, da es sich um Handouts jeweils für die AERO handelte.


ZÜP 2005:
www.aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/SGD/ZUP2005.pdf
ZÜP 2007:
www.aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/SGD/ZUP2007.pdf
ZÜP 2008:
www.aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/SGD/ZUP2008.pdf
ZÜP 2009:
www.aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/SGD/ZUP2009.pdf
ZÜP 2010:
www.aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/SGD/ZUP2010.pdf
ZÜP 2011:
www.aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/SGD/ZUP2011.pdf
ZÜP 2012:
https://aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/Handouts/ZUP2012.pdf

Nicht aufgeführt sind die umfangreichen sonstigen Publikationen oder Tätigkeiten, wie Rundschreiben an Abgeordnete. Immerhin resultierte daraus, dass laut Koalitionsvertrag 2009 die ZÜP überprüft werden sollte. Angesichts der massiven sonstigen Probleme in unserem Staat war bereits die Erwähnung der ZÜP im Koalitionsvertrag, den immerhin die CDU mit Herrn Schäuble, der damals als Innenminister zuständig für die ZÜP, als Verhandlungsführer mit unterschrieben hatte, schon ein Riesenerfolg. Dabei blieb es allerdings.

Und: Immerhin hatte die AOPA erreicht, dass die ZÜP ab 2009 „nur noch“ alle 5 Jahre wiederholt werden musste, vorher war Vorschrift: jedes Jahr!

Dies alles als Beleg, was Verbandsarbeit bedeutet.

Sibylle Glässing - Deiss


9. März 2015: Von TH0MAS N02N an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +5.00 [5]
Ich kann da nur zustimmen: TRETE IN DIE AOPA EIN; DAS SIND DIEJENIGEN WELCHE ERKENNBAR ETWAS MACHEN - DAS GELD IST GUT ANGELEGT!
9. März 2015: Von Erik N. an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +4.00 [4]
Bin beigetreten
12. März 2015: Von RotorHead an Emmet F.
Schon das aktuelle LuftSiG erlaubt nur geZÜPten Personen den Zugang zum nicht öffentlich zugänglichen Sicherheitsbereich. - Also, wer Zeit hat, sollte jeden Vorfall, in dem ein ausländischer Pilot (sehr wahrscheinlich ohne ZÜP) an einem Verkehrsflughafen um seinen Flieger läuft, anzeigen. Das ist nämlich gemäß LuftSiG verboten. - Dann merken nämlich nicht nur deutsche Behörden den verzapten Schwachsinn, sondern wahrscheinlich auch alle ausländischen Luftfahrtbehörden...

§ 7 LuftSiG:

"§ 7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen

(1) Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 1) hat die Luftsi-
cherheitsbehörde die Zuverlässigkeit folgender Personen zu überprüfen:

1. Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes eines Verkehrsflughafens im Sinne des § 8 oder eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll,

2. Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, des Flugsicherungsunternehmens sowie der Fracht-, Post-, Reinigungsunternehmen sowie Warenlieferanten und vergleichbarer Versorgungsunternehmen, das auf Grund seiner Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs hat; sofern sich die vorgenannten Unternehmen des Personals anderer Unternehmen bedienen, steht dieses eigenem Personal gleich,

3. Personen, die nach § 5 Abs. 5 als Beliehene eingesetzt oder nach § 31b Abs. 1 Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes mit Aufgaben nach § 27c Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes beauftragt werden,

4. Luftfahrer im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetzes und entsprechende Flugschüler sowie

...

(6) Ohne eine abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung, bei der keine Zweifel an der
Zuverlässigkeit des Betroffenen verbleiben, darf diesem kein Zugang zu nicht allgemein
zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes gewährt werden
(Absatz 1 Nr. 1 und 5)
oder er darf seine Tätigkeiten (Absatz 1 Nr. 2 und 3) nicht aufnehmen.


..."
13. März 2015: Von Stefan Jaudas an RotorHead
... cool, schlagt sie mit den eigenen Waffen ... ;-)

Leider wird das auch nicht funktionieren. Dann werden halt entweder per Verordnung Ausnahmen gemacht, und/oder es werden noch ein paar tausend weitere Polizisten vom Streifen- und Kripodienst abgezogen. Macht ja nix, wenn es noch mehr Wohnungseinfbrüche gibt. Hauptsache die Sischäheit is sischä!
14. März 2015: Von Juergen Baumgart an Stefan Jaudas
In der Beziehung muss ich ja den Hut ziehen vor den Jägern in BW....
Denen habe auch die neuen , anscheinend weltfremden Jagdgesetze nicht gepasst.
Dann haben sie mal kurz 2000 Jäger mobilisiert und haben den Politikern vor dem Landtag in S "den Marsch geblasen".
Darauf Grünen-Minister Bonde: Er versteht das nicht, schließlich hätten die Jäger doch beim Gesetzentwurf mit am Tisch gesessen...
Sehe nur ich da irgendwelche Parallelitäten ?

(Letzte Woche im Regionalfernsehen).-
15. März 2015: Von Stefan Jaudas an Juergen Baumgart
... der äteste Trick der Welt, die Mächtigen holen sich nur zahme "Interessenvertreter" mit an den Tisch. Und können dann hinterher behaupten, es hätten ja alle mitgewirkt. Wer als zu harter Verhandlungspartner verschrien ist, bekommt erst gar keine Einladung.
20. März 2015: Von Sibylle Glässing-Deiss an Ingo Wolf Bewertung: +6.00 [6]
Nachdem mich zu dem Thema immer wieder Anfragen erreichen:

Wir hatten 13 erfolgreiche AOPA-Musterklagen bei noch gültiger Lizenz

Wir hatten seit Inkrafttreten der ZÜP Gesetzgebung in vielen Bundesländern Musterklagen durchgeführt und durchführen müssen. Es gibt keine einheitliche Behördenpraxis. Immerhin gibt es 23 teils sehr kleine Luftfahrtbehörden in den Bundesländern. In Deutschland gibt es 34 Verwaltungsgerichte mit unterschiedlichster Rechtsprechung, teilweise selbst innerhalb eines Gerichtes. Positiv waren immerhin 13 der von der AOPA erfolgreich durchgeführten Musterverfahren. Sie hatten auf Jahre den „Verfolgungswahn“ vieler Behörden gebremst.

Leider hatte anschließend das BVerwG am 14.04.2011 die Revision in unserem AOPA Musterverfahren Az.: 3 C 20.10 zurückgewiesen. Seit diesem Beschluss des BVerwG hatten diese Gerichte die teilweise ausgesetzten Verfahren wieder angerufen. Leider hatten anschließend auch die Gerichte, die ursprünglich offensichtlich selbst Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 7 LuftSiG hatten, dann negative Urteile erlassen.

Die AOPA hat am 02.07.2011 dagegen erneut eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese ist bis heute nicht entschieden.

Die AOPA ist weiterhin der Ansicht, das die vom BVerwG behauptete Bindung juristisch nicht besteht. Wir haben deshalb eine neue Verfassungsbeschwerde eingereicht, Az.: BvR 1846/11. Die AOPA-Germany hat mit ihren Musterverfahren den mühsamen und kostenträchtigen und zeitaufwändigen Gang durch die Instanzen beschritten. Letzten Endes kann wohl nur ein Umdenken der Politik zu einer Änderung führen. Wir arbeiten weiterhin daran.

In jedem Fall bleiben wir politisch am Ball.

Sibylle Glässing-Deiss

20. März 2015: Von  an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +3.00 [3]
Mir bleibt an dieser Stelle nur eines der AOPA zu sagen: DANKE!
20. März 2015: Von T Knigge an  Bewertung: +3.00 [3]
..und an all diejenigen, die noch nicht Mitglied sind:
Es wird allerhöchste Zeit, der AOPA-Germany beizutreten..

Gruß
TK

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