Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

5. März 2015: Von Ingo Wolf an Sibylle Glässing-Deiss
... also wenn ich das richtig verstehe, ist seit 2005 folgendes erreicht worden:

Eilverfahren VG Minden gewonnen

Klageverfahren VG Minden verloren auch bei Richter Dr. Kothe

Berufung OVG Münster verloren

Revision BVerwG Leipzig verloren

Verfassungsbeschwerde BVerfG Karlsruhe immer noch nicht entschieden

Ich will ja nicht besserwisserisch wirken, aber die Erfolgsbilanz bei diesem Thema ist nach 10 Jahren eher bescheiden: außer dem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz ist die Sache gewaltig schief gelaufen, so dass nur noch die Hoffnung auf eine 'Superrevisionsinstanz' bleibt. Sehe ich auch korrekt, dass also nur genau ein (1) Verfahren als Musterprozess betrieben wurde, und dieses eine Verfahren auch noch so betrieben wurde, sich nach dem negativen OVG-Urteil mit einem scheinbar aussichtslose Fall auch noch in Leipzig eine Niederlage einzufangen? Gut nachvollziehbar ist die Strategie nicht.

Im Ergebnis kann sich aus den Urteilen der Verwaltungsgerichte (wo ja nun auch nicht nur Unwissende urteilen) nur ableiten lassen, dass die ZÜP ziemlich in Ordnung ist. Hätten die Richter in Leipzig nachhaltige verfassungsrechtliche Bedenken gehabt, würde das aus dem Urteil klar ablesbar sein - ist es das?



5. März 2015: Von Erik N. an Ingo Wolf
Es macht doch ohnehin nur eine Normenkontrollklage vor dem BVerfG Sinn. Denn es geht ja um die Frage, ob die ZÜP mit der Verf. in Einklang ist. Gerichte prüfen doch nur, ob Gesetze richtig angewendet werden. oder sehe ich das falsch ?
5. März 2015: Von Achim H. an Erik N.
Die Hürden für eine Verfassungsbeschwerde sind hoch. Ich halte den Verweis auf EU-Recht mit Part FCL für aussichtsreicher.
6. März 2015: Von Sibylle Glässing-Deiss an Ingo Wolf Bewertung: +18.00 [18]

Pardon:das Ganze ist schwere Kost, wenn man nicht nur jammern will, sondern belastbare Argumente braucht.

Die AOPA hatte seit 2005 zahlreiche Musterprozesse geführt, auch von Piloten, die sich geopfert hatten und sich geweigert hatten, die ZÜP zu beantragen.

Meine eigene persönliche Klage (Feststellung, die ZÜP nicht beantragen zu müssen) war auch in der 2. Instanz, VGH Mannheim, erfolgreich. Aber: diese und die sonstigen erfolgreichen Klagen waren nur für die einzelnen Piloten hilfreich. Der Staat hatte dann keine Rechtsmittel eingelegt. Also ging es da nicht weiter.

Und: da alle Musterprozesse letztlich immer vor dem BVerfG Karlsruhe landen, macht es keinen Sinn, parallel viele gleichartige Prozesse zu führen, ganz abgesehen von den Kosten.

Und: Für Musterprozesse braucht man Piloten, die das auch wollen. Die meisten wollten aber keinen Ärger mit der Behörde. Und Vorbestrafte, die Ärger mit der Behörde hatten, waren nicht immer geeignet für Musterprozesse.

Es gibt sicher viele Piloten, die erst nach 2005 eine Lizenz gemacht haben oder sich nicht dafür interessiert hatten. Andere hatten damals erklärt: „ich habe nichts zu verbergen. Die ZÜP stört mich nicht, nur kosten sollte es nichts“.

Deshalb hier eine Ergänzung der erfolgreichen und sonstigen Musterprozesse und Tätigkeiten der AOPA seit 2005 gegen die ZÜP, teilweise Wiederholungen, da es sich um Handouts jeweils für die AERO handelte.


ZÜP 2005:
www.aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/SGD/ZUP2005.pdf
ZÜP 2007:
www.aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/SGD/ZUP2007.pdf
ZÜP 2008:
www.aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/SGD/ZUP2008.pdf
ZÜP 2009:
www.aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/SGD/ZUP2009.pdf
ZÜP 2010:
www.aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/SGD/ZUP2010.pdf
ZÜP 2011:
www.aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/SGD/ZUP2011.pdf
ZÜP 2012:
https://aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/Handouts/ZUP2012.pdf

Nicht aufgeführt sind die umfangreichen sonstigen Publikationen oder Tätigkeiten, wie Rundschreiben an Abgeordnete. Immerhin resultierte daraus, dass laut Koalitionsvertrag 2009 die ZÜP überprüft werden sollte. Angesichts der massiven sonstigen Probleme in unserem Staat war bereits die Erwähnung der ZÜP im Koalitionsvertrag, den immerhin die CDU mit Herrn Schäuble, der damals als Innenminister zuständig für die ZÜP, als Verhandlungsführer mit unterschrieben hatte, schon ein Riesenerfolg. Dabei blieb es allerdings.

Und: Immerhin hatte die AOPA erreicht, dass die ZÜP ab 2009 „nur noch“ alle 5 Jahre wiederholt werden musste, vorher war Vorschrift: jedes Jahr!

Dies alles als Beleg, was Verbandsarbeit bedeutet.

Sibylle Glässing - Deiss


9. März 2015: Von TH0MAS N02N an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +5.00 [5]
Ich kann da nur zustimmen: TRETE IN DIE AOPA EIN; DAS SIND DIEJENIGEN WELCHE ERKENNBAR ETWAS MACHEN - DAS GELD IST GUT ANGELEGT!
9. März 2015: Von Erik N. an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +4.00 [4]
Bin beigetreten
20. März 2015: Von Sibylle Glässing-Deiss an Ingo Wolf Bewertung: +6.00 [6]
Nachdem mich zu dem Thema immer wieder Anfragen erreichen:

Wir hatten 13 erfolgreiche AOPA-Musterklagen bei noch gültiger Lizenz

Wir hatten seit Inkrafttreten der ZÜP Gesetzgebung in vielen Bundesländern Musterklagen durchgeführt und durchführen müssen. Es gibt keine einheitliche Behördenpraxis. Immerhin gibt es 23 teils sehr kleine Luftfahrtbehörden in den Bundesländern. In Deutschland gibt es 34 Verwaltungsgerichte mit unterschiedlichster Rechtsprechung, teilweise selbst innerhalb eines Gerichtes. Positiv waren immerhin 13 der von der AOPA erfolgreich durchgeführten Musterverfahren. Sie hatten auf Jahre den „Verfolgungswahn“ vieler Behörden gebremst.

Leider hatte anschließend das BVerwG am 14.04.2011 die Revision in unserem AOPA Musterverfahren Az.: 3 C 20.10 zurückgewiesen. Seit diesem Beschluss des BVerwG hatten diese Gerichte die teilweise ausgesetzten Verfahren wieder angerufen. Leider hatten anschließend auch die Gerichte, die ursprünglich offensichtlich selbst Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 7 LuftSiG hatten, dann negative Urteile erlassen.

Die AOPA hat am 02.07.2011 dagegen erneut eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese ist bis heute nicht entschieden.

Die AOPA ist weiterhin der Ansicht, das die vom BVerwG behauptete Bindung juristisch nicht besteht. Wir haben deshalb eine neue Verfassungsbeschwerde eingereicht, Az.: BvR 1846/11. Die AOPA-Germany hat mit ihren Musterverfahren den mühsamen und kostenträchtigen und zeitaufwändigen Gang durch die Instanzen beschritten. Letzten Endes kann wohl nur ein Umdenken der Politik zu einer Änderung führen. Wir arbeiten weiterhin daran.

In jedem Fall bleiben wir politisch am Ball.

Sibylle Glässing-Deiss

20. März 2015: Von  an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +3.00 [3]
Mir bleibt an dieser Stelle nur eines der AOPA zu sagen: DANKE!
20. März 2015: Von T Knigge an  Bewertung: +3.00 [3]
..und an all diejenigen, die noch nicht Mitglied sind:
Es wird allerhöchste Zeit, der AOPA-Germany beizutreten..

Gruß
TK

9 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang