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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. März 2015: Von Emmet F. an Sibylle Glässing-Deiss
Hallo,

macht es nicht vielleicht Sinn für die konsequente (im Sinne von Gleichheitsgrundsatz und Erhöhung der Sicherheit) Einführung der Züp zu klagen. Ich meine damit alle Piloten, die in Deutschland fliegen,also auch alle ausländischen Airlines, dazu zu verpflichten? Darüber hinaus auch noch für alle Kraftfahrer z.B. größer 7,5 t die Einführung zu fordern? Dann bekämen wir eine ganz andere Diskussion mit völlig neuen Mitspielern...
12. März 2015: Von RotorHead an Emmet F.
Schon das aktuelle LuftSiG erlaubt nur geZÜPten Personen den Zugang zum nicht öffentlich zugänglichen Sicherheitsbereich. - Also, wer Zeit hat, sollte jeden Vorfall, in dem ein ausländischer Pilot (sehr wahrscheinlich ohne ZÜP) an einem Verkehrsflughafen um seinen Flieger läuft, anzeigen. Das ist nämlich gemäß LuftSiG verboten. - Dann merken nämlich nicht nur deutsche Behörden den verzapten Schwachsinn, sondern wahrscheinlich auch alle ausländischen Luftfahrtbehörden...

§ 7 LuftSiG:

"§ 7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen

(1) Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 1) hat die Luftsi-
cherheitsbehörde die Zuverlässigkeit folgender Personen zu überprüfen:

1. Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes eines Verkehrsflughafens im Sinne des § 8 oder eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll,

2. Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, des Flugsicherungsunternehmens sowie der Fracht-, Post-, Reinigungsunternehmen sowie Warenlieferanten und vergleichbarer Versorgungsunternehmen, das auf Grund seiner Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs hat; sofern sich die vorgenannten Unternehmen des Personals anderer Unternehmen bedienen, steht dieses eigenem Personal gleich,

3. Personen, die nach § 5 Abs. 5 als Beliehene eingesetzt oder nach § 31b Abs. 1 Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes mit Aufgaben nach § 27c Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes beauftragt werden,

4. Luftfahrer im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetzes und entsprechende Flugschüler sowie

...

(6) Ohne eine abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung, bei der keine Zweifel an der
Zuverlässigkeit des Betroffenen verbleiben, darf diesem kein Zugang zu nicht allgemein
zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes gewährt werden
(Absatz 1 Nr. 1 und 5)
oder er darf seine Tätigkeiten (Absatz 1 Nr. 2 und 3) nicht aufnehmen.


..."
13. März 2015: Von Stefan Jaudas an RotorHead
... cool, schlagt sie mit den eigenen Waffen ... ;-)

Leider wird das auch nicht funktionieren. Dann werden halt entweder per Verordnung Ausnahmen gemacht, und/oder es werden noch ein paar tausend weitere Polizisten vom Streifen- und Kripodienst abgezogen. Macht ja nix, wenn es noch mehr Wohnungseinfbrüche gibt. Hauptsache die Sischäheit is sischä!
14. März 2015: Von Juergen Baumgart an Stefan Jaudas
In der Beziehung muss ich ja den Hut ziehen vor den Jägern in BW....
Denen habe auch die neuen , anscheinend weltfremden Jagdgesetze nicht gepasst.
Dann haben sie mal kurz 2000 Jäger mobilisiert und haben den Politikern vor dem Landtag in S "den Marsch geblasen".
Darauf Grünen-Minister Bonde: Er versteht das nicht, schließlich hätten die Jäger doch beim Gesetzentwurf mit am Tisch gesessen...
Sehe nur ich da irgendwelche Parallelitäten ?

(Letzte Woche im Regionalfernsehen).-
15. März 2015: Von Stefan Jaudas an Juergen Baumgart
... der äteste Trick der Welt, die Mächtigen holen sich nur zahme "Interessenvertreter" mit an den Tisch. Und können dann hinterher behaupten, es hätten ja alle mitgewirkt. Wer als zu harter Verhandlungspartner verschrien ist, bekommt erst gar keine Einladung.

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