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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. März 2015: Von Jan Brill an Lutz D. Bewertung: +5.00 [5]
Hallo Lutz,

da muss ich Dir leider zustimmen. Es ist eben keine grenzenlose behördliche Übertreibung, sondern eine Behörde die – zwar kleinkariert aber im Rahmen der Vorgaben – Gesetze umsetzt die wohl eine große Zustimmung im Wahlvolk genießen.

Wir müssen uns hier an die eigene Nase fassen. In der Recherche habe ich festgestellt, das die Rechtsprechung zur ZUP bis in die Formulierungen auf der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit aufbaut. Beispiel: Einem Unternehmer wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt, weil er seinen Jahresabschluss zu spät abgab (einige Monate) und sein Unternehmen in dieser Zeit insolvent ging. Hat mich das für Waffenbesitzer jemals aufgeregt? Nein. Habe ich davon überhaupt erfahren? Nein.

Jetzt sind die Piloten dran. Für die wird die ZUP aber wohl fallen, weil sie nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Das führt Frau Glässing-Deiss hier aus.

Es besteht ein enormer kultureller Unterschied. Die EASA sagt wörtlich (Sept. 2008, Eric Sievel): "Solange er nicht im Knast sitzt darf er fliegen." Vorgänge wie die ZUP wären in anderen EU-Ländern tatsächlich unvorstellbar. Hier können wir von der EU und der Anpassung der Rechtsnormen profitieren.

Auch die Lotsen werden wohl irgendwann europäisch lizenziert werden wobei im vorliegenden Fall nicht die Lotsenlizenz selbst, sondern der Zugang zum Arbeitsplatz der Knackpunkt war, aber das lässt sich irgendwann sicher auch über EU-Recht kippen. Was soll denn bitte ein französischer Lotse machen der z.B. in EDSB auf dem Turm arbeitet?

Am Ende bleiben noch die ganz normalen Arbeiter am Flughafen die wegen ein paar Gramm Pot oder eben einem Verkehrsvergehen keine ZUP bekommen. Ob's uns dann auch noch aufregt?

viele Grüße
Jan
4. März 2015: Von Viktor Molnar an Jan Brill
Und wenn ich den Schilderungen eines Bekannten glauben darf, dann dürften nicht wenige PPLer dankbar sein, daß die Leberwerte beim Medical keine große Rolle spielen - oder der Doc sieht großzügig drüber weg ......

Vic
5. März 2015: Von Fliegerfreund Uwe an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

bei den Waffenbesitzern wurde auch noch in der Vergangenheit unterschieden zwischen Jägern und Waffensammlern/Sportschützen. Jäger erst bei der zweiten Sufffahrt ab 60 Tagesätze der Schein gelocht, beim Sammler schon bei 40 Tagessätze. Das hat man nun einheitlich auf 60 Tagessätze angehoben.

Bei Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften auch bei einer geringeren Strafe alles futsch.


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