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Luftrecht und Behörden | Flugpsychologische Untersuchung/ZÜP  
24. April 2023 12:54 Uhr: Von Marius Heckel 

Hallo,

ich suche im Angebtracht von §7 LuftSiG nach Personen, die Erfahrung mit einer behördlich angeordneten flugpsychologischen Untersuchung durch Infragestellen der ZÜP haben. Insbesondere auch im Hinblick auf die Vorbereitung/was dort zu erwarten ist, bzw. wo/wie man sich überhaupt vorbereiten kann. Online gibt es zu dem Thema quasi keine Informationen. Gerne/am Liebsten per PN.

VG und Danke!

24. April 2023 15:08 Uhr: Von Andreas Müller an Marius Heckel Bewertung: +20.00 [20]

Ich hatte damals mit 13 Punkten und anstehender ZÜP das Vergnügen, innerhalb von 6 Monaten nach Fürstenfeldbruck zu dürfen. Lizenz durfte ich solange behalten. Ich bin sogar beim LBA einfach ohne Termin zum Sachbearbeiter rein und wollte das drehen. Das hat ihn aber scheinbar nur noch mehr motiviert, mich dort hinzuschicken.

Mich hat das reichlich Nerven und Geld gekostet, weil ich mir eine Silver Eagle kaufen wollte und den Verkäufer solange hinhalten musste. Im Netz gibt es nur wenig darüber.

Um es kurz zu machen: Egal, was dein Problem ist: Du musst echte Einsicht zeigen! Die wollen keine Piloten am Himmel, die sich nicht an Regeln halten bzw die Regeln nur zu ihrem Vorteil auslegen. Die werden aussortiert.

Um dorthin zu kommen, muss man erstmal allen möglichen persönlichen Müll entsorgen. Also die Tendenz, sich zu rechtfertigen, weil man denkt, dass man doch irgendwie im Recht war bzw dass der Psychologe das menschlich versteht und dann "du, du, du" sagt und man ist durch. Ist nicht! Die schicken dich gleich wieder nach Hause.

Ich war zuallererst bei einer Verkehrspsychologin. Das hats nicht so gebracht, aber die hat mir eine Bescheinigung ausgestellt. Die war wichtig, denn sonst hätten die mich dort hingeschickt.

Danach war ich bei Michael Müller für einige Sitzungen. Dort habe ich teilweise die Vorbereitung der ATPLer für den DLR-Test mitgemacht. Mit Michael Müller habe ich dann etliche 1:1 Sitzungen mit Videoaufzeichnung und Nachbesprechung gemacht. Das war so eine Art Rollenspiel. Das hat es gebracht. Nicht dass ich meine schauspielerischen Fähigkeiten erweitert hätte, sondern das war schon hart. Es ging wirklich darum, seine Verhaltungsmuster abzulegen und einzusehen, dass man ein ziemlicher Arsch ist.

Mit dieser Einsicht ausgestattet bin ich dann nach FFB zur Bundeswehr und ohne Probleme durchgekommen, da ich eben diese echte Einsicht in mein Fehlverhalten hatte.

Die nehmen dir da übrigens auch Blut ab und machen alle möglichen physischen Tests. Falls du ein Alkoholproblem hast oder ab und zu mal kiffst, lass es sofort sein. Nach 6 Monaten ist das raus und du fässt das sowieso nicht mehr an.

Als ich fertig war, habe ich in FFB auf dem Bahnsteig dann telefonisch meine Silver Eagle gekauft.

Ich denke nicht, dass wir das hier lange per PM diskutieren müssen. Abkürzungen gibt es nicht. Ausserdem halte ich es für sinnvoll, dass andere Leute das auch finden, wenn sie danach suchen.

Ich wünsche dir viel Erfolg beim Herausarbeiten deiner echten Einsicht!

24. April 2023 15:10 Uhr: Von F. S. an Marius Heckel

Was ist eine Flugpsychologische Untersuchung nach §7 LuftSiG? Dort sind Untersuchungen doch nur für Fälle von Drogenabhägigkeit vorgesehen, oder übersehe ich was?

24. April 2023 15:29 Uhr: Von Marius Heckel an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

In §7 ist die flugpsychologische Untersuchung natürlich nicht vorgesehen, da geht es um die ZÜP. Allerdings kann einem die ZÜP entzogen werden, wenn entsprechende Vergehen dem Paragraphen nach begangen werden und es Zweifel an der Zuverlässigkeit gibt. Nach einigen Gerichtsurteilen kann die Zuverlässigkeit dann nur durch Erbringen einer flugpsychologischen Untersuchung wiedererlangt werden und wird in den ZÜP-Fällen routinemäßig von den Behörden angeordnet. Nach den (extrem spärlichen), im Internet vorhandenen Informationen, finden diese Untersuchungen am DLR in Hamburg, und früher auch bei der Bundeswehr in Fürstenfeldbruck statt, wobei dieser Standort geschlossen zu sein scheint. Ich bin auf der Suche nach Leuten, die sich dem entsprechenden Sachverhalt (Entzug der ZÜP, Anordnung der Untersuchung) schon einmal stellen musste.

24. April 2023 15:59 Uhr: Von Andreas Müller an Andreas Müller Bewertung: +3.00 [3]

Übrigens:

Sowohl beim LBA Sachbearbeiter als auch bei der Psychologin in FFB hatte ich den Eindruck, dass die sich freuen, wenn sie mal wieder einen Rowdy aus dem Verkehr ziehen können. Die stehen dir nicht positiv oder in irgendeiner Weise verständlich gegenüber. Die drehen dich auf links und suchen aktiv nach Ausschlußkriterien. Die haben deine ganze Akte mit all diesen (für dich vielleicht banalen) Vergehen und eine dementsprechend vorgefertigte Meinung. Wenn du dort reinkommst, sehen die dich nach Aktenlage. Und dann kommt es eben drauf an, dass du die vom Gegenteil überzeugst und rüberbringst, dass du aktiv an deiner Verhaltensänderung gearbeitet hast. Schauspielern bringt nichts, das merken die sofort.

24. April 2023 19:05 Uhr: Von Hubert Eckl an F. S. Bewertung: +4.00 [4]

Stelle mir gerade vor irgendeine "flugpsychologische Instanz" liest in diesem Forum mit.... Da würden Dutzende Lizenzen wie ein Staubsaugerkabel eingerollt... :-)))

24. Mai 2023 18:57 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Hubert Eckl

welche marke bist du denn?????

25. Mai 2023 18:34 Uhr: Von Stefan Jaudas an Marius Heckel Bewertung: +1.00 [1]

"... behördlich angeordneten flugpsychologischen Untersuchung durch Infragestellen der ZÜP ..."

Diese Darstellung kommt mir irgendwie verkürzt vor.

Man darf in einem Rechtsstaat jedes geltende Gesetz in Frage stellen (mal mit mehr, mal mit weniger sachlicher oder ethischer Berechtigung, je nach Gesetz). Man darf nur nicht dagegen verstoßen.

Und ich halte die ZÜP in der Form von §7 Abs. (1) Nr. 4 und 5 immer noch für sinnfrei bzw. in der Anwendung weit überzogen (Stichwort: Der Passus "nicht nur gelegentliche Zugang" wird schlicht ignoriert). Aber das wird auch ein FDP-Verkehrsminister nicht richten. Von daher werden wir uns auch weiterhin alle werden ZÜPpen lassen müssen, ohne Betrachtung unserer tatsächlichen fliegerischen Tätigkeiten. Egal, wie wirkungslos zur Erreichung des Schutzzweckes des LuftSiGs das auch sein mag.

25. Mai 2023 19:03 Uhr: Von Sven Walter an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

Aber das wird auch ein FDP-Verkehrsminister nicht richten. Von daher werden wir uns auch weiterhin alle werden ZÜPpen lassen müssen, ohne Betrachtung unserer tatsächlichen fliegerischen Tätigkeiten. Egal, wie wirkungslos zur Erreichung des Schutzzweckes des LuftSiGs das auch sein mag.

Hast vermutlich leider recht. Es bleibt das Ausflaggen.

25. Mai 2023 22:00 Uhr: Von Achim H. an Sven Walter

Selbst ausgeflaggt benötige ich eine ZÜP, um meinen Flughafen betreten zu dürfen. Wirklich helfen täte also nur auswandern.

25. Mai 2023 22:04 Uhr: Von Sven Walter an Achim H.
Das gilt für wie viel % der dt. Abflugorte?

EDDS ist halt nicht Pattonville.
25. Mai 2023 22:07 Uhr: Von Tobias Schnell an Sven Walter

Friedrichshafen dito.

25. Mai 2023 22:22 Uhr: Von Alexander Michel an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

18 Monate hat das bei mir gedauert, vor allem weil das LBA gemauert hat. Wer mit der Fliegerei sein Brot verdient, dem kann ich nur wärmstens empfehlen, seine Lizenz aus dem LBA zu Austrocontrol, IAA, den Tschechen, oder sonst wo auszuflaggen.

25. Mai 2023 22:36 Uhr: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Friedrichshafen dito.

Was ist das für eine Regelung? Ich habe noch nie eine ZÜP besessen, war aber bisher weder in Friedrichshafen noch in Stuttgart oder sonstwo ein Problem.

25. Mai 2023 22:40 Uhr: Von Joachim P. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]
Die Prozentzahl der Abflugorte sagt nichts aus. Damit ich mein Flugzeug nutzen kann (Verfahren, Zeiten), muss es auf einem Airport wohnen. Ich benötige also für 100% der für mich sinnvollen Abflugorte in D einen Flughafenausweis und damit eine ZÜP. ;)
25. Mai 2023 23:04 Uhr: Von Tobias Schnell an Patrick Whiskey Echo Yankee

Was ist das für eine Regelung? Ich habe noch nie eine ZÜP besessen, war aber bisher weder in Friedrichshafen noch in Stuttgart oder sonstwo ein Problem

Du hast dort aber vermutlich kein Flugzeug stationiert :-). Gäste können natürlich auch ohne ZÜP operieren, aber man kommt halt an keine Halle ohne Flughafenausweis und ohne ZÜP an keinen Ausweis....

25. Mai 2023 23:06 Uhr: Von Sven Walter an Joachim P.
Und wieviele Piloten, prozentual, der dt. GA-Flotte habe das Schätzchen auf einem Flughafen stationiert? Untere einstellige Prozentzahl.
25. Mai 2023 23:11 Uhr: Von Tobias Schnell an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Und wieviele Piloten, prozentual, der dt. GA-Flotte habe das Schätzchen auf einem Flughafen stationiert? Untere einstellige Prozentzahl.

In Friedrichshafen betrifft das z.B. auch alle Mitglieder des örtlichen Fliegerclubs (inklusive der Segelflieger und UL-Piloten)

25. Mai 2023 23:27 Uhr: Von T. Magin an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]
In Mannheim fallen mir spontan vier Vereine ein. In der Summe eine dreistellige Anzahl Piloten. Dazu kommen Privateigner aber auch Angestellte ansässiger LTBs.
26. Mai 2023 06:27 Uhr: Von Holgi _______ an Sven Walter
Das ändert aber nichts an der Tatsache, das man als Halter auf einem Flughafen eine ZÜP braucht.
Es hat niemand behauptet, das alle Piloten davon betroffen sind.
Aber nur weil Du auf dem Dorf fliegst, kennst Du es nicht und musst wieder einmal das letzte Wort haben.
26. Mai 2023 06:57 Uhr: Von Sven Walter an Holgi _______
Na, mal wieder aggro? Ich bestreite keinesfalls, dass man in Mannheim, Stuttgart, Friedrichshafen et al die ZÜP braucht. Nur ist das die absolute Minderheit dt. Privatpiloten, die diese als Heimatbasis haben.Ich wohne übrigens in einem Landeshauptdorf mit 200 k Einwohnern direkt unterm Localizer Intercept von 07L und 07R vom Miniflugplatz EDDF, kannst ja mal aus FL 440 mit Gnade herunterwinken.
26. Mai 2023 07:04 Uhr: Von Joachim P. an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]
Richtig, das betrifft auch Arbeitsplätze. Meine Tochter macht ein duales Studium an einem Airport und beim Vorstellungsgespräch kam die Frage nach der Schwarzfahrhistorie, weil das bei Landkindern immer wieder ein Thema mit der ZÜP sei. :)
26. Mai 2023 09:00 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.

Frage: Alle sind Schwarzfahrer, und deswegen bekommen diese keine Zuverlässigkeit mit dem Resultat, dass ein Verkehrsflughafen keine geeigneten mitarbeiter findet. Das führt zum Ergebnis, der Flughafen muss schliessen.

Konrad Adenauer hatte einmal 1954 gesagt, man solle schmutziges Wasser nicht wegschütten, solange man kein sauberes Wasser hat.

26. Mai 2023 09:10 Uhr: Von Michael Söchtig an Horst Metzig

Es gibt halt das 11. Gebot - du sollst Dich nicht erwischen lassen. Wenn etwas aktenkundig ist (als Verurteilung), dann ist das halt schlecht, zumal die ZüP Behörde den unbegrenzten BZR Auszug bekommt, da sind dann halt auch 30 Jahre alte Verurteilungen drin.

26. Mai 2023 12:59 Uhr: Von Markus S. an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]
Wie ist das eigentlich bei UL? Stimmt es als UL Schein Inhaber braucht man keine ZÜP.? Gibt aber jede Menge die Flughäfen benutzen.

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