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Flugpsychologische Untersuchung/ZÜP
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27. Mai 2023 12:22 Uhr: Von Sven Walter an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Das Gesetz ist das eine, die gelebte Praxis das Andere.

Bei der ZÜP hat sich Deutschland europarechtswidrig für die Lizenzvergabe eine eigene Kompetenz angemaßt, die es nicht hat, und sich damit lange durchgewurstelt. Während Airside-Kontrollen völlig selbstverständlich sind und für jeden regelmäßig im Sicherheitsbereich akzeptabel standardisiert erfolgen sollten, sind sie für den Motorsegler-Schüler, der niemals in EDDF landen will, eine völlig unzumutbare Überbürokratisierung eines übergriffigen Staats. Denn ginge es nicht um die Lizenz, sondern den Zutritt, würde der größte Teil von den Fliegerin keine ZÜP brauchen. Wie auch der belgische PPLer beim Landen in Hannover oder Mannheim nicht gezüppt wird und dies in der Praxis halt mit einem anderen Mittel bewerkstelligt werden muss oder müsste.

Bei der FAA bekommst du die Lizenz nicht für beispielsweise DUI. Mit den "no fly" - Listen hat dies nicht mal im Ansatz was zu tun. Und wenn bei uns Lizenzen an Nicht-Zuverlässige nicht erteilt würden, und es dafür eine Ermächtigungsgrundlage gäbe, die den Zugriff auf andere Behördenregister erlauben würde, wäre das mE vollkommen in Ordnung. Dann kommt aber erst die andere Stufe:

Die gelebte Praxis auf dieser europarechtswidrigen Selbstermächtigung des dt. Gesetzgebers. Und die sieht dann deutlich obrigkeitsstaatlicher in D als in den USA aus. Fertich.

27. Mai 2023 12:29 Uhr: Von Sven Walter an Willi Fundermann

Das da war die Kernaussage:

""Fieseste Denke" ist ja nur die gleiche Sportart, nicht die gleiche Liga, und schlicht rhetorisch zugespitzt."

Rhetorische Zuspitzung fällt schlicht unter Meinungsfreiheit. Und bei der sind wir natürlich um Klassen besser als alle genannten Extrembeispiele. Die Extrembeispiele sollen schlicht die Ligen aufzeigen. Und bürokratische Übergriffigkeit ist schon recht krass bei uns. Dass wir trotzdem nicht einmal eine "kommode Diktatur" wie die DDR sind, ist auch offenkundig.

27. Mai 2023 15:06 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

nur fürs protokoll - sven - rhetorische zuspitzung fällt schlicht unter meinungsfreiheit....hahahahahahahahaha

frag mal ein paar experten hier....zuspitzung der meinungsfreiheit = volksverhetzung...

daß du sowas schreibst....tztztztz

aber ich wollt nicht politisch werden...nur rhetorisch...

mfg

ingo fuhrmeister

27. Mai 2023 19:54 Uhr: Von Hubert Eckl an ingo fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

zuspitzung der meinungsfreiheit = volksverhetzung...????

cool, was hast Du Dir den reingepfiffen? Haschisch im Schischa?

28. Mai 2023 06:24 Uhr: Von Stefan Jaudas an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Bei der ZÜP hat sich Deutschland europarechtswidrig für die Lizenzvergabe eine eigene Kompetenz angemaßt, die es nicht hat, und sich damit lange durchgewurstelt.

Nur warten wir leider seit 18 Jahren erfolglos auf das entsprechende Vertragsverletzungsverfahren. Und die zugehörige Revision des LuftSiG. Im Gegenteil, es wurde sogar noch ein "gemeinsames Luftsicherheitsregister" oben drauf gepackt. Und man fordert die EU auf, am deutschen Wesen zu genesen, indem das EU-Recht an deutsche Irrwege angepasst wird. Welch eine Arroganz.

Dass ausgerechnet ein bedingunsgloser Rechtsstaatsverteidiger, Bürger- und Grundrechtrechte"aktivist" wie Otto S. das LuftSiG maßgeblich durchgefochten hat, kann man als Treppenwitz der Geschichte werten. Oder als Symptom des Aktivistentums.

Und dabei haben wir über die Abschussermächtigung in der Erstausgabe des LuftSiG noch gar nicht geredet.

Frage an den Juristen, was muss man gemeinhin anstellen, um mindestens 60 Tagessätze zu kassieren? Also um dann als terrorverdächtig zu gelten? Ich finde im Netz nur, dass es unter 60 (!) Tagessätzen erst gar keinen Eintrag ins Führungszeugnis gibt. Also wirklich schlimme Vergehen können da nicht drunter sein.

28. Mai 2023 06:54 Uhr: Von Joachim P. an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]
Es geht nicht um die 60 Tagessätze. Auch nicht dass zwei Vergehen unter 60 auch zählen. Das wäre ja noch klar und greifbar. Das eigentliche Problem ist die Scope-Erweiterung und die "Gesamtwürdigung" seit 2020, bei der auch laufende und eingestellte Verfahren berücksichtigt werden... dazu kommt noch der "Eindruck" der Erpressbarkeit, und andere Dinge wie Zoll-/Steuervergehen. Die beiden genannten sind jedoch maximal kritisch (bzw. unrechtsstaatlich), denn schon eine grundlose Anzeige oder eine unbezahlte Rechnung können zur Verlust der "Zuverlässigkeit" führen, ohne harten Kriterienkatalog.
28. Mai 2023 08:52 Uhr: Von Stefan Jaudas an Joachim P.

2005 bis 2009 gabe es schon 1.391.000 Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Davon 4.560 negativ. 3 Promille.

Bei den Zahlen an Überprüfungen und den zehntausenden an Flughafenmitarbeitern müssten ja ständig welche ohne ZÜP dastehen. Weil bei zehntausenden von Mitarbeitern eben immer wieder "Verdachtsfälle" aufkommen.

28. Mai 2023 10:18 Uhr: Von F. S. an Stefan Jaudas

Nur warten wir leider seit 18 Jahren erfolglos auf das entsprechende Vertragsverletzungsverfahren. Und die zugehörige Revision des LuftSiG.

Darauf kan man auch lange warten. Das Vertragsverletzungsverfahren gab es ja schon, daraufhin wurde das LuftSiG schon geändert und die Kommission hat festgestellt, dass es nun europarechtskonform ist.

Die Aussage, das LuftSiG sei europarechtswidrig ist - freundlich gesagt - veraltet.

Bei den Zahlen an Überprüfungen und den zehntausenden an Flughafenmitarbeitern müssten ja ständig welche ohne ZÜP dastehen.

Oder ganz vielleicht könnte es auch sein, dass es eben doch nicht stimmt, dass schon eine "unbezahlte Rechung" oder mal "Schwarzfahren" dazu führt, dass man nicht mehr zuverlässig ist..

28. Mai 2023 10:39 Uhr: Von Achim H. an F. S. Bewertung: +12.00 [12]

Es reicht die Angst davor und wenn man mit Rechtsanwälten spricht, die ZÜP-Fälle bearbeiten, hört man erschreckende Beispiele. Es ist und bleibt ein Willkürinstrument, die Verordnungen sind im Geiste eines anderen Regimes verfasst.

Die ZÜPs werden auf einer sehr niedrigen Ebene verweigert aufgrund weicher, individuell gewichtbarer Kriterien. Könnte man bis zur endgültigen Klärung hoch zu welchem Gericht auch immer (Strassburg?) weiter fliegen, wäre ich da ganz entspannt, da ich weiß, dass es unvorstellbar ist, dass man mich nach ausgiebiger Prüfung der Fakten als "unzuverlässig" einstufen würde. Leider ist es in der Praxis so, dass ich die Fliegerei aufgeben müsste, falls ein Sachbearbeiter in einem RP meint, meine Strafzettel oder was auch immer zeugen von einer charakterlichen Gefährlichkeit.

Wer nach Beschäftigung der Materie nicht erkennt, wie fatal dieses Instrument ist, der steht nicht auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Davon gibt es ja leider ziemlich viele Menschen in diesem Land.

28. Mai 2023 10:50 Uhr: Von Joachim P. an Stefan Jaudas Bewertung: +3.00 [3]
Statistik ist m.E. kein probates Mittel um nicht-rechtsstaatliche Mechanismen zu relativieren.
28. Mai 2023 12:06 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Achim H.

ich hätts nicht besser ausdrücken können....aber wenn ich es ausgedrückt hätte...wärs wieder ein fall für haft- und ermittlungsrichter gewesen....(Hallo herr oliver bucher...:-)))

aber nur rein rhetorisch...

mfg

ingo fuhrmeister

28. Mai 2023 20:25 Uhr: Von Stefan Jaudas an Joachim P. Bewertung: +4.00 [4]

"Statistik ist m.E. kein probates Mittel um nicht-rechtsstaatliche Mechanismen zu relativieren."

Das war auch nicht die Aussage dahinter. Wie man an den Zahlen sieht, wird da sehr viel Luftsicherheitslärm um nichts gemacht.

2005 bis 2009 gabe es schon 1.391.000 Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Davon 4.560 negativ. 0 Anschläge durch lizensierte deutsche Piloten ... wie war das mit der Angemessenheit und der Geeignetheit von staatlichen Maßnahmen? In der gleichen Zeit, was ist da anderweitig alles passiert?

29. Mai 2023 00:41 Uhr: Von Holgi _______ an Stefan Jaudas
„0 Anschläge durch lizensierte deutsche Piloten“

Da kann man zu dem Schluss kommen, das die ZÜP ihren Zweck erfüllt.
29. Mai 2023 01:09 Uhr: Von Sven Walter an Holgi _______
https://rp-online.de/panorama/deutschland/frankfurter-irrflieger-wird-weggesperrt_aid-9018319

Vielleicht doch besser beim Fliegerarzt genau hingucken oder mit gewissen Risiken leben.
29. Mai 2023 06:38 Uhr: Von Joachim P. an Stefan Jaudas
Demnach hättest Du kein Problem, wenn man Dir die Lizenz entzieht, ohne dass Du was angestellt hast? Mit der soliden Zahlenbasis und Deiner Argumentation wäre das ja als Sicherheitsbeitrag ans System zu verbuchen. ;)
Betroffene könnten hingegen auf die Idee kommen, dass jeder einzelne Fall der Willkür in einem Rechtsstaat zu viel ist.

Und... den Zusammenhang zwischen den negativen ZÜPs und den Null Anschlägen musst Du noch nachliefern, hast Du oben vergessen. Hast Du das über die Aktenlage argumentiert? Wie viele der Gesperrten hätten ohne ZÜP potentiell einen Anschlag verübt? Das wäre die eigentlich interessante Prozentsatz.
Oder über die Statistik? Wie gut ist die Aussage bei dieser Stichprobengröße? Welche Vergleichsgruppe hast Du herangezogen?
29. Mai 2023 06:42 Uhr: Von Holgi _______ an Sven Walter
Zum Fliegerarzt gehe ich einmal im Jahr für eine Stunde. Die meiste Zeit sehe ich ihn aber nicht, sondern bin mit Untersuchungen durch seine Mädels beschäftigt.
Beim Arzt selber bin ich dann, wenns hoch kommt, 10 Minuten.

Privatpiloten sehen den in jungen Jahren sogar nur alle Jubeljahre.

In der kurzen Zeit kann der Arzt nicht mal zu 100% feststellen ob jemand wirklich körperlich gesund ist.
Von psychischen Krankheiten, oder Kriminellen Zielen ganz abgesehen.

Das wäre ungefähr so effektiv wie die Frage bei der Einreise von z.b. den USA,
„Do you seek to engage in or have you ever engaged in terrorist activities, espionage, sabotage, or genocide?“
29. Mai 2023 07:08 Uhr: Von Sven Walter an Holgi _______

Ach, aber die Regierungspräsidien können die Zuverlässigkeit nach Aktenlage beurteilen... soso...

Warum wurde die ZÜP doch gleich eingeführt?

29. Mai 2023 08:22 Uhr: Von Holgi _______ an Sven Walter
Wenn Du etwas Ahnung davon hättest, wüsstest Du das es nicht die Regierungspräsidien sind die das entscheiden, sondern fast ein Dutzend andere Behörden, von Polizei bis Geheimdienst.

Steht aber alles im Luftsicherheitsgesetz.
29. Mai 2023 08:32 Uhr: Von Stefan Jaudas an Sven Walter

"https://rp-online.de/panorama/deutschland/frankfurter-irrflieger-wird-weggesperrt_aid-9018319

Vielleicht doch besser beim Fliegerarzt genau hingucken oder mit gewissen Risiken leben."

Welcher Fliegerarzt soll das sein?

"Er hat einen längst verfallenen Flugschein ..."

Lebenslange Medical-Pflicht nach Beginn einer fliegerischen Ausbildung?

Und damit das ins allgemeine Narrativ passt, muss natürlich noch "berichtet" werden, dass

".. und zwei Schreckschusspistolen. "

beim Delinquenten in der Wohnung gefunden wurden. Komisch, dass die nicht auch noch zig ebenso legale Küchenmesser erwähnt haben.

Und der Motorsegler wurde natürlich "gekapert" ...

29. Mai 2023 08:38 Uhr: Von Stefan Jaudas an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Heute 06:38 Uhr: Von Joachim P. an Stefan Jaudas

Demnach hättest Du kein Problem, wenn man Dir die Lizenz entzieht, ohne dass Du was angestellt hast? Mit der soliden Zahlenbasis und Deiner Argumentation wäre das ja als Sicherheitsbeitrag ans System zu verbuchen. ;)
Betroffene könnten hingegen auf die Idee kommen, dass jeder einzelne Fall der Willkür in einem Rechtsstaat zu viel ist.

Und... den Zusammenhang zwischen den negativen ZÜPs und den Null Anschlägen musst Du noch nachliefern, hast Du oben vergessen. Hast Du das über die Aktenlage argumentiert? Wie viele der Gesperrten hätten ohne ZÜP potentiell einen Anschlag verübt? Das wäre die eigentlich interessante Prozentsatz.
Oder über die Statistik? Wie gut ist die Aussage bei dieser Stichprobengröße? Welche Vergleichsgruppe hast Du herangezogen?

Bitte unterlassen Sie es, mir Dinge in den Mund zu legen, die ich weder gesagt noch gemeint habe. Danke.

Hätten Sie diesen und andere Threads gelesen und auch verstanden, dann wäre Ihnen aufgefallen, dass die Piloten- ZÜP weg muss. Ersatzlos.

29. Mai 2023 08:43 Uhr: Von Stefan Jaudas an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1]

„0 Anschläge durch lizensierte deutsche Piloten“

Da kann man zu dem Schluss kommen, das die ZÜP ihren Zweck erfüllt.

So sieht es leider aus in deutschen Politiker- und Bürokratenhirnen. Man macht eine sinnfreie und wirkungslose Zwangsmaßnahme, um ein nicht existierendes "Problem" zu lösen, und freut sich dann, dass sich dieses nicht existierende "Problem" nicht manifestiert. Das liegt dann natürlich nur an der "guten Arbeit" aller politisch und bürokratisch Beteiligten.

Und sollte doch mal etwas passieren, das die fragliche Maßnahme nie abgedeckt hätte (wie eben z.B. dieser frankfurter Irrflug), dann müssen diese Zwangsmaßnahmen natürlich um weitere ebenso logisch wie systematisch wirklungslose Maßnahmen erweitert werden.

Als Sahnehäbchen kommt dann noch, dass Mitgliedschaften in verfassungsfeindlichen Organisationen oder ehemalige inoffizielle Tätigkeiten für unrechtsstaatliche Geheimdienste eine Zuverlässigkeit höchstrichterlich nicht in Frage stellen ... aber Punkte in Flensburg begründen eine abstrakte Terrorgefahr ...

29. Mai 2023 09:19 Uhr: Von Malte Höltken an Holgi _______ Bewertung: +3.00 [3]

„0 Anschläge durch lizensierte deutsche Piloten“

Da kann man zu dem Schluss kommen, das die ZÜP ihren Zweck erfüllt.

Wieveile Anschläge durch lizensierte deutsche Piloten gab es denn vor Einführung der ZÜP? Und wieviele Anschläge durch lizensierte Deutsche Piloten ohne ZÜP gab es seit Einführung? Um Wirkung zu zeigen muss sich ja prinzipiell eine Veränderung ergeben.

29. Mai 2023 10:00 Uhr: Von Toni S. an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
"0 Anschläge durch lizensierte deutsche Piloten

Da kann man zu dem Schluss kommen, das die ZÜP ihren Zweck erfüllt."

Absolut. Erinnert mich an die Simpsons-Folge in der Lisa Homer überzeugt, dass ein beliebiger Stein, den sie aufgelesen hat und hoch hält, gegen Bärenattacken hilft. Denn wie viele Bärenattacken gab es, seit sie ihn hoch hält?! Na??
29. Mai 2023 10:03 Uhr: Von Sven Walter an Holgi _______
Das solltest du dann auch mal lesen. Ganz böses Eigentor, Herr Nichtjurist.
29. Mai 2023 11:03 Uhr: Von Joachim P. an Stefan Jaudas
Manche nutzen Emojis um Ironie zu kennzeichnen, so hab ichs leider übersehen, sorry.

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