|
|
|
Also. Um sicher zu sein, dass nie ein Pilot oder Ex Pilot die Möglichkeit hat, was Terroristisches zu tun, müsste der Pilot oder ex Pilot ab Wegfall des Medicals weiterhin zur ZUP und wenn diese verweigert wird, muss er in Sicherungsverwahrung. Und alle mit easa oder FAA Lizenzen müssten eine zup machen, wenn sie die nicht bestehen, auch in Sicherungsverwahrung. Sonst macht die ZUP nix sicherer. Drogenpiloten dann natürlich auch... Oder anders rum, die ZUP ist sinnlos und verhindert gar nix.
|
|
|
„Statistik ist m.E. kein probates Mittel um nicht-rechtsstaatliche Mechanismen zu relativieren.“ Es ist das alte Problem, dass (sehr) viele Menschen den Unterschied zwischen Kausalität und Korrelation nicht verstehen.
|
|
|
Du verträgst es doch nur nicht wenn jemand Dir Widerspricht. Nichtjurist, sehe ich als Ehrenbezeichnung an. Danke daf.
|
|
|
Im Gegenteil, ich habe keine Probleme, wiederholt Fehler und Irrtümer zuzugeben, frag einfach Willy Fundermann. Nur muss es ein Fehler sein. Lies einfach mal das Luftsicherheitsgesetz. Wer entscheidet, wer liefert nur Daten. Dann google mal für drei verschiedene Bundesländer, wer die Luftsicherheitsbehörde ist. Falls es dir entgangen sein sollte, wir sind ein föderaler Bundesstaat. In RLP ist es beispielsweise der Landesbetrieb Mobilität. Dann ließ nochmal deinen Blödsinn durch und stelle fest, Schuster bleib auf FL440. Behaupten ist einfach, belegen aber auch, und deine Behauptung war falsch.
|
|
|
Die Bezirksregierung hat da überhaupt keinen Ermessensspielraum. Die führt nur die Akte und entzieht die Zuverlässigkeit wenn es notwendig ist. Die Entscheidung das nach einem Bankraub die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist, steht schon vorher fest. Alles andere wäre auch Willkür.
|
|
|
Durch diesen Thread habe ich mal etwas Zeit investiert und mit der Historie des LuftSiG auseinandergesetzt. Schon interessant, welche Akteure das Thema damals mitgetrieben haben und was für Ideen („Abschuss von Kleinflugzeugen im Ernstfall von den Grünen begrüßt“) im 2000er Jahrzehnt so durch den Äther geisterten… Wird wohl doch Zeit, dass ich die Lizenz zur AustroControl übertrage, wo ich jetzt eh schon in AT wohne… :-D
|
|
|
Du dokumentierst immer nachhaltiger deine komplette Ahnungslosigkeit des anwendbaren Rechts und der Verwaltungspraxis.
Nicht, dass ich davon überrascht wäre.
|
|
|
Die für den Prozess zuständige Behörde (meist RP) koordiniert den Vorgang, sammelt das Kompromat von verschiedenen Stellen und trifft dann eine Entscheidung über Zuverlässigkeit oder Unzuverlässigkeit.
Es ist also Herr Schmitt oder Fräulein Müller, Sachbearbeiter in der Amtsstube, die meine Fliegerkarriere beenden können, da ihr Schreiben sofort wirksam ist und meine Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben. Bis ich zu meinem Recht komme, kann ich meine Fluglizenz wieder neu machen.
Ich sehe durchaus Fälle, in denen einem Bürger grundrechtskonform eine Lizenz entzogen werden sollte, nur müsste das durch einen im Recht geschulten und in der Abwägung von Rechtsgütern versierten Richter erfolgen. Soll es sofort wirksam sein, müsste das RP (oder sonstwer) einen Eilantrag bei Gericht stellen.
Ich bin durchaus bereit, mich dem Rechtssystem auszuliefern aber nicht dem Gutdünken einer mittleren Verwaltungsbehörde in einer Sache, die so einschneidend in meine persönliche Lebensführung greift.
|
|
|
Viel Glück bei dem Transfer mit LBA! Schon zu Kirklies Zeiten haben die Kollegen öffentlich behauptet, dass die Transferanträge sabotiert werden, um die Durchführbarkeit des ZÜP zu gewährleisten. Heute müssen sie nicht mal bewusst sabotieren, das ergibt sich aus ihrer eigenen Unfähigkeit von allein.
|
|
|
Aktuell ist es noch die Bezirksregierung, da ich als nicht-IRler ja noch nicht beim LBA geführt werde. Vor dem IR wollte ich eh wechseln. Habe mich mit dem Thema aber ehrlicherweise noch nicht beschäftigt. Oder habe ich da was falsch verstanden?
|
|
|
|
|
|
Ja, es nützt nichts, dass du noch bei der RP bist. Deine medizinischen Akten werden trotzdem bei der LBA geführt (oder besser gesagt, sie sollten dort geführt werden). Die RP muss nur auf die Validierungsanfrage antworten und wird sich nicht in den Weg stellen. LBA hingegen wird alles tun, um dir das Leben miserabel zu machen.
|
|
|
Interessant! Ich werde berichten
|
|
|
Hallo - was soll das?
Ich hatte das letzte mal an Sie 2015 geschrieben, da ging es um ein Produkt was Sie vertreiben.
Wir kennen uns ansonsten nicht!!!
Oliver Bucher
--------------------------
ich hätts nicht besser ausdrücken können....aber wenn ich es ausgedrückt hätte...wärs wieder ein fall für haft- und ermittlungsrichter gewesen....(Hallo herr oliver bucher...:-)))
aber nur rein rhetorisch...
mfg
ingo fuhrmeister
|
|
|
Mir vollkommen unverständlich, wie man sein eigenes Geschäft so schädigen kann.
|
|
|
LBA hingegen wird alles tun, um dir das Leben miserabel zu machen.
Bei den letzten Wechseln des Lizenzstaats im Bekanntenkreis gab es keine Probleme, es hat nur gedauert. Allerdings blieb die LBA-Lizenz gültig bis zum Erhalt der neuen Lizenz aus dem Ausland und musste danach zurückgeschickt werden. Ich habe nie davon gehört, dass das LBA den Wechsel hintertrieben oder schwer gemacht hätte.
Leider ist -- je nach individueller Situation -- die Ausflaggung nicht ganz trivial. Validierungen wie z.B. FAA verlieren ihre Gültigkeit und müssen komplett neu inklusive Tests gemacht werden. Ist man an einem Verkehrsflughafen in Deutschland stationiert, benötigt man weiterhin eine ZÜP. Wenn man wechselt, sollte man das Examiner Differences Document der EASA studieren und sicherstellen, dass deutsche Prüfer Handeinträge in die ausländische Lizenz ohne weitere Formalien durchführen dürfen, sonst wird es ggf. schwierig, Prüfer zu finden.
|
|
|
hallo herr bucher,
vielen dank für ihre nachricht. dann bitte ich um entschuldigung - war wohl eine namensgleichheit!
mfg
ingo fuhrmeister
|
|
|
Ist man an einem Verkehrsflughafen in Deutschland stationiert, benötigt man weiterhin eine ZÜP.
Das wurde hier ja schon mehrfach behauptet. Ich habe Flughafenausweise für zwei lokale Verkehrsflughäfen, und bei beiden kommt auch ziemlich problemlos und schnell (und ohne Sicherheitskontrolle)* mit Perso + Lizenz rein. Mache ich auch gelegentlich, wenn ich den Flughafenausweis nicht dabei habe.
Worauf beruht also diese Behauptung? Benötigt man einen Flughafenausweis, um einen Stellplatz zu mieten? Oder für die Einfahrberechtigung?
* Mit "Sicherheitskontrolle" meine ich die Personenkontrolle und Gepäckkontrolle mit Scanner, etc. Ausweis und Lizenz schaut sich natürlich jemand an und lässt einen dann rein.
|
|
|
Ohne Flughafenausweis kommt man nur rein, wenn man abfliegt. Wie streng das ausgelegt wird (Flugplan, direkt ins Flugzeug einsteigen), ist individuell.
|
|
|
Bsp. EDMA: mit Ausweis kurze Wege, Einfahrt auf Gelände und am krassesten: Halle betreten. ;)
|
|
|
Ohne Flughafenausweis kommt man nur rein, wenn man abfliegt. Wie streng das ausgelegt wird (Flugplan, direkt ins Flugzeug einsteigen), ist individuell.
Ist das auf Stuttgart bezogen oder gibt es eine allgemeine Vorschrift? Wobei ich tatsächlich in der überwiegenden Zahl der Fälle zum Flughafen fahre, um abzufliegen ;-)
|
|
|
„Oder für die Einfahrberechtigung?“ Yep, in EDFM bekommst Du die nur mit Flughafenausweis und ZÜP.
|
|
|
Das ist eine allgemeine Vorschrift, die sich aus EU-Recht ergibt. Flughäfen müssen gewissen Sicherheitsanforderungen genügen, es gibt dort mehrere Bereiche, für die gesonderte Zugangsregeln gelten. Dieses EU-Recht ist auch ein Grund für die Schwierigkeiten jedes Jahr in Friedrichshafen zur Messe.
In Stuttgart hat man mit Flughafenausweis sehr viele Freiheiten, es ist sicherlich sinnvoll, deren Ausgabe an geeignete Sicherheitsüberprüfungen zu koppeln.
|
|
|
Es ist das alte Problem, dass (sehr) viele Menschen den Unterschied zwischen Kausalität und Korrelation nicht verstehen.
"Everyone that confuses correlation with causation eventually ends up dead!"
|
|
|
...we all do ;-) (Oder hat es schon mal jemand lebend hier raus geschafft ?)
|
|
|
|