Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

29. Mai 2023 20:01 Uhr: Von Achim H. an Holgi _______ Bewertung: +13.00 [13]

Die für den Prozess zuständige Behörde (meist RP) koordiniert den Vorgang, sammelt das Kompromat von verschiedenen Stellen und trifft dann eine Entscheidung über Zuverlässigkeit oder Unzuverlässigkeit.

Es ist also Herr Schmitt oder Fräulein Müller, Sachbearbeiter in der Amtsstube, die meine Fliegerkarriere beenden können, da ihr Schreiben sofort wirksam ist und meine Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben. Bis ich zu meinem Recht komme, kann ich meine Fluglizenz wieder neu machen.

Ich sehe durchaus Fälle, in denen einem Bürger grundrechtskonform eine Lizenz entzogen werden sollte, nur müsste das durch einen im Recht geschulten und in der Abwägung von Rechtsgütern versierten Richter erfolgen. Soll es sofort wirksam sein, müsste das RP (oder sonstwer) einen Eilantrag bei Gericht stellen.

Ich bin durchaus bereit, mich dem Rechtssystem auszuliefern aber nicht dem Gutdünken einer mittleren Verwaltungsbehörde in einer Sache, die so einschneidend in meine persönliche Lebensführung greift.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang