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24. April 2023: Von Marius Heckel an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

In §7 ist die flugpsychologische Untersuchung natürlich nicht vorgesehen, da geht es um die ZÜP. Allerdings kann einem die ZÜP entzogen werden, wenn entsprechende Vergehen dem Paragraphen nach begangen werden und es Zweifel an der Zuverlässigkeit gibt. Nach einigen Gerichtsurteilen kann die Zuverlässigkeit dann nur durch Erbringen einer flugpsychologischen Untersuchung wiedererlangt werden und wird in den ZÜP-Fällen routinemäßig von den Behörden angeordnet. Nach den (extrem spärlichen), im Internet vorhandenen Informationen, finden diese Untersuchungen am DLR in Hamburg, und früher auch bei der Bundeswehr in Fürstenfeldbruck statt, wobei dieser Standort geschlossen zu sein scheint. Ich bin auf der Suche nach Leuten, die sich dem entsprechenden Sachverhalt (Entzug der ZÜP, Anordnung der Untersuchung) schon einmal stellen musste.


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