Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

120 Beiträge Seite 1 von 5

 1 2 3 4 5 
 

IFR & ATC | Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren / NfL 2023-1-2726  
11. Februar 2023: Von Theo Voss  Bewertung: +1.00 [1]

Angeblich gibt eine neue "Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren" (NfL 2023-1-2726), die seit dem 08.02.2023 gültig ist (und unter anderem Non-AFIS-Bodenstationen in Radio umbenennt). Leider ohne NfL-Abo (noch) nicht verfügbar, hat hier jemand mehr Infos? Danke im Voraus!

11. Februar 2023: Von Willi Fundermann an Theo Voss
Ist hier ab dem 31.01. unter "Luftrecht" breit diskutiert worden.
12. Februar 2023: Von Theo Voss an Willi Fundermann

Hi Willi,

wenn ich den Thread von Ende Januar richtig in Erinnerung habe, ging es dort um NfL 2023-1-2700 (TMZ & FIS). Hier geht es um die NfL 2023-1-2726. Ich habe mir das Dokument über AIS besorgt (wenn man genau weiß, was man braucht, geht das per Telefon). Und da steht tatsächlich drin, dass Non-AFIS-Plätze jetzt "RADIO" heißen, AFIS-Plätze weiterhin "INFORMATION". "INFO" gibt es nicht mehr. Habe das auch mit der letzten NfL zu den Sprechfunkverfahren verglichen.

In der AIP steht weiterhin überall INFO. Ist hier einer (BMDV) schneller als der andere (DFS/Flugplätze)?
Ich bin gespannt, was man im Funk zu hören bekommt, wenn man einen Non-AFIS-Platz mit "RADIO" ruft ;-)

(NfL 2021-1-2304 ist damit aufgehoben und das neue NfL gültig ab 08.02.2023)

12. Februar 2023: Von Willi Fundermann an Theo Voss

Danke für die Erklärung. Das hab ich offensichtlich verwechselt.

12. Februar 2023: Von Michael Söchtig an Willi Fundermann

Wie spricht man das dann denn aus?

Hamm Räidijuh oder Hamm Rahdioooh? Fragen über Fragen...

12. Februar 2023: Von Mark Juhrig an Theo Voss Bewertung: +1.00 [1]

hier die relevanten Seiten der NFL



Attachments: 2

Adobe PDF
NfL2023-1-2..
..ite-3637.pdf

Not in slideshow.

Adobe PDF
NfL2023-1-2..
..ite-3637.pdf

Not in slideshow.
12. Februar 2023: Von Thomas Dietrich an Theo Voss Bewertung: +1.00 [1]

Gottseidank wurde das nun auch geklärt...... Darf man immer noch nicht den Flugzeugtyp voranstellen, oder ist das Eintragungsland bei den Bürokraten immer noch wichtigerum Flugzeuge in der Luft zu erkennen?

12. Februar 2023: Von Mark Juhrig an Thomas Dietrich Bewertung: +1.00 [1]

geht wieder:

Seite 14 NfL 2023-1-2726:

Der Name des Luftfahrzeugherstellers oder des Luftfahrzeugmodells darf als Prefix
im Sprechfunk bei Typ a) Rufzeichen verwendet werden.


VollständigesRufzeichen:

  • N57826
  • CESSNA FABCD
  • CITATION FABCD

Abgekürztes Rufzeichen:

  • N26
  • N826
  • CESSNA CD
  • CITATION CD
  • CESSNA BCD
  • CITATION BCD
12. Februar 2023: Von F. S. an Theo Voss Bewertung: +1.00 [1]

Ich bin gespannt, was man im Funk zu hören bekommt, wenn man einen Non-AFIS-Platz mit "RADIO" ruft

Was man zu hören bekommt wird sich zeigen - was man hören sollte ist, dass der Name der Fumkstelle in der AIP steht und man auch den verwenden muss, der das steht.
Die hier zitierte NfL bezieht sich auf den Teil ATS.TR. Er richtet sich also an "Provider of air traffic services" und nicht an Piloten. Für den Piloten ist es einfach, weil er sich in diesem Fall schlicht an das halten muss, was in der AIP steht (oder, wenn es zur Umbenennung ein NOTAM gitb dort). Und wenn dort steht, die Bodenfumkstelle heisst "Info", dann heisst sie "Info" - und dass ist völlig unabhängig davon, ob der Betreiber der Bodenfunkstelle eigentlich die Umbenennung ebenjener hätte veranlassen/beantragen müssen.

Das ist das gleiche, wie dass man eine Landebahn, die mit Landerichtung 08 in der AIP veröffentlich ist auch dann als Landebahn 08 bezeichen muss, wenn man nachgemessen hat und sie auf Grund der Ortsmissweisung eigentlich in der Zwischenzeit 09 heissen müsste. Sie wird trotzdem erst dann eine 09, wenn der Flugplatzbetreiber das entsprechend beantragt und in der AIP (oder Notam) entsprechend veröffentlich wurde.

Ich bin gespannt, wie viele Schlaumeier ab Frühjahr Info-Stellen als "Rääädiehö" rufen...

12. Februar 2023: Von Theo Voss an Thomas Dietrich

Für mich ist das wieder ein Beispiel, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand tut.

12. Februar 2023: Von F. S. an Theo Voss

Für mich ist das wieder ein Beispiel, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand tut.

Das mag für Dich so sein - ist aber ein sauber geregeltes und klares Verwaltungsverfahren.

Es gibt gute Gründe, warum die Namen von Bodenfunkstellen einzeln zugeteilt werden und nicht einfach jeder das machen kann, was er denkt, was richtig ist.

Die Bodenfunkstelle von EDWS z.B. wird ziemlich sicher auch weiterhin "Norddeich Info" heissen oder einen anderen Namen haben, aber eben nicht "Norddeich Radio", weil das der Name der Funkstelle des Seefunkdienstes ist, der deswegen sicher nicht umbenannt wird...

12. Februar 2023: Von Theo Voss an F. S.

Das mag für Dich so sein - ist aber ein sauber geregeltes und klares Verwaltungsverfahren.

Bin ich bei dir, aber wie kann das übergeordnete BMDV/BAF die Bodenfunkstellen-Bezeichnung INFO streichen (mit diesen NfL) und gleichzeitig weiß davon nicht jeder Flugplatz bzw. ist das nicht mit dem passenden AIRAC-Cycle geändert worden?

Entweder a) es interessiert in der Praxis niemand (wahrscheinlich) oder b) der Pilot hat das Nachsehen (welcher Art auch immer). Unwahrscheinlich, dass BMDV & Co. sagen werden: Oh, das ist aber blöd gelaufen. ;-)

12. Februar 2023: Von F. S. an Theo Voss

Wie kommst Du drauf, dass das nicht jeder Flugplatz weiss? Ich würde vermuten, dass die meisten Flugplätze die Umbenennung ihrer Bodenfunkstelle zwischenzeitlich beantragt haben.
Und wenn nicht, dann wird es schon irgendwelche paragraphenreiter geben, die Flugplätze anzeigen, weil sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind.

Der Pilot hat überhaupt kein Nachsehen, den für den bleibt es ganz einfach: Der Name der Bodenfunkstelle steht in der AIP oder evtl. in einem Notam. Im Rahmen der ganz normalen Flugvorbereitung bereitet er sich darauf vor, mit welcher Bodenfunkstelle er auf welcher Frequenz sprechen will.

12. Februar 2023: Von Andy W ✈️ an Theo Voss Bewertung: +4.00 [4]

Und ab wann gilt das Ganze jetzt? So nach dem Motto: "Das tritt nach meiner Kenntnis ... ist das sofort, unverzüglich." ;-)

12. Februar 2023: Von Theo Voss an Andy W ✈️

"Das tritt nach meiner Kenntnis ... ist das sofort, unverzüglich."

Ja, 08-FEB-2023.

12. Februar 2023: Von Ulrich Dr. Werner an Theo Voss Bewertung: +3.00 [3]

Guten Tag zusammen

Ich administriere in unserem Verein die Funkbelange, einschließlich der Zulassung der Bodenfunkstelle.

Für diese gibt es, wie auch für Luftfunkstellen, ein behördliches Zeugnis der Bundesnetzagentur über den zulässigen Betrieb und die Betriebsumstände. Dort ist auch das behördlich zugewiesene Funkrufzeichen aufgeführt, und zwar XXX-Info.

Nach meinem Rechtsverständnis müssten alle Zeugnisinhaber unaufgefordert ein neues Zeugnis zugestellt bekommen, mit dem neuen zugewiesenen Funkrufnamen. Und zwar zeitlich so abgestimmt, dass erst das Zeugnis erneuert wird, und dann der Rest der Welt (die Flugfunkstellen) per NfL darüber informiert werden.

Nur so mein Gedanke.....

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

12. Februar 2023: Von Dieter Kleinschmidt an Ulrich Dr. Werner

Es ist halt echt schwer bei den Regulierungen den Überblick zu behalten. Man müsste wohl eine neue Behörde erfinden die das macht ;=)

12. Februar 2023: Von Mark Juhrig an Ulrich Dr. Werner

in unserer Urkunde (EDFO) steht auch der Rufname "Michelstadt-Info". Da werden Netzagentur und die AIP-VFR-Leute ordentlich was zu tun haben.

13. Februar 2023: Von Mich.ael Brün.ing an Theo Voss Bewertung: +6.00 [6]

Die NfL könnte auch ein Hinweis sein, dass Fliegen ohne Flugleiter mehr und mehr akzeptiert wird. Denn ohne Flugleiter machen Verfahren mit RADIO Rufzeichen erst Recht Sinn.

13. Februar 2023: Von F. S. an Mich.ael Brün.ing
Es ist eine schlichte Umbenennung von Info in Radio, das Info und Information sehr nah aneinander sind.
14. Februar 2023: Von Mark Juhrig an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

vermutlich räumt man mit den deutschen "Besonderheiten" auf.

Laut ICAO Document no. 9432 gibt es folgdende Call-Sign-Suffixes:

Unit or service Call Sign Suffix
Area control centre CONTROL
Radar (in general) RADAR
Approach control APPROACH
Approach control radar arrivals ARRIVAL
Approach control radar departures DEPARTURE
Aerodrome control TOWER
Surface movement control GROUND
Clearance delivery DELIVERY
Precision approach radar PRECISION
Direction-finding station HOMER
Flight information service INFORMATION
Apron control APRON
Company dispatch DISPATCH
Aeronautical station RADIO

Das Call-Sign-Suffix "INFO" gibt es nicht.

In Europa werden folgende Calll-Sign-Suffixes verwendet (Auszug, nicht vollständig):

kein suffix: Frankreich, Österreich, Schweiz, Spanien

Radio: UK, Tschechien, Polen, Niederlande

Aerodrome (was es laut ICAO auch nicht gibt): Slowenien

In diesem ICAO-Dokument (9432) ist auch beschrieben, dass man den Flugzeugtyp oder Hersteller vor das eigene Call-Sign stellen darf (z.B. Mooney D-EABC)

14. Februar 2023: Von Andreas Trainer an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]
Die D-EABC ist ne Mooney … durfte sie letztes Jahr fliegen.
14. Februar 2023: Von Flieger Max L.oitfelder an Mark Juhrig
Ich habe mich schon immer gewundert weshalb Deutschland von den Standardverfahren abweichen musste..
14. Februar 2023: Von Stephen Ryan an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Norddeich Radio wurde am 31. Dezember 1998, also schon vor über 24 Jahren, außer Betrieb genommen.

14. Februar 2023: Von F. S. an Flieger Max L.oitfelder

Ich habe mich schon immer gewundert weshalb Deutschland von den Standardverfahren abweichen musste..

Weil Deutschland noch sehr lange am Sprechfunk in Deutsch festgehalten hat und auf Deutsch "Info" eine viel sinnvollere Bezeichnung ist, als es "Radio" sein wird - dieses Wort bedeutet im Deutschen halt was anderes.

Internationale Standardisierung ist gut - in diesem Fall wird damit aber vor allem die Denglischisierung voran getrieben, weil man sich nicht traut, den eigentlich richtigen Schritt zu machen und den Funka auf Englisch umzustellen.


120 Beiträge Seite 1 von 5

 1 2 3 4 5 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang