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100 Beiträge Seite 1 von 4

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11. Februar 2023: Von Willi Fundermann an Theo Voss
Ist hier ab dem 31.01. unter "Luftrecht" breit diskutiert worden.
12. Februar 2023: Von Theo Voss an Willi Fundermann

Hi Willi,

wenn ich den Thread von Ende Januar richtig in Erinnerung habe, ging es dort um NfL 2023-1-2700 (TMZ & FIS). Hier geht es um die NfL 2023-1-2726. Ich habe mir das Dokument über AIS besorgt (wenn man genau weiß, was man braucht, geht das per Telefon). Und da steht tatsächlich drin, dass Non-AFIS-Plätze jetzt "RADIO" heißen, AFIS-Plätze weiterhin "INFORMATION". "INFO" gibt es nicht mehr. Habe das auch mit der letzten NfL zu den Sprechfunkverfahren verglichen.

In der AIP steht weiterhin überall INFO. Ist hier einer (BMDV) schneller als der andere (DFS/Flugplätze)?
Ich bin gespannt, was man im Funk zu hören bekommt, wenn man einen Non-AFIS-Platz mit "RADIO" ruft ;-)

(NfL 2021-1-2304 ist damit aufgehoben und das neue NfL gültig ab 08.02.2023)

12. Februar 2023: Von Willi Fundermann an Theo Voss

Danke für die Erklärung. Das hab ich offensichtlich verwechselt.

12. Februar 2023: Von Michael Söchtig an Willi Fundermann

Wie spricht man das dann denn aus?

Hamm Räidijuh oder Hamm Rahdioooh? Fragen über Fragen...

12. Februar 2023: Von Thomas Dietrich an Theo Voss Bewertung: +1.00 [1]

Gottseidank wurde das nun auch geklärt...... Darf man immer noch nicht den Flugzeugtyp voranstellen, oder ist das Eintragungsland bei den Bürokraten immer noch wichtigerum Flugzeuge in der Luft zu erkennen?

12. Februar 2023: Von Mark Juhrig an Thomas Dietrich Bewertung: +1.00 [1]

geht wieder:

Seite 14 NfL 2023-1-2726:

Der Name des Luftfahrzeugherstellers oder des Luftfahrzeugmodells darf als Prefix
im Sprechfunk bei Typ a) Rufzeichen verwendet werden.


VollständigesRufzeichen:

  • N57826
  • CESSNA FABCD
  • CITATION FABCD

Abgekürztes Rufzeichen:

  • N26
  • N826
  • CESSNA CD
  • CITATION CD
  • CESSNA BCD
  • CITATION BCD
12. Februar 2023: Von F. S. an Theo Voss Bewertung: +1.00 [1]

Ich bin gespannt, was man im Funk zu hören bekommt, wenn man einen Non-AFIS-Platz mit "RADIO" ruft

Was man zu hören bekommt wird sich zeigen - was man hören sollte ist, dass der Name der Fumkstelle in der AIP steht und man auch den verwenden muss, der das steht.
Die hier zitierte NfL bezieht sich auf den Teil ATS.TR. Er richtet sich also an "Provider of air traffic services" und nicht an Piloten. Für den Piloten ist es einfach, weil er sich in diesem Fall schlicht an das halten muss, was in der AIP steht (oder, wenn es zur Umbenennung ein NOTAM gitb dort). Und wenn dort steht, die Bodenfumkstelle heisst "Info", dann heisst sie "Info" - und dass ist völlig unabhängig davon, ob der Betreiber der Bodenfunkstelle eigentlich die Umbenennung ebenjener hätte veranlassen/beantragen müssen.

Das ist das gleiche, wie dass man eine Landebahn, die mit Landerichtung 08 in der AIP veröffentlich ist auch dann als Landebahn 08 bezeichen muss, wenn man nachgemessen hat und sie auf Grund der Ortsmissweisung eigentlich in der Zwischenzeit 09 heissen müsste. Sie wird trotzdem erst dann eine 09, wenn der Flugplatzbetreiber das entsprechend beantragt und in der AIP (oder Notam) entsprechend veröffentlich wurde.

Ich bin gespannt, wie viele Schlaumeier ab Frühjahr Info-Stellen als "Rääädiehö" rufen...

12. Februar 2023: Von Theo Voss an Thomas Dietrich

Für mich ist das wieder ein Beispiel, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand tut.

12. Februar 2023: Von F. S. an Theo Voss

Für mich ist das wieder ein Beispiel, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand tut.

Das mag für Dich so sein - ist aber ein sauber geregeltes und klares Verwaltungsverfahren.

Es gibt gute Gründe, warum die Namen von Bodenfunkstellen einzeln zugeteilt werden und nicht einfach jeder das machen kann, was er denkt, was richtig ist.

Die Bodenfunkstelle von EDWS z.B. wird ziemlich sicher auch weiterhin "Norddeich Info" heissen oder einen anderen Namen haben, aber eben nicht "Norddeich Radio", weil das der Name der Funkstelle des Seefunkdienstes ist, der deswegen sicher nicht umbenannt wird...

12. Februar 2023: Von Theo Voss an F. S.

Das mag für Dich so sein - ist aber ein sauber geregeltes und klares Verwaltungsverfahren.

Bin ich bei dir, aber wie kann das übergeordnete BMDV/BAF die Bodenfunkstellen-Bezeichnung INFO streichen (mit diesen NfL) und gleichzeitig weiß davon nicht jeder Flugplatz bzw. ist das nicht mit dem passenden AIRAC-Cycle geändert worden?

Entweder a) es interessiert in der Praxis niemand (wahrscheinlich) oder b) der Pilot hat das Nachsehen (welcher Art auch immer). Unwahrscheinlich, dass BMDV & Co. sagen werden: Oh, das ist aber blöd gelaufen. ;-)

12. Februar 2023: Von F. S. an Theo Voss

Wie kommst Du drauf, dass das nicht jeder Flugplatz weiss? Ich würde vermuten, dass die meisten Flugplätze die Umbenennung ihrer Bodenfunkstelle zwischenzeitlich beantragt haben.
Und wenn nicht, dann wird es schon irgendwelche paragraphenreiter geben, die Flugplätze anzeigen, weil sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind.

Der Pilot hat überhaupt kein Nachsehen, den für den bleibt es ganz einfach: Der Name der Bodenfunkstelle steht in der AIP oder evtl. in einem Notam. Im Rahmen der ganz normalen Flugvorbereitung bereitet er sich darauf vor, mit welcher Bodenfunkstelle er auf welcher Frequenz sprechen will.

14. Februar 2023: Von Stephen Ryan an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Norddeich Radio wurde am 31. Dezember 1998, also schon vor über 24 Jahren, außer Betrieb genommen.

14. Februar 2023: Von Alexander Callidus an Stephen Ryan

"Norddeich Radio wurde am 31. Dezember 1998, also schon vor über 24 Jahren, außer Betrieb genommen."

In Norden gibt es ein sehr sympathisches interessantes Museum über die technische Entwiclung und den Betrieb von Norddeich Radio. Öffnungszeiten Di,Fr 16-18h, Sa 11-17h, ggf vorher erfragen.

16. Februar 2023: Von Michael Söchtig an Alexander Callidus
Hamm Info nannte sich heute tatsächlich Hamm Radio.

Ich hab das jetzt nicht hinterfragt.
16. Februar 2023: Von Wolff E. an Michael Söchtig

Auf der Seite von der DFS/AIP steht noch HAMM-Info....

17. Februar 2023: Von Stephen Ryan an Alexander Callidus

Vielen Dank für die Information. Das werde ich mir anschauen.

17. Februar 2023: Von Andy W ✈️ an Stephen Ryan

Beim DAEC findet sich inzwischen das entsprechende Dokument als PDF

Link auf PDF

Quelle: https://www.daec.de/news/news-detail/bekanntmachung-ueber-die-sprechfunkverfahren/

17. Februar 2023: Von Philipp Tiemann an Andy W ✈️ Bewertung: +10.00 [10]

Danke.

Grundsätzlich lache ich ja immer etwas über diese ellenlangen Dokumente, welche die jeweils nationalen Sprechfunkvorgaben enthalten. Egal ob es diese NfL ist, oder die britische Version davon, oder die französische, etc. Also ob jemand, der von Norddeutschland nach England fliegt fünf verschiedene Sprechfunkverfahrenshandbücher (mir ihren immer noch vielen abweichenden Feinheiten) im Kopf speichern und dann je nach aktueller Position die jeweils richtige akkurat abrufen könnte...

Auf Pilotenseite ist das ist für mich eigentlich weitestgehend tote Materie, die zwar existiert aber eigentlich im Regal verstaubt. Und die im Prinzip nur in der (ohnehin immer sehr stark national geprägten) PPL-Ausbildung (bzw. in D der BZF/AFZ-Ausbildung) gelebt wird. In der Praxis funkt danach sowieso in den Details jeder so wie er es eben einmal gelernt hat, egal wie lange das schon her ist und egal in welchem Land er gerade ist. (Bei so was Allgegenwärtigem wie "Radio" anstatt "Info" wird sich das natürlich schon in den nächsten Monaten bis 1-2 Jahren durchsetzen, weil auch die, die die NfL nicht gelesen haben, es hören und ggf. in der AIP sehen werden und sich dann anpassen).

Aus dem oben genannten Grund reichen auch diese Mini-Schritte der Vereinheitlichung (wie hier geschehen) nicht aus, denn so brauchen wir noch Jahrzehnte, bis wirklich mal alles angeglichen ist. Nein, es müssten diese ganzen Dokumente alle weg, und zumindest EASA-weit durch eins ersetzt werden. Was aber natürlich, so lange es im Funk noch andere Sprachen als Englisch gibt, etwas schwierig zu bewerkstelligen ist. Aber zumindest die bei Benutzung des Englischen zu verwendende Phraseologie könnte man harmonisieren.

17. Februar 2023: Von Willi Fundermann an Andy W ✈️

Danke für die Fundstelle!

17. Februar 2023: Von Markus S. an Philipp Tiemann Bewertung: +2.00 [2]

Vollkomme Zustimmung,....aber der Amtschimmel wiehert und freut sich über die Anpssung seiner 106 Seiten, was beim Anwender dazu führt, dass es sowieso nicht gelesen wird in der Angst von dem Papier erschlagen zu werden. ;-)

18. Februar 2023: Von Stefan Jaudas an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

Immerhin,

In diesem Zusammenhang ist auch die neue Regel TMZ zu beachten:

Es gilt das Verfahren für alle:

„Listening Squawk“ und Hörbereitschaft auf der Radarfrequenz, wie auf der ICAO-Karte veröffentlicht
Andere Verfahren sind nicht gestattet. Darum ist eine Nachfrage bei FIS für ein anderes Verfahren nicht notwendig und sollte unterbleiben.

wird da was tatsächlich etwas einfacher. Der Teutsche Amtsschimmel würde ja eher dazu neigen, aus Gründen der jeweils örtlichen Besonderheiten, unabwendbaren Besonderheiten, speziellen Gegebenheiten und wegen der Gerechtigkeit (TM) jeder TMZ mindestens zwei völlig eigene Verfahren zuzugestehen.

Oder habe ich da was falsch verstanden?

Was ich aber nicht verstehe, warum zur Hölle veröffentlichen diese &§%$§"! ihre Dokumente immer noch als nicht durchsuchbares PDF? Wie nutzer- und bürgerunfreundlicher geht es denn noch?

18. Februar 2023: Von Tobi K. an Mark Juhrig
Das finde ich sehr sinnvoll.
Blöde Frage von einem Anfänger: wie melde ich mich dann mit z.B einer 172? Cessna 172 DEABC? Nur „Cessna“ könnte ja auch eine Citation sein :-)
18. Februar 2023: Von Philipp Tiemann an Tobi K.

Da gibt es kein richtig und kein falsch. Grundsätzlich hast du recht. Andererseits: "landläufig" wird unter "Cessna" eben eine Hochdecker-SEP verstanden. Es ist eher so, dass der Pilot einer Citation dann "Citation" sagen wird und sicher nicht "Cessna".

Gerade bei den ULs und generell bei den nicht-zertifizierten gibt es auch so viele Typen, die kann gar keiner kennen. Daher ist das alles mit der Ansage des Typs auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Wird in anderen europäischen Ländern auch nicht gemacht. Man darf es aber in D. Speziell sehr schnelles Gerät welches an vorwiegend von kleinen und langsamen Geräten genutzten Plätzen fliegt, nennt gerne den Typ, z.B. Aerostars. Aber auch hier: die meisten UL-Piloten werden nicht wissen, was eine Aerostar ist. Das hilft dann zumindest bei D-reg. wiederum das Kennzeichen; wenn sich was mit D-I... oder gar D-C... anmeldet, dann gehe mal von was eher Schnellem und Schwerem aus...

18. Februar 2023: Von Johannes König an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]

Sehr schön - und von enormer praktischer Relevanz - ist auch die Eindeutschung sämtlicher Instrumentenflugverfahren.

Persönliches Highlight: "Melden Sie etabliert auf dem Gleitweg". :-)

18. Februar 2023: Von Tobi K. an Philipp Tiemann
Stimmt auch wieder. Hatte das nur in den USA beobachtet, aber die haben ja auch keine Unterscheidungsmöglichkeiten bei den Kennzeichen…

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