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12. Februar 2023: Von F. S. an Theo Voss Bewertung: +1.00 [1]

Ich bin gespannt, was man im Funk zu hören bekommt, wenn man einen Non-AFIS-Platz mit "RADIO" ruft

Was man zu hören bekommt wird sich zeigen - was man hören sollte ist, dass der Name der Fumkstelle in der AIP steht und man auch den verwenden muss, der das steht.
Die hier zitierte NfL bezieht sich auf den Teil ATS.TR. Er richtet sich also an "Provider of air traffic services" und nicht an Piloten. Für den Piloten ist es einfach, weil er sich in diesem Fall schlicht an das halten muss, was in der AIP steht (oder, wenn es zur Umbenennung ein NOTAM gitb dort). Und wenn dort steht, die Bodenfumkstelle heisst "Info", dann heisst sie "Info" - und dass ist völlig unabhängig davon, ob der Betreiber der Bodenfunkstelle eigentlich die Umbenennung ebenjener hätte veranlassen/beantragen müssen.

Das ist das gleiche, wie dass man eine Landebahn, die mit Landerichtung 08 in der AIP veröffentlich ist auch dann als Landebahn 08 bezeichen muss, wenn man nachgemessen hat und sie auf Grund der Ortsmissweisung eigentlich in der Zwischenzeit 09 heissen müsste. Sie wird trotzdem erst dann eine 09, wenn der Flugplatzbetreiber das entsprechend beantragt und in der AIP (oder Notam) entsprechend veröffentlich wurde.

Ich bin gespannt, wie viele Schlaumeier ab Frühjahr Info-Stellen als "Rääädiehö" rufen...


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