Das ist ein interessanter Gedanke, vielen Dank. Wie ich weiter oben schrieb, beruht meine Aussage auf meiner Interpretation der öffentlich zugänglichen Informationen. Falls ich falsch liege, lasse ich mich gern überzeugen.
Neben den Grenzwerten und sonstigen Verfahrensdetails würde ich das Augenmerk auch auf die (vermutete) Intention des Gesetzgebers lenken:
Avgas 100 LL ist der einzige Verwendungszweck relevanter Mengen von TEL. Das politische Ziel der EU Kommission ist vermutlich, die Freisetzung von Blei durch Flugmotoren zu reduzieren. Welchen Sinn ergäbe es also, TEL erst in den Annex XIV aufzunehmen und dann Ausnahmen für Flugbenzin zu erteilen - oder durch hohe Grenzwerte den Import zu erlauben?
Die von dir verlinkte Tabelle bzgl. der Grenzwerte stammt nicht aus der REACH-VO sondern aus der CLP-VO (Classification, Labelling and Packaging). Diese legt fest, wie Stoffe und Stoffgemische zu kennzeichnen sind. Insofern ist die Frage, ob die dort für die Kennzeichnungspflicht genannten Schwellwerte für auch für die Autorisierung von Stoffen nach Anhang XIV zutreffen.
Verbote für die im Anhang XIV gelisteten "Zulassungspflichtigen Stoffe " ergeben sich aus REACH-VO, Titel VII "Zulassung", Kapitel 1, Artikel 56 [1]:
(1) Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nicht zur Verwendung in Verkehr bringen und nicht selbst verwenden, es sei denn,
- die Verwendung(en) dieses Stoffes als solchem oder in einem Gemisch -
[sinngemäßes Zitat] wurde über eine allgemeine Ausnahmeregelung a) und b) erlaubt, das Sunset-Date wurde noch nicht erreicht c), er hat eine individuelle Ausnahmegenehmigung erzielt e) oder ein Verfahren zur Ausnahmegenehmigung ist im Gange und noch nicht entschieden d).
Da hier explizit auf "in Verkehr bringen" und "verwenden" abgestellt wird, ist meines Erachtens erstmal irrelevant, ob aus dem Auspuff Bleioxid oder TEL rauskommt. Der Kraftstoffhersteller bringt Avgas 100 LL in Verkehr, und da ist TEL unstrittig drin. Also wird ab 2025 ggf. eine Genehmigung benötigt.
Mag sein, dass die tatsächlichen Emissionen bei bestimmungsgemäßer Verwendung im Genehmigungsverfahren eine Rolle spielen - das wird sich aber vermutlich erst zeigen, wenn (oder falls?) ein Kraftstofflieferant eine solche beantragt.
Die relevanten Ausnahmen für Stoffgemische mit niedriger Konzentration stehen dann in Artikel 56 Absatz (6):
(6) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Verwendung von Stoffen in Gemischen
a) bei Stoffen im Sinne des Artikels 57 Buchstaben d, e und f, deren Konzentration unter 0,1 Massenprozent (w/w) liegt;
b) bei allen anderen Stoffen, deren Konzentration unterhalb der Werte nach Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 liegt, nach denen das Gemisch als gefährlich eingestuft wird.
Hier wird es spannend. TEL wurde primär nach Artikel 57 Buchstabe c in Annex XIV aufgenommen, so steht es in der Final Recommendation [3]. Das schließt aber m.E. nicht aus, dass die Eigenschaften von TEL gleichzeitig auch Kriterien der Buchstaben d, e und f erfüllen - dann wäre der Grenzwert wie von mir angenommen 0,1%.
Das Profil bei der ECHA nennt auch "fatal if swallowed, is fatal in contact with skin, is fatal if inhaled, may damage fertility or the unborn child, is very toxic to aquatic life, is very toxic to aquatic life with long lasting effects and may cause damage to organs through prolonged or repeated exposure" [3]
Ansonsten wird es kompliziert, da VO 1272/2008, Artikel 11 Absatz 3 [4] wiederum zahlreiche Querverweise enthält. Das ist übrigens die CLP-VO. Eventuell ergibt sich daraus noch ein anderer Grenzwert - möglicherweise ist auch noch eine individuelle Expertenratsentscheidung (dann vermutlich der ECHA) erforderlich. Das kann ich ehrlicherweise jetzt nicht auf die Schnelle durchdringen.
Offenbar ist der anzuwendende Grenzwert auch in Fachkreisen umstritten. Shell UK hat in der Kommentierungsphase zur letzten Änderung der REACH-VO mehrere mögliche Interpretationen genannt (0,05%, 0,1% oder gar kein Limit; nicht aber 0,3%) - siehe [5].
Vielleicht kennt sich hier jemand mit REACH aus und kann eine Einschätzung anfügen?
Quellen:
[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02006R1907-20220301&qid=1652866747840
[2] https://echa.europa.eu/documents/10162/f21d24f8-eca6-9696-e8db-f8c551ebd606
[3] https://echa.europa.eu/de/brief-profile/-/briefprofile/100.000.979
[4] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1272-20220301&qid=1652871275801
[5] https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13092-Chemicals-REACH-regulation-amendment-to-the-list-of-substances-of-very-high-concern-in-Annex-XIV/F2661972_en