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25. Januar 2022: Von Erik N. an Patrick Lean Hard Bewertung: +4.00 [4]

Der objektive Blick ist immer möglich, und Kosten spielen für jede Anschaffung eine Rolle. Sie komplett auszublenden ist m.E. wenig realistisch. Es ist aber auch nicht so schwer.

Man nimmt die persönliche, subjektive Kosten-Nutzen-Relation einer dispatch rate von z.B. 75% gegen das damit in Kauf zu nehmende Kostenniveau, setzt es auf 100% (also Anschaffungs- und Jahreskosten einer SR22 o.ä.) und bewertet dann für sich selbst, ob die Verbesserung der dispatch rate um ein Viertel auf 100% eine Steigerung der o.g. Kosten um das 5-10 fache rechtfertigt.

Terminflexibilität, Komfortanspruch, Einsatzzweck, alternative Reisekosten, und viele andere sind letztlich nur für den Einzelfall darstellbar. Wenn man wie Alexis flexibel ist und meist innerhalb EU oder nach Prag fliegt, ist das eine andere Kosten-Nutzen-Isoquante als Achim, der regelmäßig nach Ägypten muss. Der Emir von Qatar kommt bei der Rechnung auf die Boeing 747 mit Vollaustattung und Schwimmbad, mir reicht die Bonanza. Man kann das schon objektivieren, aber allem zu Grunde liegt das, was man persönlich anstrebt und - logo - ob g'nua Diridari do is.

25. Januar 2022: Von Charlie_ 22 an Erik N.

... gut formuliert, und so kann man es auch unterschreiben

26. Januar 2022: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell

Tobias, vielleicht ist es doch nicht so "easy going" mit einer FAA Validation, wie es der Unfall mit einer PA 46-350 P/ Malibu in Augsburg vom 19.06.2013 aufzeigt. Der Pilot war Inhaber einer PPLA / IR SEP land. Zugleich besaß er eine US-Lizenz für PPL-A mit dem Eintrag, daß diese nur auf Basis der in DE ausgestellten Lizenz und eingetragenen Berechtigungen gültig ist.

Der Pilot flog eine in D zugelassene PA 46 für das eine Musterberechtigun vorgeschrieben ist (EASA List of Class or Type Rating idF vom 08.04.2012). "Der Pilot war folglich nicht ausreichend lizenziert", denn ein Eintrag der Musterberechtigung für die PA 46 war in seiner Lizenz nicht vorhanden, so der BfU-Bericht.

Eine Validation erweitert NIE die Rechte der ausgestellten originären Lizenz.

BFU 3X059-13

26. Januar 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Alfred Obermaier Bewertung: +2.00 [2]

Der BFU-Bericht ist leider etwas verwirrend im Hinblick auf die Lizenzthematik. Der verunfallte Pilot hatte selbst eine Malibu mit Turbine, für die er offensichtlich keine Klassenberechtigung besaß. Die verunfallte Malibu, die er an diesem Tag als Ersatz verwendete, war aber eine Kolben-Malibu. Für diese Maschine war daher seine deutsche Lizenz mit SEP-Berechtigung ausreichend. Warum der BFU-Bericht am Ende jedoch aussagt, der Pilot war nicht ausreichend lizenziert, ist mir schleierhaft. Es könnte zwar ggfs. eine Unterschiedsschulung (VG, RG, Druckkabine, etc.) gefehlt haben, aber eine Kolben-Malibu benötigt keine Musterberechtigung, noch nicht mal eine andere Klassenberechtigung wie für die PA46 SET.

26. Januar 2022: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

Tobias, vielleicht ist es doch nicht so "easy going" mit einer FAA Validation, [...]
Der Pilot flog eine in D zugelassene PA 46 für das eine Musterberechtigun vorgeschrieben

Eine in D zugelassene PA46 kann man so oder so nicht mit einer FAA-Lizenz fliegen. Von daher verstehe ich den Zusammenhang zur Validation nicht.

Dem Fragesteller in diesem Thread ging es um den Betrieb eines N-registrierten Flugzeugs (SR22) in Europa bei vorhandener EASA-Lizenz. Dafür muss er ab Juni auch in Deutschland ohnehin beide Qualifikationen (EASA+FAA) halten. Eine Validation genügt aber selbstverständlich, um den FAA-Part zu erfüllen.

26. Januar 2022: Von Dominic L_________ an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Man darf den Zustand jetzt nicht mit vor 10 Jahren vergleichen. Bezüglich der Malibu hat sich da einiges geändert. Brauchte man seinerzeit nicht sogar Class Rating UND HPA für die Kolbenversion? Ich habe es schon wieder vergessen. Aber ich meine, die Kolbenmaschine wurde dann ein paar Jahre später raus genommen.

26. Januar 2022: Von Charlie_ 22 an Tobias Schnell

Ich dachte innerhalb Deutschlands ginge das mit der FAA-Lizenz?

26. Januar 2022: Von Tobias Schnell an Charlie_ 22

Ich dachte innerhalb Deutschlands ginge das mit der FAA-Lizenz?

Äh, nein. Man darf ein N-registriertes Flugzeug innerhalb von Deutschland mit einer EASA-Lizenz fliegen - aber keine D-Reg mit einer FAA-Lizenz.

26. Januar 2022: Von Charlie_ 22 an Tobias Schnell

Ja, klar! Danke.

26. Januar 2022: Von Chris _____ an Tobias Schnell
...und die US-Lizenz heißt "Private Pilot Certificate", umgangssprachlich PPL, ohne -A. Das Rating heißt "Single Engine Land", SEL, nix Piston.
27. Januar 2022: Von Lutz D. an Chris _____
In den USA gibt es ASEL und in Europa SEP (land).
27. Januar 2022: Von Achim H. an Alfred Obermaier
Eine Validation erweitert NIE die Rechte der ausgestellten originären Lizenz.

Stimmt nicht Alfred, siehe Krausz Decision der FAA.
27. Januar 2022: Von Thomas R. an Achim H.

Jede Validation erweitert die Rechte der originalen Lizenz, sonst würde man sie ja nicht machen ;-)

27. Januar 2022: Von Alfred Obermaier an Achim H.

@ Achim,@ Thomas R.

am Beispiel NVFR bin ich nicht Eurer Meinung.
FAA PPL enthält NVFR. EASA PPL-A ist auf VFR begrenzt. NVFR wird als zusätzliche Berechtigung in die Lizenz eingetragen (weil zusätzliche Ausbildung erforderlich). Die FAA Validation wird auf Basis der ausländischen Lizenz ausgestellt. Eine NVFR ist damit aber nicht gegeben, sofern diese nicht in der originären Lizenz eingetragen ist.
Dies ist jedenfalls mein Kenntnisstand und lasse mich gerne aktualisieren.

Ganz aktuell habe ich den Fall eines FAA Lizenz Inhabers (also incl NVFR) der in seine gerade erworbene EASA DE.Lizenz NVFR eingetragen haben möchte (weil eben bereits in FAA Lizenz vorhanden). Die Behörde wird NVFR nur gegen den Nachweis einer NVFR Ausbildung (gem. FCL.810) eintragen. Die Ausbildung kann nach EASA oder FAA Regularien erfolgen.

27. Januar 2022: Von Achim H. an Alfred Obermaier Bewertung: +2.00 [2]

Ich habe nie behauptet, dass man ohne NVFR mit FAA-Validierung auf N-reg Nachtflug betreiben kann.

Es ist aber z.B. so dass die FAA in der Krausz Beaumont Decision festgelegt hat, dass die Basis-Lizenz so gewertet wird, als ob eine FAA Basislizenz vorläge und dass Einschränkungen darauf vermerkt werden müssen um gültig zu sein. Bei Nachtflug wurde es lange unterschiedlich von FSDO zu FSDO gehandhabt, da ja das Fehlen deselben auf der FAA-Lizenz vermerkt wäre, während bei uns das Vorhandensein vermerkt wird. Mittlerweile ist es wohl einheitlich.

27. Januar 2022: Von Alfred Obermaier an Achim H.

Danke Achim für die Klarstellung.

27. Januar 2022: Von Tim Harris an Achim H.

Kann man die "Krausz Beaumont Decision" irgendwo nachlesen?

Mein Google-Fu ist da anscheinend nicht gut genug.

27. Januar 2022: Von Achim H. an Tim Harris Bewertung: +2.00 [2]

Hier die FAA-Entscheidung.



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krausz-beau..
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27. Januar 2022: Von Chris _____ an Alfred Obermaier
Ich habe US-PPL, und in meiner Ausbildung war (inhaltlich) alles drin, was auch die EASA verlangt. Auch habe ich einige Nachtflugstunden in ca. 16 Jahren gesammelt. Beim Umschreiben der US-Lizenz in die EASA (inkl. SEP/IR-Rating) wurde mir keine NFQ eingetragen. Ich hielt und halte das für einen Bearbeitungsfehler. Das LBA will mir den NFQ aber nur eintragen, wenn ich heute nochmals meine US-Lizenz "current" mache. Das hieße Medical und BFR. Mach ich bei Gelegenheit, aber ich finde es unnötige bürokratisch und nicht sachlich begründet.
27. Januar 2022: Von Tim Harris an Achim H.

Danke

27. Januar 2022: Von Alfred Obermaier an Chris _____

Hi Chris,

nach meinem Verständnis musst lediglich die Bedingungen des FCL.810 erfüllen. Den Nachweis kannst nach dem FAA System mittels Kopien aus dem Flugbuch oder noch besser mit einer Bestätigung des ausbildenden FI oder der Flugschule (HoT) erbringen. Von einem "current" ist nirgends etwas geschrieben. Ein NVFR nach EASA.DE liegt zwischen 1,5 und 2 K€, sofern das Wetter passt ist das Rating in 2-3 Sessions gemacht.

27. Januar 2022: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

Von einem "current" ist nirgends etwas geschrieben.

Doch, leider schon. Aus EASA TIP-L (das ist das relevante Dokument, wenn es um FAA --> EASA geht):

1.1 Applicability and Conditions [...]
1.1.4 The FAA airman needs to be current in accordance with applicable FAA
regulations when the conversion process is initiated.

Und dann konkret für das Night Rating:

2.3 Night Rating – Eligibility Requirements [...]

(b) The absence of a night flying limitation on an FAA pilot certificate means
that the FAA has found the person qualified to operate an aircraft during the
time between the end of evening civil twilight and the beginning of morning
civil twilight [...]

2.3.3 Flight Training and Experience
(a) The applicant for the Part-FCL night rating must have fulfilled at least 5
hours of flight time in the airplane category at night, including:
(i) At least 3 hours of dual instruction, and
(ii) At least 1 hour of cross-country navigation with at least one dual crosscountry flight of at least 50 km (27 NM) and 5 solo take-offs and 5 solo
full-stop landings.
(b) The flight training and experience may be completed either in the FAA
system or in the EU Part-FCL system or in combination of both [...]

Auch Conversions auf Basis von 2020/723 oder (noch früher) Annex III zu Part-FCL haben zumindest bei den mir bekannten AA's immer eine FAA-Lizenz erfordert, die "current" ist. Die Umschreibung eines Night Ratings (das es ja bei der FAA gar nicht gibt) war dort allerdings gar nicht geregelt...

27. Januar 2022: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell

Danke Tobias für die Klarstellung und Aktualisierung.
Natürlich muss für den Erwerb des Ratings der Pilot "current" sein. Mein Punkt bezog sich daher auf den Nachweis aus der früheren Ausbildung. Das "current" verstand ch mit dem Zeitpunkt der Eintragung in die Lizenz durch das LBA und dafür kann es mE kein Erfordernis geben.

27. Januar 2022: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier

Das "current" verstand ch mit dem Zeitpunkt der Eintragung in die Lizenz durch das LBA und dafür kann es mE kein Erfordernis geben

Doch, genau das steht da ja: "The FAA airman needs to be current [...] when the conversion process is initiated".

Oder was meintest Du?

27. Januar 2022: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell
Tobias, ich empfinde es als weltfremd, ist aber wohl so, wie von Dir referenziert:
„The FAA airman needs to be current [...] when the conversion process is initiated"
Danke für das Update.

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